Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Stadt Bochum legt Beteiligungsbericht 2024 mit über 90 Unternehmen vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2024. Der 25. Beteiligungsbericht umfasst rechtliche und wirtschaftliche Daten aller unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2024.

    Die Stadt Bochum dokumentiert in ihrem aktuellen Beteiligungsbericht die Entwicklung ihrer über 90 Unternehmensbeteiligungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Der Bericht wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fünf Geschäftsbereiche erfasst

    Die Beteiligungen sind in fünf zentrale Bereiche gegliedert:

    • Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie
    • Entsorgung, Verkehr und Versorgung
    • Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen
    • Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus
    • Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges

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    Umfassende Transparenz über Beteiligungsstrukturen

    Der Bericht enthält neben den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Geschäftsjahres 2024 auch Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, deren öffentlichen Zweck sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen. Darüber hinaus wird über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum und die Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen Beteiligungsgesellschaften berichtet.

    Die Besetzung der Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien mit von der Stadt entsandten Mandatsträgern wird ebenso dokumentiert wie Neugründungen und Anteilsveränderungen im Jahr 2024. Für wesentliche Beteiligungen informiert der Bericht über Vergütungsthemen nach § 108 GO NRW.

    Bereinigte Jahresergebnisse dargestellt

    Ein besonderer Fokus liegt auf der graphischen Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse der wesentlichen Beteiligungen. Diese Übersicht zeigt die Jahresergebnisse nach Bereinigung um Zuschüsse der Stadt Bochum sowie weitere konzerninterne Finanzverflechtungen wie Erträge oder Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen.

    Nach der Ratssitzung am 18. Juni 2025 werden der Beteiligungsbericht sowie die gesammelten Anhänge und Lageberichte der wesentlichen Beteiligungsunternehmen auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/beteiligungen veröffentlicht.

  • Bezirksvertretung Wattenscheid regt Dach- und Fassadenbegrünung an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Initiative für mehr Grün in der Wattenscheider Innenstadt gestartet. Neben privaten Gebäuden sollen auch städtische Liegenschaften systematisch begrünt werden.

    Anregung für grünere Innenstadt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 mehrheitlich eine umfassende Anregung zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Ziel ist es, die Wattenscheider Innenstadt grüner und attraktiver zu gestalten.

    Die Verwaltung soll sich systematisch um entsprechende Maßnahmen kümmern. Dabei soll die Wirtschaftsentwicklung Bochum eine koordinierende Rolle übernehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien für Begrünung oder Photovoltaikanlagen.

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    Investoren-Modell für Dachflächen

    Als Lösung für zögernde Hauseigentümer schlägt die Bezirksvertretung ein Investoren-Modell vor. Investoren könnten Dachflächen anmieten und einen Teil begrünen – was der Allgemeinheit zugutekäme. Auf den restlichen Flächen könne Strom gewonnen werden.

    Die Bezirksvertretung verweist auf gute Fördermöglichkeiten und sieht in der Fassadenbegrünung eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Optik.

    Konkrete Vorschläge für öffentliche Räume

    Für die Fußgängerzone schlägt die Bezirksvertretung grüne Inseln zum Verweilen vor. An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße sei Platz für mehr Grün vorhanden. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Wattenscheider Tradition zu etablieren.

    Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen

    Als Ergänzung zur ursprünglichen CDU-Anregung fordert die Bezirksvertretung, dass die Stadt Bochum bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik mit gutem Beispiel vorangeht. Zunächst sollen eigene Liegenschaften in den Blick genommen werden.

    Insbesondere bei anstehenden oder geplanten Sanierungsmaßnahmen bieten sich Anknüpfungspunkte. Bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk sollten entsprechende Maßnahmen systematisch geprüft und umgesetzt werden.

    Pädagogischer Mehrwert an Schulen

    Die Bezirksvertretung sieht in begrünten Dächern und Fassaden an Schulen und Kitas einen zusätzlichen pädagogischen Mehrwert. Sie könnten Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen, das Raumklima verbessern, sommerliche Hitze reduzieren und die Aufenthaltsqualität steigern.

