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Rat soll Flächennutzungsplan für VfL-Talentwerk beschließen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
07.05.2026Ratnoch nicht beraten

Die Stadt will die planerischen Voraussetzungen für den Ausbau der Nachwuchsförderung des VfL Bochum schaffen. Der Rat soll am 7. Mai über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans entscheiden, die das VfL-Talentwerk betrifft.

Modernisierung der Nachwuchsförderung geplant

Mit der GFNP-Änderung 62 BO VfL-Talentwerk sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Nachwuchsförderung des VfL Bochum an aktuelle Herausforderungen angepasst werden kann. Das VfL-Talentwerk bildet seit den 1990er Jahren den Fußballnachwuchs des Vereins aus und fördert ihn. Die Nachwuchsarbeit soll weiter intensiviert werden, weshalb verschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Intensivierung des Trainings- und Spielbetriebes vorgesehen sind.

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Planungsrechtliche Grundlagen erforderlich

Während sich erste Maßnahmen bereits auf der Grundlage des § 31 Baugesetzbuch realisieren lassen, soll für den überwiegenden Teil durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1046 – VfL-Talentwerk die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Da der Gemeinsame Flächennutzungsplan den betroffenen Bereich bisher als Grünflächen, teilweise mit der besonderen Zweckbestimmung Sportanlagen, darstellt, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung des GFNP erforderlich.

Umfang der Planänderung reduziert

Ursprünglich war vorgesehen, den gesamten GFNP-Änderungsbereich mit Ausnahme der Flächen für die örtlichen Hauptverkehrszüge in einem Umfang von 13,8 Hektar als Sonderbaufläche darzustellen. Aufgrund von Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unter anderem vom Regionalverband Ruhr und der Autobahn GmbH wurde die zusätzliche Darstellung von Bauflächen auf 9,4 Hektar reduziert. Der nördliche Teil des GFNP-Änderungsbereiches wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen dargestellt, wodurch dort nur noch die Anlage von Naturrasenplätzen möglich ist.

Beteiligung abgeschlossen

Die Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse wurden bereits in den zuständigen Gremien gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand vom 5. August bis 5. September 2024 statt, die förmliche Beteiligung vom 30. Juni bis 30. Juli 2025.

Beratungsfolge

Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 23. April 2026 angehört, bevor der Rat am 7. Mai 2026 final über die Planänderung entscheidet. Nach dem gleichlautenden Feststellungsbeschluss durch die Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das Verfahren beim Land zur Genehmigung eingereicht.

Unterlagen

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