Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • CDU fragt nach Ausschilderung der Veloroute 1 und Engstelle an Grummer Teichen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will wissen, warum fertige Abschnitte der Veloroute 1 noch nicht ausgeschildert sind und fordert Lösungen für die problematische Engstelle im Bereich der Grummer Teiche.

    Fehlende Beschilderung trotz fertiger Abschnitte

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur zentralen Radverkehrsverbindung Veloroute 1 gestellt. Ratsmitglied Dr. Benedikt Gräfingholt kritisiert, dass bereits fertiggestellte oder verkehrlich nutzbare Teilstrecken bislang nicht ausgeschildert wurden. Dies erschwere Radfahrern die zuverlässige Orientierung auf der wichtigen Fahrradinfrastruktur.

    Die Fraktion möchte wissen:

    • Welche Teilstrecken bereits fertiggestellt oder verkehrlich nutzbar sind und warum diese nicht ausgeschildert wurden
    • Wann mit einer Ausschilderung zu rechnen ist und welche Stellen dafür zuständig sind
    • Ob eine provisorische Beschilderung möglich ist, bevor die Gesamtstrecke fertig ist

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    Sicherheitsproblem an den Grummer Teichen

    Besondere Aufmerksamkeit gilt einer Engstelle im Bereich der Grummer Teiche. Dort verengt sich der Weg so stark, dass ein gefahrloser Begegnungsverkehr zwischen Fahrrädern und Fußgängern kaum möglich sei. Die CDU sieht die Situation sowohl für den Radverkehr als auch für die Naherholung als unbefriedigend an.

    Forderung nach konkreten Lösungen

    Die Fraktion will außerdem wissen, wie die Verwaltung die Verkehrssicherheitslage an der Engstelle bewertet und welche konkreten Maßnahmen zur Entschärfung geplant sind. Mögliche Lösungsansätze könnten eine Weiterentwicklung der Wegführung, bauliche Anpassungen oder Verkehrsregelungen sein.

    Die Anfrage soll in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 behandelt werden.

  • CDU fragt nach Fortschritt bei Brückensanierungen auf der Universitätsstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die CDU-Ratsfraktion will wissen, wie es um die geplanten Brückensanierungen auf der Universitätsstraße steht. Besonders interessiert sie sich für die Abstimmung mit anderen Bauvorhaben und den Neubau der Autobahnbrücke.

    Koordination mit anderen Baumaßnahmen im Fokus

    Die CDU-Ratsfraktion richtet vier konkrete Fragen an die Verwaltung bezüglich der Brückensanierungen auf der Universitätsstraße. Hintergrund ist eine Verwaltungsmitteilung vom Oktober 2025, in der ein Zeitplan für die Sanierung weiterer Brücken vorgestellt wurde. Die meisten Brückenbauwerke stehen jedoch in Abhängigkeit von Abstimmungen mit anderen Baumaßnahmen.

    Betroffen sind Planungen der Autobahn GmbH zur Brücke über die A448 sowie Baumaßnahmen von RUB und BLB. Der verkehrspolitische Sprecher Dr. Stefan Jox möchte konkret wissen:

    • Ob die angekündigten Klärungen zum Brückenbauwerk Uni-Mitte mit RUB und BLB sowie zu den Brückenbauwerken Rahmenstadt, Markstraße und Fußgängertunnel mit der Autobahn GmbH durchgeführt wurden
    • Wie der aktuelle Sachstand der Klärungen aussieht und ob der Terminplan konkretisiert werden kann
    • Wann mit dem Beginn des Neubaus der Brücke der Universitätsstraße über die A448 zu rechnen ist
    • Warum sich die Bautätigkeiten an der Ausfahrt Bochum-Wiemelhausen verzögern und ob die Wiedereröffnung bis Februar 2027 eingehalten werden kann

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    Sperrung der Autobahnausfahrt sorgt für Umleitungsverkehr

    Seit Anfang April ist die Ausfahrt der Anschlussstelle Bochum-Wiemelhausen in Fahrtrichtung Dortmund langfristig gesperrt. Die Autobahn GmbH hat als Zeitraum bis Februar 2027 mitgeteilt. Die Sperrung führt zu Umleitungsverkehr auch auf städtischen Straßen. Die CDU kritisiert, dass größere Bautätigkeiten an der Ausfahrt mit Ausnahme des Rückbaus von Leitplanken und Beschilderungen nicht zu erkennen seien.

    Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 27. Mai 2026 vorgesehen.

