Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Ausschuss berät über Quartalszahlen der städtischen Beteiligungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.01.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling die Dreivierteljahresergebnisse der wichtigsten kommunalen Unternehmen zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht umfasst 13 Gesellschaften mit einem städtischen Anteil von mehr als 50 Prozent.

    Das Amt für Finanzsteuerung hat die Geschäftsentwicklung der bedeutendsten Beteiligungsgesellschaften für das dritte Quartal 2025 zusammengestellt. Die Zahlen werden am 27. Januar 2026 im Fachausschuss vorgestellt.

    Breites Spektrum kommunaler Unternehmen

    Der Quartalsbericht erfasst Gesellschaften aus verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge: Von der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet (ewmr) über die Stadtwerke-Gruppe bis hin zur Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA). Ebenfalls enthalten sind die VBW Bauen und Wohnen GmbH, die SBO Senioreneinrichtungen, die USB Bochum GmbH sowie die Glasfaser Bochum GmbH und die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Einheitliches Berichtsformat mit Kennzahlen

    Die Unternehmenszahlen werden nach einem standardisierten Muster präsentiert. Neben Soll-Ist-Vergleichen enthält der Bericht Finanzkennzahlen wie Umsatzrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Personalaufwandsquote. Ergänzend werden unternehmensindividuelle Leistungskennzahlen zu Absatzmengen, Auslastungsgraden oder Beförderungsleistungen ausgewiesen.

    Wesentliche Abweichungen bei Erlös- und Aufwandspositionen werden von den Unternehmen erläutert. Der Bericht geht zudem auf Personal, Investitionen und Finanzlage ein.

  • Rat entscheidet über Jahresabschluss der Sportstätten-Besitzgesellschaft

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten

    Die neu gegründete Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH (BoSB) legt ihren ersten Jahresabschluss vor. Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einem Fehlbetrag von rund 2,6 Millionen Euro ab.

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 20. November dem Jahresabschluss 2024 zustimmen und den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung entsprechend anweisen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf knapp 49,6 Millionen Euro.

    Rückwirkende Gründung belastet Ergebnis

    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.616.743 Euro hat mehrere Ursachen: Die Gesellschaft wurde im August 2024 rückwirkend zum 1. Januar gegründet. Dadurch musste die BoSB sämtliche Kosten erstatten, die der Stadt im ersten Halbjahr entstanden waren. Hinzu kamen Rechts- und Beratungskosten für die Gründung. Die Pachterlöse aus dem Vertrag mit dem VfL werden erst ab 2025 vollständig fließen.

    Der Fehlbetrag soll durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Stadion, NLZ und Rundsporthalle unter einem Dach

    Die BoSB verwaltet das Stadionareal an der Castroper Straße, das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße sowie die Rundsporthalle. Im September 2024 schloss die Gesellschaft Pachtverträge mit dem VfL Bochum 1848 und der Stadt ab.

    Die Umsatzerlöse beliefen sich im ersten Geschäftsjahr auf 532.000 Euro. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

    Planungen für Stadionumbau laufen

    Die Funktionalplanung für das Stadion wurde im Oktober 2024 fertiggestellt. Im Februar 2025 erfolgte die Beauftragung für die funktionale Leistungsbeschreibung. Eine Interims-Projektsteuerung begleitet das Vorhaben bis Ende Juni 2025.

    Die BoSB gehört zu 99,9 Prozent der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (WEG) und zu 0,01 Prozent der Stadt.

  • Trianel GmbH plant Einstieg in Batteriespeicher-Projekt in Waltrop

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Der Rat nimmt am 20. November Kenntnis von der geplanten Beteiligung der Trianel GmbH an einem Großprojekt zur Energiespeicherung. Die kommunale Aufsicht muss bis Jahresende abgeschlossen sein.

    Die Trianel GmbH beabsichtigt, Anteile an der Projektgesellschaft Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG zu erwerben. Damit verbunden ist eine mittelbare Beteiligung an der Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG, die als Infrastrukturgesellschaft fungiert.

