Kategorie: Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit

  • Wattenscheid erhält Fußballprojekt für Mädchen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid soll 10.000 Euro für die Fortsetzung des Projekts „Mädchen an den Ball“ bereitstellen. Das niederschwellige Fußballangebot richtet sich gezielt an Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren und will Geschlechterklischees abbauen.

    Projekt stärkt Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen

    Das Projekt „Mädchen an den Ball“ setzt auf einen sehr niedrigschwelligen Zugang und will gezielt Mädchen, insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund, für den Fußballsport gewinnen. Dabei steht die soziale Funktion des Sports im Vordergrund.

    Laut Konzept des Vereins soll die „gezielte sportliche und soziokulturell ausgerichtete Förderung“ Mädchen zwischen 6 und 17 Jahren ein neues und gestärktes Selbstbewusstsein vermitteln. Die Entwicklung sozialer, interkultureller und kreativer Kompetenzen steht dabei ebenso im Vordergrund wie das Erlernen der sportlichen Fähigkeiten.

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    Erfolgreiche Teilnahme mit drei Trainern

    Nach Auskunft des Vereins sind die Projekte sehr erfolgreich. Jeweils 8 bis 15 Mädchen nehmen an den Trainingsangeboten teil und werden von drei Trainern angeleitet. Die Sportverwaltung bewertet das Projekt als unterstützenswert.

    Beratungsverfahren läuft

    Der Antrag durchläuft zunächst am 23. Januar 2026 den Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Vorberatung. Die endgültige Entscheidung trifft die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026.

    Der Verein finanziert seine Projekte grundsätzlich selbst durch Spenden und beantragt nun erstmals städtische Unterstützung aus den bezirklichen Mitteln.

  • AfD will Mädchenfußball-Förderung auf etablierte Vereine verteilen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDer Antrag wird zurückgezogen.

    Die AfD-Fraktion fordert, die geplante Förderung von 30.000 Euro für das Projekt „Mädchen an den Ball“ nicht für kleine Trainingsgruppen zu verwenden, sondern direkt an bestehende Fußballvereine zu verteilen, die bereits Frauen- und Mädchenfußball fördern.

    Änderungsantrag zur Mittelverteilung

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zu den Vorlagen 2.1-2.3 eingereicht, die in der ersten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Bewegung am 23. Januar 2026 behandelt werden. Statt die je 10.000 Euro für die Bezirke Nord, Mitte und Wattenscheid zur Förderung von jeweils 8-15 Mädchen im Alter von 6-17 Jahren in separaten Gruppen zu verwenden, sollen die Mittel an Fußballvereine verteilt werden.

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    Kritik am bisherigen Konzept

    Der Antragsteller Knuth Meyer-Soltau kritisiert die geplante „Sololösung“ als nicht sinnvoll. Seiner Argumentation zufolge können Mädchen nach den Regeln des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) bis zur D-Jugend uneingeschränkt in gemischten Mannschaften spielen. Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten sei dies sogar bis zur B-Jugend möglich.

    Alternative Verwendung der Fördermittel

    Die AfD-Fraktion schlägt vor, eventuelle zusätzliche Übungsleiter im Rotationsverfahren jedem Verein für eine bestimmte Dauer zur Verfügung zu stellen. Dies würde den Vereinen neue Impulse und Ideen bringen. Zudem wird argumentiert, dass die Vereine über jeden Zuwachs bei Spielerinnen und Trainern dankbar wären.

    Finanzielle Argumentation

    Als weiteres Argument führt die Fraktion an, dass es den Vereinsvertretern schwer zu vermitteln sei, wenn 30.000 Euro für bis zu 15 fußballinteressierte Mädchen ausgegeben werden, während Vereine mit bestehenden Mädchenmannschaften nicht berücksichtigt würden. Der Änderungsantrag entspreche auch besser der aktuellen finanziellen Situation der Vereine.

  • Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung soll am 19. April 2026 stattfinden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will ihre Bürgerinnen und Bürger über die Beteiligung an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044 abstimmen lassen. Der Ratsbürgerentscheid ist für den 19. April 2026 geplant und soll ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.

