Kategorie: Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss

  • Bochum überträgt Anteile an Kreativwirtschaftsgesellschaft ecce an Dortmund

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum gibt ihre komplette Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH ab. Dortmund übernimmt alle Gesellschaftsanteile und will die Gesellschaft neu ausrichten.

    Vollständiger Rückzug aus der Gesellschaft

    Der Rat der Stadt Bochum soll der vollständigen Übertragung der städtischen Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund zustimmen. Bochum hält derzeit 10 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft, was einem Anteil von 2.500 Euro entspricht.

    Mit dem Verkauf werden auch die bisherigen Vertreter der Stadt Bochum aus den Gesellschaftsorganen abberufen:

    • Aus dem Kuratorium: Dietmar Dieckmann und Deborah Steffens
    • Aus der Gesellschafterversammlung: Matthias Frense

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    Entstehung und bisherige Aufgaben der ecce

    Die ecce GmbH entstand aus der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Der Rat der Stadt Bochum stimmte der Beteiligung im September 2012 zu. Die Gesellschaft sollte die Erfolge der Kulturhauptstadt nachhaltig absichern und die Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropole Ruhr fördern.

    Zu den Aktivitäten gehörten die Unterstützung kreativer Quartiersentwicklungen wie die Kreativ.Quartiere Ruhr, Maßnahmen zur Förderung kultureller Bildung sowie der Aufbau regionaler und überregionaler Netzwerke durch Messen, Veranstaltungen und Wettbewerbe.

    Gesellschafterstruktur und politische Veränderungen

    Neben Bochum sind weitere Ruhrgebietsstädte an der ecce beteiligt: Dortmund (30%), Business Metropole Ruhr GmbH (20%), Gelsenkirchen (10%), Essen (10%), Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (10%) und die Folkwang Universität der Künste (10%). Im Kuratorium ist auch das Land NRW vertreten.

    Ende der institutionellen Förderung

    Mit einem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom Dezember 2024 wurde eine neue „Regionale Kulturstrategie Ruhr“ vereinbart, in der die ecce zukünftig nicht mehr enthalten ist. Zuständigkeiten wie das Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr werden auf den RVR übertragen, die institutionelle Förderung der ecce entfällt.

    Dortmund übernimmt alle Anteile

    Aufgrund der veränderten Bedingungen sieht die Bochumer Verwaltung eine weitere Beteiligung als nicht mehr sinnvoll an. Mehrere Gesellschafter haben ihren Ausstiegswunsch bekundet und ihre Anteile der Stadt Dortmund angeboten. Dortmund plant eine Neuausrichtung der Gesellschaft und will dafür zunächst alle Anteile übernehmen. Der entsprechende Ratsbeschluss in Dortmund ist für Ende März 2026 geplant.

    Beratungsfolge

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst den Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Verwaltung legt kommunale Pflegeplanung für 2024 vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt hat die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte den Bericht, der die Versorgungsangebote für pflegebedürftige Menschen analysiert und Prognosen für den künftigen Bedarf erstellt.

    Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

    Die kommunale Pflegeplanung erfasst den aktuellen Bestand an pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangeboten in Bochum. Grundlage ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das die Kommunen zur örtlichen Pflegeplanung verpflichtet. Der Bericht bewertet, ob qualitativ und quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen und leitet gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen ab.

    Das Gutachten enthält statistische Daten zur aktuellen und künftig erwarteten Zahl pflegebedürftiger Menschen, einschließlich Demenzerkrankter. Die Analyse umfasst verschiedene pflegerische Bereiche und erstellt eine Prognose für die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur.

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    Sozialräumliche Ausrichtung

    Das APG NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren- und Pflegeplanung stärker auf altengerechte Quartiersstrukturen auszurichten. Die sozialräumlich orientierte Planung soll dabei folgende Bereiche umfassen:

    • Komplementäre Hilfen
    • Neue Wohn- und Pflegeformen
    • Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur

    Die Planung muss mit anderen Gremien koordiniert und alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Bei Bedarf ist sie den Aufsichtsbehörden der Bezirksregierung und Landesregierung zuzuleiten.

