Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Der Förderverein Schulkultur Hordel e.V. hat bei der Bezirksvertretung Mitte einen Zuschuss von 1.500 Euro für sein geplantes Sommerfest am 26. Juni 2026 beantragt. Die Entscheidung über die Förderung soll am 23. April 2026 fallen.
Verwaltung empfiehlt Bewilligung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage erarbeitet, die die Gewährung des beantragten Zuschusses befürwortet. Verfasser Herr Zakrzewski schlägt vor, dem Verein die vollständige Fördersumme für die Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.
Verwendungsnachweis erforderlich
Sollte die Bezirksvertretung Bochum-Mitte dem Antrag zustimmen, wird die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt. Nach Abschluss des Sommerfests muss der Förderverein einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis vorlegen. Dieser umfasst Rechnungen und Quittungen über alle Ausgaben und Einnahmen der Veranstaltung.
Rückforderung bei Zweckentfremdung möglich
Die Zuwendung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, falls sie zweckwidrig verwendet wird oder der erforderliche Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird. Wird der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt, erlischt auch der Anspruch auf Auszahlung der Förderung.
Die rechtliche Grundlage für die Förderung bildet § 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen sowie die städtischen und bezirklichen Zuschussrichtlinien.
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