Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Stadt Bochum legt Beteiligungsbericht 2024 mit über 90 Unternehmen vor

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Jahr 2024. Der 25. Beteiligungsbericht umfasst rechtliche und wirtschaftliche Daten aller unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2024.

    Die Stadt Bochum dokumentiert in ihrem aktuellen Beteiligungsbericht die Entwicklung ihrer über 90 Unternehmensbeteiligungen aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Der Bericht wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fünf Geschäftsbereiche erfasst

    Die Beteiligungen sind in fünf zentrale Bereiche gegliedert:

    • Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie
    • Entsorgung, Verkehr und Versorgung
    • Immobilienwirtschaft und soziale Einrichtungen
    • Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus
    • Banken, Einkaufsgemeinschaften und Sonstiges

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    Umfassende Transparenz über Beteiligungsstrukturen

    Der Bericht enthält neben den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Geschäftsjahres 2024 auch Angaben zum Gegenstand der Unternehmen, deren öffentlichen Zweck sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen. Darüber hinaus wird über die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum und die Erleichterungen des 3. NKFWG NRW bei städtischen Beteiligungsgesellschaften berichtet.

    Die Besetzung der Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien mit von der Stadt entsandten Mandatsträgern wird ebenso dokumentiert wie Neugründungen und Anteilsveränderungen im Jahr 2024. Für wesentliche Beteiligungen informiert der Bericht über Vergütungsthemen nach § 108 GO NRW.

    Bereinigte Jahresergebnisse dargestellt

    Ein besonderer Fokus liegt auf der graphischen Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse der wesentlichen Beteiligungen. Diese Übersicht zeigt die Jahresergebnisse nach Bereinigung um Zuschüsse der Stadt Bochum sowie weitere konzerninterne Finanzverflechtungen wie Erträge oder Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Beteiligungen und Ergebnisabführungsverträgen.

    Nach der Ratssitzung am 18. Juni 2025 werden der Beteiligungsbericht sowie die gesammelten Anhänge und Lageberichte der wesentlichen Beteiligungsunternehmen auf der Homepage der Stadt unter www.bochum.de/beteiligungen veröffentlicht.

  • Ruhr:HUB GmbH wird auf Wirtschaftsförderung Bochum verschmolzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum übernimmt alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH von den anderen Gesellschaftern und verschmilzt die Gesellschaft anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum. Der Grund: Die bisherige Landesförderung ist weggefallen.

    Hintergrund der Umstrukturierung

    Die Ruhr:HUB GmbH wurde 2016 als gemeinsame Gesellschaft mehrerer Ruhrgebietsstädte gegründet, um als regionale Drehscheibe eine Plattform für digitale Startups, Mittelstand und Großunternehmen sowie Forschung und Wissenschaft zu schaffen. Bisher waren beteiligt:

    • Stadt Bochum (mittelbar über WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft): 18,686%
    • Stadt Essen (mittelbar über EWG): 18,686%
    • Stadt Dortmund: 18,686%
    • Stadt Duisburg (mittelbar): 18,684%
    • Stadt Gelsenkirchen: 3,287%
    • Stadt Mülheim (mittelbar): 3,287%
    • RVR (mittelbar über Business Metropole Ruhr): 18,684%

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    Finanzielle Situation führt zur Auflösung

    Die Finanzierung erfolgte bis September 2025 zur Hälfte durch Landesmittel im Rahmen der Initiative „Digitale Wirtschaft NRW“ sowie durch Gesellschafterbeiträge. Da die Landesförderung ab Oktober 2025 vollständig entfällt, ist die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben.

    Laut Entwurf des Jahresabschlusses 2025 weist die Ruhr:HUB GmbH einen Jahresfehlbetrag von 898.262,46 Euro aus. Das verbleibende Eigenkapital beträgt nur noch 136.618,73 Euro. Für 2026 wird ein weiterer Fehlbetrag von 121.522,28 Euro prognostiziert, wodurch das Eigenkapital auf 15.096,45 Euro sinken würde – deutlich unter dem gezeichneten Kapital von 36.414,00 Euro.

    Dreistufiges Verfahren geplant

    Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:

    • Die anderen Gesellschafter übertragen ihre Anteile (81,31%) unentgeltlich an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum, die damit alleinige Gesellschafterin wird
    • Die Ruhr:HUB GmbH wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen
    • Die Wirtschaftsförderung übernimmt bereits 2026 die Durchführung des ruhrSUMMIT unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter

    Schutz vor Altlasten

    Die bisherigen Gesellschafter stellen die übernehmende Wirtschaftsförderung von allen Steuern, Rückforderungen von Zuschüssen und sonstigen Forderungen frei, die ihre Ursache in Sachverhalten vor Vertragsabschluss haben – unabhängig davon, wann diese festgesetzt werden.

    ruhrSUMMIT bleibt erhalten

    Ein wichtiges Ziel der Verschmelzung ist die Fortsetzung des ruhrSUMMIT, des größten Startup-Events im Ruhrgebiet, das sich zur Leuchtturmveranstaltung für das regionale Gründungsökosystem entwickelt hat. Die Veranstaltung soll 2026 wie geplant stattfinden und künftig in Bochum fortgeführt werden.

