Kategorie: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur

  • SPD, Grüne und Linke fordern Stellplätze für Anwohner nach Parkdeck-Sanierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen wollen per Änderungsantrag erreichen, dass Anwohnern nach der geplanten Sanierung des Parkdecks am Lohring möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe zum befürchteten Parkplatzwegfall.

    Gemeinsamer Antrag von drei Fraktionen

    SPD, Grüne und Die Linke haben einen gemeinsamen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 25. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf eine Bürgereingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zum Thema „Parkplatzwegfall durch Lohring-Umbau“.

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    Forderung an die Verwaltung

    Die drei Fraktionen wollen den ursprünglichen Beschlussvorschlag ersetzen. Ihr neuer Vorschlag lautet: „Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, sie möge darauf hinwirken, dass den Anwohner*innen nach der Parkdeck-Sanierung dort möglichst Stellplätze zur Verfügung gestellt werden.“

    Mündliche Begründung geplant

    Eine schriftliche Begründung für den Änderungsantrag liegt nicht vor. Die Antragsteller Christian Kalisch (SPD), Sonja Knobbe (Die Linke) und Sebastian Pewny (Grüne) wollen ihre Beweggründe mündlich in der Ausschusssitzung erläutern.

  • Radverkehrssensorik an der Veloroute 1: Thermalkameras erfassen Fahrräder für bedarfsgerechte Ampelschaltung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum setzt an der Veloroute 1 im Bereich Vierhausstraße Wärmebildkameras zur Erfassung des Radverkehrs ein. Die CDU-Fraktion hatte nach dem Schutz der Sensoren gefragt, nachdem bei einer Ortsbesichtigung die Installation als unzureichend geschützt erschien.

    Thermalsensorik statt Radar oder Induktion

    Die Radverkehrserkennung an der Veloroute 1 funktioniert über videobasierte Detektoren mit Wärmebildkameras. Diese erfassen die von Verkehrsteilnehmern abgegebene Infrarot-Wärmestrahlung. Radar-, LIDAR- oder Induktionsschleifentechnik kommen dort nicht zum Einsatz.

    Die Detektion erfolgt in Echtzeit über eine integrierte Bildanalyse mit mindestens 20 Bildern pro Sekunde und einer Mindestauflösung von 336 × 256 Pixel. Durch Weitwinkeloptik können mindestens acht frei definierbare Erkennungszonen überwacht werden.

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    Erfassungsbereich bis zu 100 Meter

    Der Erfassungsbereich erstreckt sich von null bis 20 Meter vor dem Haltebereich. Eine Vordetektion ist etwa 50 bis 100 Meter vor der Anlage möglich. Das System kann zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern unterscheiden und verfügt zusätzlich über eine Zählfunktion sowie Falschfahrererkennung.

    Die Datenübertragung erfolgt IP-basiert über Ethernet an das Steuergerät der Lichtsignalanlage. Zweck der Sensorik ist ausschließlich die verkehrsabhängige Signalsteuerung für bedarfsgerechte Grünanforderungen und dynamische Anpassung an das tatsächliche Verkehrsaufkommen.

    Schutz nach IP67-Standard

    Die Verwaltung bestätigt, dass es sich um für den Außeneinsatz zugelassene Sensorik gemäß Herstellervorgaben handelt. Das Gehäuse ist witterungsbeständig ausgeführt für einen Temperaturbereich von etwa -34°C bis +80°C und erfüllt mindestens Schutzart IP67. Zudem ist das Gerät stoß- und vibrationsfest ausgelegt.

    Die Montage der Kameras erfolgte an den Signalmasten in einer Höhe von etwa 4,50 bis 5,00 Metern. Ein Zugriff vom Boden aus ist nicht unmittelbar möglich. Für Wartungsarbeiten ist ein Hubsteiger erforderlich.

    Zum Zeitpunkt der Antwort waren der Verwaltung keine Störungen, Fehlmessungen, Beschädigungen oder Manipulationsversuche bekannt. Weitere Schutzmaßnahmen sind daher nicht vorgesehen.

