Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 05.02.2026 | Rat | Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. |
Die Verwaltung sieht derzeit keine Möglichkeit, Systeme zur automatisierten Erkennung suizidgefährdeter Menschen im öffentlichen Nahverkehr einzusetzen. Datenschutzrechtliche Bedenken und fehlende Zuständigkeiten stehen einem Pilotprojekt entgegen.
Die Fraktion Die Stadtgestalter/Volt hatte in einer Anfrage angeregt, den Einsatz KI-basierter Überwachungssysteme zu prüfen, wie sie bereits in der Stockholmer U-Bahn zum Einsatz kommen. Dort analysiert ein System seit zwei Jahren Live-Videobilder an 15 Bahnstationen und erkennt automatisiert Verhaltensmuster, die auf Suizidabsichten hindeuten könnten. Nach Angaben der Fraktion wurden durch das System bereits 39 Menschen gerettet.
Keine Zahlen zu Schienensuiziden verfügbar
Auf die Frage nach der Anzahl der Schienensuizide seit 2020 konnte die Verwaltung keine Auskunft geben. Die Polizei ermittle zwar in jedem Fall, ob es sich um einen Suizid handele, teile die Ergebnisse aber weder der BOGESTRA noch der Deutschen Bahn durchgängig mit.
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Jetzt abonnierenRechtliche und technische Hürden
Die Verwaltung begründet ihre ablehnende Haltung mit mehreren Faktoren: Für Regional- und Fernbahnhöfe liege die Zuständigkeit bei der Deutschen Bahn und Bundesbehörden. Die BOGESTRA betreibe zudem keine abgeschlossenen Bahnsteiganlagen – ihre Haltestellen seien überwiegend offen gestaltet und baulich sehr unterschiedlich.
Hinzu kämen erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. KI-Systeme zur Gesichtsanalyse griffen in besonders schützenswerte biometrische Daten ein. Eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Einsatz im kommunalen ÖPNV bestehe nicht.
Vision Zero schließt Suizide aus
Die Verwaltung stellte zudem klar, dass das Präventionskonzept Vision Zero vorsätzliche Handlungen wie Suizide nicht umfasse. Es beziehe sich ausschließlich auf unbeabsichtigte Verkehrsunfälle.
Als einzige bestehende Maßnahme verwies die Verwaltung auf Notrufsäulen in den Stadtbahnhöfen. Weitere spezielle Präventionsmaßnahmen seien nicht geplant. Für Fahrzeugführende, die in einen Suizid involviert wurden, stehe ein mehrstufiges psychologisches Betreuungssystem zur Verfügung.
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