    Die Vorberatung findet am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Gesellschaftsvertrag der Unna Wasser & Mehr GmbH wird erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant eine Erweiterung ihres Unternehmensgegenstands um die Aufgabe der Stromnetzbetreiberrolle. Da die Gelsenwasser AG als Gesellschafter mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beteiligt ist, müssen die Räte der Städte Bochum und Dortmund über die Änderung des Gesellschaftsvertrags informiert werden.

    Erweiterung des Geschäftsbereichs

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH, an der die Gelsenwasser AG mit 49 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags. Das Unternehmen möchte seinen Geschäftsbereich um die Stromnetzbetreiberrolle erweitern.

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    Kommunale Beteiligung über Stadtwerke

    An der Gelsenwasser AG sind die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich beteiligt. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung der Verwaltung steht am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.

    Nichtöffentliche Behandlung

    Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unna Wasser & Mehr GmbH im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dies ist nach der Geschäftsordnung des Rats zum Schutz schutzwürdiger Belange erforderlich.

  • Windenergie-Gesellschaft: Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    Beteiligung bereits beschlossen

    Der Rat hatte bereits am 18. Dezember 2025 seine Zustimmung zur Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG erteilt. Diese Beteiligung macht nun eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Windenergie-Gesellschaft notwendig.

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    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Beteiligungsstruktur zeigt die Verflechtungen zwischen den kommunalen Unternehmen auf: An der Gemeindewerke Schermbeck ist die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH zu 49 Prozent beteiligt. Die GELSENWASSER AG selbst steht mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich unter der Kontrolle der Städte Bochum und Dortmund.

    Beschlussfassung erforderlich

    Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich. Die entsprechenden Gremien werden über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt.

    Nichtöffentliche Beratung

    Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen zu schützen. Dies entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt.

  • Gelsenwasser gründet Infrastrukturgesellschaft Münsterland

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gelsenwasser AG plant die Gründung einer neuen Infrastrukturgesellschaft im Münsterland. Da die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke mehrheitlich an Gelsenwasser beteiligt sind, müssen beide Stadträte der Gründung zustimmen.

    Beteiligung über Stadtwerke

    Die Gelsenwasser AG beabsichtigt, die Infrastrukturgesellschaft Münsterland mbH & Co. KG zu gründen. An dieser neuen Gesellschaft soll sich die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit 51 Prozent als Kommanditistin beteiligen.

    Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Daher ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

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    Beratung in Bochumer Gremien

    In Bochum wird die Angelegenheit zunächst am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und anschließend am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme behandelt.

    Die Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Dies ist nach Angaben der Verwaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG und der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG notwendig.

  • Bochum überträgt Anteile an Kreativwirtschaftsgesellschaft ecce an Dortmund

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    10.06.2026Ausschuss für Kultur und Tourismusnoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum gibt ihre komplette Beteiligung an der ecce – european centre for creative economy GmbH ab. Dortmund übernimmt alle Gesellschaftsanteile und will die Gesellschaft neu ausrichten.

    Vollständiger Rückzug aus der Gesellschaft

    Der Rat der Stadt Bochum soll der vollständigen Übertragung der städtischen Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH an die Stadt Dortmund zustimmen. Bochum hält derzeit 10 Prozent am Stammkapital der Gesellschaft, was einem Anteil von 2.500 Euro entspricht.

    Mit dem Verkauf werden auch die bisherigen Vertreter der Stadt Bochum aus den Gesellschaftsorganen abberufen:

    • Aus dem Kuratorium: Dietmar Dieckmann und Deborah Steffens
    • Aus der Gesellschafterversammlung: Matthias Frense

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    Entstehung und bisherige Aufgaben der ecce

    Die ecce GmbH entstand aus der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Der Rat der Stadt Bochum stimmte der Beteiligung im September 2012 zu. Die Gesellschaft sollte die Erfolge der Kulturhauptstadt nachhaltig absichern und die Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropole Ruhr fördern.

    Zu den Aktivitäten gehörten die Unterstützung kreativer Quartiersentwicklungen wie die Kreativ.Quartiere Ruhr, Maßnahmen zur Förderung kultureller Bildung sowie der Aufbau regionaler und überregionaler Netzwerke durch Messen, Veranstaltungen und Wettbewerbe.

    Gesellschafterstruktur und politische Veränderungen

    Neben Bochum sind weitere Ruhrgebietsstädte an der ecce beteiligt: Dortmund (30%), Business Metropole Ruhr GmbH (20%), Gelsenkirchen (10%), Essen (10%), Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (10%) und die Folkwang Universität der Künste (10%). Im Kuratorium ist auch das Land NRW vertreten.

