Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 09.12.2025 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd soll am 9. Dezember über Änderungen am Straßenverzeichnis der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entscheiden. Betroffen sind Straßenabschnitte an der Brenscheder Straße, Wohlfahrtstraße sowie Am Erlenkamp und Kuhlehof.
Neue Straßenabschnitte werden in Reinigungssystem aufgenommen
Die Verwaltung schlägt vor, drei neue Straßenabschnitte in das Verzeichnis aufzunehmen. An der Brenscheder Straße sollen sowohl ein Parkplatz in Höhe der Stiepeler Straße (Reinigungsklasse C1) als auch ein Fuß- und Radweg im gleichen Bereich (Klasse E1) neu klassifiziert werden. Zudem wird eine Stichstraße an der Wohlfahrtstraße bei den Hausnummern 195a/213a bis zur Wendefläche in die Reinigungsklasse B eingestuft.
Umstufungen wegen fehlender Gehwege
Zwei bestehende Straßen erhalten teilweise neue Reinigungsklassen. Die Straße „Am Erlenkamp“ wird aufgeteilt: Während der Hauptbereich in Klasse B1 verbleibt, wird die Umfahrt von Haus Nr. 1 bis 37 in Klasse B heruntergestuft, da dort überwiegend keine Gehwege vorhanden sind.
Ähnlich verhält es sich mit dem „Kuhlehof“: Der Abschnitt ohne die Hausnummern 8 bis Am Hülsebusch 37 bleibt in Klasse B1, der genannte Bereich wird aufgrund fehlender Gehwege in Klasse B eingestuft.
Klarstellung bei Wohlfahrtstraße
Bei der Wohlfahrtstraße wird eine redaktionelle Änderung vorgenommen. Die Beschreibung der Stichstraße zwischen den Hausnummern 175a und 189b wird präzisiert und um den Hinweis „bis Sperrfläche (einschließlich)“ ergänzt, um deutlich zu machen, dass die Sperrfläche zum Reinigungsabschnitt gehört.
Reinigungsklassen bestimmen Zuständigkeiten
Das Straßenverzeichnis regelt, wer für die Reinigung von Fahrbahn und Gehwegen zuständig ist und wie oft diese erfolgen soll. Die Klassifizierung richtet sich nach der Verkehrsbedeutung, Bebauung, Nutzung und Frequentierung der jeweiligen Straße. Je nach Klasse sind entweder die Anlieger oder die Stadt für die Reinigung verantwortlich – von einmal wöchentlich bis zu sechsmal pro Woche.
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