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Bebauungsplan für VfL-Talentwerk: Stadt plant Modernisierung des Nachwuchszentrums

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt bereitet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuorganisation des VfL-Nachwuchszentrums vor. Der Bebauungsplan Nr. 1046 soll die Erweiterung und Modernisierung der Sportanlage beiderseits der Hiltroper Straße ermöglichen.

Anpassung an veränderte Anforderungen

Aktuelle Entwicklungen im Sportsektor führen zu einer Änderung der sportlichen Gesamtkonzeption beim VfL Bochum. Veränderte Schulzeiten, die Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes und die Verstärkung in den Bereichen Sportpsychologie, Gesundheit, Frauen- und Mädchenmannschaften sowie Pädagogik erfordern eine Anpassung der Angebote des VfL-Talentwerks.

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Geplante Baumaßnahmen

Im nördlichen Teilbereich sollen zusätzliche Rasenplätze, ein Funktionsgebäude mit Kasse, sanitären Einrichtungen und Umkleidekabinen sowie eine Einfeldsporthalle entstehen. Außerdem ist eine private Betankungsanlage für die Pflegegeräte der Greenkeeper vorgesehen.

Der südliche Bereich sieht unter anderem die Überdachung einer Sportplatzfläche mit einer Traglufthalle, die Neuorganisation und Erweiterung des Gemeinschaftsgebäudes sowie die Umstrukturierung bestehender Naturrasenplätze zu Kunstrasenplätzen vor. Eine Aufwertung erfolgt durch eine geplante Sitzplatztribüne für Platz H4 und Treppentribünen mit Stehplätzen für die übrigen Plätze.

Verkehrsanbindung und Umweltaspekte

Die beiden Bereiche nördlich und südlich der Hiltroper Straße sollen durch eine Fußgängerbrücke miteinander verbunden werden. Die bestehende Stellplatzanlage nördlich der Hiltroper Straße wird instandgesetzt und um weitere Stellplätze am Gemeinschaftsgebäude ergänzt.

Für den Eingriff in Natur und Landschaft sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Ein verbleibendes Defizit von 3.209 Ökopunkten wird extern über das Ökokonto „Produktionsintegrierte Kompensation Landwirtschaft“ in Gerthe ausgeglichen.

Lärmschutz und weitere Gutachten

Aufgrund von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind Schallschutzmaßnahmen für geplante Gebäude erforderlich. Zum Schutz vor Sportlärm wird eine Schallschutzwand mit schallabschirmender Funktion festgesetzt, die auch als Tribüne umsetzbar ist.

Dem Bebauungsplan liegen umfangreiche Gutachten zugrunde, darunter eine Verkehrsuntersuchung, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag, eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie schalltechnische und mikroklimatische Untersuchungen.

Weiteres Verfahren

Nach der Änderung des Aufstellungsbeschlusses soll die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung in Mai/Juni 2026 erfolgen. Der Satzungsbeschluss ist für das vierte Quartal 2026 geplant. Mit Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans wird der bisherige Bebauungsplan Nr. 334a außer Kraft gesetzt.

Unterlagen

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