    Korrektur nach Beanstandungen

    Der ursprünglich im Februar 2026 begonnene Gremienlauf wurde aufgrund festgestellter Unstimmigkeiten im Bericht abgebrochen. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik unterzog den Bericht daraufhin einer umfassenden fachlichen Prüfung und korrigierte ihn entsprechend.

    Die Anpassungen umfassten rechnerische Korrekturen sowie inhaltliche und darstellungsbezogene Präzisierungen. Die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der kommunalen Pflegeplanung blieben von den Korrekturen unberührt.

    Beratungsverfahren

    Die Beschlussvorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Chancengerechtigkeit und Integration werden alle sechs Bezirksvertretungen angehört. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Städtisches Grundstück an der Alten Wittener Straße geht an gemeinschaftliches Wohnprojekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt will ein Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 im Erbbaurecht an ein gemeinschaftliches Wohnprojekt vergeben. Eine Auswahlkommission hat bereits eine Entscheidung getroffen, nun haben die Gewinner ein Jahr Zeit zur Projektkonkretisierung.

    Konzeptvergabe erfolgreich abgeschlossen

    Für das städtische Grundstück an der Alten Wittener Straße 47 wurde eine Konzeptvergabe für gemeinschaftliche Wohnprojekte durchgeführt. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte bereits am 3. Juli 2025 die grundsätzliche Vergabe im Erbbaurecht beschlossen.

    Im Rahmen des Verfahrens waren Interessierte aufgerufen, ihre Ideen für das Grundstück anhand von Leitfragen textlich und grafisch darzustellen. Eine Auswahlkommission wählte am Ende des Verfahrens ein gemeinschaftliches Wohnprojekt aus.

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    Konkretisierungsphase läuft

    Das erstplatzierte Wohnprojekt hat nun ein Jahr Zeit, seine Projektplanung und -umsetzung zu konkretisieren. Anschließend soll ein Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.

    Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung

    Die verschiedenen Gremien befassen sich zunächst zur Kenntnisnahme mit der Vorlage:

    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost am 3. Juni 2026
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026

    Die endgültige Beschlussfassung über die Veräußerung des Grundstücks erfolgt entsprechend der Geschäftsordnung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

  • Verwaltung lehnt verkaufsoffene Sonntage im Westfield Ruhr Park ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die beantragten Ladenöffnungen am 6. September und 13. Dezember 2026 im Westfield Ruhr Park nicht zu genehmigen. Als Begründung führt sie an, dass die geplanten Veranstaltungen keinen ausreichenden Sachgrund für eine Sonntagsöffnung darstellen.

    Zwei Termine betroffen

    Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe hatte für 2026 mehrere verkaufsoffene Sonntage beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage befasst sich ausschließlich mit zwei Terminen im Stadtbezirk Bochum-Nord:

    • 6. September 2026 anlässlich des Kunstfestivals „Arts’N’Acts“
    • 13. Dezember 2026 im Rahmen eines Weihnachtsmarktes

    Für beide Termine empfiehlt die Verwaltung eine Ablehnung.

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    Rechtliche Hürden nach Ladenöffnungsgesetz

    Nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW dürfen Verkaufsstellen nur dann sonntags öffnen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei wird ein Zusammenhang vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung am selben Tag stattfindet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass Sonntagsöffnungen eines hinreichenden Sachgrundes bedürfen. Rein wirtschaftliche Umsatzinteressen reichen nicht aus.

    Arts’N’Acts-Festival als unzureichender Anlass

    Das für den 6. September geplante Kunst- und Kulturfestival soll an zwei Tagen stattfinden – am Samstag von 11 bis 19 Uhr und am Sonntag von 13 bis 18 Uhr. Die Verwaltung kritisiert mehrere Aspekte:

    Die Veranstaltungsfläche umfasst lediglich 25.000 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche des Einkaufszentrums von 254.000 Quadratmetern. Bei etwa 150 potenziellen Verkaufsstellen erscheine das Verhältnis zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung nicht angemessen.

    Zudem seien in der prognostizierten Besucherzahl von 70.000 bis 100.000 Personen für beide Festivaltage bereits diejenigen Besucher eingerechnet, die speziell wegen der Sonntagsöffnung kommen würden. Rechnet man diese heraus, blieben maximal 20.000 Personen, die ausschließlich wegen der Veranstaltung den Ruhr Park aufsuchen würden.

