Kategorie: Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

  • Umfangreiche Modernisierung des Unibads geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die WasserWelten GmbH hat eine weitreichende Sanierungsstrategie für das Unibad in Querenburg entwickelt. Statt nur defekte Schränke und Kabinen zu reparieren, soll eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche erfolgen. Die Arbeiten beginnen im Sommer 2026 und werden über 3-4 Jahre gestaffelt durchgeführt.

    Die CDU-Fraktion hatte in einer Anfrage auf erhebliche Mängel im Umkleidebereich des Unibads hingewiesen. Viele Schränke seien kaputt und nicht mehr nutzbar, auch die Kabinen zeigten deutliche Abnutzungserscheinungen. Die Fraktion wollte wissen, ob die Mängel schnellstmöglich behoben werden und welche weiteren Verbesserungen möglich seien.

    Komplette Neugestaltung statt Reparatur

    Die WasserWelten GmbH plant nicht nur eine reine Mängelbehebung, sondern eine umfassende Modernisierung. Das Konzept umfasst eine komplette Neugestaltung der Umkleidebereiche sowie der Gruppenräume im Ober- und Untergeschoss. Zusätzlich wird die Treppe zwischen den Gruppenräumen vom Unter- ins Obergeschoss erneuert.

    Für den Schul- und Hochschulsport entstehen neue Funktionsbereiche:

    • Ein neuer Sammelbereich für Schulklassen an der Stelle der jetzigen Wettkampftoiletten
    • Neue Lagerflächen für Material der Universität und des Hochschulsports im Bereich der „Personaltoilette“ im Eingangsbereich

    Darüber hinaus werden der Schwimmmeisterraum sowie der Sanitätsraum vollständig erneuert.

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    Gestaffelter Zeitplan über mehrere Jahre

    Um den Badebetrieb für Öffentlichkeit, Schulen und Vereine aufrechtzuerhalten, werden die Arbeiten in mehrere Bauabschnitte unterteilt. Die Bauphasen sind gezielt für die Sommer- und Semesterferien geplant, um Einschränkungen zu minimieren.

    Für die Umsetzung aller Maßnahmen ist ein Zeitraum von 3 bis 4 Jahren veranschlagt. Der erste Bauabschnitt startet bereits im Sommer 2026 mit drei Prioritäten:

    • Neugestaltung der Treppe vom Unter- ins Obergeschoss
    • Einrichtung des Sammelbereichs für Schulklassen im Untergeschoss
    • Erneuerung des Schwimmmeister- und Sanitätsraums

    Die WasserWelten GmbH will durch diese gestaffelte Vorgehensweise sicherstellen, dass die Attraktivität und Funktionalität des Unibads nachhaltig gesteigert wird, während die Einschränkungen für die Badegäste so gering wie möglich bleiben.

  • Stadt unterstützt Europameisterschaft im Rock’n’Roll-Tanz mit 7.500 Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll dem DAC Bochum e.V. einen Zuschuss für die Ausrichtung der Europameisterschaft im Rock’n’Roll Akrobatik- und Formationstanz am 6. Juni 2026 im RuhrCongress gewähren.

    Europameisterschaft mit 600 Sportlern

    Die DAC Bochum e.V. hat die Gelegenheit erhalten, am 6. Juni 2026 die Europameisterschaft im Rock’n’Roll Akrobatik- und Formationstanz im RuhrCongress auszurichten. Dafür beantragt der Verein einen Veranstaltungskostenzuschuss nach den städtischen Sportförderrichtlinien.

    600 Sportlerinnen und Sportler aus ganz Europa werden in vier Kategorien um die begehrten Titel kämpfen:

    • Main Class Freestyle
    • Main Class Contact Style
    • Girl-Formationen
    • Lady-Formationen

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    Gestiegene Kosten bei schwieriger Sponsorensuche

    Der DAC Bochum e.V. hat bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich die Deutsche Meisterschaft und die Doppelmeisterschaft der Rock’n’Roll und Boogie-Woogie-Formationen im RuhrCongress ausgerichtet.

    Durch allgemein gestiegene Kosten, insbesondere im Bereich Technik und Personal, sowie die noch nicht erfolgreiche Sponsorenfindung steht der Verein derzeit mit einem Defizit da. Die Suche nach Sponsoren gestaltet sich in der wirtschaftlich angespannten Situation schwierig.

