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Stadt will Grundstücke im Bezirk Mitte verkaufen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag
05.03.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteMehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages

Nach über vier Jahren Pause legt die Verwaltung erstmals wieder eine Sammelliste mit städtischen Grundstücken zur Veräußerung vor. Die Bezirksvertretung Mitte soll im März 2026 über den Verkauf entscheiden.

Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine aktualisierte Übersicht der zum Verkauf oder zur Vergabe im Erbbaurecht vorgesehenen Grundstücke im Stadtbezirk Mitte erstellt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke berät die Vorlage am 22. Januar 2026, die finale Entscheidung trifft die Bezirksvertretung am 5. März 2026.

Marktschwäche bremste Verkäufe

Die letzte Beschlussfassung zu einer solchen Grundstücksliste liegt bereits viereinhalb Jahre zurück. Als Gründe für die lange Pause nennt die Verwaltung die schwierige Lage am Immobilienmarkt: Stark gestiegene Baukosten, höhere Finanzierungskosten durch die Zinsentwicklung sowie eine insgesamt zurückhaltende Nachfrage hätten die Vermarktung erschwert. Zudem seien im Bezirk keine neuen Grundstücke baureif geworden.

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Fünf verschiedene Vermarktungsverfahren

Je nach Art der Grundstücke kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz: Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke werden nach einem Kriterienkatalog mit Selbsteinzugspflicht vergeben, Mehrfamilienhausgrundstücke gehen an den Höchstbietenden. Für größere Projekte sind Investorenaufrufe vorgesehen, bei anderen Flächen erfolgen individuelle Verhandlungen.

Erbbaurecht als Alternative

Entsprechend der 2021 beschlossenen Neuausrichtung der Bodenpolitik enthält die Liste auch Angaben dazu, welche Grundstücke alternativ im Erbbaurecht vergeben werden sollen. Die konkreten Kaufpreise werden unter Beteiligung des Gutachterausschusses ermittelt.

Bei Verkäufen nach den Standardverfahren verzichtet die Verwaltung künftig auf parlamentarische Einzelbeschlüsse. Stattdessen werden die Gremien quartalsweise über abgeschlossene Verträge informiert.

Unterlagen

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