    Weihnachtsmarkt ebenfalls nicht ausreichend

    Für den 13. Dezember plant das Westfield mehrere weihnachtliche Aktivitäten: eine große Weihnachtsparade, Kreativstationen für Kinder, Auftritte von Nikolaus und Weihnachtsengel sowie abends ein lokaler Gospelchor. Der Veranstalter rechnet mit 25.000 bis 30.000 Besuchern.

    Die Verwaltung sieht auch hier keinen ausreichenden Anlass: An einem normalen Samstag werden 45.000 bis 50.000 Besucher im Ruhr Park erwartet. Rechnet man diese Zahl auf fünf Stunden Öffnungszeit herunter, entspreche dies etwa 22.500 bis 25.000 Personen – nahezu identisch mit der Prognose für den Weihnachtsmarkt.

    Einzelhandelspolitische Bedenken

    Zusätzlich führt die Verwaltung an, dass das Westfield Ruhr Park im Masterplan Einzelhandel nicht als zentraler Versorgungsbereich, sondern als Sonderstandort eingestuft ist. Eine Sonntagsöffnung würde die bereits bestehende Konkurrenz zur Innenstadt und anderen zentralen Versorgungsbereichen weiter verstärken.

    Stellungnahmen der Sozialpartner

    Die Gewerkschaft ver.di lehnt die Sonntagsöffnungen ab und verweist auf die Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert die Stadt auf, künftig ganz auf verkaufsoffene Sonntage zu verzichten. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt hingegen den Antrag.

    Die Evangelische Kirche sieht die Sonntagsöffnungen kritisch und empfiehlt, im Advent darauf zu verzichten. Von der Katholischen Kirche liegt trotz Erinnerung keine Stellungnahme vor.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien: Am 2. Juni berät die Bezirksvertretung Bochum-Nord, gefolgt vom Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 30. Juni. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss behandelt die Vorlage am 8. Juli in Vorberatung. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli 2026.

  • Sportstättenentwicklungsplanung: Stadt plant Sanierung von Funktionsgebäuden auf Sportplatzanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    01.07.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat eine umfassende Bewertung aller Funktionsgebäude auf den städtischen Sportplatzanlagen vorgenommen und eine Prioritätenliste für die Sanierung erstellt. Der Rat soll über das weitere Vorgehen und die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die vier höchstpriorisierten Anlagen entscheiden.

    Umfassende Bestandsaufnahme der Funktionsgebäude

    Von den 53 städtischen Sportplatzanlagen verfügen 44 über eigene Funktionsgebäude, neun nutzen Funktionsräume in benachbarten Hallen oder Schulen. Die meisten Gebäude stammen aus den 1960er und 70er Jahren und entsprechen sowohl baulich als auch funktional nicht mehr den heutigen Anforderungen an Hygiene, Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit.

    Die Zentralen Dienste haben alle Gebäude begangen und in vier Bauzustandsstufen bewertet:

    • Bauzustandsstufe 1 (Neubau): 5 Funktionsgebäude, 1 Funktionsraum
    • Bauzustandsstufe 2 (technisch guter bis sanierungsfähiger Zustand): 19 Funktionsgebäude, 2 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 3 (entspricht nicht mehr dem Stand der Technik): 20 Funktionsgebäude, 6 Funktionsräume
    • Bauzustandsstufe 4 (Betrieb nicht dauerhaft aufrechterhaltbar): 1 Funktionsgebäude

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    Priorisierung nach baulichen und sportfachlichen Kriterien

    Neben der baufachlichen Bewertung erfolgte eine sportfachliche Bewertung nach fünf Kriterien: Anzahl der Gesamtmannschaften, Mädchen- und Frauenmannschaften, vorhandene Umkleiden, Trainerumkleiden sowie andere Nutzer und Investitionen in Kunstrasen.