    Enge Zeitvorgaben für das Genehmigungsverfahren

    Vertragliche Vereinbarungen setzen den beteiligten Kommunen einen engen Zeitrahmen: Das kommunalaufsichtliche Verfahren muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Um die gesetzlich vorgeschriebene Sechs-Wochen-Frist gemäß § 115 der Gemeindeordnung NRW einhalten zu können, müssen alle erforderlichen Anzeigen rechtzeitig bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingehen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Details bleiben unter Verschluss

    Die eigentliche Beschlussfassung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung. Die Verwaltung begründet dies mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Trianel GmbH. Die Stadt Dortmund hat den entsprechenden Beschluss bereits am 9. Oktober gefasst.

    Trianel ist ein Gemeinschaftsunternehmen kommunaler Stadtwerke und zählt zu den führenden Akteuren bei der Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte in Deutschland.

  • UWG fragt nach Verbesserungen für Ludwig-Steil-Straße in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.06.2021Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Nach vierjähriger Bauphase sehen Anwohner der Ludwig-Steil-Straße ihre Verkehrsprobleme noch nicht gelöst. Die UWG:Freie Bürger fordert in einer Anfrage konkrete Maßnahmen zur Entschärfung der Situation.

    Die Bezirksfraktion UWG:Freie Bürger hat eine umfassende Anfrage zur Verkehrssituation in der Ludwig-Steil-Straße gestellt. Hans-Josef Winkler macht deutlich, dass die Anwohner bereits seit 2017 unter erheblichen Beeinträchtigungen leiden – zunächst durch einen Tagesbruch, dann durch Kanalbauarbeiten und schließlich durch die langwierige Sanierung von Fahrbahn und Gehweg.

    Probleme trotz Fertigstellung

    Obwohl der erste Bauabschnitt zwischen Hansastraße und Bismarckstraße inzwischen fertiggestellt ist, bestehen weiterhin erhebliche verkehrliche Probleme. Die als Anliegerstraße konzipierte Ludwig-Steil-Straße hat teilweise nur eine Fahrbahnbreite von 3,5 Metern, was zu Problemen beim Begegnen zweier Fahrzeuge führt – besonders wenn die Parkbuchten belegt sind.

    Zusätzlich erschweren Fahrzeuge, die bis weit in die Einmündungsbereiche hineinparken, das Einbiegen von der Hansastraße und in die Hermann-Sievers-Straße. Dies behindert auch Rettungsfahrzeuge und Müllfahrzeuge erheblich.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Fünf konkrete Lösungsvorschläge

    Die UWG stellt der Verwaltung fünf spezifische Fragen:

    1. Diagonalsperren: Können die ursprünglich vorgesehenen Diagonalsperren nachträglich eingebaut werden, um eine übersichtlichere Verkehrsführung zu erreichen?

    2. Parkverbote: Wie steht die Verwaltung zu verstärkten Hinweisen auf das gesetzliche Parkverbot im 5-Meter-Bereich vor und hinter Einmündungen durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen?

    3. Einbahnstraßen-Regelung: Kann eine teilweise Einbahnstraßen-Regelung sowohl für die Ludwig-Steil-Straße als auch die parallel verlaufende Geitlingstraße geprüft werden?

    4. Gewichtsbeschränkung: Wie bewertet die Verwaltung eine Sperrung beider Straßen für Durchgangsverkehr über 5,5 Tonnen mit entsprechender Beschilderung „Anlieger frei“?

    5. Evaluation und Bürgerbeteiligung: Kann nach einem Jahr eine Anwohnerversammlung zur Bewertung der Baumaßnahme initiiert werden?

    Die Fraktion kritisiert, dass vor Planungsbeginn auf eine Bürgerbeteiligung verzichtet wurde, um konkrete Probleme frühzeitig zu identifizieren und zu lösen.