  • Verwaltung prüft bessere Sichtbarkeit von Fahrbahnmarkierungen bei Regen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt hat auf eine CDU-Anfrage zur schlechten Erkennbarkeit von Fahrbahnmarkierungen bei Nässe geantwortet. Die Verwaltung will größere Reflexglasperlen testen und sieht strukturierte Markierungen als mögliche Lösung.

    Die Sichtbarkeit von Fahrbahnmarkierungen bei Regen beschäftigt die Bochumer Kommunalpolitik. CDU-Ratsfrau Carolin Pesch hatte im Februar im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur nachgefragt, wie das Problem der bei Nässe schlecht erkennbaren Spurmarkierungen gelöst werden kann.

    Keine festen Prüfintervalle für Markierungen

    Die Verwaltung kontrolliert Fahrbahnmarkierungen nicht in regelmäßigen Abständen, sondern bei Straßenbegehungen, Stichproben oder nach Bürgermeldungen. Ob eine Erneuerung nötig ist, entscheiden die Fachleute je nach Zustand der Markierung, Verkehrsbelastung, Unfallhäufung, geplanten Baumaßnahmen oder Witterung.

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    Größere Reflexperlen sollen aus Wasserfilm herausragen

    Als technische Lösung schlägt das Tiefbauamt vor, größere Reflexglasperlen statt der normalen Größe zu verwenden. Diese erhöhen den Reflexionsgrad und können aus dem Wasserfilm herausragen. Die Verwaltung will mit Herstellern und Vertragspartnern einen möglichen Einsatz in Bochum prüfen.

    Strukturierte Markierungen mit höherem Wartungsaufwand

    Strukturierte Markierungen wie Rillenmarkierungen können die Sichtbarkeit verbessern, wenn die Profilierung aus dem Wasser herausragt. Bei häufig überfahrenen Markierungen wie Haltebalken rechnet die Verwaltung jedoch mit höherem Instandhaltungsaufwand. Als Alternative nennt sie eine optimierte Straßenentwässerung, die das Ansammeln von Regenwasser verhindert und langfristig wirtschaftlicher sein könnte.

    Die CDU-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf gefährliche Situationen besonders auf den mehrspurigen Radialstraßen hingewiesen, wo durch nasse Fahrbahnoberflächen Markierungen verblassen und das Unfallrisiko steigt.

  • Verwaltung lehnt Ladeinfrastruktur für E-Bikes in Radstation ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Bürgeranregung zur Installation von E-Bike-Ladestationen am Hauptbahnhof abzulehnen. Als Grund wird ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis genannt.

    Antrag fordert brandschutzkonforme Lösung

    Ein Bürger hatte angeregt, in der Radstation am Bochumer Hauptbahnhof Ladeinfrastruktur für Pedelecs zu installieren. Das Laden von E-Bike-Akkus ist dort derzeit aus Brandschutzgründen untersagt, da die vorhandene Infrastruktur die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.

    Der Antragsteller verwies auf die besonderen sicherheitsrelevanten Anforderungen für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem umfassen:

    • VdS 3103 (Richtlinien zur Schadenverhütung bei Lithium-Batterien)
    • DGUV-Informationen zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
    • Anforderungen der Musterbauordnung und Landesbauordnung NRW
    • DIN EN Normen für elektrische Sicherheit und Ladeeinrichtungen

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    Verwaltung sieht geringen Bedarf

    Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit der geringen Nachfrage. Nach Rücksprache mit der Betreiberin ViA Ruhr e.V. und dem Personal vor Ort gebe es nur vereinzelte Anfragen zum Laden von Pedelec-Akkus.

    Die Einschätzung der Verwaltung: Im Alltag beim Pendeln bestehe kaum Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Pedelecs, da die Reichweite für gängige Alltagsstrecken ausreiche. Bedarf entstehe hauptsächlich bei weiten Einzelfahrten oder touristischen Unternehmungen.

    Zusätzliche Einschränkungen

    Die Verwaltung führt weitere Argumente gegen die Installation an:

    • Das Laden wäre auch mit speziellen Schränken nur während der Öffnungszeiten möglich, nicht in den Nachtstunden
    • In der Radstation stehen keine geeigneten Flächen für Ladeschränke zur Verfügung
    • Die Stadt ist Mieterin der Fläche, dem Betreiber fehlen die finanziellen Mittel

    Positive Entwicklung der Radstation

    Die Radstation wird nach Angaben der Verwaltung so gut angenommen, dass vor dem Gebäude eine Ergänzungsfläche eingerichtet werden musste. Zusätzlich wurde auf dem Buddenbergplatz eine Fahrradparkanlage im DeinRadschloss-System installiert.

