Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Gelsenwasser gründet Infrastrukturgesellschaft Münsterland

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gelsenwasser AG plant die Gründung einer neuen Infrastrukturgesellschaft im Münsterland. Da die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke mehrheitlich an Gelsenwasser beteiligt sind, müssen beide Stadträte der Gründung zustimmen.

    Beteiligung über Stadtwerke

    Die Gelsenwasser AG beabsichtigt, die Infrastrukturgesellschaft Münsterland mbH & Co. KG zu gründen. An dieser neuen Gesellschaft soll sich die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit 51 Prozent als Kommanditistin beteiligen.

    Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Daher ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

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    Beratung in Bochumer Gremien

    In Bochum wird die Angelegenheit zunächst am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und anschließend am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme behandelt.

    Die Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Dies ist nach Angaben der Verwaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG und der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG notwendig.

  • Beirat Leben im Alter erhält neue Geschäftsordnung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum überarbeitet die Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter. Die Änderungen umfassen vor allem die Digitalisierung des Versands sowie Aktualisierungen bei Wahlen und Redeordnungen.

    Anpassung an moderne Standards

    Die Verwaltung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Leben im Alter vorgelegt. Die Überarbeitung erfolgt aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 19. März 2026 und orientiert sich an den Neuerungen der Geschäftsordnung des Rates.

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    Wesentliche Änderungen

    Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

    • Digitalisierung des Versands von Dokumenten
    • Aktualisierung der Regelungen zu Wahlen
    • Überarbeitung der Redeordnungen
    • Redaktionelle Anpassungen an moderne Standards

    Beratungsverfahren

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 11. Juni 2026 vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

    Die neue Geschäftsordnung soll die Arbeit des Beirats Leben im Alter effizienter gestalten und an die aktuellen technischen Möglichkeiten anpassen. Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Änderungen nicht.

  • Fünf weitere Schriftführer für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bestellt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat fünf weitere Personen als Schriftführerinnen und Schriftführer für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Die Bestellung soll Vertretungsfälle bei Krankheit oder Urlaub abdecken.

    Personalerweiterung für kontinuierliche Ausschussarbeit

    Die Verwaltung schlägt vor, Karl-Heinz Kranz, Nick Weißelberg, Ulrike Strieder, Birte Mittag und Helena Sakanovic mit sofortiger Wirkung als weitere Schriftführerinnen und Schriftführer für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss zu bestellen.

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    Rechtliche Grundlage

    Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW und § 22 der städtischen Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen.

    Begründung der Maßnahme

    Laut Verwaltung ist die Bestellung weiterer Schriftführerinnen und Schriftführer mit gegenseitiger Stellvertretung erforderlich, um eine lückenlose und qualitätsgesicherte Ausschussarbeit auch bei krankheits-, urlaubs- oder anderweitig bedingten Abwesenheiten dauerhaft zu gewährleisten.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Bestellung der zusätzlichen Schriftführer verursacht weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss wird am 11. Juni 2026 über die Beschlussvorlage entscheiden.

  • Kostensteigerung bei Parkanlage „City Tor Süd“ erfordert zusätzliche Eigenmittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt für den Neubau der Parkanlage „City Tor Süd“ zusätzliche 552.000 Euro aus städtischen Mitteln. Die Gesamtkosten sind von ursprünglich 2,98 Millionen auf 3,53 Millionen Euro gestiegen. Der Stadtrat soll der erhöhten Finanzierung zustimmen.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine überarbeitete Kostenberechnung für die geplante Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“ vor. Das auch als „UrbanSports-Areal“ bezeichnete Projekt weist eine Kostensteigerung von rund 19 Prozent gegenüber der ursprünglich beschlossenen Grundlage auf.

    Förderung gedeckelt – Stadt trägt Mehrkosten

    Die Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bleiben bei 2.201.500 Euro gedeckelt. Eine Erhöhung oder Nachförderung ist ausgeschlossen. Daher muss die Stadt die über die Deckelsumme hinausgehenden Mehrkosten vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich von ursprünglich 781.116 Euro auf 1.333.075 Euro. Die Gesamtkosten steigen von 2.982.616 Euro auf 3.534.575 Euro.

