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Rat soll Vertreter für städtische Immobilienunternehmen benennen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Besetzung von Gremien bei vier Beteiligungsunternehmen aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft vor. Die Entscheidung soll in der Ratssitzung am 18. Dezember fallen.

Vier Unternehmen betroffen

Die Stadt ist an mehreren Unternehmen der Immobilienwirtschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Für die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die VBW green power GmbH, die WSG Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH müssen Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten benannt werden.

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VBW als größte Beteiligung

Bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hält die Stadt über die Stadtwerke Bochum Holding und die Sparkasse zusammen rund 79,5 Prozent der Anteile. Der Aufsichtsrat umfasst neun Mitglieder, von denen sechs durch die Stadt entsendet werden. Den ersten Sitz nimmt laut Vorlage Oberbürgermeister Dr. Markus Bradtke oder eine von ihm vorgeschlagene Dienstkraft ein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Erreichung des gesetzlichen Mindestanteils von 40 Prozent Frauen mindestens zwei Frauen in den Aufsichtsrat zu benennen wären.

Amtszeit an Wahlperiode gekoppelt

Die Amtszeit der benannten Vertreter ist an die Wahlperiode des Rates gebunden. Sie verlängert sich automatisch bis zur Ratssitzung nach einer Neuwahl, in der neue Mitglieder bestellt werden. Der Rat kann die Vertreter jederzeit durch gesonderten Beschluss abberufen.

Beratungsfolge

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

Unterlagen

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