Kategorie: Ausschuss für Schule und Bildung

  • Bochum legt Kinder- und Jugendförderplan für 2027 bis 2031 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    09.09.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    17.09.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    23.09.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    01.10.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erarbeitet. Das Dokument setzt den Rahmen für die kommunale Kinder- und Jugendförderung für die kommende Ratsperiode und soll im Oktober 2026 vom Rat beschlossen werden.

    Rechtliche Grundlage und Zweck

    Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist nach § 15 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ein vorgeschriebenes Steuerungsinstrument. Er gilt jeweils für eine kommunale Wahlperiode und deckt die Aufgabenbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ab. Der Plan wurde gemeinsam mit Verantwortlichen der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet und berücksichtigt Ergebnisse der Sozialberichterstattung sowie durchgeführter Jugendforen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Aktuelle Herausforderungen

    Die Vorlage benennt mehrere gesellschaftliche Entwicklungen, auf die die Kinder- und Jugendförderung reagieren muss:

    • Zunehmender Fachkräftemangel
    • Soziale Ungleichheiten, Armut und Einsamkeit
    • Schutz demokratischer Strukturen
    • Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf das Aufwachsen junger Menschen
    • Umsetzung von Inklusion und Ausbau von Kinderschutzstrukturen

    Die fünf Handlungsfelder

    Der Plan strukturiert die Kinder- und Jugendförderung in fünf Handlungsfelder:

    • Offene Kinder- und Jugendarbeit: Freiwillige, niedrigschwellige und sozialräumlich orientierte Angebote mit Beitrag zur Demokratiebildung, Prävention und sozialen Integration.
    • Jugendverbandsarbeit: Stärkung von Selbstorganisation, Ehrenamt und demokratischer Teilhabe durch Projekte, Gruppen und Freizeiten.
    • Jugendsozialarbeit: Begleitung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf; Einbindung in die Jugendberufsagentur.
    • Schulsozialarbeit: Eigenständiges Handlungsfeld gemäß § 13a SGB VIII, am Lebens- und Lernort Schule verankert; Orientierung an fachlichen Richtwerten und sozialräumlichen Bedarfen.
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Prävention, Sensibilisierung und Schutzkonzepte.

    Partizipation als Leitprinzip

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Prinzip verankert. Bestehende Formate wie Jugendforen, Jugendbefragungen sowie U16- und U18-Wahlen sollen fortgeführt und durch digitale und inklusive Beteiligungsformen ergänzt werden.

    Steuerung und Evaluation

    Die Umsetzung soll über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein kontinuierliches Monitoring gesteuert werden. Eine Halbzeit-Evaluation ist vorgesehen, um den Plan bei Bedarf während der Laufzeit anzupassen.

    Finanzierung und Bedingungen

    Die Realisierung der geplanten Schwerpunkte setzt nach Darstellung der Verwaltung eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung voraus. Neben der Sicherung bestehender Angebote sollen zusätzliche Ressourcen über Förderprogramme erschlossen werden. Die Vorlage macht deutlich, dass die laufende Förderung an eine aktive Mitwirkung der Träger geknüpft ist — etwa bei Statistiken, Evaluationen, Jahresberichten, Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreisen. Bei fehlender Beteiligung sind Überprüfung und Kürzung der Finanzierung vorgesehen.

    Beratungsweg

    Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Ratsentscheidung am 1. Oktober 2026 mehrere Gremien:

    • Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen (Juni bis September 2026)
    • Vorberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (zweimal), im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

    Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die 5. Fortschreibung inhaltlich beschließt und die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

  • Ausschuss für Schule und Bildung erhält neue sachkundige Mitglieder

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Drei Fraktionen beantragen gemeinsam die Berufung von sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in den Ausschuss für Schule und Bildung. Neben allgemeinen sachkundigen Bürgern sollen auch Vertreter der Kirchen und Schulen beratend mitwirken.