    Die Stadt Bochum hat die Grundausstattung vorgenommen und stellt die Flächen dem Verein für integrative Arbeit Ruhr zum Betrieb zur Verfügung. Die Radstation bietet neben dem Parken von Fahrrädern auch Leihräder und Reparaturen an.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur entscheidet am 27. Mai 2026 über die Anregung.

  • Verwaltung will Radverkehr auf Königsallee regelkonform führen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung folgt einer Bürgeranregung zur Verbesserung der Radverkehrssituation vor dem Schauspielhaus. Die derzeitige Führung über einen freigegebenen Gehweg soll durch einen regelkonformen Radfahrstreifen ersetzt werden.

    Aktuelle Situation ist nicht regelkonform

    Ein Bürger hatte die problematische Radverkehrsführung gegenüber dem Schauspielhaus kritisiert. Derzeit erfolgt die Führung über einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg, der laut Verwaltung „nicht regelkonform und verkehrssicherheitsrelevant“ ist. Der Gehweg weist eine unzureichende Breite auf und ist durch Bäume, Poller sowie unebene Oberflächen erheblich eingeschränkt.

    Die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer führt zu Konflikten, insbesondere im Bereich von Gebäudezugängen und der nahegelegenen Haltestelle. Laut dem Antragsteller entspricht die Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik gemäß ERA 2010 und widerspricht den Grundsätzen der RASt 06.

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    Lösung nur im Rahmen größerer Umgestaltung möglich

    Die Verwaltung bestätigt die Kritik grundsätzlich, sieht aber eine isolierte Lösung als nicht machbar an. Die Situation kann erst im Rahmen einer Umgestaltung der Königsallee zwischen Hattinger Straße und Arnikastraße gelöst werden. Dabei muss auch die Führung des motorisierten Individualverkehrs innerhalb der Kreuzung von Königsallee, Hattinger Straße und Oskar-Hoffmann-Straße verändert werden.

    Bisher wird der Kfz-Verkehr aus nördlicher Richtung zweistreifig nach Süden geführt. Für einen Radfahrstreifen in Richtung Süden müsste der Kfz-Verkehr bereits vor der Kreuzung auf einem Fahrstreifen gebündelt werden.

    Planung läuft bereits

    Im Rahmen der Planungen zur Sanierung und Umgestaltung der Viktoriastraße und der nördlichen Königsallee sowie der Planung des Radschnellweges werden bereits Grundlagenuntersuchungen durchgeführt, um eine regelkonforme Radverkehrsführung zu ermöglichen.

    Entscheidung im Ausschuss

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen und im Rahmen der Königsallee-Planung ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen einzuplanen.

    Die finanziellen Auswirkungen werden erst mit Fortschreiten der Gesamtplanung bekannt.

  • Haushaltsbefragung zur Mobilität zeigt Rückgang beim Autoverkehr in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die vertieften Ergebnisse der Verkehrsbefragung SrV 2023 vorgelegt. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs ging von 53,7 Prozent im Jahr 2018 auf 49,2 Prozent zurück, während der Fußverkehr deutlich zunahm. Im bundesweiten Vergleich liegt Bochum jedoch weiterhin über dem Durchschnitt beim Autoverkehr.

    Die Verwaltung präsentierte dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine vertiefte Auswertung der Haushaltsbefragung „System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2023 – Mobilität in Städten“. Die Analyse konzentriert sich auf drei Bereiche: den Städtevergleich, den Anteil der Mitfahrenden und die Mobilität in verschiedenen Lebensaltern.

    Städtevergleich zeigt bundesweiten Trend

    Bochum wird in der Studie mit Oberzentren zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern mit hügeliger Topografie verglichen. Mit 370.000 Einwohnern ist Bochum die größte Stadt in dieser Gruppe, gefolgt von Wiesbaden und Chemnitz. Die kleinste Vergleichsstadt ist Kaiserslautern mit knapp über 100.000 Einwohnern.

    In allen Städten dieser Gruppe ging der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zurück – im Durchschnitt um fünf Prozentpunkte. Als wesentlichen Grund nennt die Verwaltung die Corona-Pandemie und die gestiegene Home-Office-Quote, die von 2,6 Prozent (2018) auf 14,1 Prozent (2023) anstieg.