    Die vier höchstpriorisierten Anlagen sind:

    • Am Hessenteich (Priorität 1)
    • Gahlensche Straße (Priorität 2)
    • Waldesrand (Priorität 3)
    • Stadtgartenring (Priorität 4)

    Zukunftsfähiges Raumprogramm entwickelt

    Die Verwaltung hat ein standardisiertes Raumprogramm erarbeitet, das sich an den Empfehlungen des Deutschen Fußball-Bundes orientiert. Es umfasst:

    • Mannschaftsumkleiden für Heim- und Gastmannschaften mit barrierefreiem Duschbereich
    • Flexible Einzelumkleiden (All-Gender/barrierefrei)
    • Einzelumkleiden für Platzwart und Schiedsrichter/Lehrer
    • Sanitäranlage für Besucher mit 8 Einzel-WCs, Behinderten-WC und Wickelraum
    • Technikraum und Material-/Geräteraum

    Modulares Baukonzept für effiziente Umsetzung

    Das Raumprogramm wird in einem modularen System mit Rastermaß von etwa 3 × 8 Metern umgesetzt. Diese Bauweise ermöglicht unterschiedliche Ausführungen wie Massivbau, Holzrahmenbau oder Systembau und kann an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Die Module können als Riegel oder L-Form konfiguriert und stufenweise realisiert werden. Das Konzept berücksichtigt barrierefreie Erschließung und ermöglicht die Integration ökologischer Anforderungen wie Photovoltaikmodule oder optimierte Dämmstandards.

    Mietrechtliche Herausforderungen bei ersten Prioritäten

    Einige der höchstpriorisierten Gebäude werden derzeit noch zu Wohnzwecken genutzt. Bei der Anlage Am Hessenteich besteht ein aktives Dienstverhältnis mit der dort wohnenden Platzwartin, bei anderen Gebäuden handelt es sich um reine Mietverhältnisse. Die Verwaltung klärt aktuell die organisatorischen und mietrechtlichen Voraussetzungen für den Freizug dieser Gebäude.

    Finanzielle Auswirkungen

    Für die Machbarkeitsstudie der vier prioritären Standorte entstehen Kosten von maximal 220.000 Euro. Die Mittel stehen im Haushalt auf der Finanzstelle für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten zur Verfügung. Zu den eigentlichen Baukosten können erst nach Abschluss der Machbarkeitsstudie Angaben gemacht werden.

  • Stadt plant neues Funktionsgebäude für Sportplatz Havkenscheider Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.05.2026Betriebsausschuss für die Eigenbetriebenoch nicht beraten
    29.05.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeitnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung will die Modernisierung der Sportanlage Havkenscheider Straße mit einem neuen Umkleidegebäude abschließen. Der Rat soll 3,68 Millionen Euro für den Neubau bewilligen, der in einem kombinierten Planungs- und Realisierungsverfahren umgesetzt werden soll.

    Die Sportplatzanlage Havkenscheider Straße 33 soll ein neues Funktionsgebäude erhalten. Nach dem bereits erfolgten Umbau des Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz steht nun die Errichtung eines modernen Umkleidegebäudes an, das den heutigen Anforderungen des Sportbetriebs entspricht.

    Hintergrund der Modernisierung

    Ursprünglich sollte der Sportplatz im Rahmen des Projekts „Ostpark – Neues Wohnen“ verlagert werden. Nach Prüfung verschiedener Alternativstandorte wurde diese Planung jedoch verworfen, sodass die Anlage am bisherigen Standort modernisiert wird.

    Im Zuge der Entwässerungsarbeiten für die angrenzende Wohnbebauung musste das ehemalige Tennen-Spielfeld weichen. Als Kompensation wurde der vorhandene Rasenplatz zu einem Kunstrasenplatz umgebaut, der sowohl für Fußball als auch für Lacrosse genutzt werden kann. Die Lacrosse-Abteilung des LFC Laer 1906 trägt dort regelmäßig Trainings- und Ligaspiele aus.

