Kategorie: Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

  • Sportförderprogramm des Landes NRW: Verwaltung erklärt Informationsstrategie und Verteilungsverfahren für Bochum

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    03.07.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen eines neuen Sportförderprogramms rund 200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten bereit. Auf die Stadt Bochum entfallen dabei 3.887.700 Euro. Die Verwaltung hat nun erläutert, wie Vereine im Stadtbezirk Wattenscheid über die Fördermöglichkeiten informiert werden und wie die Mittelverteilung erfolgen soll.

    Hintergrund und Anlass

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 angefragt, wie die Vereine im Stadtbezirk über die Fördermöglichkeiten informiert werden, wie die Gelder verteilt werden und ob bereits konkrete Planungen und Projekte für Wattenscheid vorlägen. Die Verwaltung hat die Anfrage nun mit Datum vom 10. Juni 2026 beantwortet.

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    Wer ist antragsberechtigt?

    Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die Eigentümer oder Erbbauberechtigte einer Sportstätte sind. Auch Vereine als Mieter oder Pächter können Anträge stellen, sofern sie als wirtschaftlicher Träger der Anlage für Instandhaltung, Instandsetzung und Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind. Für die Antragstellung gelten folgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen:

    • Zum 1. Januar 2026 muss der Verein Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund oder in einem Fachverband des Landessportbundes NRW sein und über eine Vereinskennziffer verfügen.
    • Bei Antragstellung muss zusätzlich eine Doppelmitgliedschaft – sowohl in einem Sportbund als auch in einem Fachverband – bestehen.

    Information der Vereine

    Die Verwaltung setzt auf eine mehrstufige Informationsstrategie. Diese umfasst:

    • Weitergabe von Förderinformationen über den Landessportbund NRW sowie den Stadtsportbund Bochum an die angeschlossenen Vereine
    • Zentrale Informationsveranstaltungen und digitale Formate zur Programmvorstellung
    • Kontinuierliche Veröffentlichung von Förderhinweisen über die Kommunikationskanäle von Landessportbund, Stadtsportbund und Sportverwaltung
    • Individuelle Beratung interessierter Vereine durch die Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Bochum, gegebenenfalls mit fachlicher Begleitung des Referates für Sport und Bewegung

    Verteilung der Fördermittel

    Die endgültige Auswahl der Förderprojekte liegt bei der Staatskanzlei des Landes NRW. Die Mittelzuweisung erfolgt auf Grundlage der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen. Vereine müssen je nach Förderhöhe einen Eigenanteil leisten. Förderfähig sind insbesondere:

    • Neubau, Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von Sportstätten und Schwimmbädern
    • Umbauten, Ersatzneubauten und Ausstattungsmaßnahmen
    • Sportfachlich notwendige Infrastruktur wie Umkleiden, Aufenthalts- und Schulungsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen

    Die Verwaltung erklärt, sich dafür einsetzen zu wollen, dass auch Projekte im Stadtbezirk Wattenscheid angemessen berücksichtigt werden.

    Konkrete Projekte noch nicht festgelegt

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich die Planungen noch in einem frühen Stadium. Eine abschließende Liste konkreter Projekte für Wattenscheid liegt noch nicht vor. Aktuell werden Bedarfe erfasst und Gespräche mit Vereinen geführt. Vereine im Stadtbezirk sind ausdrücklich aufgefordert, mögliche Projekte und Förderbedarfe einzubringen. Die Verwaltung will die Bezirksvertretungen zu gegebener Zeit über den Fortgang der Planungen und konkrete Projektvorschläge informieren.

  • CDU beantragt Heiko Schneider als stellvertretenden sachkundigen Bürger für Sportausschuss

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion schlägt dem Rat vor, einen weiteren stellvertretenden sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zu berufen. Der Antrag soll am 18. Juni 2026 behandelt werden.

    Personalie für Sportausschuss

    Die CDU-Fraktion unter Vorsitz von Karsten Herlitz hat einen Antrag zur Erweiterung der stellvertretenden sachkundigen Bürger in den städtischen Fachausschüssen eingereicht. Konkret soll Heiko Schneider als stellvertretender sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit gewählt werden.