    Beratungsfolge und Abstimmungstermin

    Der Rat soll am 5. Februar 2026 über die Durchführung des Ratsbürgerentscheids entscheiden. Zuvor beraten der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit am 23. Januar sowie der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 28. Januar über die Vorlage.

    Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

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    Bewerbungskonzept der Region Rhein-Ruhr

    Das Konzept bündelt die Stärken von 17 Kommunen in Nordrhein-Westfalen, ergänzt um weitere Standorte für spezielle Disziplinen. Alle Sportstätten sind bereits vorhanden oder können temporär errichtet werden – ein 100-Prozent-Konzept ohne Neubau permanenter Anlagen.

    Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Konzept bereits als sportfachlich geeignet bestätigt. Neben der Region Rhein-Ruhr bewerben sich auch Berlin, Hamburg und München. In München fiel der Bürgerentscheid bereits mit 66,4 Prozent positiv aus.

    Bochums Rolle im Olympia-Konzept

    Die Stadt würde mit zwei Austragungsorten vertreten sein: Das Ruhrstadion für Fußball und der Sportpark Lohrheide für Modernen Fünfkampf. Die Disziplin Fechten des Modernen Fünfkampfs ist in der Jahrhunderthalle vorgesehen.

    Kosten und Finanzierung

    Die Durchführung des Ratsbürgerentscheids wird voraussichtlich 520.000 Euro kosten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt 85 Prozent der Kosten, sodass für die Stadt ein Eigenanteil von 78.000 Euro anfällt.

    Für die eigentlichen Olympischen Spiele rechnet der DOSB mit Durchführungskosten von 4,8 Milliarden Euro bei Einnahmepotentialen von 5,2 Milliarden Euro. Infrastrukturinvestitionen lassen sich derzeit noch nicht beziffern.

    Briefwahl ohne Antragsverfahren

    Rund 288.000 abstimmungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten die Abstimmungsunterlagen automatisch per Post. Nach der Satzung werden sie zusätzlich über die Auffassungen der Ratsfraktionen und eine Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters informiert.

    Die DOSB-Entscheidung für eines der vier Bewerberkonzepte soll am 26. September 2026 in Baden-Baden fallen.

  • Neues Kleinspielfeld und Bewegungsparcours für Gerthe geplant

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.01.2026Bezirksvertretung Bochum-NordEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Sportplatzanlage an der Heinrichstraße soll eine öffentliche Sport- und Bewegungsfläche erhalten. Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit entscheidet Ende Januar über das 363.000-Euro-Projekt.

    Auf der ehemaligen Rasenfläche der Sportplatzanlage Heinrichstraße im Stadtteil Gerthe soll ein multifunktionales Kleinspielfeld mit Bandensystem entstehen. Ergänzt wird die Anlage durch einen Bewegungsparcours mit Outdoor-Fitnessgeräten. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervor, die am 23. Januar dem Sportausschuss zur Entscheidung vorliegt.

    Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen

    Das Spielfeld erhält einen Kunststoffbelag mit Linierung für Fußball und Basketball sowie entsprechende Tore und Körbe. Der angrenzende Bewegungsparcours umfasst eine Fitnessbank, eine Calisthenicsanlage, eine Slackline sowie weitere Outdoor-Trainingsgeräte.

    Die Fläche wird frei zugänglich sein und soll verschiedene Zielgruppen ansprechen – von Kindern und Jugendlichen bis zu Erwachsenen. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Schulen, eine Kindertageseinrichtung sowie das Jugend- und Freizeithaus Gerthe.

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    Ökologische Aufwertung inklusive

    Neben den Sportangeboten plant die Verwaltung eine ökologische Aufwertung des Geländes. Im südlichen Bereich soll eine artenreiche Blühwiese entstehen. Zusätzlich sind Insektenhotels, eine Totholzhecke und Steinhaufen vorgesehen. Zehn neue Bäume sollen gepflanzt werden. Der Bodenaushub soll möglichst vor Ort für eine Geländemodellierung verwendet werden.

