Kategorie: Planung und Grundstücke

  • CDU fragt nach Sanierungsbedarf der Uhlandstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will von der Verwaltung wissen, wann die stark beschädigte Uhlandstraße im Stadtparkviertel saniert wird. In einer Anfrage für den Mobilitätsausschuss kritisiert sie Schlaglöcher und Risse, die besonders Radfahrer und ältere Menschen beeinträchtigen.

    Erhebliche Schäden am Fahrbahnbelag

    Die Uhlandstraße weist nach Angaben der CDU-Fraktion erhebliche Schäden am Fahrbahnbelag auf. Schlaglöcher, Risse und unebene Streckenabschnitte stellten eine Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer dar, insbesondere für Radfahrende und ältere Menschen. Der Straßenzustand gebe hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der langfristigen Substanzerhaltung Anlass zur Sorge.

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    Besondere Anforderungen durch Denkmalschutz

    Die Straße liegt im Stadtparkviertel, in dem besondere Ansprüche an den Denkmalschutz bestehen. Die Verwaltung hatte in Mitteilungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte im Jahr 2024 dargestellt, dass ein Gesamtkonzept zur denkmalgerechten Sanierung der Straßen innerhalb des Denkmalbereichs Stadtparkviertel erstellt werden soll.

    Sieben Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 stellen Dr. Benedikt Gräfingholt und Dr. Stefan Jox sieben konkrete Fragen:

    • Wann wurde die Uhlandstraße zuletzt einer systematischen Straßenzustandsbewertung unterzogen und welcher Zustandswert wurde ermittelt?
    • Ist die Uhlandstraße im aktuellen Straßensanierungsprogramm erfasst und wann ist eine Maßnahme geplant?
    • Falls nicht im Sanierungsprogramm enthalten: Aus welchem Grund nicht und ist eine Aufnahme im kommenden Programmzeitraum vorgesehen?
    • Welche kurzfristigen Schadensbehebungsmaßnahmen sind bis zur Grundsanierung geplant?
    • Ist eine Kombination der Straßensanierung mit anderen Infrastrukturmaßnahmen angedacht?
    • Wann wird das Gesamtkonzept zur denkmalgerechten Sanierung fertiggestellt?
    • Welcher Zeithorizont ergibt sich daraus für die Sanierung der Uhlandstraße?

    Die CDU-Fraktion fordert dabei, den historischen Charakter zu wahren und gleichzeitig die Straßen an heutige Anforderungen anzupassen.

  • CDU fragt nach Fortschritt bei Brückensanierungen auf der Universitätsstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Ratsfraktion will wissen, wie es um die geplanten Brückensanierungen auf der Universitätsstraße steht. Besonders interessiert sie sich für die Abstimmung mit anderen Bauvorhaben und den Neubau der Autobahnbrücke.

    Koordination mit anderen Baumaßnahmen im Fokus

    Die CDU-Ratsfraktion richtet vier konkrete Fragen an die Verwaltung bezüglich der Brückensanierungen auf der Universitätsstraße. Hintergrund ist eine Verwaltungsmitteilung vom Oktober 2025, in der ein Zeitplan für die Sanierung weiterer Brücken vorgestellt wurde. Die meisten Brückenbauwerke stehen jedoch in Abhängigkeit von Abstimmungen mit anderen Baumaßnahmen.

    Betroffen sind Planungen der Autobahn GmbH zur Brücke über die A448 sowie Baumaßnahmen von RUB und BLB. Der verkehrspolitische Sprecher Dr. Stefan Jox möchte konkret wissen:

    • Ob die angekündigten Klärungen zum Brückenbauwerk Uni-Mitte mit RUB und BLB sowie zu den Brückenbauwerken Rahmenstadt, Markstraße und Fußgängertunnel mit der Autobahn GmbH durchgeführt wurden
    • Wie der aktuelle Sachstand der Klärungen aussieht und ob der Terminplan konkretisiert werden kann
    • Wann mit dem Beginn des Neubaus der Brücke der Universitätsstraße über die A448 zu rechnen ist
    • Warum sich die Bautätigkeiten an der Ausfahrt Bochum-Wiemelhausen verzögern und ob die Wiedereröffnung bis Februar 2027 eingehalten werden kann

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    Sperrung der Autobahnausfahrt sorgt für Umleitungsverkehr

    Seit Anfang April ist die Ausfahrt der Anschlussstelle Bochum-Wiemelhausen in Fahrtrichtung Dortmund langfristig gesperrt. Die Autobahn GmbH hat als Zeitraum bis Februar 2027 mitgeteilt. Die Sperrung führt zu Umleitungsverkehr auch auf städtischen Straßen. Die CDU kritisiert, dass größere Bautätigkeiten an der Ausfahrt mit Ausnahme des Rückbaus von Leitplanken und Beschilderungen nicht zu erkennen seien.

    Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 vorgesehen.

  • Stadt tauscht Flächen für Regenrückhaltebecken und Aufforstung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant einen Flächentausch zwischen Bochum-Gerthe und Dortmund-Bövinghausen. Dabei stellt sie Flächen am Harpener Hellweg für den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung und erhält im Gegenzug Aufforstungsflächen an der Straße „Stenbocke“.

    Regenrückhaltebecken am Harpener Bach geplant

    Eine externe Behörde benötigt Flächen für ein neues Regenrückhaltebecken (RRB) in direkter Nachbarschaft des Harpener Bachs in Bochum-Gerthe. Die Stadt Bochum stellt die notwendigen Teilgrundstücke am Harpener Hellweg zur Verfügung.

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    Aufforstungsflächen in Dortmund-Bövinghausen

    Im Rahmen des Tauschgeschäfts erwirbt die Stadt Bochum ein Teilgrundstück an der Straße „Stenbocke“ in Dortmund-Bövinghausen. Diese Flächen sollen für Aufforstungen genutzt werden, die im Zusammenhang mit verschiedenen baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bochum erforderlich sind.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Beschlussfassung zu diesem Tauschgeschäft erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Juni 2026 über das Vorhaben informiert, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026.

  • Konzeptvergabe für Wohnprojekt am Hiltroper Volkspark soll starten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant die Vermarktung des etwa ein Hektar großen Geländes am Castroper Hellweg über eine Konzeptvergabe im Erbbaurecht. Entstehen sollen rund 70 Wohneinheiten mit einem 40-Prozent-Anteil an gefördertem Wohnraum.

    Die Stadt will noch 2026 mit der Vermarktung der Fläche für das Projekt „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ beginnen. Das Areal liegt am Castroper Hellweg gegenüber dem Schulzentrum Gerthe auf dem ehemaligen Kirmesplatz. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke soll am 3. Juni über das Vermarktungskonzept entscheiden.

    Städtebaulicher Entwurf sieht gemischtes Quartier vor

    Nach dem aktuellen städtebaulichen Vorentwurf sind etwa 70 Wohneinheiten geplant. Die Erschließung erfolgt über den Castroper Hellweg. Um das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten, soll direkt am Eingang ein Parkhaus oder eine Tiefgarage entstehen, ergänzt um eine Mobilitätsstation mit Sharing-Angeboten.

    Die Bebauung ist abgestuft geplant: vier Geschosse am Castroper Hellweg, drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss an der geplanten Erschließungsstraße und drei Geschosse Richtung Gerther Dahl. Am nordwestlichen Rand sind zweigeschossige Reihenhäuser vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gebäudes am Castroper Hellweg sollen Dienstleistungen und Einzelhandel entstehen.

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    Gedenkort für ehemaliges Zwangsarbeiterlager geplant

    Die östlich angrenzende Fläche mit Baumbestand soll zu einer Parkanlage mit Gedenkort umgestaltet werden. Dort befand sich zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager der Bergbau AG Lothringen und der Eisen- und Hüttenwerke AG. Das Lager bestand aus elf Holzbaracken auf 11.500 Quadratmetern und war von Stacheldraht und einem Erdwall umgeben. Zum Kriegsende waren mindestens 550 Menschen dort untergebracht.

    Konzeptvergabe im Festpreisverfahren

    Die Vergabe erfolgt als Konzeptvergabe zum Festpreis im Erbbaurecht. Anders als beim bisherigen Bestgebotsverfahren entscheidet nicht das höchste Gebot, sondern allein die Qualität des eingereichten Konzepts über den Zuschlag. Bewertet werden architektonische und städtebauliche Qualität, ökologische Aspekte, Klimaschutzmaßnahmen und das Nutzungskonzept.