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    Gründe für die Kostensteigerung

    Mehrere Faktoren führten zu den höheren Kosten:

    • Allgemeine Baukostensteigerung: Die Baupreise sind zwischen Ende 2023 und 2026 um rund 4 Prozent gestiegen
    • Zusatzfläche: Nach Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Investors musste eine städtische Fläche nachträglich in die Planung aufgenommen werden
    • Entwässerung: Umfangreiche Ergänzungen mit zusätzlichen Leitungen, Schächten, Rigolen und einem zweiten Kanalanschluss wurden erforderlich
    • Bodenproblematik: Neue Untersuchungen ergaben stark verunreinigten Boden, was höhere Entsorgungskosten verursacht
    • Baukonstruktionen: Zusätzliche Anforderungen an Standsicherheit und Absturzsicherung führten zu höheren Mauerwinkel-Kosten
    • Vegetation: Die Bepflanzungskonzeption wurde vollständig überarbeitet – statt Saatgutmischung kommt eine staudenbasierte Pflanzung zum Einsatz

    Zeitplan und bereits umgesetzte Arbeiten

    Die Ausschreibungen können erst nach der politischen Beschlussfassung veröffentlicht werden. Die ursprünglich für das erste Quartal 2026 geplante Veröffentlichung verzögert sich entsprechend. Der Förderzeitraum bis Ende 2027 kann nach aktueller Zeitprognose dennoch eingehalten werden.

    Bereits umgesetzt wurden Rodungsarbeiten, die Umsiedlung von Mauereidechsen als artenschutzrechtliche Maßnahme sowie der Abriss der Garagenanlagen an der Katharinastraße.

    Jährliche Folgekosten

    Für die Unterhaltung der etwa 7.000 Quadratmeter großen Parkanlage entstehen jährliche Folgekosten von rund 30.000 Euro. Diese sollen aus den bereits beim Umwelt- und Grünflächenamt etatisierten Mitteln der StadtRaumPflege finanziert werden.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

    Fediverse-Reaktionen
  • Jugendtreff Hofstede: Architekturwettbewerb für Umbau und Sanierung gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat den Architekturwettbewerb für den barrierefreien Umbau und die energetische Sanierung des Jugendtreffs Hofstede an der Riemker Straße 12 ausgeschrieben. Die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2027 geplant, das Außengelände soll bis zum zweiten Quartal 2028 folgen.

    Die SPD-Fraktion hatte nach dem aktuellen Stand der seit 2025 geplanten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen gefragt, nachdem im Jahr 2025 keine sichtbaren Arbeiten stattgefunden hatten. Die Verwaltung teilte mit, dass das Objekt bereits im Januar 2025 an die Zentralen Dienste übergeben worden war.

    Planungsphase beginnt Mitte 2026

    Das Ergebnis des Architekturwettbewerbs wird laut Jugendamt Mitte 2026 feststehen. Anschließend beginnt die Planungsphase des beauftragten Architekturbüros und entsprechende Bauanträge werden gestellt. Die Fertigstellung von Sanierung und Umbau ist für das vierte Quartal 2027 vorgesehen. Im Anschluss wird das Außengelände gestaltet, dessen Fertigstellung für das zweite Quartal 2028 geplant ist.

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    Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit

    Für die Neukonzeptionierung des Jugendtreffs hat sich nach Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen, der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteilparcours Riemke/Hofstede und der Einschätzung des Jugendamtes der Schwerpunkt Bewegung und Gesundheit herauskristallisiert. Eine abschließende Konzeption liegt noch nicht vor, ein Entwurf wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

    Bürgerbeteiligung zeigt breite Akzeptanz

    Bei der Hofsteder Bürgerbeteiligung im Rahmen des Stadtteil-Parcours am 16. Mai 2025 erfuhr das Jugendamt, dass der Jugendtreff Hofstede als anerkannte Einrichtung wahrgenommen wird und eine Weiterentwicklung nach der Sanierung sehr begrüßt wird. Mehrfach wurde der Wunsch geäußert, dass dort auch Angebote und Räume für andere Zielgruppen außer Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Auf dem großen Außengelände sollen vielfältige Angebote für sportliche Aktivitäten außerhalb von Vereinen möglich sein. Diese Anregungen werden in die Planungen aufgenommen.