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden. Dies könnte später auch private Eigentümer zur Nachahmung motivieren.

    Die Anregung wird dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung beendet Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.

    Zielgruppe wurde verfehlt

    Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.

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    Lösungsversuche scheiterten

    Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:

    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar

    Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.

    Beschlussvorschlag und Verfahren

    Der Rat soll beschließen:

    • Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
    • Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
    • Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt

    Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.

    Finanzielle und klimatische Auswirkungen

    Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Ruhr:HUB GmbH wird auf Wirtschaftsförderung Bochum verschmolzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum übernimmt alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH von den anderen Gesellschaftern und verschmilzt die Gesellschaft anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum. Der Grund: Die bisherige Landesförderung ist weggefallen.

    Hintergrund der Umstrukturierung

    Die Ruhr:HUB GmbH wurde 2016 als gemeinsame Gesellschaft mehrerer Ruhrgebietsstädte gegründet, um als regionale Drehscheibe eine Plattform für digitale Startups, Mittelstand und Großunternehmen sowie Forschung und Wissenschaft zu schaffen. Bisher waren beteiligt:

    • Stadt Bochum (mittelbar über WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft): 18,686%
    • Stadt Essen (mittelbar über EWG): 18,686%
    • Stadt Dortmund: 18,686%
    • Stadt Duisburg (mittelbar): 18,684%
    • Stadt Gelsenkirchen: 3,287%
    • Stadt Mülheim (mittelbar): 3,287%
    • RVR (mittelbar über Business Metropole Ruhr): 18,684%

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    Finanzielle Situation führt zur Auflösung

    Die Finanzierung erfolgte bis September 2025 zur Hälfte durch Landesmittel im Rahmen der Initiative „Digitale Wirtschaft NRW“ sowie durch Gesellschafterbeiträge. Da die Landesförderung ab Oktober 2025 vollständig entfällt, ist die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben.

    Laut Entwurf des Jahresabschlusses 2025 weist die Ruhr:HUB GmbH einen Jahresfehlbetrag von 898.262,46 Euro aus. Das verbleibende Eigenkapital beträgt nur noch 136.618,73 Euro. Für 2026 wird ein weiterer Fehlbetrag von 121.522,28 Euro prognostiziert, wodurch das Eigenkapital auf 15.096,45 Euro sinken würde – deutlich unter dem gezeichneten Kapital von 36.414,00 Euro.

    Dreistufiges Verfahren geplant

    Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:

    • Die anderen Gesellschafter übertragen ihre Anteile (81,31%) unentgeltlich an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum, die damit alleinige Gesellschafterin wird
    • Die Ruhr:HUB GmbH wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen
    • Die Wirtschaftsförderung übernimmt bereits 2026 die Durchführung des ruhrSUMMIT unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter

    Schutz vor Altlasten

    Die bisherigen Gesellschafter stellen die übernehmende Wirtschaftsförderung von allen Steuern, Rückforderungen von Zuschüssen und sonstigen Forderungen frei, die ihre Ursache in Sachverhalten vor Vertragsabschluss haben – unabhängig davon, wann diese festgesetzt werden.

    ruhrSUMMIT bleibt erhalten

    Ein wichtiges Ziel der Verschmelzung ist die Fortsetzung des ruhrSUMMIT, des größten Startup-Events im Ruhrgebiet, das sich zur Leuchtturmveranstaltung für das regionale Gründungsökosystem entwickelt hat. Die Veranstaltung soll 2026 wie geplant stattfinden und künftig in Bochum fortgeführt werden.

    Die Vorberatung findet am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Stadt investiert 1,1 Millionen Euro in neue Kanalmaßnahme Harpener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt außerplanmäßig 1,1 Millionen Euro für die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur in der Harpener Straße. Die über 100 Jahre alte „Abwassertreppe“ verursacht Umweltprobleme durch austretendes Schmutzwasser.