    Gemeinsamer Antrag der Fraktionen

    SPD, CDU und Grüne haben einen gemeinsamen Antrag zur Sitzung des Rates am 18. Juni 2026 eingereicht. Sie beantragen die Berufung von insgesamt sechs Personen in beratender Funktion für den Ausschuss für Schule und Bildung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verschiedene Vertretungsformen vorgesehen

    Die vorgeschlagenen Mitglieder gliedern sich in drei Kategorien:

    • Zwei sachkundige Einwohnerinnen gemäß § 58 der Gemeindeordnung NRW
    • Zwei Vertreter der Kirchen gemäß § 85 (2) Satz 2 Schulgesetz NRW – je eine Vertreterin der katholischen und evangelischen Kirche
    • Zwei Vertreter der Schulen gemäß § 85 (2) Satz 3 Schulgesetz NRW

    Rechtliche Grundlagen

    Die Berufung erfolgt auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Während die allgemeinen sachkundigen Einwohner nach der Gemeindeordnung NRW berufen werden, regelt das Schulgesetz NRW die Mitwirkung von Kirchen- und Schulvertretern in kommunalen Bildungsausschüssen.

    Die Antragsteller sind Peter Reinirkens für die SPD-Fraktion, Karsten Herlitz für die CDU-Ratsfraktion sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny für die Grünen-Fraktion.

  • Graffiti mit politischen Parolen an Gesamtschule: Verwaltung beantwortet AfD-Anfrage

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    23.06.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    07.10.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu politischen Graffiti an der Gesamtschule Bochum-Mitte geantwortet. Die Schmierereien, die zu einem Schülerstreik gegen das Wehrdienstmodernisierungsgesetz aufriefen, wurden mittlerweile entfernt.

    Die AfD-Fraktion hatte im Mai 2026 eine Anfrage zu Graffiti-Schriften gestellt, die am Gebäude der Gesamtschule Bochum-Mitte (Feldsieper Straße 94) aufgebracht worden waren. Die Schmierereien riefen zu einem Schülerstreik am 5. Dezember 2025 gegen das neue Wehrdienstgesetz auf.

    Neutralitätspflicht von Schulen im Fokus

    In ihrer Anfrage argumentierte die AfD-Fraktion, dass die Graffiti nicht nur Sachbeschädigung darstellten, sondern auch einen „groben Verstoß gegen die Neutralitätspflicht von Schule“. Das Schulgebäude werde als „Propagandaplattform für eine einseitige regierungskritische Botschaft“ benutzt, anstatt zu einer diskursiven Auseinandersetzung mit dem Gesetzesvorhaben aufzufordern.

    Die Fraktion verwies auf das Neutralitätsgebot nach § 2 Absatz 7 und 8 Schulgesetz NRW sowie die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses, wonach kontroverse Themen immer kontrovers dargestellt werden müssen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Witterungsbedingte Verzögerung bei Entfernung

    In ihrer Antwort bestätigte die Verwaltung, dass das Graffiti bekannt war. Die Entfernung verzögerte sich jedoch aufgrund der Witterungsbedingungen: „Graffitientfernungen sind in den Wintermonaten witterungsbedingt nur eingeschränkt möglich. Niedrige Temperaturen und ungünstige Wetterbedingungen erschweren oder verhindern die Durchführung entsprechender Maßnahmen erheblich.“

    Das Graffiti wurde schließlich am 30. April 2026 vollständig entfernt.

    Funktionierendes Meldesystem

    Auf die Frage nach der Kommunikation zwischen Schulhausmeistern und Gebäudemanagement erläuterte die Verwaltung das Verfahren: Der Schulhausmeister meldet Verunreinigungen dem zuständigen Gebäudesachbearbeiter bei ZD 26 1, der dann die Zentrale Gebäudereinigung beauftragt. In diesem Fall sei die Meldung ordnungsgemäß erfolgt.