    Siebtes Kleinspielfeld seit 2016

    Das Investitionsprogramm für multifunktionale Kleinspielfelder wurde bereits 2016 beschlossen. Seitdem sind sechs solcher Anlagen entstanden. Die Finanzierung des neuen Projekts erfolgt aus zwei Haushaltstöpfen: dem Investitionsprogramm „Multifunktionale Kleinspielfelder“ und der Kernaktivität „Urban Sports“.

    Ursprünglich war die Umsetzung für 2025 vorgesehen. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden immissionsschutz- und baurechtlichen Genehmigungen.

  • Stadt fördert integrative Sportangebote für Kinder weiterhin im bestehenden Rahmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Stadtgestalter/Volt zu integrativen Bewegungsangeboten geantwortet. Demnach sollen die „Glücksliga“ und die „Open Sundays“ auch künftig unterstützt werden – eine Ausweitung der Förderung ist jedoch nicht vorgesehen.

    Die Sportverwaltung bewertet das Engagement von Vereinen in der integrativen Handball-Glücksliga grundsätzlich positiv. Seit September 2025 nimmt mit den „Glücksriemkern“ des SV Teutonia Riemke erstmals ein lokaler Verein an der Liga teil, die Kindern mit Entwicklungsstörungen positive Sporterfahrungen ermöglichen will.

    Bestehende Fördermöglichkeiten gelten für alle Vereine

    Eine gesonderte Förderung für Glücksliga-Teilnehmer wird es nicht geben. Alle Sportvereine können gleichermaßen Zuwendungen nach der städtischen Sportförderrichtlinie beantragen und subventionierte Sportanlagen nutzen. Gesonderte Haushaltspositionen hält die Verwaltung angesichts der geringen Zahl teilnehmender Vereine für nicht erforderlich.

    Die Stadt tritt zudem nicht als Sponsoring-Partner für Sportvereine auf. Gemeinsam mit dem Stadtsportbund will die Verwaltung jedoch künftig auf das Angebot der Glücksliga aufmerksam machen.

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    Open Sundays bleiben auf Wintermonate beschränkt

    Das kostenlose Bewegungsangebot „Open Sunday“ für Grundschulkinder fand im November und Dezember 2025 an sechs Sonntagen statt. Eine Ausweitung auf Januar und Februar war aus finanziellen Gründen nicht möglich. Die Verwaltung plant jedoch, das Angebot im Winter 2026/2027 fortzusetzen.

    Eine Ausdehnung auf Sommermonate lehnt die Verwaltung ab: In der warmen Jahreszeit bestünden ausreichend Möglichkeiten für Bewegung im Freien.

    BOlympiade als etabliertes Alternativangebot

    Einen eigenen „Glücks-Cup Ruhrgebiet“ nach dem Vorbild des Events in Lemgo sieht die Verwaltung als nicht notwendig an. Der Stadtsportbund veranstalte seit über 20 Jahren erfolgreich die BOlympiade für Kinder mit geistigen Entwicklungsstörungen aus dem gesamten Ruhrgebiet. Dieses etablierte Mehrsport-Event erreiche bereits viele Kinder und Jugendliche der Zielgruppe.

    Darüber hinaus fördert die Stadt weitere integrative Angebote wie das Schwimmprojekt „Schwimm Mit“, das Projekt „Mädchen an den Ball“, den inklusiven Hochseilgarten sowie Sportgutscheine für alle Grundschulkinder.

  • Lohrheide-Stadion: Stadt legt Konzept für künftigen Betrieb vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.10.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der umfangreichen Sanierung des Stadions Lohrheide hat die Verwaltung die Pläne für die zukünftige Organisation und Sicherheit der Sportanlage vorgestellt. Das Betriebskonzept sieht ein städtisches Kernteam vor, das bei Großveranstaltungen durch externe Kräfte unterstützt wird.