    Der Fußverkehr verzeichnete deutschlandweit die größten Zuwächse. Die Verwaltung führt dies auf zwei Faktoren zurück: Erwerbstätige im Home-Office legen häufiger Wege zu Fuß zurück, und die Anzahl der Hunde in Haushalten nahm zwischen 2018 und 2023 um zehn Prozent zu. Auch Fitnesstracker sollen die Anzahl der Fußwege erhöht haben.

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    Bochum über dem Bundesdurchschnitt beim Autoverkehr

    Trotz des Rückgangs liegt Bochum bei Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern weiterhin über dem Durchschnitt beim MIV-Anteil. Während Bochum bei 49,2 Prozent liegt, erreichen Erfurt und Kassel bereits etwa 35 Prozent – das bedeutet etwa 30 Prozent weniger Autofahrten als in Bochum.

    Die Entwicklung der acht Städte, die sowohl 2018 als auch 2023 untersucht wurden, zeigt folgende Durchschnittswerte:

    • Fußverkehr: von 29,1% auf 32,6%
    • Radverkehr: von 11,3% auf 12,9%
    • Öffentlicher Verkehr: von 14,5% auf 14,2%
    • Motorisierter Individualverkehr: von 45,2% auf 40,4%

    Bochum liegt in allen Kategorien außer beim Fußverkehr unter dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe.

    Rückgang bei Mitfahrenden

    Eine besondere Betrachtung gilt dem Anteil der Mitfahrenden im Auto, da diese kein zusätzliches Fahrzeug nutzen. Zwischen 2018 und 2023 ging dieser Anteil in Bochum von 11,7 auf 10,0 Prozent zurück – ein relativer Rückgang um 15 Prozent.

    Dies bedeutet, dass die Anzahl der tatsächlichen Pkw-Fahrten lediglich um 2,8 Prozentpunkte zurückging und nicht um 4,5 Prozentpunkte, wie der MIV-Rückgang vermuten ließe. Positiv zu bewerten ist, dass Bochum mit zehn Prozent Mitfahrendenanteil über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe (8,9 Prozent) liegt.

    Mobilität variiert stark nach Lebensalter

    Die Auswertung nach Altersgruppen zeigt deutliche Unterschiede in der Verkehrsmittelwahl:

    • 0-14 Jahre: 40% MIV-Anteil (ausschließlich als Mitfahrende)
    • 15-24 Jahre: Niedrigster MIV-Anteil, hohe Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (besonders Studierende)
    • 25-44 Jahre: Höchster MIV-Anteil (berufstätige Eltern)
    • 45-64 Jahre: Weiterhin hoher MIV-Anteil
    • 65 Jahre und älter: Rückgang des MIV-Anteils

    Besonders interessant sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Wegehäufigkeit: Frauen legen zwischen 35 und 45 Jahren deutlich mehr Wege zurück als Männer, hauptsächlich aufgrund von Bring- und Holtätigkeiten für Kinder sowie häufigerer Teilzeitarbeit.

    Führerscheinbesitz bei 90 Prozent

    Der Führerscheinbesitz liegt in der Gesamtbevölkerung bis zum 80. Lebensjahr bei etwa 90 Prozent. Die früher deutlichen Unterschiede zwischen Frauen und Männern haben sich in den letzten 20 Jahren weitgehend angeglichen. In Bochum besitzen 90,2 Prozent der befragten Frauen ab 17 Jahren und 92,8 Prozent der Männer einen Führerschein.

    Ausblick auf SrV 2028

    Die Verwaltung plant, auch 2028 wieder an der SrV-Erhebung teilzunehmen, um die Kontinuität der Datenerhebung zu gewährleisten. Im Mai 2026 findet bereits die erste Informationsveranstaltung zum nächsten Erhebungsdurchgang statt.

    Die Daten bestätigen, dass Bochum seinem im Leitbild für 2030 formulierten Ziel von 60 Prozent Wegeanteil am Umweltverbund nähergekommen ist. Allerdings bleibt der MIV-Anteil im Vergleich zu anderen Städten weiterhin überdurchschnittlich hoch.

  • Stadt beteiligt sich an bundesweitem Projekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Bochum nimmt am Projekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten“ des Deutschen Instituts für Urbanistik teil. Im Fokus steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“.

    Die Stadt beteiligt sich gemeinsam mit Duisburg, Kiel, Frankfurt am Main, Esslingen am Neckar und Ulm an dem bundesweiten Städteprojekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten (WiNa)“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum (WEG) entsenden jeweils einen Mitarbeitenden.