    Defekte Abwasseranlage aus dem Jahr 1920

    Die im Jahr 1920 erbaute „Abwassertreppe“ in der Harpener Straße entspricht nicht mehr den heutigen technischen Standards. Bei Regen tritt regelmäßig verdünntes Schmutzwasser über die Grabenufer und versickert im Untergrund. Die defekte Anlage leitet Mischwasser über einen offenen Graben parallel zur Deutschen Bahn ab, bevor es über eine Verrohrung unter den Gleisen dem Mischwassersammler in der Josef-Neuberger-Straße zugeführt wird.

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    Neuer Mischwasserkanal geplant

    Um den umweltrelevanten Missstand zu beseitigen, soll ein neuer Mischwasserkanal DN 800 auf etwa 200 Meter Länge errichtet werden. Der Kanal wird in geschlossener Bauweise neu erstellt. Zusätzlich werden zwei neue Fertigteilschächte in der Start- und Zielbaugrube errichtet.

    Rechtliche Verpflichtung zur schnellen Umsetzung

    Die Stadt ist gemäß Landeswassergesetz NRW und Wasserhaushaltsgesetz zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da das austretende Mischwasser die Umwelt belastet und weitere Schäden nicht absehbar sind, stuft die Verwaltung die Maßnahme als zeitlich unabweisbar ein.

    Finanzierung durch Umschichtung im Tiefbauamt

    Die benötigten 1,1 Millionen Euro werden durch eine Umschichtung innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts finanziert. Deckungsmittel stehen aus der Maßnahme Aschenbruch/Parkstraße zur Verfügung, die sich aufgrund von Planungsverzögerungen auf die Jahre 2027-2028 verschiebt.

    Folgekosten und Zinslast

    Bei einem Zinssatz von 3,67 Prozent entstehen jährliche Zinskosten von durchschnittlich 21.000 Euro über 30 Jahre. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf etwa 33.000 Euro, was drei Prozent der Bausumme entspricht. Diese werden über das reguläre Budget des Tiefbauamts gedeckt.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 18. Juni 2026 im Rat entschieden.

  • Stadt stockt Tierheim-Finanzierung um 1,01 Millionen Euro auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt zusätzliche Haushaltsmittel für das Tierheim Bochum, da die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren deutlich gestiegen sind. Der Mehrbedarf entsteht durch höhere Fallzahlen, gestiegene Personal- und Betriebskosten sowie neue Bauvorhaben.

    Mehrbedarf durch gestiegene Kosten

    Das Ordnungsamt benötigt für 2026 zusätzlich 1,01 Millionen Euro für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren durch den Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. Die ursprünglich veranschlagten 641.000 Euro reichen nicht aus, da der Verein mit Gesamtkosten von rund 1,3 Millionen Euro rechnet.

    Der Zuschuss war bereits 2025/2026 um 100.000 Euro erhöht worden, da ein Defizit absehbar war. Dennoch klafft eine Lücke von etwa 660.000 Euro für die laufenden Kosten. Zusätzlich plant die Stadt eine Kostenbeteiligung von 350.000 Euro für neue Quarantäne- und Krankenstationen.

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    Ursachen für die Kostensteigerungen

    Mehrere Faktoren führen zu den höheren Ausgaben:

    • Gestiegene Fallzahlen bei Fund- und sichergestellten Tieren
    • Anpassung der Gehälter an den TVöD und zusätzliches Personal
    • Höhere Betriebskosten und Verbrauchsmaterial
    • Neue Einrichtungen wie das 2021 eröffnete Kleintierhaus
    • Die im Juni 2025 in Betrieb genommene Katzenquarantänestation
    • Das geplante Hundehaus 4 mit einer Eröffnung in 2026

    Investitionen und Bauvorhaben

    Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren bereits an verschiedenen Baumaßnahmen beteiligt. Für das Kleintierhaus (Gesamtkosten 1,3 Millionen Euro) steuerte sie 375.000 Euro bei. Die Katzenquarantänestation in Form von zwei Containern finanzierte sie vollständig mit 72.000 Euro.