    Förderung aus Sportfördermitteln

    Die Verwaltung schlägt vor, eine Zuwendung in Höhe von maximal 7.500 Euro zu gewähren. Diese Summe überschreitet weder 25 Prozent der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch 40 Prozent der nachgewiesenen veranstaltungsspezifischen Gesamtausgaben.

    Die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien der Stadt vom 28. Juni 2019 sind erfüllt. Die Mittel stehen im Rahmen der Sportfördermittel zur Verfügung – von den 30.000 Euro, die für bedeutende Sportveranstaltungen vorgesehen sind.

    Wirtschaftlicher Nutzen für die Stadt

    Die Europameisterschaft wird internationale Aufmerksamkeit auf die Stadt lenken. Durch Zuschauende aus ganz Deutschland werden Hotels und Unterkünfte gebucht und weitere Umsätze in der Stadt getätigt.

    Der Verein muss einen detaillierten Kostennachweis spätestens acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung vorlegen. Die endgültige Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.

  • Bochum plant Investitionen von 2,5 Millionen Euro für Sportstätten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung schlägt die Verwendung der Sportpauschale 2026 für verschiedene Baumaßnahmen und Förderungen vor. Der Großteil der Mittel soll in die Modernisierung von Sportstätten und die Vereinsförderung fließen.

    Die Stadt Bochum will im kommenden Jahr insgesamt rund 2,5 Millionen Euro aus der Sportpauschale für verschiedene Projekte im Sportbereich investieren. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Entscheidung steht.

    Finanzierung setzt sich aus drei Quellen zusammen

    Die verfügbaren Mittel setzen sich aus verschiedenen Quellen zusammen: Die Sportpauschale 2026 nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW beträgt 1.487.710 Euro. Hinzu kommen voraussichtlich 300.000 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln von 2025 sowie 707.885 Euro als kommunaler Eigenanteil.

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    Vereinsförderung erhält größten Einzelposten

    Den größten Einzelposten bildet mit 400.000 Euro die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen. Vereine können entsprechend den Sportförderrichtlinien Zuschüsse für ihre Bauvorhaben beantragen. Weitere 55.000 Euro sind für die Bezuschussung von Miet-, Pacht- und Kapitalkosten von Vereinen vorgesehen.

    Modernisierung und Sanierung verschiedener Anlagen

    Mehrere Sportstätten sollen modernisiert werden:

    • 150.000 Euro für kleinere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an Sporträumlichkeiten
    • 150.000 Euro für kleinere Instandhaltungsarbeiten
    • 100.000 Euro für die Erneuerung der Rollsportfläche Höntrop
    • 100.000 Euro für die Wiederherstellung einer Fläche an der Sportplatzanlage Nörenbergstraße

    Planungskosten für neue Projekte

    Für die Entwicklung neuer Sportanlagen sind Planungskosten eingeplant. 150.000 Euro sollen für die Neugestaltung der Sportanlage Querenburger Straße verwendet werden, wo eine Machbarkeitsstudie erstellt werden soll. Die Anlage wird intensiv für Freizeit- und Breitensport genutzt und soll bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

    Olympiastützpunkt wird weiter ausgebaut

    Der Olympiastützpunkt erhält verschiedene Investitionen: 30.000 Euro für die Neumöblierung des Klaus-Steilmann-Hauses, 25.000 Euro für die Umgestaltung einer Fläche im Leichtathletikzentrum zur Förderung des Gewichthebens und 50.000 Euro für die Erstellung eines Sanierungskonzepts für den gesamten Gebäudekomplex.

    Kleinere Projekte ergänzen das Programm

    Weitere geplante Maßnahmen umfassen:

    • 78.000 Euro für die Erneuerung der Pflasterfläche und einer Tribüne an der Sportplatzanlage Heinrichstraße
    • 30.000 Euro für ein zweites Beachvolleyballfeld an der Sportanlage Glücksburger Straße
    • 36.000 Euro für Entwicklungspflege am Integrativen Zentrum „Am Hausacker“
    • 50.000 Euro für konsumtive Planungskosten zukünftiger Sportstättenentwicklungsmaßnahmen

    Reserve für unvorhergesehene Kosten

    Rund 411.000 Euro werden als Handlungsreserve zurückgestellt. Diese Mittel können für Mehrkosten bei bereits beschlossenen Maßnahmen oder für neue Projekte verwendet werden.

    Bereits fest eingeplant sind 656.100 Euro für laufende Verpflichtungen wie die Kapitalkosten der Rundsporthalle und die Anmietung von Sporthallen in Harpener Heide.