    Die Sportverwaltung reagierte damit auf eine Anfrage der FDP-Fraktion in der Ratssitzung vom Juli. Die Personalbemessung orientiere sich an den Anforderungen eines modernen Sportstandorts mit multifunktionaler Nutzung und internationalen Wettkampfformaten, heißt es in der Antwort.

    TV Wattenscheid 01 als sportlicher Partner

    Der TV Wattenscheid 01 wird neben den Sportfachverbänden zentraler Partner für die Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen sein. Allerdings bleibt die Verantwortung für den infrastrukturellen Betrieb und die Veranstaltungsorganisation bei der Stadt. Der Verein agiert als inhaltlicher und sportlicher Kompetenzpartner – eine institutionelle Rolle in der Stadionverwaltung ist nicht vorgesehen.

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    Mehrstufiges Sicherheitskonzept gegen Vandalismus

    Zum Schutz vor Vandalismus wurden bauliche, organisatorische und technische Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehören neue Umzäunungen, kontrollierte Zugangspunkte sowie moderne Schließ- und Zutrittskontrolltechnik. Bei Veranstaltungen werden Ordnungs- und Sicherheitsdienste eingesetzt.

    Zusätzlich setzt die Verwaltung auf soziale Kontrolle durch kontinuierliche Belebung des Sportparks mit täglichem Trainingsbetrieb, Veranstaltungen und Vereinsnutzungen.

    Der Rat nimmt die Vorlage am 9. Oktober zur Kenntnis, der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit befasst sich im Januar 2026 damit.

  • Stadt Bochum bestellt neue Schriftführer für Ratsausschüsse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    16.12.2025Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Bochum. Die Stadt Bochum regelt zu Beginn der neuen Wahlperiode die Schriftführung in den Fachausschüssen des Rates neu. Insgesamt neun städtische Mitarbeiter sollen künftig die Protokollierung in den verschiedenen Gremien übernehmen.

    Wie aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung hervorgeht, werden Jasmin Wiemers-Krüger, Katrin Abratis, Karl-Heinz Kranz, Birte Mittag, Sabrina Pokropp, Helena Sakanovic, Astrid Schier, Ulrike Strieder und Nick Weißelberg mit sofortiger Wirkung als Schriftführer bestellt. Die Bestellung erfolgt für alle Fachgremien, um bei kurzfristigen Ausfällen flexibel reagieren zu können.

    Die Entscheidung liegt bei den jeweiligen Ausschüssen selbst. Den Auftakt macht der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Dezember 2025. Die weiteren elf Fachausschüsse – darunter die Gremien für Schule, Planung, Mobilität und Kultur – stimmen im Januar und Februar 2026 über die Vorlage ab.

    Rechtsgrundlage für die Bestellung ist die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung in Verbindung mit der städtischen Geschäftsordnung. Diese schreibt vor, dass ausschließlich städtische Dienstkräfte als Schriftführer eingesetzt werden dürfen.

    Finanzielle Auswirkungen hat die Maßnahme laut Verwaltung nicht, da es sich um bereits bei der Stadt beschäftigte Mitarbeiter handelt.

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  • Stadt lehnt Online-Buchungsportal für Sportstätten ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit, einen Antrag der Gruppe Stadtgestalter/Volt zur digitalen Buchung von Sporthallen abzulehnen – obwohl bereits an einer ähnlichen Lösung gearbeitet wird.

    Der Antrag geht auf die 8. Jugendpolitische Sportschau des Sportjugendbunds im August 2025 zurück. Dort hatten engagierte Jugendliche konkrete Probleme bei der Trainingsplanung geschildert: Unklare Hallenverfügbarkeiten, fehlende oder defekte Ausrüstung, verschmutzte Sanitäranlagen und Verzögerungen durch nicht auffindbare Schlüssel.

    Vier Forderungen aus der Praxis

    Die Antragstellerinnen Jasmin Zein-Draeger und Judith Beckmann forderten daraufhin ein Online-Portal, über das Trainer und Übungsleiter Sportstätten buchen können. Dazu sollten Terminreihen möglich sein, eine Mängelmeldungsfunktion integriert werden, klare Verantwortlichkeiten für Sauberkeit festgelegt und programmierbare elektronische Zahlenschlösser eingeführt werden.