    Ende der institutionellen Förderung

    Mit einem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr vom Dezember 2024 wurde eine neue „Regionale Kulturstrategie Ruhr“ vereinbart, in der die ecce zukünftig nicht mehr enthalten ist. Zuständigkeiten wie das Förderprogramm Kreativ.Quartiere Ruhr werden auf den RVR übertragen, die institutionelle Förderung der ecce entfällt.

    Dortmund übernimmt alle Anteile

    Aufgrund der veränderten Bedingungen sieht die Bochumer Verwaltung eine weitere Beteiligung als nicht mehr sinnvoll an. Mehrere Gesellschafter haben ihren Ausstiegswunsch bekundet und ihre Anteile der Stadt Dortmund angeboten. Dortmund plant eine Neuausrichtung der Gesellschaft und will dafür zunächst alle Anteile übernehmen. Der entsprechende Ratsbeschluss in Dortmund ist für Ende März 2026 geplant.

    Beratungsfolge

    Der Beschlussvorschlag durchläuft zunächst den Ausschuss für Kultur und Tourismus am 26. Mai 2026 sowie den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026. Die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft städtische Vereinsmitgliedschaften

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat die Mitgliedschaften der Stadt Bochum in Vereinen und Verbänden geprüft. Der Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Vereinsmitgliedschaften

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Sandra Bürgel hat eine umfassende Prüfung der städtischen Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden durchgeführt. Der entsprechende Bericht trägt die Nummer 20260657 und wurde am 4. März 2026 erstellt.

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    Vorlage im Rechnungsprüfungsausschuss

    Der Prüfbericht wird am 22. Mai 2026 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dem Bericht sind detaillierte Anlagen beigefügt, die weitere Informationen zu den untersuchten Mitgliedschaften enthalten.

    Die Vorlage hat öffentlichen Status, so dass Bürger Einblick in die Ergebnisse der Prüfung nehmen können. Details zu den konkreten Prüfungsergebnissen und möglichen Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes sind in den beigefügten Anlagen des vollständigen Berichts enthalten.

  • Stadt lässt ehrenamtliche Rechtspflege prüfen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Untersuchung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich der ehrenamtlichen Rechtspflege durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung durch Rechnungsprüfungsamt

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Tabea Nast hat eine Prüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung im Bereich der ehrenamtlichen Rechtspflege abgeschlossen. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung trägt die Nummer 20260656 und wurde am 4. März 2026 erstellt.

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    Behandlung im Ausschuss

    Die Prüfungsergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 22. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Ausschuss ist für die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwaltungsführung zuständig und befasst sich regelmäßig mit Prüfungsberichten des Rechnungsprüfungsamtes.

    Die ehrenamtliche Rechtspflege umfasst verschiedene Bereiche, in denen Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich bei der Rechtsprechung mitwirken, etwa als Schöffen oder in anderen richterlichen Funktionen auf kommunaler Ebene.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft Parkflächenbewirtschaftung der WEG

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der Parkflächenbewirtschaftung bei der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum durchgeführt. Der Prüfbericht wird aus Gründen der Kassensicherheit im nichtöffentlichen Teil des Rechnungsprüfungsausschusses beraten.

    Prüfung der städtischen Parkraumbewirtschaftung

    Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat eine umfassende Prüfung der Parkflächenbewirtschaftung bei der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden am 22. Mai 2026 im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen.

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    Schwerpunkte der Untersuchung

    Die Prüfung konzentrierte sich auf drei wesentliche Bereiche:

    • Abrechnungsmodalitäten
    • Leerungsrhythmus
    • Kassensicherheit

    Nichtöffentliche Beratung

    Der Ausschuss wird den Prüfbericht aus Gründen der Kassensicherheit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten. Weitergehende Details und das konkrete Prüfungsergebnis werden im vollständigen Bericht erläutert, der den Ausschussmitgliedern vorliegt.

    Die Mitteilung der Verwaltung wurde am 26. Februar 2026 von Annette Galla aus dem Rechnungsprüfungsamt erstellt und bezieht sich auf die Vorlage 20260601.

  • Rechnungsprüfungsamt überprüft städtische Spielgerätekontrolle

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat die Durchführung von Spielgerätekontrollen geprüft. Die Ergebnisse werden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Kontrolltätigkeit

    Das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Michael Hoffmeister hat eine Untersuchung der städtischen Spielgerätekontrollen durchgeführt. Der entsprechende Bericht vom 26. Februar 2026 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss am 22. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung mit den Ergebnissen der Prüfung befassen. Die Vorlage hat den Status „öffentlich“, sodass die Beratung für interessierte Bürger zugänglich ist.

    Die detaillierten Prüfungsergebnisse sind in einem separaten Bericht dokumentiert, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist.