Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • Castroper Straße: Bochum plant Vollausbau des zweiten Bauabschnitts zwischen Klinikstraße und Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den zweiten Bauabschnitt der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und Vonovia Ruhrstadion vollständig ausbauen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vor, die Planung zu beschließen. Gesamtkosten: rund 16,9 Millionen Euro brutto.

    Ausgangslage und Anlass

    Die Fahrbahn der Castroper Straße befindet sich im betroffenen Abschnitt teilweise in schlechtem baulichen Zustand. Hinzu kommen noch vorhandene Gleise der ehemals oberirdisch geführten Straßenbahn der Linien 308/318, die seit den 1980er-Jahren nicht mehr benötigt werden. Eine grundlegende Verbesserung des Straßenzustands ist nach Einschätzung der Verwaltung nur durch einen Vollausbau möglich. Gleichzeitig soll die Umgestaltung genutzt werden, um den Radverkehr zu stärken und Schwammstadtelemente zur Regenwasserbewirtschaftung zu integrieren.

    Der 2. Bauabschnitt umfasst die Castroper Straße von der Klinikstraße bis zum Ruhrstadion, den Stadionring bis zum Kreisverkehr sowie den Gersteinring bis zur Einfahrt der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Die Planung schließt direkt an den bereits beschlossenen ersten Bauabschnitt vom Schwanenmarkt bis zur Klinikstraße an.

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    Verkehrsführung für Kraftfahrzeuge

    Die Castroper Straße ist Bestandteil des städtischen Vorbehaltsnetzes und verbindet die Innenstadt mit den Stadtteilen Grumme, Harpen, Gerthe und Hiltrop sowie den Autobahnen A40 und A43. Die geplante Verkehrsführung sieht für den Abschnitt zwischen Klinikstraße und Karl-Lange-Straße je einen Geradeausfahrstreifen pro Richtungsfahrbahn vor. An den Knotenpunkten bleiben Aufweitungen für Abbiegefahrstreifen bestehen. Die beiden Richtungsfahrbahnen werden durch einen begrünten Mittelstreifen mit einer Baumreihe getrennt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung bleibt bei 50 km/h.

    Östlich des Stadtbahn-Rampenauges auf Höhe des Ruhrstadions wird zunächst ein Provisorium eingerichtet, das die einstreifige Führung und Radfahrstreifen bis zum Knotenpunkt Karl-Lange-Straße/Quellenweg vorsieht.

    Radverkehr und Fußverkehr

    Ein zentrales Ziel der Neugestaltung ist die Schaffung komfortabler Radverkehrsanlagen. Geplant sind beidseitig 2,50 Meter breite Radfahrstreifen über die gesamte Länge des Abschnitts, die nahtlos an den ersten Bauabschnitt anschließen. Am Knotenpunkt Stadionring/Gersteinring erhalten Radfahrende in beiden Richtungen die Möglichkeit zum direkten Linksabbiegen über separate, rot eingefärbte Abbiegefahrstreifen.

    Zwischen Park- und Radfahrstreifen ist grundsätzlich ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 Metern vorgesehen, um Dooring-Unfälle zu verringern. Im Stadionring werden Querschnittsanpassungen vorgenommen, um dort ebenfalls Radfahrstreifen zu ermöglichen.

    Für Fußgängerinnen und Fußgänger werden Gehwegbreiten von mindestens 2,50 Metern realisiert. Durch den begrünten Mittelstreifen entstehen zwei zusätzliche Querungshilfen; alle Querungen werden barrierefrei nach Bochumer Standard ausgebaut.

    Ruhender Verkehr

    Im Bestand stehen insgesamt rund 107 öffentliche Stellplätze zur Verfügung, davon 77 baulich hergestellte Plätze in Schrägaufstellung in der Mittellage sowie weitere geduldete Parkplätze auf den Fahrspuren. Nach der Neugestaltung werden auf beiden Seiten Längspark­streifen mit rund 77 öffentlichen Stellplätzen eingerichtet, unterbrochen durch Baumstandorte, Zufahrten und Bushaltestellen. In Fahrtrichtung stadteinwärts ist zusätzlich eine 2,50 Meter breite Ladezone vorgesehen.

    • Bestand: 107 öffentliche Stellplätze
    • Nach Planung: 77 öffentliche Stellplätze in Längsaufstellung

    Ergänzend steht auf dem angrenzenden Kirmesplatz ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der geplanten Großsporthalle auf dem Kirmesplatz soll dort zudem ein Parkhaus entstehen.