    Weitere Standorte bereits in Betrieb

    An der Veloroute 1 befindet sich eine weitere Anlage mit gleichen Sensoren am Knoten Nordring/Widumestraße. Weitere Anlagen mit ähnlicher Technik sind an den Knoten RS 1/Blücherstraße sowie Herner Straße/BAB 40 (Nord und Süd) in Betrieb.

    Bei Neu- oder Umbauten von Lichtsignalanlagen prüft die Verwaltung grundsätzlich, ob eine Detektion mit dieser Technik sinnvoll ist. Entsprechend werden künftig weitere Anlagen mit derartigen Sensoren ausgestattet.

    Grundlage für digitale Verkehrssteuerung

    Die Verwaltung sieht in einem umfangreichen Sensornetzwerk die Grundlage für eine künftige digitale Verkehrssteuerung oder ähnliche Systeme zur Steuerung des motorisierten Individualverkehrs. Mit dem weiteren Ausbau dieser Technologie werden die entsprechenden Grundlagen geschaffen.

    Die Verwaltung steht hierzu mit Herstellern sowie anderen Kommunen im Austausch und verfolgt die Entwicklungen intensiv. Der mögliche Einsatz solcher Systeme im Rahmen von Teststrecken wird derzeit geprüft.

  • Radverkehr am Werner Hellweg: Verwaltung kündigt Verbesserungen an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt hat Fortschritte bei den seit 2023 geforderten Verbesserungen für Radfahrer am Werner Hellweg/A43 erzielt. Während die Autobahn GmbH grundsätzlich zugestimmt hat, verzögert sich die Umsetzung aufgrund von Zuständigkeitswechseln bei den Lichtsignalanlagen.

    Zustimmung der Autobahn GmbH liegt vor

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hatte bereits im September 2023 und Mai 2025 gleichlautende Anfragen zur Verbesserung der Radverkehrssituation im Kreuzungsbereich Werner Hellweg/A43 gestellt. Wie die Verwaltung nun mitteilt, liegt die grundsätzliche Zustimmung der Autobahn GmbH zur Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen mittlerweile vor.

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    Verzögerung durch Zuständigkeitswechsel

    Eine sofortige Umsetzung ist jedoch noch nicht möglich. Der Grund liegt in einem komplexen Zuständigkeitswechsel: Ursprünglich befanden sich die Lichtsignalanlagen an Autobahnanschlussstellen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW). Nach der Gründung der Autobahn GmbH des Bundes wurde 2021 zwar die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen, die Lichtsignalanlagen verblieben jedoch zunächst bei Straßen.NRW.

    Derzeit werden diverse Anlagen, darunter auch jene am Werner Hellweg, in die Zuständigkeit der Autobahn GmbH übertragen. Im Anschluss soll eine Vereinbarung zwischen der Autobahn GmbH und der Stadtverwaltung getroffen werden, die regelt, unter welchen Bedingungen und auf wessen Kosten Veränderungen durch die Verwaltung veranlasst werden können.

    Geplante technische Verbesserungen

    Sobald die Vereinbarung vorliegt, soll die Detektion der Radfahrer angepasst werden. Ziel ist es, dass Radfahrer frühzeitiger erkannt werden und sofern die Verkehrssituation es erlaubt, ohne zusätzliches Anhalten die Anlage passieren können.

    Haltelinie rechtlich weiterhin erforderlich

    Zur zweiten Anfrage bezüglich der Haltelinie für Radfahrer am Werner Hellweg in Fahrtrichtung Wuppertal erklärte die Verwaltung, dass diese rechtlich nicht entfernt werden kann. Durch die rechtsseitig aufgestellte Lichtsignalanlage ist es nicht zulässig, die Haltelinie zu überfahren. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass von der Autobahn kommender, nach links abbiegender Verkehr – insbesondere LKW – den Radfahrstreifen überschleift.