  • Olympia-Bewerbung: Bochum als Austragungsort für Fußball und Modernen Fünfkampf geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung beantwortet Fragen der Linksfraktion zur geplanten Olympia-Bewerbung des Landes NRW. Bochum soll Wettkämpfe im Fußball und Modernen Fünfkampf ausrichten, konkrete Kosten und Anforderungen sind jedoch noch unklar.

    Das Land Nordrhein-Westfalen plant gemeinsam mit 16 Kommunen aus der Region Rhein-Ruhr eine Bewerbung für die Olympischen Spiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Die Bewerbung soll bis zum 6. Juni 2026 eingereicht werden. Bochum ist als Austragungsort für Fußball- und Fünfkampf-Wettbewerbe vorgesehen.

    Geplante Sportstätten

    Für die olympischen Wettbewerbe sind drei Sportstätten in Bochum vorgesehen:

    • Vonovia Ruhrstadion für Fußball-Wettbewerbe
    • Lohrheidestadion für den Modernen Fünfkampf
    • Jahrhunderthalle Bochum für das Fechten als Teil des Modernen Fünfkampfs

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    Zustand und Kosten der Sportstätten ungewiss

    Die Verwaltung kann keine belastbare Aussage zum baulichen und technischen Zustand der Sportstätten für das Jahr 2044 treffen. Der Zustand hänge von langfristigen Erhaltungszyklen, technischen Entwicklungen und gesetzlichen Anforderungen ab. Unabhängig von einer Olympia-Bewerbung lägen es im Interesse der Betreiber und Eigentümer, die Anlagen dauerhaft in gutem Zustand zu halten.

    Eine „olympiaspezifische“ Kostenbetrachtung ist laut Verwaltung derzeit nicht möglich. Die Instandhaltungsmaßnahmen ergäben sich aus dem regulären Betrieb. Konkrete Kosten könnten erst bei Vorliegen zusätzlicher Anforderungen durch ein Organisationskomitee oder internationale Verbände ermittelt werden.

    Infrastruktur und Verkehrsanbindung

    Konkrete zusätzliche Infrastrukturprojekte lassen sich nach Angaben der Verwaltung noch nicht benennen. Diese hingen von der finalen Standort-, Mobilitäts- und Sicherheitsplanung ab. Wenn überhaupt, seien vor allem temporäre Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder temporäre Parkflächen zu erwarten.

    Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verkehrsanbindung zwischen dem Hauptbahnhof und den Wettkampfstätten grundsätzlich mit dem ÖPNV leistungsfähig darstellbar ist. Ein verbindliches Zeitfenster hänge von verschiedenen Faktoren ab und werde im weiteren Verfahren präzisiert.

    Prozessbezogene Vorgaben vom Land

    Der Stadtverwaltung liegen seit der Konkretisierung des Bewerbungsprozesses verschiedene Vorgaben vom Land NRW vor. Diese betreffen insbesondere die kommunale Einbindung, die Vorbereitung des Ratsbürgerentscheids (Auszählung am 19. April 2026) sowie die abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.

    Das Land NRW betont in seinen Informationen zur Bewerbung, dass Investitionen in die Infrastruktur im Sinne „ohnehin geplanter Verbesserungen“ unterstützt werden sollen. Die Bewerbung sei auf nachhaltige Mobilität und eine Stärkung des ÖPNV ausgerichtet.

  • Verwaltung antwortet zu olympischen Fußballspielen im Ruhrstadion

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf eine CDU-Anfrage zu möglichen olympischen Fußballspielen im Ruhrstadion geantwortet. Die Verwaltung erklärt, dass konkrete olympische Anforderungen bei der aktuellen Modernisierung noch nicht berücksichtigt werden, da entsprechende Vorgaben fehlen.

    Die Bochumer Sportstättenbesitzgesellschaft hat ausführlich auf acht Fragen der CDU-Fraktion zu einer möglichen olympischen Nutzung des Vonovia Ruhrstadions geantwortet. Hintergrund ist eine für Februar 2026 geplante Ratsentscheidung über einen Bürgerentscheid zur Beteiligung Bochums an Olympischen und Paralympischen Spielen.

    Modernisierung folgt FIFA-Standards

    Bei der aktuellen Modernisierung des Ruhrstadions werden die nationalen und internationalen Regularien für den Profifußball zugrunde gelegt. Eine konkrete Ausrichtung auf olympische Anforderungen erfolgt nicht, da entsprechende Detailvorgaben noch nicht vorliegen. Das IOC und der Deutsche Olympische Sportbund verweisen für operative Anforderungen im Fußball auf die FIFA Stadium Guidelines.