    Das Verfahren läuft in mehreren Stufen ab:

    • Ausschreibung der Wohnbaufläche durch die Verwaltung
    • Sechswöchiger Bewerbungszeitraum mit Nachweis der Leistungsfähigkeit
    • Auswahl von maximal vier Bewerbern durch die Verwaltung
    • Achtwöchige Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber
    • Vorprüfung der Konzepte durch die Verwaltung
    • Entscheidung einer Auswahlkommission
    • Politischer Beschluss durch den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    40 Prozent geförderte Wohnungen vorgeschrieben

    Entsprechend dem Handlungskonzept Wohnen muss der Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums mindestens 40 Prozent betragen. Angestrebt wird eine kleinteilige Mischung zwischen gefördertem und frei finanziertem Wohnraum ohne räumliche Konzentration.

    Erbbauzins gestaffelt nach Nutzungsart

    Der Erbbauzins beträgt für freifinanzierten Wohnungsbau 2 Prozent des Bodenwertes, für öffentlich geförderten Wohnungsbau während der Bindung 1 Prozent. Gewerbliche Nutzungen werden mit 4 Prozent veranschlagt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ermittelt den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage.

    Zeitplan sieht Entscheidung Anfang 2027 vor

    Nach den Sommerferien 2026 soll der sechswöchige Bewerbungszeitraum beginnen. Die Konzepterstellung durch die ausgewählten Bewerber ist für acht Wochen geplant. Die Vorprüfung ist für Anfang 2027 vorgesehen, die Auswahlkommission entscheidet anschließend über den Gewinnerentwurf.

  • Bebauungsplan für Wohngebiet Dietrich-Benking-Straße erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt plant ein neues Wohngebiet mit 29 Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus östlich der Dietrich-Benking-Straße in Hiltrop. Das Plangebiet wird um eine weitere Fläche erweitert, bevor der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt wird.

    Erweiterung des Plangebiets

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1005 – Dietrich-Benking-Straße Ost – wird geändert. Das Plangebiet wird um das Flurstück 11, Flur 11 Gemarkung Hiltrop östlich der Dietrich-Benking-Straße erweitert. Zusätzlich wird das Planungsziel um die „wohnbauliche Entwicklung eines Mehrfamilienhauses“ ergänzt.

    Das erweiterte Plangebiet umfasst nun eine Fläche von etwa 10.435 Quadratmetern und liegt zwischen der Dietrich-Benking-Straße im Westen, dem Wirtschaftsweg „Schmaler Hellweg“ im Norden, einer Ackerfläche im Osten und dem Baugebiet „Wohnpark Hiltrop“ im Süden.

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    Geplante Wohnbebauung

    Die Deutsche Reihenhaus AG plant die Realisierung von 29 Reihenhäusern in serieller Bauweise sowie einem Mehrfamilienhaus mit etwa 13 Wohnungen. Das Projekt richtet sich besonders an junge Familien und soll zur Wohneigentumsbildung beitragen.

    Der Bebauungsplan setzt den Großteil der Fläche als allgemeines Wohngebiet fest. Im Mehrfamilienhaus soll geförderter Wohnraum entstehen. Zusätzlich sind Parkplätze und Nebenanlagen vorgesehen. Im Norden des Plangebiets ist ein Spielplatz auf privater Grünfläche geplant.

    Planungsrecht und Verfahren

    Das Plangebiet ist derzeit durch den Bebauungsplan Nr. 393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – als Gewerbegebiet festgesetzt. Dieser sollte ursprünglich eine Verbindungsstraße von der Dietrich-Benking-Straße zum Castroper Hellweg ermöglichen, die jedoch nie realisiert wurde.

    Der neue Bebauungsplan Nr. 1005 wird im Normalverfahren aufgestellt und soll den bestehenden Bebauungsplan im Geltungsbereich ersetzen. Die öffentliche Auslegung ist von Juni bis Juli 2026 geplant, der Satzungsbeschluss für 2027.