    Protected Bike Lane als Zukunftslösung

    Grundsätzlich wäre es möglich, Radfahrer durch einen eigenen, dauergrünen Signalgeber zu signalisieren, dass sie die Lichtsignalanlage jederzeit überfahren können. Aufgrund der Sicherheitsbedenken wird hiervon jedoch abgeraten. Zunächst wäre eine bauliche Anpassung des Radfahrstreifens als Protected Bike Lane erforderlich, um ein Überschleifen wirksam zu verhindern.

    Die Verwaltung kündigte an, mit der Planung einer solchen baulichen Anpassung zu beginnen und diese nach Abschluss dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur als Beschlussvorlage vorzulegen.

  • Zweirichtungsradweg an Universitätsstraße aus Sicherheitsgründen abgelehnt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung lehnt die Freigabe des Radwegs an der Universitätsstraße für beide Fahrtrichtungen ab. Als Grund werden Verkehrssicherheit und zu geringe Breite angeführt. Auch eine Freigabe des Bürgersteigs kommt nicht in Frage.

    Die Verwaltung hat eine Prüfung zur Freigabe des Radwegs an der Universitätsstraße auf Höhe des Polizeipräsidiums für beide Fahrtrichtungen abgeschlossen. Das Ergebnis fällt negativ aus: Eine solche Lösung ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

    Sicherheitsbedenken stehen im Vordergrund

    Die Nutzung von Radverkehrsanlagen in Gegenrichtung sei innerorts eine häufige Unfallursache, erklärt die Verwaltung. Die Prüfung im Einvernehmen mit der Polizei habe ergeben, dass eine wechselseitige Freigabe aufgrund verschiedener Faktoren ausgeschlossen werden müsse:

    • Hohe Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs (60 km/h)
    • Hochfrequentierte Einfahrten
    • Einmündung zwischen Universitätsstraße 102-104
    • Hohe Verkehrs- und Radfahrermenge

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    Bauliche Mindestanforderungen nicht erfüllt

    Zusätzlich zu den Sicherheitsbedenken sprechen auch bauliche Gründe gegen eine Freigabe. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen schreiben für wechselseitige Freigaben eine Mindestbreite von 2,50 Meter vor. Der bestehende Radfahrstreifen weist jedoch nur eine Breite von zwei Metern auf.

    Alternative Route über Friedrich-Harkort-Straße

    Als sichere Alternative für Radfahrende von den Studierendenwohnheimen zur Innenstadt verweist die Verwaltung auf die Route über Friedrich-Harkort-Straße/Mulderpaßstraße/Kampmannstraße zur Radverkehrsanlage Wasserstraße. Von dort könne über den signalisierten indirekten Linksabbieger auf die Universitätsstraße gewechselt werden.

    Auch Bürgersteigfreigabe nicht möglich

    Die Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hatte auch eine mögliche Freigabe des Bürgersteigs für den Radverkehr als Alternative ins Spiel gebracht. Auch dies lehnt die Verwaltung ab. Im Bereich der Universitätsstraße 84-88 gebe es Engstellen durch Baumscheiben und Sicherheitssysteme, die einen Begegnungsverkehr zwischen Fußgängern und Radfahrenden unmöglich machten.

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Querungssituation im Bereich der A448-Auffahrt für Radfahrende als „nicht zufriedenstellend“, sieht aber keine Möglichkeiten für bauliche Verbesserungen.

  • Bezirksvertretung Bochum-Ost regt Kreisverkehr an Kreuzung Ümminger Straße an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat einstimmig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße vorgeschlagen. Die Verwaltung soll nun eine umfassende Machbarkeitsprüfung durchführen.

    Einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung

    In ihrer Sitzung am 21. Januar 2025 sprach sich die Bezirksvertretung Bochum-Ost einstimmig für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße aus. Die Verwaltung wird nun gebeten, die Umsetzbarkeit des Vorhabens zu prüfen.