    Finanzierung für 2026 und 2027 gesichert

    Die Investitionsmittel für Umbau, Sanierung und Umgestaltung des Außengeländes sind für das Jahr 2026 vorhanden und eingeplant. Dies gilt unter Vorbehalt des noch zu genehmigenden Haushalts auch für 2027. Für die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Möbeln, technischem Equipment und Sportgeräten müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

    Sozialraumakteure werden weiter einbezogen

    Die Akteure aus dem Sozialraum Riemke und Hofstede wurden bereits im Rahmen des Stadtteilparcours eingeladen und aufgerufen, sich an den Planungen mit Ideen und Vorschlägen zu beteiligen. Das Jugendamt will auch in der Phase der Konzeptentwicklung transparent informieren und beteiligen.

  • Verwaltung beantwortet Anfrage zur Software-Nutzung und digitalen Souveränität

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    25.02.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und InfrastrukturHerr Dr. Reinirkens regt an, die Beantwortung im zuständigen Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss vorzunehmen.Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum gibt Auskunft über ihre Microsoft 365-Nutzung und erklärt ihre Strategie bei der Auswahl von Software-Lösungen. Etwa 5.500 Mitarbeitende nutzen täglich US-basierte Software, die Verwaltung prüft kontinuierlich europäische Alternativen.

    Die Verwaltung hat eine umfangreiche Anfrage der Fraktion Die Linke zur Software-Nutzung und digitalen Souveränität beantwortet. Die Fraktion hatte vor dem Hintergrund europäischer Trends zur Reduzierung der Abhängigkeit von US-Technologieunternehmen sechs Fragen zu den städtischen IT-Systemen gestellt.

    Kosten für US-Software betragen mehrere Millionen Euro

    Bei den Gesamtkosten für US-basierte Software nennt die Verwaltung die größten aktuellen Ausgaben:

      • Microsoft: rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr
      • Palo Alto: etwa 550.000 Euro
      • VMware/Broadcom: circa 420.000 Euro
      • Citrix: etwa 240.000 Euro
      • Adobe: rund 220.000 Euro

    Die Verwaltung bewertet bei Alternativen nicht nur Lizenzpreise, sondern die gesamte Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus einer Lösung. Open-Source- oder regionale Produkte könnten trotz günstiger Einstiegskosten höhere Integrations-, Betriebs- und Wartungsaufwände verursachen.

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    Datenschutz durch EU-Rechenzentren und Verschlüsselung

    Zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung führt die Verwaltung mehrere Maßnahmen auf: Alle Anbieter müssen nachweisen, dass ihre Lösungen datenschutzkonform arbeiten und die Speicherung ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der EU erfolgt. Zusätzlich kommen moderne Verfahren zur Datenverschlüsselung zum Einsatz.

    Jede technische Lösung wird vor ihrem Einsatz durch den behördlichen Datenschutz geprüft, dabei werden auch mögliche Risiken durch den US-amerikanischen „CLOUD Act“ bewertet. Bei Microsoft-Diensten hat die Stadt ein externes Gutachten eingeholt und eine umfangreiche Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt.

    Microsoft 365 nach systematischer Prüfung eingeführt

    Die Entscheidung für Microsoft 365 basiert auf einem Vorprojekt aus 2021, in dem verschiedene europäische, offene und proprietäre Lösungen systematisch geprüft wurden. Als aussichtsreichster europäischer Ansatz galt die dPhoenixSuite von Dataport, die jedoch in zentralen Funktionen fünf bis zehn Jahre hinter Microsoft lag. Das Projekt wurde inzwischen eingestellt.

    Entscheidend waren für die Stadt Funktionalität, Interoperabilität und Support. Über 50 Fachverfahren sind technisch auf Microsoft-Schnittstellen angewiesen oder funktionieren nur mit vollständiger MS-Office-Kompatibilität. Alternative Lösungen wie Nextcloud oder LibreOffice erfüllten die Anforderungen an Kollaboration, Interoperabilität und Makro-Unterstützung nicht ausreichend.