    Regelquerschnitt

    Der Regelquerschnitt des 2. Bauabschnitts stellt sich zwischen Klinikstraße und Stadionring wie folgt dar:

    • ≥ 2,50 m Gehweg
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m begrünter Mittelstreifen
    • ≥ 3,25 m Fahrstreifen
    • 2,50 m Radfahrstreifen (im Stadionring 2,00 m)
    • 0,75 m Sicherheitstrennstreifen
    • ≥ 2,00 m Parkstreifen mit Bäumen
    • ≥ 2,50 m Gehweg

    Entwässerung und Schwammstadt

    Ergänzend zur bestehenden Mischwasserkanalisation wird ein Regenwasserkanal neu gebaut, der dezentrale Speicherelemente wie Mulden, Tiefbeete, Rigolen und Baumrigolen zu einem vernetzten Regenwassersystem verbindet. Die Maßnahme ist Teil eines Regenwassersystems, das die Innenstadt mit dem Grummer Bach im Norden verbindet. Eine Förderung über das Landesprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) im Rahmen der Zukunftsinitiative Klima.Werk wurde beantragt.

    Bäume

    Im 2. Bauabschnitt stehen aktuell 23 Platanen. Von diesen müssen 13 gefällt werden, da ihre Wurzeln bereits Gehwegflächen anheben und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 10 Bäume werden erhalten. Zum Ausgleich sind 45 Neupflanzungen vorgesehen, sodass nach Abschluss der Maßnahme insgesamt 55 Baumstandorte vorhanden sein werden.

    • Bestand: 23 Bäume
    • Fällungen: 13
    • Erhalt: 10
    • Neupflanzungen: 45
    • Summe nach Planung: 55 Bäume

    Die Baumreihe entlang des Kirmesplatzes bleibt teilweise erhalten; in diesem Bereich wird auf Stellplätze zugunsten eines durchgängigen Grünstreifens verzichtet.

    ÖPNV und Beleuchtung

    Die Buslinie 354 verkehrt im Bereich des 2. Bauabschnitts. Die Bushaltestelle „Gersteinring“ wird in beiden Fahrtrichtungen niederflurgerecht ausgebaut. Unterhalb der Castroper Straße verläuft die Stadtbahnlinie 308/318. Ein vorhandener Schachtdeckel eines nicht genutzten Notausstiegs muss im Zuge der Kanalarbeiten um rund 3,5 Meter tiefer gelegt werden.

    Die Straßenbeleuchtung wird zwischen Klinikstraße und der Kreuzung Gersteinring/Castroper Straße vollständig erneuert. Neue Beleuchtungsmasten werden im Mittelstreifen aufgestellt. Im Bereich vor dem Ruhrstadion bleibt die bestehende abgehängte Beleuchtung erhalten.

    Sicherheitskonzept an Spieltagen

    Der Abschnitt hat als Hauptverbindung zwischen Hauptbahnhof und Ruhrstadion eine besondere Bedeutung für das polizeiliche Sicherheitskonzept an VfL-Spieltagen. Fanmärsche werden von der Polizei auf der Fahrbahn begleitet. Der geplante Querschnitt – identisch mit dem ersten Bauabschnitt – bietet dafür ausreichend Breite. An Spieltagen werden weiterhin Halteverbote im öffentlichen Straßenraum durchgesetzt. Während der Bauarbeiten direkt vor dem Stadion erfolgt die Baustellensicherung in Abstimmung mit der Polizei.

    Kosten und Finanzierung

    Die Gesamtkosten betragen laut Kostenschätzung vom 29. Mai 2026 rund 16,93 Millionen Euro brutto. Sie gliedern sich wie folgt:

    • Straßenbau (inkl. Lichtsignalanlagen, Markierungen, Haltestellen): ca. 4,57 Mio. Euro
    • Entwässerung inkl. Schwammstadtelemente: ca. 9,12 Mio. Euro
    • Versorgungsleitungen und Beleuchtung: ca. 0,52 Mio. Euro
    • Konstruktiver Ingenieurbau (Notausstieg): ca. 0,51 Mio. Euro
    • Bauzeitliche Verkehrsführung: ca. 2,21 Mio. Euro

    Für die Maßnahme wurden Fördermittel beantragt:

    • Kommunaler Straßenbau: ca. 4,01 Mio. Euro (Förderung 75 %)
    • KRIS-Programm: ca. 4,30 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • ÖPNV: ca. 0,17 Mio. Euro (Förderung 100 %)
    • KAG-Zuschüsse: ca. 5,48 Mio. Euro

    Die erwarteten Einnahmen belaufen sich auf insgesamt rund 12,96 Millionen Euro. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt beträgt damit rund 3,97 Millionen Euro. Die Förderanträge befinden sich noch in der Prüfung.

    Bauzeit und Ablauf

    Der rund 600 Meter lange Abschnitt wird in drei Teilabschnitte unterteilt:

    • Klinikstraße bis Haltestelle Planetarium (Castroper Str. 97)
    • Haltestelle Planetarium bis Kreuzung Gersteinring
    • Kreuzung Gersteinring bis Ruhrstadion

    Die Bauzeit wird auf rund vier Jahre veranschlagt; der Ausführungszeitraum ist für 2027 bis 2030 vorgesehen. Während der gesamten Bauzeit ist eine 1+1-Verkehrsführung mit je einem Fahrstreifen pro Richtung geplant. Als Umleitstrecken sind die Harpener Straße/Karl-Lange-Straße sowie die Küppersstraße/Klinikstraße vorgesehen.

    Politisches Verfahren

    Der Grundsatzbeschluss zur Maßnahme wurde am 17. April 2024 unter der Beschlussnummer 20233430 im Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität gefasst. Die aktuelle Beschlussvorlage wird zunächst am 25. Juni 2026 der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Anhörung vorgelegt, bevor am 2. Juli 2026 der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die abschließende Entscheidung trifft.

  • AfD-Fraktion fragt nach Kosten für Parkplätze ohne Ladesäule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum stellt Nachfragen zur Verwaltungsantwort über 26 Elektro-Parkplätze, die ohne Ladesäule ausgewiesen wurden. Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs will wissen, welche Kosten für Planung, Auszeichnung und möglichen Rückbau entstanden sind.

    Hintergrund: Parkplätze ohne Ladesäule

    Anlass der Nachfragen ist die Verwaltungsantwort Nr. 20261291, die sich mit Parkplätzen für Elektrofahrzeuge befasst. Darin hatte die Verwaltung eingeräumt, dass bei 26 ausgewiesenen Ladeparkplätzen „aufgrund örtlicher Gegebenheiten“ keine Ladesäule errichtet werden konnte.

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    Zwei konkrete Fragen an den Oberbürgermeister

    Die AfD-Fraktion richtet ihre Anfrage (Vorlagennummer 20261643) an Oberbürgermeister Jörg Lukat und stellt zwei Fragen:

    • Wie hoch waren die Kosten für die Planung und Auszeichnung der 26 Parkplätze, für die anschließend keine Ladesäule realisiert werden konnte?
    • Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau dieser Parkplätze?

    Schriftliche Beantwortung gewünscht

    Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen sowohl im Rat als auch im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Abwasserbeseitigungskonzept 2027 kommt zur Beratung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum legt das neue Abwasserbeseitigungskonzept für die Jahre 2027 bis 2032 vor. Das umfassende Planwerk sieht Investitionen von jährlich über 50 Millionen Euro für die Sanierung und den Ausbau der Kanalisation vor.

    Das Tiefbauamt hat das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2027 fertiggestellt, das gemäß Landeswassergesetz alle sechs Jahre neu aufgestellt werden muss. Das Konzept bildet die Grundlage für alle wasserwirtschaftlichen Planungen und Baumaßnahmen in der Stadt für die kommenden Jahre.

    Umfassendes Kanalnetz erfordert kontinuierliche Investitionen

    Bochum betreibt zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht ein 1.246 Kilometer langes Kanalnetz, davon 1.035 Kilometer Mischwasserleitungen, 155 Kilometer Regenwasserleitungen und 56 Kilometer Schmutzwasserleitungen. Hinzu kommen zahlreiche Sonderbauwerke:

    • 57 Regenrückhalteanlagen
    • 57 Regenüberlaufbauwerke
    • 4 Versickerungsanlagen
    • 1 Retentionsbodenfilter
    • 20 Pumpwerke

    99,8 Prozent aller Haushalte sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der wesentliche Teil des Netzes stammt aus den Nachkriegsjahren ab 1950, die ältesten Haltungen aus dem Jahr 1890.

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    Substanzerhaltende Sanierungsplanung im Fokus

    Das ABK 2027 basiert erstmals auf einem substanzwerterhaltenden Sanierungskonzept, das mit einem Alterungsprognosemodell arbeitet. Dieses Modell ermöglicht es, die Entwicklung der Kanalsubstanz zu prognostizieren und die Wirksamkeit verschiedener Sanierungsmaßnahmen zu bewerten.

    Zur Bewertung des Kanalzustands werden regelmäßige Kamerainspektionen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in ein Datenbanksystem ein und werden automatisch bewertet. Die Zustandsklassen reichen von ZK-5a (schadensfrei) bis ZK-0a (sofortiger Handlungsbedarf).

    Klimafolgenanpassung und Schwammstadt-Prinzip

    Das neue Konzept berücksichtigt verstärkt die Auswirkungen des Klimawandels. Die Stadt hat bereits 2019 den Klimanotstand erklärt und eine Starkregengefahrenkarte erstellen lassen. Das ABK 2027 integriert Maßnahmen nach dem Schwammstadt-Prinzip, bei dem Niederschlagswasser verzögert abgeleitet, vermehrt verdunstet oder versickert wird.

    Im Rahmen der Zukunftsinitiative „Klima.Werk“ werden drei KRIS-Betrachtungsräume mit entsprechenden Projekten definiert. Ziel ist die Abkopplung von bis zu 25 Prozent der angeschlossenen Flächen vom Mischentwässerungssystem und eine Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozent.

    16 Maßnahmenarten für umfassende Sanierung

    Das ABK 2027 gliedert alle geplanten Maßnahmen in 16 Kategorien (A1 bis A16):

    • Ergänzungsmaßnahmen (Erweiterung der Kanalisation)
    • Sanierungen aus hydraulischen Gründen
    • Sanierungen aus baulichen Gründen
    • Fremdwassersanierung
    • Behandlung von Mischwasser und Niederschlagswasser
    • Regenwasserrückhaltung
    • Gewässermaßnahmen
    • Versickerungsanlagen
    • Planungen und Konzeptstudien

    Das Stadtgebiet wurde für eine bessere Maßnahmenbewertung in 114 Quartiere (Betrachtungsräume) unterteilt, die sich am Höhenmodell und den Gewässereinzugsgebieten orientieren.

    Investitionsvolumen von über 330 Millionen Euro

    Das Gesamtbudget für die Baukosten steigt von 52,9 Millionen Euro im Jahr 2027 kontinuierlich auf 58 Millionen Euro im Jahr 2032. Zusätzlich werden ab 2027 jährlich 4 Millionen Euro für Reparaturmaßnahmen eingeplant.

    Die Kosten basieren auf dem Mittelpreisspeicher der Ausschreibungen des Tiefbauamtes und berücksichtigen Faktoren wie Kanaldurchmesser, Einbautiefe und Lage der Baustelle. Baunebenkosten für Kampfmittelerkundung, Baugrunduntersuchungen und externe Planungsleistungen sind bereits einkalkuliert.

    Beratungsfolge bis Juli 2026

    Das ABK 2027 durchläuft einen umfassenden Beratungsprozess. Alle sechs Bezirksvertretungen werden zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2026 angehört. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss beraten das Konzept vor, bevor der Rat am 16. Juli 2026 die endgültige Entscheidung trifft.

    Nach der Beschlussfassung wird das ABK 2027 der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt und den Wasserverbänden Emschergenossenschaft und Ruhrverband übermittelt. Anschließend soll es in einem Informationsportal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

  • Kreisverkehr Gahlensche Straße soll barrierefreie Querungen erhalten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung plant den Umbau des Kreisverkehrs Gahlensche Straße/Seilfahrt/Porschestraße. Alle vier Querungsstellen sollen mit Fußgängerüberwegen, taktilen Leiteinrichtungen und Beleuchtung ausgestattet werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 165.000 Euro.

    Sicherheitsprobleme seit Jahren bekannt

    Der Kreisverkehr wurde im Jahr 2000 errichtet, jedoch ohne gesicherte Querungsstellen für Fußgänger. Eine barrierefreie Querung ist derzeit nicht möglich. In der Vergangenheit kam es zu gefährlichen Situationen zwischen querenden Fußgängern und dem Kraftfahrzeugverkehr.

    Da sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit seit dem Bau deutlich erhöht haben, wurde in Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde festgelegt, die Querungen sicherer und barrierefrei zu gestalten.