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    Erste Gespräche mit dem Land geführt

    Zwischen Stadtverwaltung, Betreiber und Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen haben bereits Gespräche auf Arbeitsebene stattgefunden. Dabei wurden grundsätzliche Fragen zur möglichen Einbindung des Ruhrstadions in ein Bewerbungskonzept erörtert. Konkrete Festlegungen, vertragliche Vorabsprachen oder Zusagen wurden nicht getroffen.

    Vertragliche Verpflichtungen noch unklar

    Konkrete vertragliche Verpflichtungen für die Stadt oder den Betreiber lassen sich derzeit nicht benennen. Bei internationalen Sportgroßveranstaltungen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass:

    • Sportstätten für einen definierten Zeitraum vollständig an das Organisationskomitee übergeben werden
    • sie als sogenannte „Clean Venues“ (werbe- und logofrei) bereitzustellen sind
    • temporäre bauliche Ergänzungen (Overlay) möglich und rückbaubar sind

    Stadionkategorie und Turnierphasen offen

    Eine verbindliche Einstufung in eine FIFA- oder IOC-Kategorie kann derzeit nicht vorgenommen werden, da olympiaspezifische Bewertungsmaßstäbe noch nicht konkretisiert sind. Nach derzeitiger Einschätzung wäre eine Nutzung für Gruppenspiele grundsätzlich denkbar. Finalspiele erscheinen aufgrund der Stadionkapazität nicht realistisch.

    Standards für Barrierefreiheit und Medien

    Das Stadion wird so modernisiert, dass die geltenden Anforderungen für ein zeitgemäßes Profifußballstadion eingehalten werden, insbesondere die Vorgaben der Deutschen Fußball Liga und des Deutschen Fußball-Bundes. Eine gesonderte Bewertung nach IOC-Standards ist erst möglich, wenn entsprechende Kriterien konkretisiert sind.

    Für die Medienausstattung orientieren sich die Anforderungen im Fußballbereich an den FIFA-Regularien. Im Rahmen vergleichbarer Bewerbungsverfahren wären die vorhandenen Medienarbeitsplätze ausreichend gewesen. Sollten zusätzliche Flächen erforderlich sein, könnten temporäre Containerlösungen im Stadionumfeld eingerichtet werden.

    Die vorhandenen VIP- und Hospitalityflächen entsprechen den derzeitigen Anforderungen für den Profifußballbetrieb. Temporäre Erweiterungen wären grundsätzlich über Overlay-Lösungen darstellbar.

  • Stadt entwickelt Raumprogramm für Sanierung von Sportplatz-Funktionsgebäuden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm für die Modernisierung der Funktionsgebäude auf städtischen Sportplatzanlagen entwickelt. Das modulare Konzept soll künftig als Grundlage für Sanierungen und Neubauten dienen.

    Die Stadt plant die systematische Erneuerung der Funktionsgebäude auf ihren Sportplatzanlagen. Jana Neumann vom Referat für Sport und Bewegung stellte dazu ein neu entwickeltes Raumprogramm vor, das moderne Standards für Umkleide- und Sanitärgebäude definiert.

    Veraltete Gebäudesubstanz erfordert Handeln

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude direkt auf der Anlage. Diese stammen überwiegend aus den 1960er und 1970er Jahren und entsprechen baulich wie funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen. Neun Sportplatzanlagen nutzen Funktionsräume in benachbarten Gebäuden wie Turnhallen oder Schulen.

    Die Funktionsgebäude sind nicht nur für den Trainings- und Spielbetrieb relevant, sondern beeinflussen auch die Attraktivität der Anlagen für Schulen und Vereine. Besonders wichtig sind dabei Aspekte wie Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

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    Raumprogramm orientiert sich an DFB-Empfehlungen

    Das neue Raumprogramm orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes und berücksichtigt neben funktionalen Anforderungen auch gesellschaftliche Entwicklungen. Es umfasst folgende funktionale Inhalte:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit Duschbereich (barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für flexible Nutzung mit Duschbereich (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleide für Platzwart mit Waschbecken
    • Einzelumkleiden für Schiedsrichter/Lehrer mit Duschbereich (barrierefrei)
    • Sanitäranlage für Besucher: 8 Einzel-WCs (All-Gender), 1 Behinderten-WC, 1 Wickelraum
    • Technikraum entsprechend aktuellen technischen Anforderungen
    • Material- und Geräteraum mit direktem Zugang zum Spielfeld

    Modulares Bausystem ermöglicht flexible Umsetzung

    Die bauliche Umsetzung erfolgt nach einem modularen System mit einem Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern. Dieses System ermöglicht verschiedene Bauweisen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann einem erweiterten Bieterkreis zugänglich gemacht werden.