    Für die geplanten neuen Quarantäne- und Krankenstationen (Gesamtkosten etwa 3 Millionen Euro) haben sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Stadt jeweils 350.000 Euro zugesagt. Der Bau soll Mitte 2026 beginnen.

    Finanzierung über IT-Budget

    Die erforderlichen Deckungsmittel stammen aus dem Budget des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. Dort werden bei den Software-Unterhaltsaufwendungen nicht alle veranschlagten Mittel benötigt, da verschiedene IT-Projekte günstiger ausfallen als geplant oder verzögert umgesetzt werden.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Geschäftsordnung für Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ wird überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ vorgelegt. Die Änderungen umfassen unter anderem die Digitalisierung des Versands sowie aktualisierte Regelungen zu Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an neue Standards

    Der Rat soll am 18. Juni 2026 über die Änderung der Geschäftsordnung für den Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ entscheiden. Zuvor wird der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 eine Vorberatung durchführen.

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    Modernisierung der Abläufe

    Die Neufassung berücksichtigt die Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates und nimmt entsprechende redaktionelle Anpassungen vor. Wesentliche Änderungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen

    Grundlage für die Überarbeitung

    Die Neufassung basiert auf einem Ratsbeschluss vom 19. März 2026. Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion unter Leitung von Luisa Maria Volz hat die Vorlage erstellt.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Umsetzung der neuen Geschäftsordnung verursacht keine zusätzlichen Kosten für die Stadt. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Die vollständige Geschäftsordnung sowie eine Übersicht der vorgenommenen Änderungen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.

  • Gesellschaftsvertrag der Unna Wasser & Mehr GmbH wird erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant eine Erweiterung ihres Unternehmensgegenstands um die Aufgabe der Stromnetzbetreiberrolle. Da die Gelsenwasser AG als Gesellschafter mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beteiligt ist, müssen die Räte der Städte Bochum und Dortmund über die Änderung des Gesellschaftsvertrags informiert werden.

    Erweiterung des Geschäftsbereichs

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH, an der die Gelsenwasser AG mit 49 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags. Das Unternehmen möchte seinen Geschäftsbereich um die Stromnetzbetreiberrolle erweitern.

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    Kommunale Beteiligung über Stadtwerke

    An der Gelsenwasser AG sind die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich beteiligt. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung der Verwaltung steht am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.

    Nichtöffentliche Behandlung

    Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unna Wasser & Mehr GmbH im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dies ist nach der Geschäftsordnung des Rats zum Schutz schutzwürdiger Belange erforderlich.

  • Windenergie-Gesellschaft: Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    Beteiligung bereits beschlossen

    Der Rat hatte bereits am 18. Dezember 2025 seine Zustimmung zur Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG erteilt. Diese Beteiligung macht nun eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Windenergie-Gesellschaft notwendig.

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    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Beteiligungsstruktur zeigt die Verflechtungen zwischen den kommunalen Unternehmen auf: An der Gemeindewerke Schermbeck ist die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH zu 49 Prozent beteiligt. Die GELSENWASSER AG selbst steht mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich unter der Kontrolle der Städte Bochum und Dortmund.

    Beschlussfassung erforderlich

    Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich. Die entsprechenden Gremien werden über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt.

    Nichtöffentliche Beratung

    Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen zu schützen. Dies entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt.

  • Amt für Geoinformation erhält neue Leitung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum besetzt die Leitung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster neu. Der bisherige Amtsleiter tritt in den Ruhestand.

    Externe Ausschreibung abgeschlossen

    Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation informiert über den bevorstehenden Wechsel in der Führung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und soll nahtlos nach dem Renteneintritt des derzeitigen Stelleninhabers wiederbesetzt werden.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Juni 2026 über die Personalentscheidung informiert. Die konkrete Stellenübertragung wird in nichtöffentlicher Sitzung unter der Vorlagennummer 20261170 beraten und entschieden.

    Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster ist unter anderem für Vermessungsaufgaben, Liegenschaftsverwaltung und Katasterführung in der Stadt zuständig.