    116 Aufträge zur Graffitientfernung

    Die Verwaltung teilte mit, dass derzeit 116 Aufträge zur Graffitientfernung vorliegen, die sich auf Schulgebäude und Verwaltungsgebäude verteilen. Das Meldesystem funktioniere, weshalb keine zusätzlichen Abfragen bei allen schulischen Stellen geplant seien.

    Keine Beeinflussung der Grundschule erkannt

    Das Schulamt bewertete die mögliche Beeinflussung der angrenzenden städtischen Gemeinschaftsgrundschule am gleichen Standort. Die Feldsieper Grundschule könne „keine Beeinflussung ihrer Schülerschaft durch die in der Anfrage angesprochenen Markierungen erkennen“.

    Strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet

    Der Sachverhalt wurde dem Polizeipräsidium Bochum gemeldet. Es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, jedoch konnte bislang kein Tatverdacht gegen eine konkrete Person begründet werden. Der Fall wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben.

  • SPD fragt nach Kapazitäten für Essensversorgung in Bochumer Grundschulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die SPD-Fraktion sieht bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf OGS-Plätze weniger Probleme bei Betreuungsräumen als vielmehr bei Küchen- und Essensausgabebereichen. In einer Anfrage fordert sie eine Bewertung der aktuellen Situation und Lösungsansätze.

    Rechtsanspruch verstärkt Bedarf an Ganztagsplätzen

    Mit dem seit 2026 geltenden aufsteigenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz steigt der Bedarf an Ganztagsangeboten deutlich an. Nach Einschätzung der SPD-Fraktion scheint die Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze an vielen Grundschulen grundsätzlich ausreichend oder zumindest perspektivisch ausbaubar zu sein.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Engpässe bei Essensversorgung statt Betreuungsräumen

    In der praktischen Umsetzung zeigten sich jedoch andere Probleme, so die SPD in ihrer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026. Die entscheidenden Engpässe stellten weniger die eigentlichen Betreuungsräume als vielmehr die Kapazitäten zur Essenszubereitung, Essensausgabe sowie die vorhandenen Aufenthaltsflächen dar.

    Im Ganztagsbetrieb müssten innerhalb kurzer Zeiträume große Schülerzahlen versorgt werden. Viele Schulstandorte verfügten jedoch weder über ausreichend dimensionierte Küchen- und Ausgabebereiche noch über genügend Plätze für eine funktionierende Staffelung der Mittagessen.

    Infrastruktur nicht mitgewachsen

    Das Problem verschärfe sich dadurch, dass zusätzliche OGS-Gruppen häufig organisatorisch zwar eingerichtet werden könnten, die notwendige Infrastruktur für Verpflegung und Aufenthaltsqualität jedoch nicht im gleichen Maße mitgewachsen sei. Dies führe zu Einschränkungen im täglichen Ablauf sowie zu Belastungen für Schülerinnen und Schüler, Betreuungskräfte und Schulträger.

    Vier konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die SPD-Fraktion stellt vier konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Kapazitäten der Bochumer Grundschulen im Hinblick auf Küchen- und Essensausgabebereiche für den weiteren OGS-Ausbau?
    • An welchen Standorten bestehen nach Einschätzung der Verwaltung die größten Engpässe nicht bei den Betreuungsräumen selbst, sondern insbesondere bei der Versorgung und Ausgabe von Mittagessen?
    • Welche organisatorischen oder baulichen Maßnahmen werden seitens der Verwaltung geprüft, um die bestehenden Kapazitäten für Essensversorgung und Mittagssituationen kurzfristig zu verbessern?
    • Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, durch Mehrfachnutzung vorhandener Räume oder durch zeitliche Staffelungen zusätzliche Kapazitäten im OGS-Betrieb zu schaffen?

    Die Anfrage wurde von Ernst Steinbach eingereicht.