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    Umfangreiche Prüfkriterien festgelegt

    Die Bezirksvertretung hat detaillierte Prüfkriterien für die Machbarkeitsstudie festgelegt. Diese umfassen:

    • die aktuelle Verkehrssituation einschließlich Verkehrsbelastung und Unfalllage
    • die Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr
    • die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs
    • die bauliche Machbarkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenräume
    • eine überschlägige Kostenschätzung sowie mögliche Fördermöglichkeiten

    Verzicht auf dauerhafte Ampelanlage gewünscht

    Die Bezirksvertretung betonte ausdrücklich, dass die Einrichtung einer dauerhaften Ampelanlage an der Kreuzung vorher unterbleiben sollte. Das Prüfergebnis soll der Bezirksvertretung Bochum-Ost zur weiteren Beratung vorgelegt werden.

    Behandlung im Fachausschuss

    Die Anregung wird am 27. Mai 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnis behandelt. Von dort aus wird das weitere Verfahren koordiniert.

  • Lothringentrasse: Verwaltung erläutert Planungen zum Lückenschluss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat Fragen der CDU-Fraktion zum geplanten Lückenschluss der Lothringentrasse im Bereich Dietrich-Benking-Straße beantwortet. Die Bauarbeiten für die Rampenanlage „In der Grume“ haben bereits begonnen.

    Bauphase bereits angelaufen

    Die Maßnahme „Lückenschluss In der Grume“ befindet sich bereits in der Bauphase. Derzeit werden Arbeiten zur Herstellung einer Rampenanlage durchgeführt. Der Verlauf führt von der Straße „In der Grume“ (westlich PICARD) nach Norden auf den ehemaligen Trassenverlauf der Lothringenbahn und weiter in östliche Richtung bis zum bestehenden Ausbauanfang der Lothringentrasse an der Dietrich-Benking-Straße (Ost).

    Die politische Einbindung zum Vorhaben erfolgte bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (10.09.2025) und der Bezirksvertretung Nord (23.09.2025).

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    Alternative Routenführungen geprüft und verworfen

    Die Verwaltung hatte alternative Führungen untersucht. Eine Variante westlich entlang des Gaskraftwerks über den Wendekreis der Steiger-Stein-Straße wurde aufgrund mehrerer Faktoren verworfen:

    • Fehlende Verfügbarkeit von Grundstücken
    • Höhere ökologische Eingriffe
    • Längere Wegeführung
    • Ungünstiger Anschluss an die Bestandstrasse

    Eine Führung über die westlich gelegene Hiltroper Straße beziehungsweise über die Steiger-Stein-Straße zur Dietrich-Benking-Straße (West) wurde ebenfalls nicht weiterverfolgt, da keine Möglichkeiten zur Anlage eines eigenständigen Geh-/Radwegs im Straßenverlauf bestehen.

    Fahrradstraße als ergänzende Maßnahme

    Als Kompensation plant die Stadt, die Straße „In der Grume“ als Fahrradstraße auszuweisen. Dies würde die Verbindung von der Dietrich-Benking-Straße (West) und der Hiltroper Straße aufwerten. Die Straße ist im östlichen Bereich bereits nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, im westlichen Bereich nur als Anliegerzufahrt.

    Finanzierung und RVR-Beteiligung

    Die Baumaßnahme setzt Planungen des Regionalverbands Ruhr (RVR) um. Ursprünglich sollte dieser Abschnitt im Zusammenhang mit dem Gesamtausbau durch den RVR erfolgen, wurde aber aufgrund von Kostensteigerungen und begrenztem Budget nicht umgesetzt.

    Die aktuelle Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem RVR und findet überwiegend auf dessen Grundstücken statt. Die Finanzierung übernimmt nun die Stadt Bochum. Die Maßnahme wird mit FöRiNah-Mitteln gefördert (80 Prozent auf zuwendungsfähige Leistungen). Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 560.000 Euro brutto.

    Barrierefreie Bauweise mit Einschränkungen

    Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem städtischen Inklusionsgremium nur in barrierearmer Bauweise. Steigungen von über sechs Prozent werden im geplanten Verlauf toleriert, da eine nahezu gefällegerechte Führung über die Straße „In der Grume“ und die Dietrich-Benking-Straße (West) möglich ist.

