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Kommunale Pflegeplanung: Fortschreibung für 2024 liegt vor

Dieser Beitrag ist KI-generiert. Mehr erfahren.

Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.02.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesDie Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
26.02.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und IntegrationDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-SüdwestDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
04.03.2026Bezirksvertretung Bochum-OstDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
05.03.2026Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Sozialesnoch nicht beraten
10.03.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt hat die Fortschreibung ihrer kommunalen Pflegeplanung vorgelegt. Der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erstellte Bericht analysiert den aktuellen Bestand an Pflegeeinrichtungen und prognostiziert den künftigen Bedarf. Der Rat soll die unverbindliche Planung im März 2026 beschließen.

Bestandsaufnahme und Bedarfsprognose

Die kommunale Pflegeplanung basiert auf § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie umfasst eine Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote und bewertet diese vor dem Hintergrund der aktuellen und künftig zu erwartenden Zahl pflegebedürftiger Menschen.

Der Bericht enthält statistische Daten zur Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz. Außerdem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen Pflegebereichen untersucht und eine Prognose zur künftig erforderlichen Angebotsstruktur erstellt.

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Sozialräumliche Ausrichtung

Das Alten- und Pflegegesetz NRW zielt darauf ab, die kommunale Senioren– und Pflegeplanung stärker auf die Entwicklung altengerechter Quartiersstrukturen auszurichten. Dabei sollen neue Wohn- und Pflegeformen einbezogen werden. Die sozialräumlich orientierte Planung umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.

Beratungsverfahren

Die Vorlage durchläuft ein umfangreiches Beratungsverfahren. Nach der ersten Vorberatung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 11. Februar 2026 folgen Beratungen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 19. März 2026.

Die örtliche Planung muss alle zwei Jahre veröffentlicht und bei Bedarf den zuständigen Aufsichtsbehörden – der Bezirksregierung und der Landesregierung – zugeleitet werden.

Unterlagen

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