  • Stadt Bochum beteiligt sich an zwei Landeswettbewerben für Kulturelle Bildung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    07.10.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat zwei Konzepte für Kulturelle Bildung entwickelt und reicht diese bei Landeswettbewerben ein. Im Fokus stehen die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sowie die Integration von Kultureller Bildung in den Ganztag.

    Erste Konzepte nach einstimmigem Ratsbeschluss

    Die Verwaltung setzt damit einen Auftrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen um, die im September 2024 die Erstellung des ersten Kommunalen Gesamtkonzepts für Kulturelle Bildung beantragt hatten. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

    Seit 2024 koordiniert die neu eingerichtete Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro mit zwei halben Stellen den Entwicklungsprozess. Eine Steuerungsgruppe mit Vertretern verschiedener Bereiche trifft sich viermal jährlich und bringt ihre Ergebnisse in die Konzepte ein:

    • Mitarbeitende der Verwaltungsfachbereiche Kultur, Schule und Jugend
    • Vertreter städtischer und freier Kultureinrichtungen
    • Akteure der Jugendhilfe
    • Künstler und Vermittler

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Finanzielle Anreize und langfristige Förderung

    Bei einer Auszeichnung erhält die Stadt jeweils eine Prämie von 15.000 Euro pro Wettbewerb. Die Teilnahme ermöglicht es Bochum, einen kontinuierlichen Prozess zu beginnen: Die Stadt kann mit bis zu drei weiteren Gesamtkonzepten mit neuen Schwerpunkten erneut teilnehmen. Ab der vierten Auszeichnung würde eine Strukturförderung von jeweils 20.000 Euro für drei Jahre gewährt.

    Erhöhung des städtischen Budgets als Zeichen

    Die Stadt unterstreicht die Bedeutung des Themas durch eine deutliche Budgetaufstockung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurde das Budget für das Themenfeld „Kulturelle Bildung für Nachhaltige Entwicklung strategisch gestalten“ von 3.000 auf 75.000 Euro jährlich für fünf Jahre erhöht – beginnend 2026.

    „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ – Das Gesamtkonzept

    Das erste Gesamtkonzept zielt auf eine strategische Zusammenführung vorhandener kommunaler Förderprogramme für Kulturelle Bildung des Landes NRW ab. Kern ist die enge Zusammenarbeit der Querschnittsfachbereiche Kultur, Schule, Jugend und Integration.

    Integration in den Ganztag

    Das zweite Konzept „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ reagiert auf den gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessive eingeführt wird. Ziel ist die Schaffung neuer Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien.

    Die strategische Partnerschaft umfasst die Zusammenarbeit zwischen:

    • Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung
    • Schulverwaltungsamt
    • Trägern der Offenen Ganztagsschule (OGS)
    • Familiengrundschulzentren
    • Ausbildungsstätten für Erzieher

    Die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, für Kinder, Jugend und Familie sowie für Schule und Bildung nehmen den Sachstand zur Kenntnis. Nina Selig von der Koordinierungsstelle wird das Kommunale Gesamtkonzept mündlich präsentieren.

  • CDU fragt zu Verkehrssicherheit an der Wilbergschule nach

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion richtet erneut eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Wilbergschule an den Ausschuss für Schule und Bildung. Anlass sind geplante Baumaßnahmen und anhaltende Probleme mit dem Bring- und Holverkehr.

    Unantwortete Fragen aus dem November

    Bereits in der Ratssitzung am 20. November 2025 hatte die CDU eine Anfrage zur Verkehrssituation an der Wilbergschule gestellt (Vorlage 20252446). Diese blieb jedoch bislang unbeantwortet, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Fachausschüsse gebildet waren. Um eine Dopplung zu vermeiden, verweist die Fraktion auf diese erste Anfrage und bittet um Behandlung im Schulausschuss.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Sorgen wegen anstehender Baumaßnahmen

    Inzwischen sind neue Bedenken hinzugekommen. Die zuständige Bezirksdienstbeamtin und die Schulgemeinschaft haben weitere Befürchtungen bezüglich der ersten Umbaumaßnahmen vorgetragen. Der Baustellenstart ist auf der Wilbergstraße am Haupteingang geplant, wo sich bereits jetzt zu den Bring- und Holzeiten ein erhebliches Verkehrsaufkommen entwickelt, da fast alle Kinder mit dem PKW gebracht werden.