    Weitere Wegeverbindungen in Prüfung

    Die Verwaltung will die Überlegungen zur Reaktivierung einer Wegeverbindung ab der Hiltroper Straße (Höhe Hausnummer 376) in südliche Richtung mit Anbindung an die Steiger-Stein-Straße und weiter zur Lothringentrasse intensivieren.

  • Parkraumregelungen am Lohring verzögern sich weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur– vgl. hierzu auch Protokollierung unter TOP 1.1 – Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zu den angekündigten Parkraumregelungen im Umfeld Lohring/Akademiestraße geantwortet. Bewohnerparken und Parkscheibenregelungen sind weiterhin nicht umgesetzt, die Sanierung des Parkdecks hat noch nicht begonnen.

    Verzögerung bei Parkraumregelungen

    Die im Jahr 2025 angekündigten Parkraumregelungen im Umfeld der Akademiestraße befinden sich nach wie vor in der Umsetzung. Die Verwaltung verweist für die Gründe der Verzögerung und einen Zeitplan auf die Vorlage Nr. 20260352.

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    Parkdecksanierung steht noch aus

    Die Sanierung des Parkdecks in der Akademiestraße hat bis heute nicht begonnen. Die Eigentümerin hat keinen konkreten Sanierungsstart benannt. Seit Herbst 2025 wird auf interne Abstimmungen zwischen Mieter- und Eigentümerseite verwiesen.

    Da die Sanierung nicht stattgefunden hat, konnte auch keine erneute Prüfung für zusätzliche „Feierabendpark“-Plätze durchgeführt werden. Es besteht weiterhin grundsätzliche Gesprächsbereitschaft seitens der Beteiligten, wobei eine administrativ unkomplizierte Lösung angestrebt wird.

    Pilotprojekt „Feierabendparken“ läuft an

    Das Projekt „Feierabendparken“ steht vor der Realisierung dreier Pilotflächen auf Discounterparkplätzen in Wattenscheid, Langendreer und im Südwesten der Stadt. Erkenntnisse aus der Pilotierung liegen daher noch nicht vor. Das Modell kann grundsätzlich auf weitere Standorte übertragen werden, sofern geeignete Flächen und das Interesse der Eigentümer sowie die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    Keine Erhebungen zu Verlagerungseffekten

    Die Verwaltung hat seit Sommer 2025 keine Erhebungen zu möglichen Verlagerungseffekten des Parkdrucks in angrenzende Straßen durchgeführt, insbesondere nicht in der Straße Am Lohberg.

    Diese Straße liegt außerhalb des Betrachtungsraums des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr. Eine Einbeziehung ist derzeit nicht vorgesehen, könnte aber in der dritten Stufe erfolgen. Je nach Verlauf der Veloroute 2 und des Radschnellwegs RS1 ist gegebenenfalls ein eigenes Parkraumkonzept erforderlich.

    Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ in Planung

    Zum geplanten Kreisverkehr „Hiltroper Loch“ an der Kreuzung Dietrich-Benking-Straße/Im Hagenacker/Frauenlobstraße/Wiescherstraße verweist die Verwaltung auf eine frühere Antwort: Das Vorhaben wurde in das Planungsprogramm aufgenommen, die Planung ist jedoch aufgrund verschiedener Randbedingungen schwierig und zeitaufwendig.

    Die neue Verkehrsführung im Hagenacker soll wetterabhängig im Frühjahr 2026 eingerichtet werden und erfordert Tiefbau-, Markierungs- und Beschilderungsarbeiten.

  • Kreisverkehr Ümminger Straße bleibt weiterhin ausgeschlossen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Verwaltung sieht auch weiterhin keine Möglichkeit für einen Kreisverkehr an der Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße. Als Haupthindernis gilt die problematische Anbindung der Geheimrat-Leuschner-Straße für den Schwerlastverkehr.

