Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. |
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt für 2024 geprüft und dem Bestätigungsvermerk zugestimmt. Nun soll der Rat über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden.
Prüfung erfolgreich abgeschlossen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 den Bericht über die Prüfung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Gremium schloss sich dem vom Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an und fertigte eine entsprechende Stellungnahme über das Prüfungsergebnis.
Beratungsfolge und Entscheidung
Die Vorlage durchläuft zunächst den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2025 zur Vorberatung. Die finale Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025.
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen müssen die Ratsmitglieder ergänzend zum Feststellungsbeschluss über den Jahresabschluss auch über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Oberbürgermeister zu der vom Rat festgestellten Fassung des Jahresabschlusses 2024 Entlastung zu erteilen.
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses, der Bericht sowie der Bestätigungsvermerk wurden dem Rat mit der Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses weitergeleitet.
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