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    Mündliche Begründung angekündigt

    Eine schriftliche Begründung für die Nominierung enthält der Antrag nicht. Die CDU-Fraktion kündigt an, die Begründung für den Vorschlag mündlich in der Ratssitzung zu liefern.

    Der Rat der Stadt wird am 18. Juni 2026 über den Antrag entscheiden. Sachkundige Bürger können als fachlich versierte Personen ohne Stimmrecht an den Ausschussberatungen teilnehmen und so ihr Fachwissen in die kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse einbringen.

  • Anfrage zu Feinstaubprüfung bei Kunstrasenplatz am Nordbad

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Ein Stadtrat erkundigt sich nach möglichen Luftqualitätsmessungen für die geplante Sportanlage in der Nähe der Autobahn A43. Er will einen Vorfall wie 2024 an der Landwehr vermeiden.

    Sorge wegen Autobahnlage

    Raphael Braune von der Gruppe „Stadtgestalter/Volt“ hat eine mündliche Anfrage im Sportausschuss gestellt. Sie bezieht sich auf die geplante Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes mit Spielfeldbeleuchtung an der städtischen Sportanlage Am Nordbad.

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    Verweis auf früheren Vorfall

    Braune möchte wissen, ob die Verwaltung im Vorfeld eine mögliche Feinstaubbelastung aufgrund der Nähe zur Autobahn A43 geprüft hat. Dabei verweist er auf einen ähnlichen Vorfall aus dem Jahr 2024 auf dem Sportplatz an der Landwehr, der sich nicht wiederholen soll.

    Die Anfrage wurde für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 eingereicht und bezieht sich auf die entsprechende Beschlussvorlage zum Kunstrasenplatz.

  • Stadtgestalter/Volt fragt nach Ausweitung der Open Sundays

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt möchte das Bewegungsangebot für Grundschulkinder in den Wintermonaten erweitern und erkundigt sich nach Kosten, Fördermöglichkeiten und neuen Standorten.

    Fragen zu Kosten und Finanzierung

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt hat eine Anfrage zur Ausweitung der Open Sundays an den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit gestellt. Das integrative Angebot ermöglicht es Grundschulkindern, auch in den Wintermonaten eine temperierte und wettergeschützte Bewegungsmöglichkeit zu nutzen.

    Die sachkundigen Bürger wollen zunächst wissen, welche Kosten für jeweils einen zusätzlichen Termin der Open Sundays entstehen würden. Zudem interessieren sie sich für bisherige Bemühungen um Sponsoren oder neue Fördermittel für das Programm.

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    Aktueller Stand des Angebots

    Nach Angaben der Verwaltung fanden die Open Sundays 2025 an sechs Sonntagen für jeweils zwei Stunden statt. Die Termine beschränkten sich auf die Monate Januar und Dezember. Eine Ausweitung auf weitere kalte Monate sei mit den bisherigen finanziellen Mitteln nicht möglich gewesen.

    Das seit 2024 in Kooperation mit dem Stadtsportbund laufende Angebot soll auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Neben der Bereitstellung der Turnhalle übernimmt die Stadt die Bezahlung der Übungsleitenden.

    Erweiterung auf andere Stadtbezirke

    • Wie hoch wären die Kosten für jeweils einen zusätzlichen Termin der Open Sundays?
    • Welche Anstrengungen mit welchen Ergebnissen wurden bislang unternommen, Sponsoren oder neue Fördermittel einzuwerben?
    • Wird es möglich sein, das Angebot auch in anderen Stadtbezirken als in Bochum Nord zu verorten?
    • Welche weiteren Werbemöglichkeiten sind möglich, damit mehr Kinder und Eltern auf die Open Sundays aufmerksam werden?

    Die Anfrage soll in der 2. Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 behandelt werden.

  • Die Linke fragt nach kostenloser Schwimmbadnutzung für Menschen mit geringem Einkommen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Bochumer Stadtrat erkundigt sich nach der Nutzung der WasserWelten Schwimmbäder durch Bochum-Pass-Inhaber im Jahr 2025 und möchte wissen, ob auch künftig kostenfreier Zugang gewährt werden soll.

    Hintergrund: Erfolgreiche Förderung in 2023

    Der Bochum-Pass ermöglicht rund 58.000 Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu Vergünstigungen im Stadtgebiet. Berechtigt sind unter anderem Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Im Jahr 2023 erhielt die Stadt durch den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ Fördermittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro. Diese wurden unter anderem dazu genutzt, Angebote für Bochum-Pass-Inhaber zeitweise kostenfrei zugänglich zu machen.

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    Deutlich erhöhte Nutzung der Schwimmbäder

    Die kostenfreie Nutzung führte in der zweiten Jahreshälfte 2023 zu einer deutlich erhöhten Inanspruchnahme: Insgesamt gab es über 36.000 Besuche der verschiedenen Angebote, darunter 25.279 kostenfreie Besuche der WasserWelten Schwimmbäder.

    Anfrage zur aktuellen Situation

    Die Linksfraktion richtet drei konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Wie viele Vollzahler gab es 2025 in den gesamten WasserWelten Schwimmbädern?
    • Wie viele ermäßigte Tickets wurden im Rahmen des Bochum-Passes 2025 in den WasserWelten verkauft?
    • Plant die Verwaltung, auch künftig kostenlosen Zugang zu den Schwimmbädern für Bochum-Pass-Inhaber bereitzustellen?

    Die Anfrage ist für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 eingereicht worden. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung.

  • Grüne fragen nach Vereinen und Auslastung der Sportanlage Erbstollen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Grünen-Fraktion will vor der geplanten Umwandlung des Naturrasenplatzes in Kunstrasen wissen, welche Vereine die Sportanlage Erbstollen nutzen und wie ausgelastet die beiden Spielfelder sind.

    Die Grünen im Rat haben eine Anfrage zur Sportanlage Erbstollen eingereicht, die in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Bewegung am 29. Mai 2026 behandelt werden soll. Hintergrund ist eine Beschlussvorlage, die den Umbau der Naturrasenfläche in eine Kunstrasenfläche sowie notwendige Standsicherheitsmaßnahmen vorsieht.

    Detaillierte Fragen zur Nutzung

    Die Fraktion möchte von der Verwaltung eine schriftliche Antwort auf sechs konkrete Fragen:

    • Welche Vereine sind an der Sportanlage Erbstollen beheimatet?
    • Wie viele Mannschaften trainieren auf den beiden Plätzen insgesamt und aufgeteilt nach Naturrasen- und Tennenplatz?
    • Wie viele davon sind Jugendmannschaften?
    • Wie hoch ist der Auslastungsgrad insgesamt und bezogen auf beide Spielfelder?
    • Wie ist die geplante Belegung für den zukünftigen Kunstrasenplatz?
    • Wie ist die zukünftige Nutzung des Tennenplatzes geplant und wie viele Mannschaften sollen dort weiter trainieren?

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    Tennenplatz bleibt erhalten

    Nach der Beschlussvorlage soll bei dem geplanten Umbau der Tennenplatz erhalten bleiben. Die Grünen wollen nun Klarheit über die aktuelle und künftige Nutzung der gesamten Sportanlage, bevor über die Umwandlung entschieden wird.

    Die Anfrage wurde von Züleyha Demir für die Grünen-Fraktion gestellt und ist für die Ausschusssitzung am 29. Mai vorgesehen.

  • Modernisierung der Sportanlage Am Nordbad – Kunstrasen und LED-Beleuchtung geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Die städtische Sportanlage Am Nordbad soll für 1,9 Millionen Euro umfassend modernisiert werden. Der vorhandene Naturrasenplatz wird durch einen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung ersetzt, zusätzlich werden die leichtathletischen Einrichtungen erneuert.

    Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen

    Die Verwaltung schlägt vor, das Naturrasenspielfeld der Sportanlage Am Nordbad durch einen modernen Kunstrasenplatz zu ersetzen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme werden auf etwa 1,3 Millionen Euro brutto geschätzt. Zusätzlich sollen die leichtathletischen Einrichtungen für weitere 600.000 Euro brutto erneuert werden.

    Die Modernisierung ist Teil der aktuellen Sportstättenentwicklungsplanung und soll nach den Beschlüssen der zuständigen Gremien im Jahr 2027 umgesetzt werden. Das Vorhaben wurde bereits in einer vorherigen Beschlussvorlage (20241280) behandelt.