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    Umbaumaßnahmen im Detail

    Die Planung sieht folgende Verbesserungen vor:

    • Einrichtung von Fußgängerüberwegen an allen vier Querungsstellen
    • Installation taktiler Leiteinrichtungen für sehbehinderte Menschen
    • Errichtung entsprechender Beleuchtung
    • Teilsanierung der Fahrbahn im nördlichen Knotenpunktarm

    An den übrigen Verkehrsflächen sind keine baulichen Eingriffe geplant.

    Finanzierung durch Umschichtung

    Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 165.000 Euro. Die benötigten Haushaltsmittel werden im Jahr 2026 auf dem Projekt „Kreisverkehre“ mittels Umschichtung bereitgestellt. Als Deckungsmittel dienen Gelder der Maßnahme am Kreisverkehr Steinring/Oskar-Hoffmann-Straße, da sich diese zeitlich verschiebt.

    Der jährliche Abschreibungsaufwand wird bei einer Nutzungsdauer von 45 Jahren rund 1.000 Euro betragen. Der anfängliche jährliche Zinsaufwand beläuft sich auf 6.000 Euro, der durchschnittliche über 30 Jahre auf 3.000 Euro.

    Keine klimarelevanten Auswirkungen

    Die Baumaßnahme erfolgt im Bestand ohne zusätzliche Inanspruchnahme von Grünflächen oder weitere Versiegelungen. Klimarelevante Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten.

    Nächste Schritte

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 25. Juni 2026 angehört. Die Entscheidung trifft am 2. Juli 2026 der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

  • Oskar-Hoffmann-Straße wird zwischen Universitätsstraße und Steinring ausgebaut

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt plant den Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße auf einer Länge von 350 Metern. Eine bestandsnahe Variante mit Kreisverkehr am Steinring wurde als Vorzugslösung identifiziert. Die Maßnahme kostet rund drei Millionen Euro.

    Drei Varianten im Vergleich

    Das Tiefbauamt hat für den Straßenabschnitt zwischen Universitätsstraße und Steinring drei Planungsvarianten entwickelt und mittels Nutzwertanalyse bewertet:

    • Variante 1: Beidseitige Radfahrstreifen mit vollständigem Wegfall der Senkrechtparkplätze und des straßenprägenden Baumbestands (2,86 Punkte)
    • Variante 2: Einbahnstraße mit Zweirichtungsradweg, getestet in einem neunwöchigen Verkehrsversuch (3,28 Punkte)
    • Variante 3: Bestandserneuerung mit abschnittsweise einseitigem Radfahrstreifen (3,35 Punkte – Vorzugsvariante)

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    Verkehrsversuch brachte Erkenntnisse

    Zwischen März und Mai 2025 wurde Variante 2 mit einer temporären Einbahnstraßenregelung erprobt. Der Versuch führte zu Verkehrsverlagerungen in umliegende Wohnstraßen wie Düppelstraße, Haderslebener Straße und Brunsteinstraße. Anwohner beschwerten sich über höhere Verkehrsdichte, Begegnungsverkehr ohne Ausweichmöglichkeiten und Geschwindigkeitsüberschreitungen.

    Bestandsnahe Lösung als Kompromiss

    Die gewählte Variante 3 orientiert sich an der bestehenden Straßenraumaufteilung und erreicht die beste Gesamtbewertung. Sie bietet folgende Merkmale:

    • Erhalt des gestaltprägenden Baumbestands
    • Beibehaltung des Großteils der PKW-Stellplätze
    • Keine Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs
    • Verbesserung der Radverkehrssicherheit durch Piktogrammketten und Sicherheitstrennstreifen
    • Einseitiger Radfahrstreifen im Anstieg zwischen Wilhelm-Engel-Straße und Steinring

    Kreisverkehr ersetzt Ampelanlage

    Der bestehende signalgeregelte Knotenpunkt am Steinring wird zu einem Kreisverkehr mit 32 Metern Außendurchmesser umgebaut. Besonderheit: Die wichtige Nord-Süd-Radverkehrsverbindung zwischen Springorumtrasse und Ferdinandstraße erhält eigene Zweirichtungsradwege als vierte und fünfte Kreisverkehrsarme aus Düppelstraße und Glockengarten.

    Entwässerung wird modernisiert

    Parallel erfolgt die Erneuerung der Kanalisation. Ein neuer Regenwasserkanal zwischen Steinring und Universitätsstraße soll das Mischwassernetz entlasten. Die Maßnahme ist Teil der größeren Abkopplungsmaßnahme „Dibergkanal“ bis zur Einleitung in den Marbach.