    Strategie zur Reduzierung von US-Abhängigkeiten

    Die Stadt arbeitet fortlaufend daran, Abhängigkeiten von großen US-Anbietern zu reduzieren. Dazu gehört eine kontinuierliche Beobachtung des Marktes für europäische oder nationale Alternativen. In einzelnen Bereichen wurde bewusst auf US-Dienste verzichtet – etwa bei der städtischen Telefonie, wo eine deutsche Lösung genutzt wird.

    Innerhalb der städtischen IT wurde eine eigene Stelle geschaffen, die neue Technologien systematisch prüft und bewertet. Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit anderen Kommunen und Fachverbänden und nimmt an bundesweiten Fachveranstaltungen teil.

    Kooperation mit Forschungseinrichtungen auf Konzernebene

    Ein strukturierter Austausch mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu digitaler Souveränität findet regelmäßig auf Konzernebene mit zahlreichen Partnern der IT-Wissenschaft und Wirtschaft statt. Der operative Schwerpunkt liegt derzeit auf der Umsetzung laufender Digitalisierungsprojekte sowie der Einführung zentraler Fachverfahren und Infrastrukturen.

    Parallel finden auf kommunaler Ebene Abstimmungen und strategische Diskussionen zum Thema digitale Souveränität statt, insbesondere im Rahmen interkommunaler Netzwerke und über Fachverbände.

    Vollständiger Umstieg auf Open-Source derzeit nicht realisierbar

    Die Stadt prüft regelmäßig, ob ein vollständig auf Open-Source-Software basierendes IT-System für die Verwaltung möglich und sinnvoll wäre. Nach heutigem Stand gibt es jedoch keine vollumfänglichen Lösungen am Markt, die alle für eine Großverwaltung notwendigen Bereiche gleichzeitig abdecken.

    Ein kompletter Umstieg würde hohe Schulungskosten verursachen, die Systeme stark fragmentieren und erhebliche Risiken für den laufenden Betrieb mit sich bringen. Die Verwaltung betont, dass eine Kommune diese Aufgabe nicht allein lösen kann, sondern auf gemeinsame Entwicklungen und tragfähige Angebote angewiesen ist.

  • FDP-UWG fordert Neuplanung für August-Bebel-Platz in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die FDP-UWG bringt einen Änderungsantrag zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes in den Ausschuss für Mobilität ein. Der Antrag basiert auf einem gemeinsamen Beschluss der Wattenscheider Bezirksvertretung und sieht vier Leitplanken für die Neuplanung vor.

    Die Fraktion FDP-UWG: WAT hat für die Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 einen Änderungsantrag zum Umbau des August-Bebel-Platzes vorgelegt. Der Antrag orientiert sich vollständig an einem Beschluss der Bezirksvertretung Wattenscheid vom 19. Mai 2026, der fraktionsübergreifend von SPD, CDU, UWG und Wattenscheider Chance getragen wurde.

    Vier Kernpunkte für die Platzgestaltung

    Die Verwaltung soll auf Grundlage von vier Leitplanken einen neuen Maßnahmenplan erarbeiten:

    • Erhalt der Befahrbarkeit: Der Platz soll weiterhin für den motorisierten Individualverkehr zugänglich bleiben. Gleichzeitig sind verkehrsberuhigende Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h zwischen Voedestraße und Hochstraße.
    • Punktuelle Aufwertung: Geplant sind Verbesserungen bei Aufenthaltsqualität, Begrünung, Beleuchtung und Barrierefreiheit. Der bestehende Parkplatz soll gestalterisch einbezogen, aber nicht verkleinert werden. Zudem soll ein Wasserspielplatz berücksichtigt werden.
    • Pavillons: Die Verwaltung soll zwei Planungsvarianten vorlegen – eine mit und eine ohne die bestehenden Pavillons. Für die dort ansässigen Geschäfte sollen alternative Standorte in leerstehenden Ladenlokalen geprüft werden.
    • Gesamtkonzept Innenstadt: Die Planung soll in ein umfassendes Konzept für die Wattenscheider Innenstadt eingebettet werden, einschließlich Alter Markt, Fußgängerzone und Friedrich-Ebert-Straße.

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    Verzicht auf nördlichen Neubau

    Ausdrücklich verzichten soll die Planung auf einen nördlichen Neubau. Stattdessen soll die nördliche Platzkante durch Grünbepflanzung gestaltet werden. Auch künftige Veranstaltungen wie „Der Bebel bebt“ sollen weiterhin möglich bleiben.