    Verkehr und Umweltauswirkungen

    Das Wohngebiet wird voraussichtlich zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 206 Fahrten pro Werktag führen. Laut Verkehrsgutachten kann dieses im bestehenden Straßennetz abgewickelt werden.

    Durch Verkehrslärm von der Dietrich-Benking-Straße und der etwa 750 Meter entfernten Autobahn A 43 werden nachts die Orientierungswerte überschritten. Für die straßennahen Gebäude werden Schallschutzmaßnahmen empfohlen.

    Das anfallende Niederschlagswasser soll vor Ort versickert werden, wodurch die Situation im Ortsteil Hiltrop verbessert wird.

    Beratungsfolge

    • Bezirksvertretung Bochum-Nord (2. Juni 2026, Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (3. Juni 2026, Entscheidung)

    Dem Bebauungsplan liegen umfangreiche Gutachten zugrunde, darunter eine Artenschutzprüfung, ein Schallgutachten, ein Verkehrsgutachten und ein Umweltbericht. Zur Umsetzung wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

  • Verwaltung informiert über Pläne für ehemaliges Hotel Decker in Bochum-Nord

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fragen zum leerstehenden Gebäude an der Castroper Straße Ecke Josephinenstraße beantwortet. Das Objekt befindet sich laut Verwaltung in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess mit geplanter Neubebauung für Wohnzwecke.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hatte sich nach den aktuellen Besitzverhältnissen und möglichen Entwicklungsplänen für das seit Jahren leerstehende ehemalige Hotel Decker erkundigt. Das eingezäunte Gebäude sorgt aufgrund von Vermüllung in der Nachbarschaft für Beschwerden.

    Immobilie im Verkaufsprozess

    Das Objekt an der Castroper Straße 263 Ecke Josephinenstraße gehört derzeit einer Immobilien-Gesellschaft. Nach Auskunft der Eigentümer befindet sich das Grundstück in einem fortgeschrittenen Verkaufsprozess. Geplant ist der Abriss des bestehenden Gebäudes und eine Neubebauung zu Wohnzwecken.

    Beim Bauordnungsamt liegen aktuell keine entsprechenden Anträge vor.

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    Keine Einstufung als Problemimmobilie

    Das Gebäude ist im städtischen Verdachtsimmobilien-Kataster erfasst, aber nicht als Problemimmobilie eingestuft. Eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt ergab, dass keine wesentlichen Baumängel an der Gebäudekubatur bestehen.

    Verkehrssicherung gewährleistet

    Das Grundstück ist zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin mit einem Bauzaun gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die Eigentümer kommen damit ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Verkehrssicherungspflicht nach. Es besteht laut Verwaltung keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

    Das Objekt wird weiterhin regelmäßig vor Ort überprüft. Aufgrund der genannten Punkte sei ein Einschreiten der Verwaltung aktuell nicht begründet.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Stadt plant neues Funktionsgebäude für Sportplatz Havkenscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Modernisierung der Sportanlage Havkenscheider Straße mit einem neuen Umkleidegebäude abschließen. Der Rat soll 3,68 Millionen Euro für den Neubau bewilligen, der in einem kombinierten Planungs- und Realisierungsverfahren umgesetzt werden soll.

    Die Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 soll ein neues Funktionsgebäude erhalten. Nach dem bereits erfolgten Umbau des Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz steht nun die Errichtung eines modernen Umkleidegebäudes an, das den heutigen Anforderungen des Sportbetriebs entspricht.

    Hintergrund der Modernisierung

    Ursprünglich sollte der Sportplatz im Rahmen des Projekts „Ostpark – Neues Wohnen“ verlagert werden. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde diese Planung jedoch verworfen, sodass die Anlage am bisherigen Standort modernisiert wird.

    Im Zuge der Entwässerungsarbeiten für die angrenzende Wohnbebauung musste das ehemalige Tennen-Spielfeld weichen. Als Kompensation wurde der vorhandene Rasenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut, der sowohl für Fußball als auch für Lacrosse genutzt werden kann. Die Lacrosse-Abteilung des LFC Laer 1906 trägt dort regelmäßig Trainings- und Ligaspiele aus.

