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Verkehrssicherheit: Verwaltung sieht begrenzte Lösungsmöglichkeiten für Braunsberger und Rastenburger Straße

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

Das Tiefbauamt hat auf eine CDU-Anfrage zu Verkehrsproblemen in den Sackgassenstichen der Braunsberger Straße und im Kreuzungsbereich Rastenburger/Allensteiner Straße geantwortet. Während die Verwaltung grundsätzlich keine größeren Probleme sieht, zeigt sie für umfassende Lösungen einen kostspieligen Umbau auf.

Keine bekannten Beschwerden

Die Verwaltung stuft den gesamten Bereich als „unauffällig“ ein und betont, dass es sich um Erschließungsstraßen innerhalb einer Tempo-20-Zone ohne übergeordnete Verkehrsbedeutung handelt. Beschwerden von Anwohnenden oder dem USB (Umwelt-Service Bochum) seien nicht bekannt.

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Begrenzte Möglichkeiten gegen Falschparker

Für das Problem verkehrswidrig parkender Fahrzeuge im Kreuzungsbereich sieht das Tiefbauamt kaum Handlungsspielraum. Abpollerungen der Fahrbahn seien aufgrund der bereits minimierten Geometrie nicht möglich. Auf der östlichen Seite existiere bereits ein Drängelgitter, weitere Einschränkungen des Gehwegs seien wegen mangelnder Breite ausgeschlossen.

Umbau zu Mischverkehrsflächen als Lösung

Für die problematische Anfahrbarkeit der Sackgassenstiche, insbesondere durch USB-Fahrzeuge, schlägt die Verwaltung den Ausbau zu Mischverkehrsflächen vor. Diese würden die Situation „wesentlich verbessern“ und wären auch für mobilitätseingeschränkte Personen komfortabler. Durch die Nutzung des gesamten Querschnitts könnte auch die Durchfahrtsbreite optimiert werden.

Hohe Kosten und logistische Herausforderungen

Allerdings wäre eine solche Maßnahme mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden: Eine Vollsperrung während der Bauzeit wäre unumgänglich, was Abstimmungen mit Feuerwehr, Rettungsdienst, USB und Anwohnenden erfordern würde. Die Kosten schätzt die Verwaltung allein für den Straßenbau auf 350.000 bis 400.000 Euro – ohne flankierende Arbeiten an Kanal und Versorgungsleitungen.

Zusätzliche Markierungen rechtlich nicht möglich

Eine bessere Visualisierung des bestehenden Parkverbots in den Wendeflächen durch Piktogramme lehnt die Verwaltung ab. Da bereits Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot mit Zusatz „Im Bereich der Wendefläche“) existiert, sei eine zusätzliche Markierung nach Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.

Unterlagen

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