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    Zwei Varianten geprüft

    Eine Machbarkeitsstudie untersuchte zwei mögliche Lösungen für das neue Funktionsgebäude:

    • Variante 1: Sanierung des maroden Bestandsgebäudes mit zusätzlichen Neubauten für fehlende Räume – geschätzte Kosten: 4,39 Millionen Euro brutto
    • Variante 2: Kompletter Rückbau des alten Gebäudes und Neubau in Systembauweise – geschätzte Kosten: 3,68 Millionen Euro brutto

    Die Verwaltung favorisiert Variante 2, da sie kostengünstiger ist und durch die Anwendung der „Energetischen Leitlinien der Stadt“ zu deutlichen Einsparungen bei Strom- und Wärmeversorgung über den gesamten Gebäudelebenszyklus führt.

    Kombiniertes Verfahren geplant

    Abweichend vom üblichen Vorgehen soll ein kombinierter Planungs- und Realisierungsbeschluss gefasst werden. Dies ermöglicht die Vergabe an einen Totalunternehmer, der sowohl Planung als auch Bau übernimmt. Dieses Verfahren verspricht kürzere Projektlaufzeiten und wirtschaftlichere Abwicklung.

    Das geplante Gebäude wird nach Abschluss der Vorentwurfsplanung durch den Totalunternehmer der Politik vorgestellt.

    Finanzierung und Ausstiegsszenario

    Die geschätzten Investitionskosten von 3,68 Millionen Euro brutto (etwa 3,38 Millionen Euro netto) sollen vollständig aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025-2036 finanziert werden. Im aktuellen Haushaltsplan sind bereits 1,4 Millionen Euro eingeplant, weitere 2 Millionen Euro sollen für 2027 veranschlagt werden.

    Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass bei erheblichen Kostenüberschreitungen im Vergabeverfahren eine Aufhebung der Ausschreibung und Neuprüfung der Maßnahme erfolgen würde.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage durchläuft mehrere Gremien:

    • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (28. Mai 2026)
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (29. Mai 2026)
    • Bezirksvertretung Bochum-Ost (3. Juni 2026, Anhörung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026)
    • Rat (18. Juni 2026, Entscheidung)
  • Stadt Bochum hebt lokales Lachgas-Verkaufsverbot nach Bundesregelung auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige wird aufgehoben, nachdem ein bundesweites Gesetz in Kraft getreten ist. Der Rat soll im Juli über die Aufhebung entscheiden.

    Bundesgesetz macht kommunale Regelung überflüssig

    Am 12. April 2026 trat das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in Kraft, das unter anderem ein Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Personen unter 18 Jahren enthält. Dadurch wird die städtische Verordnung vom 14. Juli 2025 hinfällig.

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    Beratung in mehreren Gremien geplant

    Die Aufhebungsverordnung durchläuft einen umfangreichen Beratungsprozess:

    • Alle sechs Bezirksvertretungen führen Anhörungen durch (27. Mai bis 30. Juni)
    • Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 30. Juni vor
    • Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss tagt am 8. Juli
    • Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli

    Ursprung der kommunalen Regelung

    Die städtische Lachgas-Verordnung war auf Antrag der CDU-Ratsfraktion am 10. Juli 2025 beschlossen worden. Als Begründung führte die Fraktion gesundheitliche Risiken und eine Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen an.

    Da es damals auf Bundes- oder Landesebene kein Verkaufsverbot gab, sah die CDU-Fraktion ein kommunales Eingreifen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als dringend geboten an.

    Umfassende Bundesregelung

    Das neue Bundesgesetz geht über die städtische Regelung hinaus und verbietet:

    • Handel mit Lachgas im Versandhandel oder über Automaten
    • Abgabe an Personen unter 18 Jahren
    • Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige
    • Erwerb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren

    Die Verwaltung stellt fest, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufhebung entstehen und auch keine negativen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

  • Neues Wohngebiet an Hattinger Straße soll 100 Wohneinheiten bringen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.

    Klimaresilientes Wohnquartier geplant

    Das neue Wohngebiet soll als klimaresilientes Quartier entwickelt werden. Dazu gehören Elemente der Schwammstadt wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung in Rasenrinnen, offenen Gräben, Mulden-Rigolen und einem Regenrückhaltebecken. Zusätzlich ist eine Durchgrünung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen.

    Die Bebauung ist in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschossen geplant. Die Flächen werden als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Ein Teil der Wohneinheiten soll dem geförderten Wohnungsbau dienen.