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    Begründung für den Umbau

    Die Sportanlage verfügt derzeit über ein Tennenspielfeld und ein Naturrasenspielfeld mit leichtathletischen Einrichtungen. Nach Einschätzung der Verwaltung reichen diese Kapazitäten zur Deckung des bestehenden Bedarfs nicht aus.

    Die vorhandenen Naturrasen- und Tennenflächen weisen aufgrund hoher Auslastung, witterungsbedingter Einschränkungen sowie steigender Unterhaltungs- und Pflegeaufwendungen keine ausreichende ganzjährige Nutzbarkeit mehr auf. Durch die Umwandlung in Kunstrasen soll eine deutlich höhere Nutzungsintensität ermöglicht und Trainings- sowie Spielzeiten dauerhaft gesichert werden.

    Finanzierung und Folgekosten

    • Gesamtkosten: 1,9 Millionen Euro brutto (1,75 Millionen Euro netto)
    • Im Haushaltsplan 2026 sind bereits 1,6 Millionen Euro eingeplant
    • Weitere 150.000 Euro stehen aus dem Sanierungsprogramm für Sportstätten zur Verfügung

    Als jährliche Folgekosten entstehen:

    • Abschreibungsaufwand bei 25 Jahren Nutzungsdauer: 70.000 Euro
    • Durchschnittlicher jährlicher Zinsaufwand über 30 Jahre: 33.000 Euro

    Beratungsfolge

    Das Vorhaben wird zunächst am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Nord am 2. Juni 2026.

    Die Maßnahme wird als unaufschiebbare Investition zur Weiterführung notwendiger kommunaler Aufgaben gemäß § 82 Gemeindeordnung NRW eingestuft.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Stadt plant neues Funktionsgebäude für Sportplatz Havkenscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Modernisierung der Sportanlage Havkenscheider Straße mit einem neuen Umkleidegebäude abschließen. Der Rat soll 3,68 Millionen Euro für den Neubau bewilligen, der in einem kombinierten Planungs- und Realisierungsverfahren umgesetzt werden soll.

    Die Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 soll ein neues Funktionsgebäude erhalten. Nach dem bereits erfolgten Umbau des Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz steht nun die Errichtung eines modernen Umkleidegebäudes an, das den heutigen Anforderungen des Sportbetriebs entspricht.

    Hintergrund der Modernisierung

    Ursprünglich sollte der Sportplatz im Rahmen des Projekts „Ostpark – Neues Wohnen“ verlagert werden. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde diese Planung jedoch verworfen, sodass die Anlage am bisherigen Standort modernisiert wird.

    Im Zuge der Entwässerungsarbeiten für die angrenzende Wohnbebauung musste das ehemalige Tennen-Spielfeld weichen. Als Kompensation wurde der vorhandene Rasenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut, der sowohl für Fußball als auch für Lacrosse genutzt werden kann. Die Lacrosse-Abteilung des LFC Laer 1906 trägt dort regelmäßig Trainings- und Ligaspiele aus.

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    Zwei Varianten geprüft

    Eine Machbarkeitsstudie untersuchte zwei mögliche Lösungen für das neue Funktionsgebäude:

    • Variante 1: Sanierung des maroden Bestandsgebäudes mit zusätzlichen Neubauten für fehlende Räume – geschätzte Kosten: 4,39 Millionen Euro brutto
    • Variante 2: Kompletter Rückbau des alten Gebäudes und Neubau in Systembauweise – geschätzte Kosten: 3,68 Millionen Euro brutto

    Die Verwaltung favorisiert Variante 2, da sie kostengünstiger ist und durch die Anwendung der „Energetischen Leitlinien der Stadt“ zu deutlichen Einsparungen bei Strom- und Wärmeversorgung über den gesamten Gebäudelebenszyklus führt.

    Kombiniertes Verfahren geplant

    Abweichend vom üblichen Vorgehen soll ein kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss gefasst werden. Dies ermöglicht die Vergabe an einen Totalunternehmer, der sowohl Planung als auch Bau übernimmt. Dieses Verfahren verspricht kürzere Projektlaufzeiten und wirtschaftlichere Abwicklung.

