Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 13.01.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages |
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie muss in seiner nächsten Sitzung am 13. Januar 2026 zwei stellvertretende Vorsitzende wählen. Die Positionen werden zu Beginn jeder neuen Legislaturperiode neu besetzt.
Wahl nach Jugendamtssatzung vorgeschrieben
Gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bochum (Jugendamtssatzung) wählt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in jeder Legislaturperiode eine Stellvertretung des Vorsitzenden. Wie bereits in der Vergangenheit sollen auch diesmal zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden.
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Jetzt abonnierenWahlberechtigung und -verfahren
Laut § 4 Abs. 2 Satz 6 der Jugendamtssatzung werden die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses gewählt. Dabei können nur Mitglieder gewählt werden, die der Vertretungskörperschaft angehören.
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sind in der Beschlussvorlage noch nicht eingetragen und werden voraussichtlich erst in der Sitzung bekannt gegeben.
Keine finanziellen Auswirkungen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden weder Mittelbedarf für die Durchführung noch jährliche Folgelasten verursacht. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
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