    Kosten und Zeitplan

    Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,0 Millionen Euro netto:

    • Verkehrsanlagen: 2,0 Millionen Euro
    • Freianlagen: 0,5 Millionen Euro
    • Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung: 0,5 Millionen Euro

    Die Entwässerungsplanung ist noch nicht kostenmäßig erfasst. Nach dem angestrebten Grundsatzbeschluss sollen die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden.

  • Stellplatzsatzung wird nach dreijähriger Evaluation überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Nach drei Jahren Praxis hat die Verwaltung die Stellplatzsatzung evaluiert und schlägt Anpassungen vor. Insbesondere die Anforderungen an Fahrradabstellanlagen und die Bewertung der ÖPNV-Lagegunst werden überarbeitet. Der Rat soll im Juli über die neue Satzung entscheiden.

    Die 2022 eingeführte Stellplatzsatzung wird nach einer dreijährigen Evaluation überarbeitet. Das Amt für Stadtplanung und Wohnen legt dem Rat eine neue Fassung vor, die auf den Erfahrungen der Planungspraxis basiert.

    Ziele der ursprünglichen Satzung erreicht

    Die ursprünglichen Ziele der Stellplatzsatzung haben sich bewährt: Baukosten wurden gesenkt, der Umweltverbund gestärkt und alternative Mobilitätsangebote gefördert. Besonders die Möglichkeit, bei guter ÖPNV-Anbindung oder durch Mobilitätskonzepte weniger Kfz-Stellplätze nachweisen zu müssen, hat sich in der Praxis etabliert.

    Die Evaluation zeigt eine grundsätzlich gute Anwendbarkeit und Verständlichkeit der Satzung. Kleinere Vorhaben profitieren von Vereinfachungen bei Bauanträgen. Die klaren Kriterien zur ÖPNV-Lagegunst mit grafischer Darstellung ermöglichen Investoren eine direkte Einschätzung möglicher Stellplatzreduzierungen.

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    Daten aus drei Jahren Anwendung

    • Seit Juli 2022 wurden rund 2.800 Bauanträge gestellt (1.150 für Wohnen, 1.250 für andere Nutzungen)
    • Nachzuweisende Kfz-Stellplätze: 2.900 im Wohnbereich und 10.300 bei anderen Nutzungen
    • 150 Pkw-Stellplätze wurden insgesamt abgelöst
    • Ablösegebühren: 2022: 97.000 Euro, 2023: 117.000 Euro, 2024: 129.000 Euro, 2025: 51.000 Euro

    Hauptkritikpunkt: Fahrradabstellanlagen

    Der häufigste Kritikpunkt betrifft die Anzahl und teilweise erforderliche Überdachung der Fahrradabstellanlagen. Hier sehen sowohl die Verwaltung als auch die Wohnungswirtschaft Anpassungsbedarf. Die Allianz für Wohnen bemängelt den Spagat zwischen Anforderungen an Zahl und Qualität der Stellplätze und den daraus resultierenden Kosten.

    Geplante Anpassungen im Überblick

    Die wesentlichen Änderungen betreffen:

    • Konkretisierung von Mobilitätskonzepten: Maximal 20 Prozent Reduktion durch Mobilitätskonzept möglich, weitere maximal 50 Prozent bei Kombination mit Lagegunst und 20 Prozent Mobilitätskonzept
    • Doppelnutzung von Stellplätzen wird explizit beim Wohnen ausgeschlossen
    • Rampenneigung erhöht von 10 auf 15 Prozent
    • Entfernung zu Fahrradabstellanlagen von maximal 60 auf 100 Meter erweitert
    • Überdachungspflicht gelockert: Bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen muss ab dem 13. überdacht werden, beim Wohnen zusätzlich 10 Prozent nicht überdacht

    ÖPNV-Lagegunst wird ausgeweitet

    Bei der ÖPNV-Lagegunst wird dem Schienenverkehr eine höhere Bedeutung zugeordnet. Um Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen gibt es einen zusätzlichen 50-Meter-Puffer, der zur nächst besseren Zone berechtigt. Dadurch werden einzelne Lücken zwischen den Zonen geschlossen.

    Wenig Erfahrung mit Mobilitätskonzepten

    Bisher wurden nur drei Mobilitätskonzepte in Baugenehmigungen genehmigt. Da diese Projekte noch nicht umgesetzt sind, kann deren Wirkung noch nicht evaluiert werden. Die vereinfachte Checkliste für Wohnprojekte nach § 34 BauGB wurde bisher kaum genutzt.