    Zwei Module für Fortbildung und stadtspezifische Analyse

    Das Projekt umfasst zwei Bausteine:

    • Basismodul – Fortbildung und Erfahrungsaustausch: In fünf Workshops werden rechtliche, organisatorische und planerische Grundlagen eines zukunftsfähigen Wirtschaftsverkehrs vermittelt. Ergänzend werden Beispiele aus Forschung und Praxis sowie aus den teilnehmenden Kommunen vorgestellt und diskutiert.
    • Vertiefungsmodul – Kommunenspezifische Analyse: Das Difu erarbeitet gemeinsam mit jeder Kommune eine stadtspezifische Analyse und darauf abgestimmte Handlungsmöglichkeiten.

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    Strategische Weiterentwicklung von „Bochum bringt’s“

    Im Vertiefungsmodul steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ im Mittelpunkt. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den nächsten Entwicklungsschritt des Angebots.

    Zu klären sind insbesondere folgende Aspekte:

    • welche Reichweite und welche Zielgruppen künftig wie adressiert werden sollen
    • welche organisatorischen und finanziellen Strukturen dafür erforderlich sind
    • welche Formate – etwa Pilotprojekte, Reallabore oder neue Kooperationsmodelle – zur Konkretisierung der nächsten Entwicklungsschritte geeignet sind
    • welches Verhältnis zwischen anzustrebender direkter Übertragbarkeit und struktureller Offenheit passend ist, um die verschiedenen Stadtteile gleichermaßen gut einbinden zu können

    Das Modul soll ein klares Zielbild, vorbewertete Entwicklungsoptionen sowie einen priorisierten Umsetzungspfad liefern. Die operative Umsetzung der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Projekts.

    Amt für Stadtplanung federführend

    Federführend für die Verwaltung ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen, da sowohl die Erfahrungen aus dem Basismodul als auch die konkreten Ergebnisse des Vertiefungsmoduls für die strategische Verkehrsplanung bedeutsam sind. Die WEG, die „Bochum bringt’s“ operativ begleitet, und die Betreiberfirma e-Cargo sind ebenfalls kontinuierlich eingebunden.

    Workshops und Zeitplan

    Im Verlauf des Jahres 2026 werden zwei Workshops durchgeführt, in denen weitere für das Projekt relevante Akteure eingebunden werden. Die Bearbeitung des Vertiefungsmoduls erfolgt in vier Arbeitsbausteinen von April bis November 2026. Mit den finalen Ergebnissen ist im ersten Quartal 2027 zu rechnen.

  • Verwaltung lehnt erneute Prüfung von Einbahnstraße „Im Hagenacker“ ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, einer Bürgeranregung zur nochmaligen Überprüfung der geplanten Einbahnstraßenregelung „Im Hagenacker“ nicht zu folgen. Als Begründung führt sie an, dass keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

    Beschluss bereits gefasst

    Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hatte bereits am 18. Dezember 2024 auf Basis eines gemeinsamen Änderungsantrags von SPD und Grünen einstimmig bei einer Enthaltung die verkehrliche Optimierung des Knotenpunkts Wiescherstraße – Dietrich-Benking-Straße – Frauenlobstraße – Im Hagenacker beschlossen.

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    Mehrstufiges Konzept geplant

    Der damalige Beschluss sieht vor:

    • Kurzfristig: Optimierung der Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung der Einbahnstraße Im Hagenacker in Fahrtrichtung Bergener Straße
    • Langfristig: Umgestaltung des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz
    • Beobachtung der Auswirkungen im Dorf Hiltrop
    • Untersuchung der Auswirkungen auf Bergener Straße und Eifelstraße
    • Prüfung, ob Ampeln an den Einmündungen Bergener Straße/Hiltroper Straße und Eifelstraße/Hiltroper Straße erforderlich sind

    Umsetzung steht kurz bevor

    Die Einbahnstraße Im Hagenacker wird laut Verwaltung in Kürze eingerichtet. Die Erreichbarkeit der ansässigen Firmen und Institutionen bleibe dabei gewährleistet. Während der Einrichtung könne es temporär zu kurzfristigen Einschränkungen kommen.

    Der Beschluss basiert auf einer gutachterlichen Untersuchung eines externen Ingenieurbüros. Nach der Einrichtung will die Verwaltung die Auswirkungen auf benachbarte Straßen beobachten und entsprechend reagieren.

  • Verwaltung lehnt Wirtschaftsparkzonen für Handwerk und Pflegedienste ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, eine Anregung zur Einrichtung reservierter Parkplätze für Handwerker, Pflegedienste und Hebammen abzulehnen. Als Begründung führt sie an, dass die Nachteile überwiegen und das bestehende System der Handwerkerparkausweise flexibler sei.