    Das geplante Gebäude wird nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch den Totalunternehmer der Politik vorgestellt.

    Finanzierung und Ausstiegsszenario

    Die geschätzten Investitionskosten von 3,68 Millionen Euro brutto (etwa 3,38 Millionen Euro netto) sollen vollständig aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 finanziert werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind bereits 1,4 Millionen Euro eingeplant, weitere 2 Millionen Euro sollen für 2027 veranschlagt werden.

    Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erheblichen Kostenüberschreitungen im Vergabeverfahren eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuprüfung der Maßnahme erfolgen würde.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Mai 2026)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (29. Mai 2026)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Juni 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026)
    • Rat (18. Juni 2026, Entscheidung)
  • Umbau von Sportplätzen verzögert sich weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten

    Die Umwandlung von Rasen- und Tennenspielfeldern in Kunstrasen kommt langsamer voran als geplant. Aktuell stehen fünf Sportplatzanlagen wegen Bauarbeiten nicht zur Verfügung, was die weitere Umsetzung der Prioritätenliste beeinträchtigt.

    Rückstände aus vorheriger Planungsperiode

    Die für 2022 bis 2024 geplanten Maßnahmen konnten bis auf die Anlage Hasenwinkeler Straße alle umgesetzt werden. Dort dauern die Arbeiten aufgrund intensiver bergbaulicher Vorarbeiten und erforderlicher Sicherungsarbeiten noch an.

    Erfolgreich abgeschlossen wurden bereits die Umbauten an folgenden Standorten:

    • Dickebankstraße
    • Gahlensche Straße
    • Heinrich-Gustav-Straße
    • Günnigfeld

    Zusätzlich erfolgten Deckensanierungen bei bestehenden Kunstrasenplätzen an Hasenkampstraße, Berliner Straße, Ruhrstraße, Preins Feld und Urbanusstraße.

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    Aktuelle Baumaßnahmen 2025 bis 2027

    Für die neue Prioritätenliste haben bereits zwei Projekte begonnen: Am Wattenscheider Hellweg/Auf dem Esch und am Freigrafendamm laufen die Baumaßnahmen. Für die Anlage Erbstollen befindet sich der Durchführungsbeschluss im Gremienlauf, während für Am Nordbad die Grundlagenermittlung läuft.

    Die zeitliche Planung sieht vor:

    • 2025: Wat. Hellweg/A.d.Esch, Freigrafendamm
    • 2026: Erbstollen, Am Nordbad
    • 2027: Feenstraße, Markstraße

    Parallel entstehen kleinere FUNino-Spielfelder, wobei das an der Ruhrstraße bereits fertiggestellt ist.

    Jugendspielfeld nicht umsetzbar

    Das geplante Jugendspielfeld auf der Anlage Wattenscheider Hellweg/Auf dem Esch kann derzeit nicht realisiert werden. Die vorgesehene Wiesenfläche wird voraussichtlich als Stellplatzfläche für den Neubau einer Dreifachturnhalle benötigt. Da sich die Turnhallenplanung noch nicht in einem Stadium befindet, das eine abschließende Klärung der Flächeninanspruchnahme erlaubt, ruht das Jugendspielfeld-Projekt.

    Weitere Bauvorhaben belasten Kapazitäten

    Neben den Prioritätenlisten-Maßnahmen läuft auch der Umbau des Rasenspielfeldes Am Hillerberg in Kunstrasen. Zusätzlich dauern die Arbeiten zur Überarbeitung der Rundlaufbahn und der Segmente auf der Anlage Preins Feld an.

    Insgesamt stehen damit aktuell fünf Sportplatzanlagen für den Spiel- und Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung. Die Nutzer wurden auf andere Anlagen verteilt. Erst nach Fertigstellung einzelner Projekte kann die Abarbeitung der Prioritätenlisten fortgesetzt werden.

    Die Verwaltung hatte sich das Ziel gesetzt, jährlich zwei Spielfelder bis 2027 umzubauen, um die ursprünglich für 2025 bis 2030 geplanten Maßnahmen zu beschleunigen.