    Beratung in verschiedenen Gremien

    Die Vorlage durchläuft bis zur Ratsentscheidung am 16. Juli mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretungen (Anhörungen von 25. Juni bis 7. Juli)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli, Vorberatung)
    • Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (2. Juli, Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli, Vorberatung)

    Die Verwaltung soll zwei Jahre nach Beschluss einen Erfahrungsbericht erstellen und nach drei Jahren eine erneute Evaluierung durchführen. Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wird eine komplett neue Satzung statt einer Änderungssatzung beschlossen.

  • Stadt informiert über Rottstraße-Umbau mit temporären Stadtmöbeln

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will Bürgerinnen und Bürger über die geplante Umgestaltung der Rottstraße informieren. Vom 22. Juni bis 24. Juli werden dafür temporäre Stadt-Terrassen aufgestellt, die als Aufenthalts- und Informationsorte dienen.

    Fünfwöchige Informationsaktion geplant

    Die Stadt plant eine begleitende Öffentlichkeitsaktion zur Umgestaltung der Rottstraße. Über fünf Wochen hinweg, vom 22. Juni bis 24. Juli 2026, werden an zwei Standorten in der Rottstraße sogenannte Stadt-Terrassen aufgestellt. Diese unterschiedlichen, teils bepflanzten Module für eine temporäre Straßenmöblierung sind ein Leihangebot des Zukunftsnetz Mobilität NRW, in dem die Stadt Mitglied ist.

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    Schwammstadt-Konzept im Fokus

    Ziel der geplanten Umgestaltung der Rottstraße ist eine ausgewogene Neuaufteilung des Straßenraums. Die Planung soll die Aufenthaltsqualität erhöhen, den Radverkehr stärken und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung im Sinne der Klimaanpassung berücksichtigen. Dabei orientiert sich die Stadt am Konzept der Schwammstadt.

    Die Stadt-Terrassen sollen die positiven Möglichkeiten der Umgestaltung für alle Verkehrsteilnehmer aufzeigen. Sie fungieren als Aufenthalts- und Informationsorte und werden durch begleitende Angebote ergänzt, die auch von lokalen Akteuren der Rottstraße getragen werden.

    Vorentwurfsplanung nach Sommerferien

    Interessierte können sich während der Aktionswochen über die Entwürfe zur Umgestaltung der Straße sowie über das Thema Schwammstadt informieren und den Straßenraum neu erleben. Nach den Sommerferien wird den zuständigen politischen Gremien eine Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Rottstraße zur Beschlussfassung vorgelegt.

    Politische Beratung

    Die Mitteilung der Verwaltung wird am 25. Juni in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte und am 2. Juli im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnis genommen.

  • Alternative Wegeverbindung für Hannoverbahntrasse geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung soll eine alternative Route für den nördlichen Abschnitt der Hannoverbahntrasse zwischen Erzbahntrasse und Salzstrecke/Zeche Hannover entwickeln. Der ursprünglich geplante durchgängige Ausbau wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen angepasst.

    Die Hannoverbahntrasse in Günnigfeld/Hordel sollte ursprünglich als durchgängiger Bahntrassenweg vom RS1 bis zur Salzstrecke/Zeche Hannover ausgebaut werden. Nun soll die Verwaltung zunächst nur für den nördlichen Teilabschnitt zwischen Erzbahntrasse und Salzstrecke eine alternative Wegeverbindung planen.

    Bedeutung für das Nahmobilitätsnetz

    Die Hannoverbahntrasse stellt eine wichtige Verbindung im lokalen Nahmobilitätsnetz dar. Für Radfahrende ermöglicht sie sowohl eine bessere touristische Anbindung an die Zeche Hannover als auch einen wichtigen Lückenschluss im Alltagsradnetz. Die Trasse verbindet drei verkehrlich bedeutsame Radverbindungen: den überregionalen RS1, die regionale Salzstrecke nach Herne und die Erzbahntrasse.