    Das modulare Konzept bietet mehrere Vorteile: Es ermöglicht eine schnelle Realisierung und Kosteneffizienz sowie hohe Anpassungsfähigkeit an örtliche Gegebenheiten. Je nach räumlicher Situation können die Gebäude in unterschiedlichen Konfigurationen realisiert werden, beispielsweise als Riegel oder L-Form.

    Stufenweise Umsetzung möglich

    Das Raumprogramm erlaubt eine stufenweise Umsetzung, sodass einzelne Bausteine je nach Priorität, finanziellen Rahmenbedingungen oder zeitlichen Erfordernissen realisiert werden können. Erweiterungen oder Anpassungen sind auch später ohne erhebliche Eingriffe in die bestehende Gebäudesubstanz möglich.

    Das Programm stellt keinen Maßnahmen- oder Investitionsbeschluss dar, sondern dient als fachliche Orientierungs- und Bewertungsgrundlage. Auf dieser Basis können die weiteren Schritte der Entwicklungsplanung erfolgen, die am Ende eine Prioritätenliste für die Funktionsgebäude aufzeigt.

    Die Vorlage wird am 28. Mai 2026 im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe und am 29. Mai 2026 im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Kenntnisnahme behandelt.

  • Sportanlage Erbstollen erhält Kunstrasenplatz für 3,2 Millionen Euro

    Die Stadt will die Sportanlage Erbstollen im Stadtbezirk Südwest grundlegend modernisieren. Neben einem neuen Kunstrasenplatz mit LED-Beleuchtung müssen auch Untergrundprobleme behoben werden. Die Gesamtkosten steigen auf 3,2 Millionen Euro.

    Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die bereits in der Sportstättenentwicklungsplanung für 2026 vorgesehene Aufwertung der Anlage deutlich zu erweitern. Ursprünglich waren 1,6 Millionen Euro eingeplant, nun werden 3,2 Millionen Euro benötigt.

    Untergrund bereitet Probleme

    Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Untergrundverhältnisse. Unter der Sportanlage befinden sich alte, teilweise undokumentierte Bergbauflächen sowie ein möglicher Deponiekörper. Die genaue Ausdehnung und der Zustand sind unbekannt.

    Die Verwaltung hält Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen für zwingend erforderlich, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Die Kosten hierfür werden auf 920.000 Euro netto geschätzt.

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    Naturrasenplatz wird zu Kunstrasen

    Anstatt wie ursprünglich geplant das Großspielfeld mit Tennenbelag umzuwandeln, soll nun der bestehende Naturrasenplatz durch einen Kunstrasenplatz ersetzt werden. Der Naturrasenplatz verfügt über keine Drainage und war daher in der Vergangenheit wiederholt witterungsbedingt nicht bespielbar.

    Für den Umbau zum Kunstrasenplatz mit LED-Spielfeldbeleuchtung und der Modernisierung der Nebenflächen sind 1,7 Millionen Euro netto veranschlagt.

    Leichtathletik wird überprüft

    Die bestehenden leichtathletischen Anlagen sollen im Zuge der Modernisierung bedarfsgerecht entwickelt werden. Die vorhandene Rundlaufbahn sowie die Kugelstoß- und Weitsprunganlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

    • Überprüfung des baulichen Zustands der vorhandenen Anlagen
    • Bewertung der aktuellen Nutzung
    • Ermittlung des zukünftigen Bedarfs
    • Entsprechende Modernisierung oder Anpassung

    Für diese Maßnahmen sind weitere 600.000 Euro netto eingeplant. Bei einer eventuellen Reduzierung der Anlagen würden entsprechend geringere Kosten entstehen.

    Finanzierung und Folgekosten

    Von den benötigten 3,2 Millionen Euro sind bereits 1,6 Millionen Euro im Haushalt 2026 eingeplant. Die fehlenden 2 Millionen Euro sollen im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt werden.

