Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 11.12.2025 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Stadt ist als mittelbare Minderheitsgesellschafterin an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für das nördliche Ruhrgebiet beteiligt. Im Rahmen des Bürokratieabbaus nach dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz soll der Gesellschaftsvertrag angepasst werden.
Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, bevor der Rat am 18. Dezember abschließend entscheidet. Die Stadt ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt, die wiederum 0,833 Prozent an der WiN Emscher-Lippe GmbH hält.
Über den Grundsatzbeschluss hinausgehende Änderungen
Bereits zuvor hatte der Rat einen Grundsatzbeschluss für die kommunalen Beteiligungsunternehmen der GELSENWASSER AG gefasst. Die nun geplanten Änderungen gehen jedoch darüber hinaus und erfordern eine gesonderte Beschlussfassung.
Konkret betreffen die zusätzlichen Anpassungen Regelungen zur Durchführung von Gesellschafterversammlungen, die Wahl eines dritten Stellvertreters für den Vorsitz sowie Vorgaben zu Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Präsidiums. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und den Verlustausgleich sowie ergänzende Vorgaben zur Offenlegung.
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Jetzt abonnierenFlexibilität bei formalen Anpassungen
Sollten Aufsichtsbehörden, das Registergericht, der Notar oder die Finanzbehörde Hinweise oder Beanstandungen vorbringen, können entsprechende Anpassungen vorgenommen werden – sofern die wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages nicht verändert werden und kommunalrechtliche Belange unberührt bleiben.
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