    Vorgeschlagene Anfahrtsroute für Baufahrzeuge

    Für die erste Baustellenphase schlägt die Schulgemeinschaft vor, dass die LKW über die Herner Straße und Wilbergstraße anfahren sollten. Beim Rechtsabbiegen könnten die LKW-Fahrer die Kinder besser sehen, da diese nicht im „Toten Winkel“ stehen würden. Die Kinder kämen aus Sicht des Fahrers von vorne. Zudem befinde sich dort eine Lichtzeichenanlage.

    Als gefährlicher wird die Anfahrt von der Straße „Am Gartenkamp“ über den Kreisverkehr eingeschätzt. Dort befinde sich ein Fußgängerüberweg, und viele Kinder würden weiter oben Richtung Wilbergstraße die Straße queren.

    Konkrete Fragen der CDU

    Die CDU-Fraktion stellt zwei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, den Baustellenfahrzeugen eine Art „Auflage“ oder „Bitte“ mit an die Hand zu geben, dass die LKW von der Herner Straße/Wilbergstraße anfahren müssen oder sollen?
    • Wie könnte man auf den bereits vorhandenen Busspuren auf der Wilbergstraße eine „Kiss and go-Zone“ einrichten, die es ermöglicht, dass dort Busse parken und Kinder gebracht beziehungsweise abgeholt werden können?

    Eltern-Taxis als Dauerproblem

    Dr. Sascha Dewender, schulpolitischer Sprecher der CDU, weist darauf hin, dass auch an der Wilbergschule das Problem der „Eltern-Taxis“ immer ein Thema sei. Die Fraktion bittet daher um Prüfung einer Lösungsmöglichkeit für dieses andauernde Verkehrsproblem.

  • STADTGESTALTER/Volt fragen nach jahrelangen Problemen in Schule im Kirchviertel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will von der Verwaltung wissen, warum ein Raum der Schule im Kirchviertel bereits seit 2019 wegen Schimmelbildung nicht nutzbar ist und wann die Sanierung erfolgt. Zusätzlich gibt es Probleme durch einen Rohrbruch in einem weiteren Raum.

    Die Probleme an der Schule im Kirchviertel beschäftigen nun den Ausschuss für Schule und Bildung. Laut einem Medienbericht der WAZ können aufgrund erheblich eingeschränkter räumlicher Kapazitäten nicht ausreichend Betreuungsplätze für alle Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Derzeit seien zwei Räume der Schule nicht nutzbar.

    Schimmel seit sieben Jahren unbehandelt

    Besonders problematisch: Ein Raum ist bereits seit 2019 aufgrund von Verschimmelung nicht mehr nutzbar. Der andere Raum kann wegen eines Rohrbruchs nicht genutzt werden. Die STADTGESTALTER/Volt sehen die Stadt Bochum als Schulträger in der Pflicht, die Nutzbarkeit aller räumlichen und technisch notwendigen Ressourcen sicherzustellen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Acht konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe hat acht detaillierte Fragen zur Situation gestellt:

    • Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um die Räumlichkeiten grundsätzlich vor Schimmelbildung zu schützen?
    • Welche Gründe liegen vor, dass der Raum seit 2019 nicht saniert wurde?
    • Bis wann wird der schimmelbelastete Raum saniert und wieder nutzbar?
    • Seit wann besteht der Rohrbruchschaden und welche Ausmaße hat er?
    • Wurde der Rohrbruchschaden bereits beseitigt und wenn nein, warum nicht?
    • Bis wann erfolgt die Beseitigung des Rohrbruchschadens?
    • Wie wurde über beide Schäden mit Förderverein, Schulleitung und Eltern kommuniziert?
    • Welche Unterstützungsangebote wird die Stadt den Eltern für eine alternative Betreuung anbieten?

    Folgen für Familien

    Die untragbare Situation, die teilweise bereits seit vielen Jahren bestehe, habe für viele Eltern und Schülerinnen und Schüler erhebliche Folgen, da sie keinen Betreuungsplatz erhalten könnten, kritisiert die Ratsgruppe. Die Anfrage wird in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 behandelt.

  • Die Linke fragt nach Schulformwechseln in Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke hat eine Anfrage zu Schulformwechseln an die Stadtverwaltung gestellt. Sie will detaillierte Zahlen zu den Wechseln zwischen verschiedenen Schulformen in den vergangenen Jahren sowie Informationen zu Förderangeboten und Schülern ohne Abschluss.

    Belastung für Schüler und Schulen

    Die Linksfraktion begründet ihre Anfrage damit, dass Schulformwechsel „vor allem für die betroffenen Schüler*innen, aber auch für die aufnehmenden Schulen eine besondere Belastung“ darstellten. Diese gingen häufig mit sozialen und organisatorischen Anpassungsprozessen einher und könnten Auswirkungen auf Bildungsbiografien haben.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Detaillierte Daten gefordert

    Das Ratsmitglied Elias Bala stellt der Verwaltung drei konkrete Fragen:

    • Wie viele Schulformwechsel fanden in den Schuljahren 22/23, 23/24 und 24/25 statt? Die Zahlen sollen nach Schuljahr, ursprünglicher und aufnehmender Schulform sowohl absolut als auch prozentual aufgeschlüsselt werden. Schulen mit mehr als 20 Prozent der Schulformwechsel bei einer Jahrgangsstufe sollen gesondert ausgewiesen werden.
    • Welche spezifischen Förderangebote bestehen für betroffene Schülerinnen und Schüler? Sieht die Verwaltung Anpassungsbedarfe?
    • Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den vergangenen fünf Jahren die Schule ohne Schulabschluss verlassen? Auch diese Zahlen sollen nach Schuljahr und Schulform aufgeschlüsselt werden.

    Schriftliche Antwort erbeten

    Die Anfrage ist für die 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

  • Die Linke erfragt Anmeldezahlen an Bochumer Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion möchte wissen, wie viele Schulplätze für das Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen und wie viele Anmeldungen eingegangen sind. Die Daten sollen Aufschluss über Kapazitätsengpässe und Handlungsbedarfe geben.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zu den Anmeldezahlen der Bochumer Schulen für das kommende Schuljahr 2026/27 eingereicht. Ratsmitglied Elias Bala will von der Verwaltung detaillierte Informationen zu verfügbaren Schulplätzen, eingegangenen Anmeldungen und Ablehnungen erhalten.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst drei spezifische Punkte:

    • Wie viele verfügbare Plätze standen bei den Anmeldungsverfahren für Grundschulen und Sekundarstufe I zur Verfügung?
    • Wie viele Anmeldungen gingen im Rahmen der Anmeldungsverfahren ein?
    • Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden abgelehnt?

    Alle Daten sollen schulscharf aufgeschlüsselt werden, um ein präzises Bild der Situation an den einzelnen Standorten zu erhalten.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Rückschlüsse auf Schulentwicklungsplanung

    Nach Ansicht der Linksfraktion ermöglichen die Anmeldezahlen und verfügbaren Schulplätze wichtige Rückschlüsse auf die Nachfrage nach einzelnen Schulstandorten und Schulformen. Die Daten lieferten Hinweise auf Kapazitätsengpässe, unterschiedliche Attraktivität von Schulen sowie potenzielle Handlungsbedarfe in der Schulentwicklungsplanung.

