Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Stadt will Bundesförderung für neue Großsporthalle beantragen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll in seiner Dezembersitzung die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beschließen. Geplant ist ein Ersatzneubau für die Rundsporthalle auf dem Kirmesplatz an der Castroper Straße.

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage eingebracht, mit der die Stadt am aktuellen Projektaufruf 2025/2026 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen teilnehmen will. Bis zum 15. Januar 2026 muss eine Projektskizze über das Antragsportal des Bundes eingereicht werden.

    Bis zu 8 Millionen Euro Förderung möglich

    Für den Förderaufruf stehen bundesweit insgesamt 333 Millionen Euro zur Verfügung. Pro Projekt gewährt der Bund einen Zuschuss zwischen 250.000 und maximal 8 Millionen Euro. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt bis zu 45 Prozent – die Kommune müsste demnach 55 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.

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    Multifunktionale Sportnutzung geplant

    Die Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft (BoSB) hat bereits eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die neue Halle soll ausschließlich sportlich genutzt werden: für Schulsport, professionellen Basketball, Vereinstraining und sportliche Großereignisse. Neben Basketball als Hauptnutzung sind auch nationale und internationale Veranstaltungen in anderen Hallensportarten wie Judo, Turnen, Boxen oder Tanzsport vorgesehen.

    Zweistufiges Verfahren

    Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Phase werden Projektskizzen bewertet. Erst bei erfolgreicher Auswahl durch ein Fachgremium folgt die offizielle Antragstellung. Dann muss auch der kommunale Finanzierungsanteil per Ratsbeschluss nachgewiesen werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, der Rat entscheidet am 18. Dezember.

  • Rat soll Jahresabschluss 2024 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung feststellen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2024 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    19.03.2026Ratnoch nicht beraten

    Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung am 19. März beschließen.

    Die Verwaltung legt den Kommunalgremien den Jahresabschluss für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung vor. Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 29,17 Millionen Euro.

    Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

    Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits im Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

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    Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftet.

    Beratungsweg durch die Gremien

    Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar vor, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt am 11. März. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 19. März. Mit dem Beschluss soll auch der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden.

  • Rat soll Änderung des Gesellschaftsvertrags der WiN Emscher-Lippe GmbH zustimmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt ist als mittelbare Minderheitsgesellschafterin an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für das nördliche Ruhrgebiet beteiligt. Im Rahmen des Bürokratieabbaus nach dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz soll der Gesellschaftsvertrag angepasst werden.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, bevor der Rat am 18. Dezember abschließend entscheidet. Die Stadt ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt, die wiederum 0,833 Prozent an der WiN Emscher-Lippe GmbH hält.

    Über den Grundsatzbeschluss hinausgehende Änderungen

    Bereits zuvor hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der GELSENWASSER AG gefasst. Die nun geplanten Änderungen gehen jedoch darüber hinaus und erfordern eine gesonderte Beschlussfassung.

    Konkret betreffen die zusätzlichen Anpassungen Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Wahl eines dritten Stellvertreters für den Vorsitz sowie Vorgaben zu Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Präsidiums. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und den Verlustausgleich sowie ergänzende Vorgaben zur Offenlegung.

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    Flexibilität bei formalen Anpassungen

    Sollten Aufsichtsbehörden, das Registergericht, der Notar oder die Finanzbehörde Hinweise oder Beanstandungen vorbringen, können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden – sofern die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages nicht verändert werden und kommunalrechtliche Belange unberührt bleiben.

  • Stadt benennt Vertreter für Verkehrsunternehmen neu

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Nach der Kommunalwahl stehen personelle Veränderungen in den Aufsichtsgremien von BOGESTRA, BOGEBA und der ÖPNV Projektgesellschaft an. Der Rat soll im Dezember über die Neubesetzung entscheiden.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Benennung städtischer Vertreterinnen und Vertreter in den Gesellschaftsorganen der kommunalen Verkehrsunternehmen vorgelegt. Die Neubesetzung wird notwendig, da die Amtszeit der Gremienmitglieder an die Wahlperiode des Rates gekoppelt ist.

