Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung hat auf eine SPD-Anfrage zum Schrottplatz „In der Provitze“ in Hofstede geantwortet. Der Betrieb wurde Ende 2025 eingestellt, doch rechtliche Hürden erschweren eine dauerhafte Lösung. Verhandlungen stocken nach dem Tod des Grundstückseigentümers.
Betrieb eingestellt, Genehmigung bleibt bestehen
Der Schrotthandel im Stadtteil Hofstede, der jahrelang durch Lärm und die Überschreitung von Grenzwerten für Beschwerden in der Nachbarschaft sorgte, hat seit Ende 2025 augenscheinlich seinen Betrieb eingestellt. Dies bestätigen regelmäßige Kontrollen der Bauaufsicht. Die ursprüngliche Baugenehmigung aus den 1970er Jahren wurde jedoch nicht zurückgegeben und erlischt auch nicht durch die Betriebseinstellung.
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Jetzt abonnierenKeine rechtlichen Mittel für dauerhaftes Verbot
Die Verwaltung räumt ein, dass derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine Wiederaufnahme des Schrotthandels zu verhindern, solange sich ein Betrieb im Rahmen der bestehenden Genehmigung bewegt. Die Stadt hatte sich seit Jahren um eine einvernehmliche Aufgabe des Schrotthandels im Verhandlungswege bemüht.
Verhandlungen nach Todesfall unterbrochen
Die konstruktiven Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers gerieten seit Mitte 2025 ins Stocken und endeten mit dem Tod des Eigentümers Ende 2025. Aktuell ist unklar, wer künftig als Verhandlungspartner zur Verfügung steht und ob der bisherige Lösungsweg fortgesetzt werden kann.
Illegale Betonbruch-Ablagerungen bleiben Problem
Bezüglich der unrechtmäßig aufgeschütteten Betonbruch-Halden ruhen die von der Stadt und der Gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde geführten Klageverfahren. Eine endgültige Lösung soll ebenfalls über einen außergerichtlichen Vergleich gefunden werden. Seit Dezember 2022 führt das Umwelt- und Grünflächenamt monatliche Kontrollen durch – neue Materialanlieferungen wurden dabei nicht festgestellt.
Zukunftsperspektiven abhängig von Einigung
Für das ehemalige GMU-Areal sieht die Verwaltung grundsätzlich eine nicht-störende gewerbliche Nutzung in einer Bautiefe von etwa 50 Metern vor. Für das Hinterland wäre nach entsprechender Bodensanierung eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage denkbar. Voraussetzung für alle Pläne ist jedoch eine einvernehmliche Lösung zur dauerhaften Aufgabe des Schrotthandels.
Als nächste Schritte stehen die Klärung der Eigentumsverhältnisse und die Wiederaufnahme der Verhandlungen an.
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