    Die jährlichen Folgekosten belaufen sich auf 80.000 Euro Abschreibungsaufwand und durchschnittlich 37.000 Euro Zinsaufwand zusätzlich zu den bereits eingeplanten Kosten.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 29. April 2026 (Anhörung)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 29. Mai 2026 (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni 2026 (Entscheidung)
  • Sportförderung: 378.800 Euro für Vereine und Projekte in 2026

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Mittel zur Sportförderung im Jahr 2026 in Höhe von 378.800 Euro auf verschiedene Bereiche zu verteilen. Der größte Anteil geht an den Stadtsportbund, weitere Gelder fließen in Inklusionsprojekte und die Unterstützung von Sportvereinen.

    Aufteilung der Sportfördermittel

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll am 23. Januar 2026 über die Verwendung der Sportfördermittel entscheiden. Von den insgesamt 378.800 Euro sind 216.800 Euro für direkte Vereinsförderung und Projekte vorgesehen, weitere 162.000 Euro gehen als institutionelle Förderung an Sportorganisationen.

    Die größten Einzelposten der direkten Förderung umfassen:

    • 87.000 Euro für Vereins- und Übungsleitervergütungen

    • 58.000 Euro für Zuschüsse in Einzelfällen

    • 30.000 Euro für bedeutende Sportveranstaltungen


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    Inklusionsprojekt erhält 30.000 Euro

    Besonders hervorzuheben ist das Inklusionsprojekt „Hoch hinaus“, das mit 30.000 Euro gefördert werden soll. Zusätzlich sind 15.000 Euro für das Kooperationsprojekt „Fit im Park“ und 5.000 Euro für „Open Sunday“ eingeplant.

    Stadtsportbund erhält mehr Geld

    Der Stadtsportbund Bochum e.V. wird als größter Empfänger mit 152.900 Euro unterstützt – eine Steigerung um 25.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Sportjugend Bochum erhält 7.000 Euro, was eine Erhöhung um 2.000 Euro zur „Stärkung und Ehrung des jugendlichen Ehrenamtes“ darstellt.

    Weitere institutionelle Förderungen gehen an:

    • DLRG Bochum: 1.260 Euro

    • Deutscher Alpenverein: 840 Euro


    Flexible Mittelverwendung geplant

    Die Vorlage sieht vor, dass nicht ausgeschöpfte Mittel flexibel zwischen verschiedenen Förderzwecken umgeschichtet werden können. Die Fördergelder sollen zu 100 Prozent im laufenden Jahr ausgezahlt werden, vorbehaltlich der Freigabe durch die Finanzverwaltung.

  • Verwaltung informiert über Fortschritte beim Masterplan Sport und Bewegung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit über den aktuellen Sachstand der beauftragten integrierten Sportentwicklungsplanung. Der Prozess wurde bereits gestartet und wird in der kommenden Sitzung präsentiert.

    Auftrag zur Sportentwicklungsplanung

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit hatte die Verwaltung mit der Erstellung eines Masterplans im Sinne einer integrierten Sportentwicklungsplanung beauftragt. Diese Entscheidung geht auf die Vorlage Nr. 20193017 zurück.

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    Präsentation des Sachstands

    Die Verwaltung hat den beauftragten Prozess inzwischen gestartet und wird in der Ausschusssitzung am 23. Januar 2026 präsentationsgestützt über den aktuellen Stand informieren. Die Mitteilung von Tim Mücke aus dem Referat für Sport und Bewegung dient der Kenntnisnahme durch die Ausschussmitglieder.

    Nächste Schritte

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit wird die Informationen zum Masterplan Sport und Bewegung in seiner Sitzung zur Kenntnis nehmen und über weitere Schritte beraten.

  • Machbarkeitsstudie für Großsporthalle am Kirmesplatz wird vorgestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung präsentiert dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eine Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Großsporthalle auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße. Die Vorstellung erfolgt durch Vertreter der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft, eines Beratungsunternehmens und der Stadtverwaltung.

    Präsentation im Sportausschuss

    Am 23. Januar 2026 wird dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit eine Machbarkeitsstudie zum geplanten Neubau einer Großsporthalle vorgestellt. Als Standort ist der Kirmesplatz an der Castroper Straße vorgesehen.

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    Beteiligte Akteure

    Die präsentationsgestützte Vorstellung erfolgt durch drei Fachvertreter: Denise Wäscher von der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH, Gerrit Binz vom Institut für Sportstättenberatung GmbH sowie Alexander Figge vom städtischen Referat für Sport und Bewegung.

    Weiteres Verfahren

    Der Sportausschuss nimmt die Studie zur Kenntnis. Die Mitteilung der Verwaltung vom 18. December 2025 gibt noch keine Details zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie oder möglichen nächsten Schritten bekannt.