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    Verwaltung verweist auf laufende Projekte

    In ihrer Stellungnahme räumt die Verwaltung die Probleme nicht grundsätzlich aus, verweist aber auf bereits laufende Maßnahmen. So werde im Rahmen der Einführung eines CAFM-Systems bereits an einer IT-Lösung für Raumbuchungen gearbeitet. Auch seien einige Turnhallen bereits mit elektronischen Schließsystemen ausgestattet worden – eine Harmonisierung und Ausweitung werde geprüft.

    Zur Sauberkeit erklärt die Verwaltung, dass die Reinigung der Sanitäranlagen in Schulsporthallen zweimal täglich erfolge, in anderen Hallen morgens vor der ersten Nutzung. Hygieneartikel würden dabei nachgefüllt.

    Entscheidung am 23. Januar

    Der Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit soll am 23. Januar 2026 über die Vorlage entscheiden. Die Antragstellerinnen hatten ausdrücklich darum gebeten, dem Antrag zumindest teilweise stattzugeben, sollten nicht alle vier Punkte umsetzbar sein.

  • Sportanlage Lewacker: Verwaltung erteilt Verein Absage für Kunstrasenplatz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    24.09.2025Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Sportgemeinschaft Linden-Dahlhausen muss ihre Hoffnungen auf einen Kunstrasenplatz vorerst begraben. Eine umfangreiche Anfrage der FDP-Fraktion offenbart massive Lärmschutzprobleme und fehlende Perspektiven für die Anlage am Lewacker.

    Die Sportverwaltung hat in einer detaillierten Stellungnahme die Situation der Sportanlage Lewackerstraße dargelegt. Kernaussage: Die Anlage steht nicht auf der Prioritätenliste für den Umbau zu Kunstrasen in den Jahren 2025 bis 2030. Eine konkrete Perspektive für die Zukunft kann derzeit nicht gegeben werden.

    Lärmschutz als zentrales Hindernis

    Besonders ernüchternd fallen die Aussagen zum Lärmschutz aus. Der prognostizierte Beurteilungspegel überschreitet die zugelassenen Immissionsrichtwerte „erheblich“, so die Verwaltung. Das angrenzende Wohngebiet ist als reines Wohngebiet klassifiziert, was strenge Grenzwerte nach sich zieht. Selbst ein Verzicht auf Sonntagsspiele würde das Problem nicht lösen – massive und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen wären weiterhin erforderlich.

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    Eigenfinanzierung nicht empfohlen

    Die Idee einer vereinsfinanzierten Lösung nach dem Vorbild des SC Obersprockhövel verwirft die Verwaltung deutlich. Bei geschätzten Baukosten von 1,7 bis 2 Millionen Euro müsste der Verein selbst bei maximaler städtischer Förderung noch 680.000 bis 800.000 Euro aufbringen. Zudem würde die Stadt ihr Zugriffsrecht auf die Fläche verlieren – angesichts zahlreicher anstehender Baumaßnahmen aus Sicht der Sportverwaltung „nicht zielführend“.

    Weitere Problemfelder angesprochen

    Die FDP-Anfrage beleuchtete auch weitere kritische Punkte: Ein gesperrter Spielplatz, für den keine gemeinsame Planung mit dem Verein vorgesehen ist. Sogenannte „Mietnomaden“ im Umkleidegebäude, deren Räumung frühestens Ende 2025 angestrebt wird. Eingeschränkte Öffnungszeiten der Materialausgabe, die nur donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar ist.

    Die Verwaltung kündigte immerhin organisatorische Verbesserungen an: Sportplätze werden künftig konkret einzelnen Mitarbeitenden zugeordnet. Zudem sind halbjährliche Workshops mit Vereinen und Platzbetreuenden geplant, um Kommunikation und Pflege zu verbessern.