    Wechsel an der Spitze

    Im Aufsichtsrat der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) und der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) werden Thomas Eiskirch, Martina Foltys-Banning und Reiner Rogall abberufen. Für den neuen Oberbürgermeister Jörg Lukat ist ein Sitz vorgesehen – alternativ kann er eine Dienstkraft vorschlagen. Zwei weitere Positionen sind noch zu besetzen.

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    Frauenquote als Vorgabe

    Die Aufsichtsräte haben eine Zielgröße von 40 Prozent Frauenanteil beschlossen. Von den sechs Anteilseignervertretern, die gemeinsam mit Gelsenkirchen zu benennen sind, müssen daher mindestens drei Frauen sein. Die Arbeitnehmerseite hat bereits zwei Frauen in das Gremium gewählt.

    Personenidentische Besetzung erforderlich

    Eine Besonderheit: Die Aufsichtsräte von BOGESTRA und BOGEBA müssen laut Konsortialvertrag personenidentisch besetzt werden. Die Städte haben sich verpflichtet, bei Veränderungen umgehend für einen Gleichlauf zu sorgen.

    Für die Gesellschafterversammlungen aller betroffenen Unternehmen sind Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertretung vorgesehen.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Rat entscheidet über Besetzung von Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Die Verwaltung hat dem Rat eine umfangreiche Beschlussvorlage zur Benennung städtischer Vertreterinnen und Vertreter in kommunalen Beteiligungsunternehmen vorgelegt. Die Entscheidung über die Besetzung der Gremien in den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie steht am 18. Dezember an.

    Die Vorlage umfasst sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen der Stadt. Im Zentrum steht die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG), deren Aufsichtsratsbesetzung weitreichende Auswirkungen hat: Die neun zu benennenden Mitglieder sind automatisch auch in den Aufsichtsräten der Wirtschaftsförderung, der Bochumer Veranstaltungs-GmbH, der Bochum Perspektive GmbH, der EGR Projekt GmbH sowie der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft vertreten.

    Oberbürgermeister kraft Amtes dabei

    Für den WEG-Aufsichtsrat ist Oberbürgermeister Jörg Lukat als erstes Mitglied vorgesehen – alternativ eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft. Die weiteren acht Plätze sind noch zu besetzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens drei Frauen benannt werden müssten.

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    Gesellschafterversammlungen bereits konkret besetzt

    Für die Gesellschafterversammlungen liegen bereits konkrete Personalvorschläge vor: Dr. Eva Maria Hubbert soll die Stadt in der WEG vertreten, mit Sebastian Kopietz als Stellvertreter. Dr. Thomas Wollinger ist für die Zentren für Wissenstransfer sowie die chip GmbH vorgesehen, seine Stellvertretung übernimmt Rouven Beeck.

    Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

    Die Amtszeit aller Vertreterinnen und Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach der nächsten Kommunalwahl, in der neue Mitglieder benannt werden. Scheidet eine Person aus dem Rat oder dem Amt aus, das zur Bestellung führte, endet auch die Mitgliedschaft in den Unternehmensgremien.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor.

  • Stadt benennt Vertreter für Senioreneinrichtungen-Gesellschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat soll im Dezember über die Besetzung der Gremien bei der SBO gGmbH entscheiden. Für den Aufsichtsrat müssen noch fünf Mitglieder benannt werden – darunter mindestens zwei Frauen.

    Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter bei der SBO Senioreneinrichtungen gGmbH vorgelegt. Die Stadt hält 100 Prozent der Anteile an dem Unternehmen, das sieben Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 722 Plätzen in Altenbochum, Langendreer, Goldhamme und Wattenscheid betreibt.

    Gesellschafterversammlung bereits besetzt

    Für die Gesellschafterversammlung sieht die Vorlage Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vor. Als Stellvertreter ist Sebastian Kopietz vorgesehen. Die beiden sollen die Rechte der Stadt als Gesellschafterin ausüben.

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    Aufsichtsrat wartet auf Kandidaten

    Bei der Besetzung des Aufsichtsrats steht bislang nur Oberbürgermeister Jens Vieting fest – entweder er selbst oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft nimmt den ersten Sitz ein. Fünf weitere Plätze müssen die Ratsfraktionen noch mit Kandidaten füllen.