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    Erschließung über verkehrsberuhigte Bereiche

    Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung westlich der Hattinger Straße im Osten und den Straßen Isenberg-, Dattenberg-, Homberg- und Nonnenbergweg sowie Nierenhofer Straße im Westen. Die neue Erschließung erfolgt primär über die Hattinger Straße.

    Die Straßen im Quartier werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Ein Fuß- und Radweg im Nordwesten soll das Gebiet mit bestehenden Wegeverbindungen verknüpfen. Der vorhandene Spielplatz am Isenbergweg wird als öffentliche Grünfläche gesichert.

    Verkehrs- und Umweltauswirkungen untersucht

    Eine Verkehrsuntersuchung ergab keine erheblichen Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Bei den Schallemissionen wurden bereits bestehende Überschreitungen der Schwellenwerte durch Straßen- und Schienenlärm auf der Hattinger Straße festgestellt. Die planbedingte Pegelerhöhung liegt bei maximal 0,3 dB und damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsgrenze.

    Die Wohnbauflächenentwicklung geht mit einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zusätzlichen Versiegelungen einher. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollen durch die Schwammstadt-Elemente erheblich reduziert werden. Ein Bodenschutzkonzept regelt das Bodenmanagement während der Bauphase.

    Ausgleich und Artenschutz berücksichtigt

    Der Eingriff in Natur und Landschaft wird etwa einen Kilometer nordöstlich des Plangebiets ausgeglichen. Baumpflanzungen im Plangebiet kompensieren den Verlust vorhandener Bäume. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Verbotstatbestände, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

    Verfahrensweg bis zum Satzungsbeschluss

    Das Planverfahren begann 2021 mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Plangebietsänderung 2025 erfolgte zuletzt eine erneute Veröffentlichung von März bis April 2026. Diese war notwendig geworden, weil die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen von 1,00 auf 1,50 Meter erhöht wurde.

    Der Bebauungsplan durchläuft nun folgende Beratungsfolge:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai (Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni (Entscheidung)

    Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Fluchtlinienplan Nr. L 18 Hat innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.

  • Stadt plant elftes Gymnasium am Standort City-Tor Süd

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will zum Schuljahr 2027/28 ein elftes Gymnasium errichten. Der Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis soll sowohl für eine Interimslösung als auch dauerhaft als Schulstandort dienen. Eine Prognose zeigt steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen.

    Die Verwaltung schlägt vor, am Standort City-Tor Süd/Am Kulturgleis ein neues vier-zügiges Gymnasium zu errichten. Der Start war ursprünglich früher geplant, wurde aber auf das Schuljahr 2027/28 verschoben. Der Rat soll die dauerhafte Errichtung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

    Steigende Schülerzahlen erfordern zusätzliche Kapazitäten

    Die Entscheidung basiert auf dem Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufen I und II, den der Rat im Oktober 2024 verabschiedet hatte. Eine aktualisierte Prognose mit Daten des Schuljahres 2025/26 bestätigt den zusätzlichen Bedarf. Derzeit besuchen rund 8.600 Schülerinnen und Schüler die Bochumer Gymnasien in 347 Klassen.

    Die Prognose zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen:

    • Schuljahr 2026/27: über 10.000 Schülerinnen und Schüler
    • Anfang der 2030er-Jahre: knapp 11.000 Schülerinnen und Schüler (Höchststand)
    • Schuljahr 2035/36: etwa 10.700 bis 10.800 Schülerinnen und Schüler

    Parallel steigt die benötigte Klassenzahl von derzeit 347 auf 467 Klassen zu Beginn der 2030er-Jahre. Dies entspricht einem Mehrbedarf von 46 Klassen beziehungsweise 109 allgemeinen Unterrichtsräumen bis 2035/36.

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    Innovative Lernkultur als Schulkonzept

    Das neue Gymnasium soll sich als „Schule der Zukunft“ positionieren. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg und der oberen Schulaufsicht hat ein pädagogisches Konzept entwickelt. Kernelemente sind:

    • Innovative Lernkultur mit individueller Förderung und eigenverantwortlichem Lernen
    • Flexible Zeitstrukturen und selbstregulierte Lernphasen
    • Coaching-Konzept in kleinen, jahrgangsübergreifenden Lernteams
    • Sprachbildung als durchgängige Aufgabe aller Fächer
    • Förderung von Demokratiekompetenz und sozialer Verantwortung

    Die Schule soll analoge und digitale Lernformen verbinden. Ein strukturiertes Medienkonzept fördert Medienkompetenz, KI-Kompetenz und technische Fertigkeiten, beispielsweise durch ein Makerspace-Angebot. Kooperationen mit Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft sollen die Lern- und Entwicklungsräume erweitern.

