Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.03.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. |
Die Verwaltung legt die Entscheidung über Grillverbote in Parks und Grünanlagen in die Hände der Bezirksvertretungen. Nach gescheiterten Versuchen eines gesamtstädtischen Grillkonzepts sollen die Bezirke nun eigenständig über Verbotszonen und zusätzliche Ausstattungen beschließen.
Eigenständige Entscheidung der Bezirke
Mit der Beschlussvorlage 20260428 überträgt das Umwelt- und Grünflächenamt der Bezirksvertretung Mitte die Verantwortung für das Grillgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Bezirksvertretung soll selbst entscheiden, welche öffentlichen Park- und Grünanlagen mit einem lokalen Grillverbot belegt werden und welche zusätzlichen Ausstattungen wie Abfallbehälter oder Absperrungen bereitgestellt werden.
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Jetzt abonnierenGescheitertes gesamtstädtisches Konzept
Hintergrund ist das Scheitern eines geplanten gesamtstädtischen Grillkonzepts. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hatte im Dezember 2024 die Verwaltung mit der Entwicklung eines solchen Konzepts beauftragt. Die Rückmeldungen der Bezirksvertretungen nach einer Befragung im April 2025 fielen jedoch „sehr heterogen“ aus, zwei Bezirke antworteten gar nicht. Eine einheitliche Vorgehensweise konnte daher nicht abgeleitet werden.
Zunehmende Konflikte durch Grillaktivitäten
Die Verwaltung begründet das Vorgehen mit zunehmenden Konfliktsituationen rund um das Grillen in öffentlichen Anlagen. Anwohner und andere Parkbesucher beschweren sich über Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen. Mehrere Eingaben nach Gemeindeordnung forderten bereits Verbote des Grillens in Parks. Die bisherigen Bemühungen von Politik und Verwaltung hätten noch nicht den gewünschten Erfolg erzielt.
Finanzierung aus bezirklichen Mitteln
Die Bezirksvertretungen müssen die finanziellen Mittel für zusätzliche Ausstattungen aus ihren eigenen Budgets aufbringen. Neben den Anschaffungskosten entstehen jährliche Folgekosten, insbesondere für die Leerung zusätzlicher Abfallbehälter. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 5. März 2026 über die Vorlage entscheiden.
Unterlagen
- Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen im Bochumer Stadtgebiet: Ausweisung von Flächen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten bzw. belasteten Anlagen durch die Bezirksvertretungen. (PDF)
- Vorgang im Ratsinformationssystem
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