    Anregung für digitale Wirtschaftsparkzonen

    Ein Vertreter der Stadtgestalter/Volt hatte angeregt, nach dem Vorbild von Bonn spezielle Wirtschaftsparkzonen einzurichten. Diese sollten werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen, Pflegediensten und Hebammen reserviert werden. Die Stellplätze sollten mit elektronischen Sensoren ausgestattet und über eine digitale Anwendung einsehbar gemacht werden.

    Der Antragsteller verwies auf das Problem der Parkplatzsuche, die laut einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bei 39 Prozent der Unternehmen bis zu 20 Minuten dauern kann. Dies führe zu wirtschaftlichen Belastungen und verschärfe den Fachkräftemangel durch zusätzlichen Stress.

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    Verwaltung sieht bestehende Regelung als ausreichend an

    Die Verwaltung argumentiert, dass das aktuelle System der Handwerkerparkausweise mehr Flexibilität biete. Diese ermöglichen das Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot
    • auf reinen Bewohnerparkplätzen
    • an Parkscheinautomaten gebührenfrei
    • auf Parkplätzen mit Parkscheibe zeitlich unbegrenzt

    Mit einem zusätzlichen Bochumer Handwerkerzusatzausweis ist auch das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen und in der Fußgängerzone während der Ladezeiten möglich.

    Befürchtete Nachteile der Wirtschaftsparkzonen

    Die Verwaltung sieht mehrere problematische Aspekte:

    • Verknappung des allgemeinen Stellplatzangebots in ohnehin dicht besiedelten Gebieten
    • Dauerhafte Reservierung auch bei fehlendem Bedarf
    • Schwierige Ausrichtung an wechselnden Einsatzorten
    • Verkehrsrechtlich schwer begründbare Bevorzugung bestimmter Gruppen
    • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Beschilderung und Überwachung

    Erkenntnisse aus anderen Städten noch ausstehend

    Die Verwaltung hat bei den Städten Bonn und Köln nach Erfahrungen mit Wirtschaftsparkzonen gefragt. Beide Kommunen konnten aufgrund eingeschränkter Personalkapazitäten noch keine Evaluierung durchführen. Die Verwaltung kündigte an, den Mobilitätsausschuss über neue Erkenntnisse zu informieren, sobald diese vorliegen.

    Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll am 27. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.

  • Verwaltung erklärt Verkehrsprobleme am Harpener Hellweg

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zu Verkehrsbehinderungen am Harpener Hellweg geantwortet. Die temporären Probleme entstanden durch Baumfällarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des Polizeipräsidiums.

    Ampelanlage führt zu Verkehrsstau

    Die Verwaltung bestätigt, dass ihr die von Anwohnern gemeldeten Verkehrsprobleme bekannt sind. Aufgrund des Neubaus des Polizeipräsidiums ist zwischen der Castroper Straße und der Auffahrt zur A40 eine mobile Signalanlage erforderlich. Diese regelt montags bis freitags von 5:30 bis 18:30 Uhr den Baustellenverkehr.

    Die Ampel ist mit Detektoren ausgestattet, die bei Bedarf Linksabbiegern Grün geben. In dieser Phase müssen die Hauptrichtungen warten.

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    Baumfällarbeiten verschärften Situation

    Zusätzliche Probleme entstanden durch Baumfällarbeiten, bei denen kurzzeitig die rechte Fahrspur gesperrt war. Der Verkehr wurde über die linke Spur geführt und schwenkte erst kurz vor der Ampel zurück. Dies führte dazu, dass die Detektoren die Fahrzeuge zu spät erkannten und nach 60 Sekunden den Ampelzyklus starteten. Dadurch wurde der Geradeaus-Verkehr häufiger angehalten. Diese verstärkten Verkehrsprobleme bestanden bis zum 27. Februar.

    Verwaltung sieht keine Gefahren

    Die Verwaltung bewertet die Situation nicht als gefährlich. Die Maßnahme wird nach eigenen Angaben eng von der Polizei begleitet. Bislang wurde lediglich ein Auffahrunfall im Bereich der temporären Ampel gemeldet.

    Normalzustand wiederhergestellt

    Mittlerweile wurden die Baumfällarbeiten abgeschlossen und die Sperrungen zurückgebaut. Der Zustand, wie er bereits seit Februar 2025 besteht, ist damit wiederhergestellt.