    Das Gremium besteht insgesamt aus neun Mitgliedern. Neben den sechs Arbeitgebervertretern gehören drei Arbeitnehmervertreter dem Aufsichtsrat an, die von den Beschäftigten direkt gewählt werden. Derzeit sind dies Sylvia Kölpin, Hans Raimund Stock und Stefan Witte.

    Frauenquote zu beachten

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote mindestens zwei Frauen unter den sechs Arbeitgebervertretern sein müssen. Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt einen Mindestanteil von 40 Prozent Frauen in wesentlichen Gremien vor.

    Die Amtszeit der Vertreter entspricht der Wahlperiode des Rates und verlängert sich automatisch bis zur Neubenennung nach der nächsten Kommunalwahl.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor, die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember.

  • Rat benennt Vertreter für städtische Entsorgungsunternehmen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Der Rat der Stadt soll am 18. Dezember über die Besetzung der Gesellschaftsorgane bei vier mittelbaren Beteiligungen im Entsorgungsbereich entscheiden. Die Verwaltung hat dazu eine Beschlussvorlage vorgelegt.

    Die Vorlage betrifft die USB Bochum GmbH, die USB Service GmbH, die RAU-Recycling am Umweltpark GmbH sowie die EKOCity GmbH. An allen vier Unternehmen ist die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH oder den EKOCity Abfallwirtschaftsverband zu 100 Prozent mittelbar beteiligt.

    Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte

    Für die Gesellschafterversammlungen der USB Bochum GmbH und der USB Service GmbH wird Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied vorgeschlagen, Sebastian Kopietz soll als Stellvertreter fungieren. Bei der RAU GmbH soll Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke die Vertretung übernehmen, mit Dr. Eva Maria Hubbert als Stellvertreterin.

    Der Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH besteht aus neun Mitgliedern – sechs Arbeitgebervertreter und drei Arbeitnehmervertreter. Einen Sitz entsendet die Stadtwerke Bochum Holding GmbH direkt. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft soll ebenfalls vertreten sein. Vier weitere Sitze sind noch zu besetzen.

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    Hinweis auf Geschlechterquote

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen im Aufsichtsrat der USB Bochum GmbH zwei Frauen benannt werden müssten.

    Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

    Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter orientiert sich an der Wahlperiode des Rates. Scheidet jemand vorzeitig aus dem Rat oder aus dem Amt aus, endet auch die Bestellung als städtischer Vertreter automatisch.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor.

  • AfD fordert Neubesetzung des Entscheidungsgremiums für den Bochum-Fonds

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Fraktion will die Zusammensetzung des Gremiums ändern, das über Großprojekte des städtischen Fördertopfs entscheidet. Sie beruft sich dabei auf kommunalrechtliche Vorgaben.

    Zur Ratssitzung am 18. Dezember hat die AfD-Fraktion einen Antrag eingereicht, der die Vergabepraxis beim Bochum-Fonds grundlegend verändern soll. Im Kern geht es um das Entscheidungsgremium, das Förderanträge zwischen 7.501 und 25.000 Euro bewilligt.

    Kritik an bisheriger Besetzung

    Nach der aktuellen Regelung aus dem Jahr 2020 setzt sich das Gremium aus je zwei Vertretern der sechs Bezirksvertretungen sowie drei Mitgliedern des für die „Bochum Strategie“ zuständigen Ausschusses zusammen. Die AfD kritisiert, dass dieses Verfahren die Mehrheitsparteien bevorzuge und der Opposition faktisch keine Vertretung ermögliche.

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    Verweis auf Gemeindeordnung

    Fraktionsvorsitzender Ulrich Fuchs stuft das Gremium als „Vertretung der Gemeinde in einem Beirat“ nach Paragraph 113 der Gemeindeordnung NRW ein. Demnach müsse die Besetzung nach dem in Paragraph 50 vorgeschriebenen Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer erfolgen. Die bisherige Praxis sei daher gesetzwidrig.

    Vorgeschlagene Änderung

    Der Antrag sieht vor, dass künftig 15 stimmberechtigte Mitglieder vom Rat nach dem gesetzlichen Verfahren bestimmt werden. Der Oberbürgermeister oder ein Stellvertreter soll dem Gremium angehören. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Änderungen mit der Bochum Marketing GmbH abzustimmen und einen Besetzungsvorschlag vorzulegen.