    Respekt für lokale Entscheidungen

    In ihrer Begründung betonen die Antragsteller Léon Beck und Hans-Josef Winkler, sie würden den „sorgfältig, inhaltlich wohlüberlegten Beschluss der Vertreter vor Ort“ in die Bochumer Gremien transformieren. Sie bitten um Respektierung und Zustimmung zu dem Wattenscheider Beschluss.

  • Auswahlkommission für Quartier am Gesundheitscampus steht fest

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    01.07.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll die Zusammensetzung der Auswahlkommission für die Konzeptvergabe der Wohnbaugrundstücke 2-5 im „Quartier am Gesundheitscampus“ beschließen. Die Kommission bewertet die eingereichten städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe.

    Verfahren nach den Sommerferien

    Der Start der Konzeptvergabe soll nach den Sommerferien 2026 erfolgen. Zunächst wird ein Bewerbungszeitraum eingerichtet, in dem potenzielle Investoren ihr Interesse bekunden können. Anschließend reichen die qualifizierten Investoren ihre städtebaulichen und konzeptionellen Entwürfe ein.

    Die Auswahlkommission bewertet die Beiträge anhand festgelegter Kriterien in den Kategorien:

    • Städtebau und Architektur
    • KlimaQuartier.NRW und Ökologie
    • Nutzungskonzept

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    Zusammensetzung der Kommission

    Die vorgeschlagene Auswahlkommission setzt sich aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Fachexperten zusammen:

    Verwaltung:

    • Amtsleitung Stadtplanung und Wohnen
    • Amtsleitung Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
    • Abteilungsleitung Wohnen und Projekte
    • Abteilungsleitung Liegenschaftsmanagement und Bodenordnung

    Politik:

    • Bezirksbürgermeister Bochum-Süd
    • Vorsitzende der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
    • Stellvertretende Bezirksbürgermeister und stellvertretende Ausschussvorsitzende

    Fachexperten:

    • Zwei Vertreter des Beirats für Gestaltung und Baukultur

    Hintergrund zum Quartier

    Das „Quartier am Gesundheitscampus“ entsteht auf einer Brachfläche westlich der Erich-Kästner-Schule in Bochum-Querenburg. Geplant sind rund 360 Wohneinheiten in sieben Gebäudekomplexen als Blockrandbebauung. Das Quartier soll durch die Landeszertifizierung „KlimaQuartier.NRW“ hohen Ansprüchen an klimaschützendes und klimaresilientes Bauen entsprechen.

    Finanzierung und Verfahren

    Die Ermittlung des Grundstückswerts erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Dieser Wert bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung des Erbbauzinses. Die Durchführung der Konzeptvergabe verursacht geschätzte Kosten von etwa 2.000 Euro je Kommissionssitzung.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Bezirksvertretung Bochum-Süd (9. Juni 2026) – Anhörung
    • Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (30. Juni 2026) – Vorberatung
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke (1. Juli 2026) – Vorberatung
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Juli 2026) – Vorberatung
    • Rat (16. Juli 2026) – Entscheidung
  • Musikschule Bochum passt Schulordnung an digitale Angebote an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Musikschule Bochum erhält zum August 2026 eine überarbeitete Schulordnung. Die Änderungen betreffen vor allem Online-Anmeldungen, flexiblere Kündigungsfristen und neue Regelungen für Vertretungsunterricht.

    Digitale Anmeldung wird bevorzugt

    Die überarbeitete Schulordnung stellt die Online-Anmeldung in den Vordergrund, um deren Nutzung zu erhöhen. Künftig wird explizit betont, dass Anmeldungen grundsätzlich über ein Formular erfolgen müssen – entweder digital oder in Papierform. Einfache E-Mails mit Anmeldewünschen sind nicht mehr ausreichend.

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    Neue Regelungen für Vertretungsunterricht

    Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Vertretungsunterricht. Die Musikschule kann bei Ausnahmefällen den Unterricht verlegen, durch eine andere Lehrkraft vertreten lassen oder in geeigneter Form nachholen. Unterricht durch eine Vertretungslehrkraft gilt dabei als ordnungsgemäß erteilter Unterricht. Diese Regelung bezieht sich jedoch nur auf seltene Vertretungsfälle – dauerhafte Lehrkraftwechsel erfolgen weiterhin nur im Einvernehmen mit den Teilnehmenden.