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    Zwei Varianten geprüft

    Eine Machbarkeitsstudie untersuchte zwei mögliche Lösungen für das neue Funktionsgebäude:

    • Variante 1: Sanierung des maroden Bestandsgebäudes mit zusätzlichen Neubauten für fehlende Räume – geschätzte Kosten: 4,39 Millionen Euro brutto
    • Variante 2: Kompletter Rückbau des alten Gebäudes und Neubau in Systembauweise – geschätzte Kosten: 3,68 Millionen Euro brutto

    Die Verwaltung favorisiert Variante 2, da sie kostengünstiger ist und durch die Anwendung der „Energetischen Leitlinien der Stadt“ zu deutlichen Einsparungen bei Strom- und Wärmeversorgung über den gesamten Gebäudelebenszyklus führt.

    Kombiniertes Verfahren geplant

    Abweichend vom üblichen Vorgehen soll ein kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss gefasst werden. Dies ermöglicht die Vergabe an einen Totalunternehmer, der sowohl Planung als auch Bau übernimmt. Dieses Verfahren verspricht kürzere Projektlaufzeiten und wirtschaftlichere Abwicklung.

    Das geplante Gebäude wird nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch den Totalunternehmer der Politik vorgestellt.

    Finanzierung und Ausstiegsszenario

    Die geschätzten Investitionskosten von 3,68 Millionen Euro brutto (etwa 3,38 Millionen Euro netto) sollen vollständig aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 finanziert werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind bereits 1,4 Millionen Euro eingeplant, weitere 2 Millionen Euro sollen für 2027 veranschlagt werden.

    Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erheblichen Kostenüberschreitungen im Vergabeverfahren eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuprüfung der Maßnahme erfolgen würde.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Mai 2026)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (29. Mai 2026)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Juni 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026)
    • Rat (18. Juni 2026, Entscheidung)
  • Sportpark Feldmark: Modernisierung der Radsportstrecke geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt entwickelt die bestehende Rennradtrainingsstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ im Bezirk Bochum Ost zu einem multifunktionalen Outdoor-Sportareal weiter. Je nach verfügbarem Finanzierungsrahmen sind unterschiedliche Ausbaustufen vorgesehen.

    Aktueller Zustand der Anlage

    Die Sportanlage Feldmark verfügt derzeit über eine asphaltierte Radsportstrecke ohne ergänzende Infrastruktur. Aufenthalts-, Funktions- und barrierefreie Bereiche fehlen vollständig. Die Anlage wird hauptsächlich von einem Mountainbikeverein genutzt. Durch die Entwicklung des Ostparks ist eine steigende Nachfrage nach wohnortnahen Bewegungsflächen zu erwarten.

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    Projektkonzept und Ziele

    Das Projekt Sportpark Feldmark sieht die Weiterentwicklung zu einem frei zugänglichen, multifunktionalen Outdoor-Sportareal vor. Ziel ist die Schaffung eines nutzungsflexiblen Bewegungsraums für verschiedene Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und quartiersbezogenen Anforderungen.

    Drei Planungsvarianten je nach Finanzierung

    Vollausbau mit Projektförderung

    Für diese Variante wurde ein Antrag im Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ gestellt. Der vollständige Ausbau würde umfassen:

    • Ausweitung der MTB-Area mit Trail-Modulen, Hindernissen und Streckenelementen
    • Zusätzliche Trail-Parcours-Ausstattungen und erweiterte Pumptrack-Elemente
    • Sportboxen als digitale Ausleiheinheiten sowie Fitnessgeräte
    • Erweiterte technische Anlagen (Entwässerung, Versickerung, Beleuchtung, elektrische Infrastruktur)
    • Größerer Umfang an befestigten Wegen, Plätzen und Aufenthaltsbereichen
    • Zusätzliche Einbauten wie Bänke, Abstellanlagen und Informationselemente
    • Einen Spielplatz
    • Eine überdachte Multifunktionsfläche
    • Ein Sportheim mit Funktionsräumen, Kursräumen, Sanitäranlagen und Rad-Café
    • Lagerräume und Fahrrad-Waschplatz

    Basisvariante ohne zusätzliche Förderung

    Diese Variante beschränkt sich auf den funktionalen Kern:

    • Flächenbezogene Herstellung der Cross-Country-Anlage
    • Flächenbezogene Herstellung des Pumptracks
    • Ein einzelnes Fitnessgerät der Basisausstattung
    • Technische Anlagen in reduzierter Ausführung
    • Einfache Wege- und Platzbefestigungen ohne zusätzliche Aufenthaltsmodule
    • Nur notwendige Einfriedungen und minimale Einbauten

    Bereits gesicherte Maßnahmen

    Unabhängig von der Förderentscheidung stehen bestimmte Maßnahmen fest, für die bereits eine Förderung von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten wurde:

    • Vorbereitende Erschließungsmaßnahmen (Abwasser, Wasser, Strom, Zisterne)
    • Erdbauarbeiten und Baureifmachung für Pumptrack und MTB-Area
    • Teilsanierung der bestehenden Asphaltstrecke
    • Einfriedung der Gesamtanlage
    • Projektbezogene Kommunikation sowie Planungs- und Steuerungsleistungen

    Umsetzung in Bauabschnitten

    Die Realisierung erfolgt über planungsrechtliche Sicherungen, konzeptionelle Vorbereitungen und aufeinanderfolgende Bauabschnitte. Diese bestehen aus Erschließungsmaßnahmen, der Herstellung von Sport- und Bewegungsflächen sowie dem Bau der zugehörigen Infrastruktur.

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit nimmt die Mitteilung der Verwaltung am 29. Mai 2026 zur Kenntnis.

  • UWG und Wattenscheider Chance fordern Änderungen beim Umbau des August-Bebel-Platzes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die UWG-Bezirksfraktion und die Wattenscheider Chance haben einen Änderungsantrag zum geplanten Umbau des August-Bebel-Platzes in Wattenscheid vorgelegt. Sie fordern unter anderem den Verzicht auf Neubauten, die Errichtung eines Wasserspielplatzes und den Erhalt der Befahrbarkeit für Autos.

    Grünflächen statt Neubauten

    Die Antragsteller wollen die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung statt durch einen Neubau gestalten. Damit soll eine markante Abgrenzung des August-Bebel-Platzes geschaffen werden, ohne den Platz weiter zu verbauen.

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    Wasserspielplatz soll Pavillons ersetzen

    An Stelle der bestehenden Pavillons im südöstlichen Bereich soll ein Wasserspielplatz mit Begrünung und Sitzgelegenheiten entstehen. Für die betroffenen Gewerbe- und Einzelhandelsgeschäfte in den wegfallenden Pavillons soll die Verwaltung unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten Ersatzstandorte anbieten. Dabei haben leerstehende Räumlichkeiten in der Nähe des Platzes Priorität.

    Motorisierter Verkehr soll erhalten bleiben

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass der August-Bebel-Platz weiterhin für den motorisierten Individualverkehr befahrbar bleibt. Die Höchstgeschwindigkeit soll auf 20 km/h begrenzt werden. Eine zusätzliche Fahrradspur sei nicht erforderlich und würde „ersatzlos“ entfallen. Die Ampel zur Voedestraße könnte durch eine Fußgänger-Bedarfsampel ersetzt werden.

    Multifunktionsplatz für verschiedene Nutzungen

    • Weiterhin als Parkplatz im täglichen Gebrauch
    • Ersatzfläche für den Wochenmarkt
    • Nutzung für Sonderveranstaltungen
    • Berücksichtigung ökologischer Anforderungen

    Begründung der Antragsteller

    Hans-Josef Winkler und Wolfgang Rohmann begründen ihren Antrag mit der Notwendigkeit, die Aufenthaltsqualität und Sauberkeit des zentralen Ankerplatzes zu verbessern. Geplante Neubauten würden den Platz weiter verbauen und den „notwendigen offenen Charakter“ verhindern.

    Die Antragsteller befürchten bei einer Sperrung für den Autoverkehr starke Belastungen durch umgeleiteten Straßenverkehr in umliegenden Wohngebieten sowie einen wirtschaftlichen Niedergang der Geschäfte am Platz. Eine zusätzliche Fahrradspur würde die verkehrliche Trennung des Platzes vergrößern und den Platzcharakter unnötig einschränken.