    Die Anfrage wird in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 behandelt. Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

  • Stadt informiert über aufsuchende Hilfen für Kinder und Familien

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.05.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)noch nicht beraten
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Das Jugendamt beantwortet eine SPD-Anfrage zu aufsuchenden Hilfen in Bochum. Die Verwaltung sieht die Angebote als gut ausgebaut an, warnt aber vor hoher Auslastung durch steigende Bedarfe nach der Pandemie und Fachkräftemangel.

    Die SPD-Fraktion hatte sich nach dem aktuellen Stand der aufsuchenden Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien erkundigt. Hintergrund sind zunehmende Herausforderungen durch Schulabsentismus, soziale Problemlagen und psychische Belastungen.

    Breites Spektrum an Hilfsangeboten

    Die Stadt bietet verschiedene aufsuchende Hilfen an:

    • Ambulante Hilfen zur Erziehung (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, flexible aufsuchende Hilfen der Jugendhilfezentren)
    • KiTa-Sozialarbeit mit präventivem Ansatz
    • Mobile Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche
    • Schulsozialarbeit mit teilweise aufsuchenden Anteilen
    • Erziehungsberatung in KiTas, Schulen und Kinderarztpraxen

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Personal und Finanzierung

    Die Personalausstattung variiert je nach Bereich:

    • Mobile Jugendsozialarbeit: 13 Vollzeitäquivalente (4 bei freien Trägern, 9 bei der Stadt)
    • Schulsozialarbeit: etwa 90 Vollzeitäquivalente (46,46 beim Jugendamt, 4 beim Schulverwaltungsamt, circa 40 im Landesdienst)

    Die Finanzierung erfolgt überwiegend über kommunale Mittel im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe, ergänzt durch Landesprogramme und punktuelle Drittmittel.

    Zusammenarbeit und Übergänge

    Die Kooperation zwischen Schulen, Jugendamt und freien Trägern erfolgt über enge Kooperationsstrukturen, gemeinsame Fallbesprechungen und Hilfeplanverfahren. Übergänge zwischen den Professionen werden durch Hilfeplangespräche, gemeinsame Termine und Sozialraumkonferenzen gestaltet.

    Für Schulabsentismus gibt es verbindliche Verfahren basierend auf dem „Notfallordner für die Schulen“ des Schulministeriums und Handreichungen der Bezirksregierung. Die Schulpsychologie bietet dazu regelmäßig Weiterbildungen an.

    Hohe Auslastung und Maßnahmen

    Die Verwaltung bewertet die aktuelle Auslastung als „hoch bis sehr hoch“. Dies liege an Belastungen nach der Pandemie, Fachkräftemangel und steigenden Bedarfen – bestätigt durch Landesstatistiken mit steigenden Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung.

    Geplante Maßnahmen zur besseren Erreichung belasteter Familien:

    • Ausbau niedrigschwelliger sozialräumlicher Angebote
    • Verstärkung präventiver Gruppenangebote
    • Engere Kooperation mit KiTas und Schulen
    • Intensivierung der Krisenintervention
    • Besuchsangebot für Familien mit Neugeborenen

    Fazit der Verwaltung

    Das Jugendamt sieht das Zusammenspiel von öffentlichen und freien Trägern als „gut ausgebaut und verlässlich“ an. Aufgrund steigender Bedarfe seien die Ressourcen jedoch stark belastet. Die Verwaltung setzt auf Weiterentwicklung von Kooperationen, Ausbau präventiver Angebote und engere Verzahnung von Jugendhilfe, Schule und Gesundheitssystem als „zielführende Strategie“.

    Besonders bei Schulabsentismus sei frühzeitige Präventionsarbeit notwendig. Verstärkte Investitionen in niedrigschwellige, aufsuchende Angebote könnten dazu beitragen, schwerwiegende erzieherische Hilfeleistungen zu minimieren.