    Flexiblere Kündigungsfristen für verschiedene Angebote

    Die Abmeldefristen werden differenzierter gestaltet:

    • Bei Kursen wie Musikmäuse, Musikwichtel, Klassenunterricht in Kooperation mit Schulen und befristeten Projekten sind zwischenzeitliche Abmeldungen grundsätzlich nicht möglich
    • Alle anderen Unterrichtsangebote einschließlich JeKits können zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November gekündigt werden
    • Ensemble- und Theorieunterricht kann zum Ende jedes Monats beendet werden

    Statt der bisher erforderlichen Schriftform genügt künftig die Textform, womit auch digitale Abmeldungen über E-Mail, Homepage oder App möglich sind.

    Beratungsverfahren im Juni

    Die Schulordnung durchläuft den regulären politischen Beratungsprozess. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus befasst sich am 26. Mai 2026 mit der Vorlage, gefolgt vom Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026. Bei Annahme tritt die neue Schulordnung zum 1. August 2026 in Kraft.

  • Musikschule erhöht Entgelte durchschnittlich um 12 Prozent

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Musikschule Bochum plant zum 1. August 2026 eine durchschnittliche Entgelterhöhung von 12 Prozent. Gleichzeitig soll die Sozialermäßigung ausgeweitet und eine neue Ermäßigung für Geringverdienende eingeführt werden.

    Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltregelung für die Musikschule erstmals seit 2017 zu überarbeiten. Die Änderungen betreffen sowohl die Höhe der Gebühren als auch die Struktur der Angebote und Ermäßigungen.

    Entgelterhöhung nach neun Jahren

    Die geplante Erhöhung von durchschnittlich 12 Prozent soll zusätzliche Einnahmen von etwa 290.000 Euro pro Jahr generieren. Die neuen Entgeltbandbreiten werden durch den Rat festgelegt, wobei der untere Wert der bisherigen Rahmenentgelte angehoben und der obere Wert um circa 20 Prozent erhöht wird.

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    Neue Tarifstellen und Angebote

    Die Entgeltordnung wird um mehrere neue Angebote erweitert:

    • FlexiCard für flexiblen Einzelunterricht mit 5er- oder 10er-Karten
    • 60-Minuten-Einzelunterricht für besonders leistungsstarke Schüler
    • Erweiterung des Elementarunterrichts um „Musikmäuse“ für Kinder ab 6 Monaten

    Sozialermäßigungen werden ausgeweitet

    Die Verwaltung plant eine Vereinheitlichung der Sozialermäßigungen. Künftig sollen Empfänger von Sozialleistungen 70 Prozent Ermäßigung für Instrumental-, Gesangs- und Ensembleunterricht erhalten – bisher waren es 50 Prozent. Bei der Instrumentenmiete soll die Ermäßigung von null auf 50 Prozent steigen.

    Neu eingeführt wird eine Ermäßigung für Geringverdienende: Bei einem Bruttofamilieneinkommen bis zu 40.000 Euro können Familien eine 40-prozentige Ermäßigung beantragen. Diese Regelung soll insbesondere den Übergang vom geförderten JeKits-Programm zum regulären Musikschulunterricht erleichtern.

    Gestaffelte Instrumentenmiete geplant

    Für Leihinstrumente soll eine gestaffelte Miete eingeführt werden: 11 Euro im ersten Jahr, 15 Euro ab dem zweiten Jahr und 19 Euro ab dem dritten Jahr. Nach drei Jahren müssen die Instrumente zurückgegeben werden, um sie verstärkt Anfängern zur Verfügung zu stellen.

    Strukturelle Änderungen

    Der bisherige „Erwachsenenzuschlag“ wird aus rechtlichen Gründen abgeschafft. Stattdessen gibt es künftig unterschiedliche Entgelte für verschiedene Altersgruppen: Das ermäßigte Entgelt gilt bis zum 25. Lebensjahr, bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden bis zum 29. Lebensjahr.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 vorberaten, anschließend im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.