    Beratungsfolge im Juni

    Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Schule und Bildung am 21. Mai vorberaten. Anschließend befasst sich der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni damit. Die Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Juni 2026.

    Die Nachbarkommunen wurden bereits über das Vorhaben informiert und haben keinen Widerspruch eingelegt. Details zu den finanziellen und klimarelevanten Auswirkungen sind der Beschlussvorlage 20261122 zu entnehmen.

  • Verwaltung plant Umbau des August-Bebel-Platzes für 19,2 Millionen Euro

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will den August-Bebel-Platz in Wattenscheid für rund 19,2 Millionen Euro umbauen. Das Projekt soll eine städtebauliche und funktionale Aufwertung des zentralen Umsteigeplatzes bringen. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss entscheidet am 11. Juni 2026 über den Realisierungsbeschluss.

    Planungen nach jahrelangem Vorlauf

    Der Umbau des August-Bebel-Platzes geht auf das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2015 zurück. Nach einer Mehrfachbeauftragung von drei Architekturbüros im Jahr 2018 und umfangreicher Bürgerbeteiligung führte die Stadt 2021 einen europaweiten Realisierungswettbewerb durch. Das Büro ANNABAU Architektur und Landschaft wurde schließlich im April 2024 mit der weiteren Planung beauftragt.

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    Änderungen nach politischen Beschlüssen

    Auf Grundlage eines Änderungsantrags des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wurde die ursprüngliche Vorentwurfsplanung überarbeitet. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

    • Erhöhung des Grünanteils durch sieben zusätzliche Baumstandorte
    • Reduzierung der Barrierewirkung durch Umweltspuren für Busse und Radverkehr
    • Verzicht auf Spritzschutzgitter und teilweise auf Lichtsignalanlagen
    • Planung einer Gedenkstele für den Namensgeber August Bebel

    Verkehrskonzept mit Umweltspuren

    Die überarbeitete Planung sieht je Fahrtrichtung eine Umweltspur vor, die von Bussen, Radfahrern sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeugen genutzt werden darf. Zusätzlich sind auf jeder Platzseite Busbuchten vorgesehen. In Abstimmung mit der BOGESTRA können künftig nur noch zwei statt drei Gelenkbusse gleichzeitig eine Busbucht nutzen, wodurch der Haltebereich kompakter gestaltet werden kann.

    Neubau an nördlicher Platzkante geplant

    Der Entwurf sieht einen Gebäudekomplex mit Wohn- und Geschäftshaus sowie angebundenem Parkhaus am nördlichen Platzrand vor. Dieses Projekt soll jedoch erst nach Abschluss des Platzumbaus realisiert werden. Für die Vermarktung des Baugrundstücks ist ein Investorenauswahlverfahren geplant, bei dem besondere Schwerpunkte auf architektonische Qualität und Gebäudebegrünung gelegt werden sollen.

    Finanzierung durch Fördermittel

    Von den Gesamtkosten in Höhe von 19,23 Millionen Euro sollen rund 15,04 Millionen Euro durch Fördermittel finanziert werden – aus der Städtebauförderung und der KRiS-Förderung (Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft). Der städtische Eigenanteil beträgt damit etwa 4,19 Millionen Euro. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2027 bis 2030 vorgesehen.

    Zeitplan und Bürgerbeteiligung

    Ein Baubeginn ist für die erste Jahreshälfte 2028 geplant, die Bauzeit wird auf 30 bis 35 Monate geschätzt. Im Juli 2025 fand bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung auf dem August-Bebel-Platz statt, an der rund 200 Personen teilnahmen. Zuvor führte das Citymanagement Gespräche mit über 35 Gewerbetreibenden im Platzumfeld.