    Historische Aufarbeitung seit 2001

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Pewny zur angeblichen Planung aus dem Jahr 2001 geantwortet. Entsprechende Planungsunterlagen liegen im Tiefbauamt jedoch nicht vor. Stattdessen verweist die Verwaltung auf eine umfassende Priorisierung von Kreisverkehren in den frühen 2000er Jahren.

    In der Beschlussvorlage Nr. 20051540/00 wurden für die Ümminger Straße zwei Kreuzungsbereiche als potenzielle Standorte benannt:

    • Ümminger Straße/Stichstraße (Zufahrt zum Kaufland – inzwischen realisiert)
    • Ümminger Straße/Am Vorort

    Die Kreuzung Ümminger Straße/Industriestraße/Mansfelder Straße war bereits damals nicht in der Liste enthalten, da aufgrund der örtlichen Geometrien ein Kreisverkehr nicht möglich erschien.

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    Vorschlag der Bezirksvertretung abgelehnt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost schlug 2005 dennoch genau diesen Bereich als möglichen Kreisverkehrsplatz vor (Vorlage Nr. 20051609/00). Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde der Vorschlag jedoch abgelehnt.

    Die Begründung: Bei der Anlage eines Kreisverkehrs wäre die Anbindung der Geheimrat-Leuschner-Straße fahrgeometrisch für Schwerlastverkehr nicht möglich. Dies sei aber notwendig, da sich an der Straße ein Gewerbebetrieb niedergelassen habe.

    Status bleibt unverändert

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss die Prioritätenliste am 21. Februar 2006. Dies ist bis heute der Status quo. Auch auf eine jüngere Anfrage der Grünen Fraktion vom 14. Juni 2022 antwortete die Verwaltung, dass weiterhin keine Möglichkeit zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gesehen wird.

  • Verwaltung setzt bei Verkehrszeichen-Kontrolle weiterhin auf bewährte Methoden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt beantwortet eine FDP-Anfrage zu KI-gestützten Systemen zur Überwachung von Verkehrszeichen. Während andere Kommunen wie Duisburg digitale Lösungen testen, sieht Bochum derzeit keinen ausreichenden Mehrwert für solche Investitionen.

    Bewährtes System der Straßenkontrolle

    Die Überwachung von Verkehrszeichen erfolgt durch Kontrollgänger des Technischen Betriebs im Rahmen regelmäßiger Straßenkontrollen. Dabei reicht nach gängiger Rechtsprechung eine reine optische Vorbeifahrtkontrolle nicht aus – vielmehr sind eingehende Sicht- und Standkontrollen erforderlich. Die Dokumentation erfolgt digital über die Straßendatenbank ViaVis.

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    Kontrollintervalle nach Verkehrsbedeutung

    Die Kontrollintervalle richten sich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen:

    • Stark frequentierte Straßen: wöchentliche Kontrolle
    • Weniger frequentierte Straßen: alle 14 Tage bis 2 Monate
    • Zusätzlich mindestens einmal jährlich Detailkontrolle mit Standsicherheitsprüfung

    Zuständig sind der Technische Betrieb für reguläre Verkehrszeichen sowie das Tiefbauamt für größere Verkehrszeichenbrücken, -pfosten oder Lichtsignalanlagen.

    Jährliche Kosten von rund 500.000 Euro

    Die Stadt wendet erhebliche Mittel für die Instandhaltung von Verkehrszeichen auf:

    • Reparaturen und Austausch: durchschnittlich 400.000 Euro (2024/2025)
    • Reinigung: rund 40.000 Euro
    • Erneuerung größerer Wegweiser: 50.000 Euro jährliches Budget

    KI-System würde wenig Mehrwert bieten

    Auf die Frage nach KI-gestützten Systemen wie dem in Duisburg erprobten Modell zeigt sich die Verwaltung zurückhaltend. Ein solches System erfordere nicht nur Kameratechnik in Fahrzeugen, sondern auch entsprechende IT-Infrastruktur unter Berücksichtigung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsbelangen.

