Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.04.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | noch nicht beraten |
Die Verwaltung schlägt Alarm: Immer mehr Kindertagespflegepersonen geraten durch unbesetzte Plätze in wirtschaftliche Bedrängnis. Seit 2023 haben bereits 60 Tagespflegepersonen ihre Selbständigkeit aufgegeben. Das Ausbauziel von 60 Prozent U3-Versorgung bis 2030 steht zur Diskussion.
Deutlicher Rückgang bei Tagespflegepersonen
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Von ursprünglich 550 Kindertagespflegepersonen sind nur noch 500 übrig geblieben. Entsprechend sank die Zahl der Betreuungsplätze von 1.900 auf 1.850. Aktuell stehen 46 von 1.800 Plätzen leer – das entspricht 2,6 Prozent der Gesamtkapazität.
Besonders dramatisch war die Entwicklung im vergangenen Jahr: Während im Juni 2024 noch 50 Plätze unbesetzt waren, stieg diese Zahl bis Juni 2025 auf 141 freie Plätze. Zum Beginn des Kindergartenjahres im August waren sogar 171 Plätze verfügbar.
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Jetzt abonnierenSelbständige unter Druck
Als Selbständige sind Kindertagespflegepersonen auf eine hohe Auslastung angewiesen. Dauerhaft freibleibende Plätze können nicht bei jeder Tagespflegeperson kompensiert werden, erklärt die Verwaltung. Die wirtschaftliche Unsicherheit führt dazu, dass sich vermehrt Betroffene an die Fachabteilung wenden.
Die Verwaltung nimmt diese Anliegen ernst und hat bereits interne Gespräche zur weiteren Entwicklung angeregt. Gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung werden Handlungsoptionen und Strategien erarbeitet.
Ausbauziel wird hinterfragt
Das ursprünglich für 2025 anvisierte Ausbauziel von 50 Prozent U3-Versorgung ist bereits erreicht – aktuell liegt die Quote bei 52 Prozent. Bis 2030 soll diese auf 60 Prozent steigen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen empfiehlt die Fachabteilung jedoch eine vertiefte Diskussion über dieses Ziel.
Problematisch ist zudem der Elternwunsch: Viele Familien bevorzugen U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gegenüber der Kindertagespflege. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII spielt hierbei eine nicht unerhebliche Rolle.
Steuerungsmaßnahmen geplant
Die Verwaltung hat bereits reagiert und stellt nun auch standortgenaue Bedarfsbestätigungen für angehende Tagespflegepersonen aus – analog zum Kitaausbau. Dies soll die Versorgungsquote auf Ebene der statistischen Bezirke und die Auslastung besser steuern.
Bei neuen Kindertageseinrichtungen könnte durch eine Fokussierung auf Ü3-Plätze die Relevanz der Kindertagespflege als tragende Säule der Betreuungslandschaft unterstrichen werden. Zusätzlich wird über Weiterqualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen diskutiert, um ihnen den Wechsel in Kindertagesstätten zu ermöglichen.
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