    Das Projekt ist bereits in mehreren städtischen Konzepten verankert:

    • Im Bahntrassenkonzept von 2008 als langfristig umzusetzende Maßnahme
    • Im Zuwegungskonzept des RS1 (2021) als Zuwegungsstrecke mit Maßnahmenbedarf
    • Im Radverkehrskonzept (2023) als Nebenroute

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    Gründe für die Planungsänderung

    Der geplante Ausbau der Carolinenglückbahntrasse verändert die Ausgangslage erheblich. Diese südlich gelegene Trasse wird eine Verbindung zwischen RS1 und Erzbahntrasse ermöglichen, wodurch der südliche Teilabschnitt der Hannoverbahntrasse nicht mehr zwingend erforderlich ist. Die Carolinenglückbahn wurde erst 2017 stillgelegt und konnte bereits angekauft werden. Ab 2027 soll sie zu einem Bahntrassenweg umgesetzt werden.

    Alternative Routenführung im nördlichen Abschnitt

    Für den nördlichen Verlauf ab der Erzbahntrasse ergibt sich eine alternative Wegeverbindung über eine bestehende Rampenanlage. Diese führt vom oberen Niveau der Erzbahntrasse auf das mittlere Höhenniveau der Hannoverbahntrasse. Der weitere Verlauf nach Norden zur Salzstrecke ist nahezu höhengleich, aber leicht mäandrierend und folgt einem bestehenden Trampelpfad parallel zur ursprünglichen Bahntrasse.

    Ein wichtiger Vorteil: Alle notwendigen Grundstücke für den beschriebenen Verlauf befinden sich in städtischem Besitz. Dadurch sind keine fremden Grundstücke zur Nutzung erforderlich, was voraussichtlich erhebliche Kostenersparnisse für Wegbau und Ausgleichsbedarfe zur Folge hat.

    Ausbaustandard und weitere Planungen

    Als Ausbaustandard ist eine getrennte Geh- und Radwegeführung vorgesehen, um Konflikte zu reduzieren. Die erforderlichen Kosten für die Umsetzung des nördlichen Abschnitts werden im Rahmen der anschließenden Planung ermittelt. Eine Förderung, beispielsweise durch Zuwendungen zur Verbesserung der Nahmobilität (FöRiNah), ist Voraussetzung für die Umsetzung.

    Zu einem späteren Zeitpunkt könnte bei Verfügbarkeit von Fremdgrundstücken eine direkte Verbindung vom RS1 bis zur Kreuzung der Erzbahntrasse ergänzt werden. Diese würde die Streckenlänge im Vergleich zur Führung über die Carolinenglücktrasse um etwa die Hälfte verkürzen.

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien zur Beratung und Entscheidung, bevor über die weiteren Planungsschritte entschieden wird.

  • Anfrage zu Bahnstreckensperrung während Internationaler Gartenausstellung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Sebastian Pewny erkundigt sich nach Gesprächen mit der Deutschen Bahn bezüglich einer geplanten Streckensperrung der wichtigen Verbindung Essen-Bochum-Dortmund während der Internationalen Gartenausstellung im Ruhrgebiet.

    Mündliche Anfrage im Mobilitätsausschuss

    Sebastian Pewny hat eine mündliche Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 eingereicht. Er möchte wissen, ob bereits Gespräche mit dem Bevollmächtigten der Deutschen Bahn stattgefunden haben.

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    Sorge um Verkehrsanbindung während Großveranstaltung

    Im Zentrum der Anfrage steht die Befürchtung, dass eine angekündigte Sperrung der Hauptverbindungsstrecke Essen-Bochum-Dortmund zeitlich mit der Internationalen Gartenausstellung im Ruhrgebiet zusammenfallen könnte. Pewny fragt konkret nach bereits geführten Gesprächen und möglichen Ergebnissen dieser Verhandlungen.

    Die Internationale Gartenausstellung wird voraussichtlich viele Besucher in die Region locken, weshalb eine funktionierende Bahnverbindung zwischen den drei Großstädten von besonderer Bedeutung wäre.

  • Nachfrage zur offenen Anfrage wegen Parksituation am Postkutschenweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Gottschlich fragt im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur nach dem Stand einer seit Januar offenen Anfrage zur Parkplatzsituation in Altenbochum.

    Anfrage seit Monaten unbeantwortet

    Simone Gottschlich stellte am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine mündliche Anfrage zum Sachstand einer bereits am 20. Januar 2026 eingereichten Anfrage. Die ursprüngliche Anfrage behandelte die Parksituation am Postkutschenweg in Altenbochum.

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    Nachfrage nach Bearbeitungszeit

    In ihrer aktuellen Anfrage will Gottschlich wissen, wann mit der Beantwortung der mehr als vier Monate alten Anfrage zu rechnen ist. Das Dokument enthält keine Antwort der Verwaltung auf diese Nachfrage.