    Der zusätzliche Erkenntnisgewinn sei gering, da die Verwaltung bereits über den Mängelmelder von engagierten Bürgern aktuelle Informationen über Schäden an der Beschilderung erhalte. Der Mehrwert stehe nicht im Verhältnis zu den Kosten eines solchen Systems.

    Fachpersonalmangel als größtes Hindernis

    Als größten einschränkenden Faktor für eine zeitnahe Instandhaltung identifiziert die Verwaltung den Mangel an verfügbarem Fachpersonal für zeitnahe Reparaturen. Die Verwaltung verfolgt die Entwicklung derartiger Systeme und Erfahrungsberichte zwar aufmerksam, konkrete Projekte sind aber derzeit nicht vorgesehen.

  • BOGESTRA führt zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 Verbesserungen im Liniennetz ein

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten

    Die BOGESTRA plant zum nächsten regulären Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 Verbesserungen für die Fahrgäste des ÖPNV in Bochum und für grenzüberschreitende Verkehre in Nachbarstädte. Insgesamt sind 13 Linien von den Änderungen betroffen.

    Verbesserte Vertaktung bei den Linien 302, 305 und 310

    Die Vertaktung zwischen den Linien 302, 305 und 310 auf dem gemeinsamen Streckenabschnitt wird optimiert. Statt der bisherigen Abfahrten im 5/10-Minuten-Abstand während der Normalverkehrszeit verkehren die Busse ab Bochum Hauptbahnhof in Richtung Gelsenkirchen künftig im 7/8-Minuten-Abstand. Zur Verbesserung der Pünktlichkeit erhalten die Linien 305 und 310 zusätzliche Liegezeiten an den Haltestellen Mark 51°7 und Altenbochum Kirche.

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    Fahrzeitanpassungen zur Verbesserung der Pünktlichkeit

    Mehrere Linien erhalten geringfügige Fahrzeitanpassungen:

    • Linie 309: Die Fahrzeit in Richtung Langendreer wird um zwei Minuten verlängert
    • Linie 344/346: Anpassung der Fahrzeit zwischen Ruhr-Universität und Hochschule Bochum
    • Linien 345, 349 und 356: Anpassung zwischen Bochum Hbf/Buddenbergplatz und Querenburger Straße
    • Linie 350: Fahrzeitanpassung zwischen Friedrichstraße und Hattingen Mitte sowie zwischen Hattingen Mitte und Reschop

    Haltestellen-Verlegung und Anschluss-Verbesserungen

    Die Haltestelle Mettestraße für die Linien 355 und NE3 wird in Richtung Werne/Langendreer an die Halteposition der Straßenbahn und Linie 345 in der Mittellage der Wittener Straße verlegt.

    Bei der Linie 357 verbessert sich nach Beendigung der Baumaßnahme auf der Hasenwinkeler Straße die Anschlusssituation in Dahlhausen von und zur S-Bahn Richtung Essen durch geringfügig frühere Abfahrtszeiten.

    Die Linie 363 erhält bei den frühen Morgenfahrten um 5:25 Uhr und 5:52 Uhr bessere Anschlüsse zu den Linien in Richtung Wattenscheid Bahnhof durch frühere Startzeiten ab der Haltestelle Roonstraße.

    Änderungen bei Schnellbus und NachtExpress-Linien

    Die Linie SB33 erhält für die Fahrten um 8:00 Uhr und 17:24 Uhr ab Ruhr-Universität mehr Fahrzeit und startet entsprechend früher.

    Bei der NachtExpress-Linie NE10 wird der Fahrplan grundlegend überarbeitet. Die Linie erhält in beiden Richtungen mehr Fahrzeit und rückt in Bochum näher an die Sternabfahrt der anderen NachtExpress-Linien heran. Dadurch entstehen erstmals Anschlussmöglichkeiten zwischen den verschiedenen NachtExpress-Linien in Bochum.

    Die Fahrplanänderungen treten am Sonntag, 14. Juni 2026 in Kraft und werden den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Kenntnisnahme vorgelegt.