Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Verwaltung bestellt neue Schriftführer für Gleichstellungs- und Seniorenbeirat

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten
    12.05.2026Beirat „Leben im Alter“noch nicht beraten

    Die Stadt Bochum will neun städtische Beschäftigte als Schriftführerinnen und Schriftführer für die Beiräte „Gleichstellung und Vielfalt“ sowie „Leben im Alter“ bestellen. Die Bestellung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.

    Neun Personen für beide Beiräte vorgesehen

    Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sollen folgende städtische Dienstkräfte die Schriftführung übernehmen:

    • Jasmin Wiemers-Krüger
    • Katrin Abratis
    • Karl-Heinz Kranz
    • Birte Mittag
    • Sabrina Pokropp
    • Helena Sakanovic
    • Astrid Schier
    • Ulrike Strieder
    • Nick Weißelberg

    Die Bestellung erfolgt gemäß § 52 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen.

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    Entscheidung liegt bei den Beiräten

    Die beiden Beiräte müssen über die Vorschläge jeweils selbst entscheiden. Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll am 5. Mai 2026 abstimmen, der Beirat „Leben im Alter“ am 12. Mai 2026.

    Mehrere Personen gegen Ausfälle

    Die Verwaltung begründet die Bestellung von neun Personen damit, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung kompensieren zu können. Die Bestellung erfolge daher für alle Fachgremien. Nach der Gemeindeordnung müssen die Schriftführungen durch das jeweilige Gremium bestellt und abberufen werden. Zu Schriftführern sind städtische Dienstkräfte zu bestellen.

    Die Vorlage sieht keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen vor.

  • Beirat wählt Vertreterin für kommunale Gesundheitskonferenz

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.05.2026Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“noch nicht beraten

    Der Beirat „Gleichstellung und Vielfalt“ soll eine Vertreterin und eine Stellvertreterin für die kommunale Gesundheitskonferenz benennen. Die Entscheidung fällt am 5. Mai 2026.

    Bessere Vernetzung geplant

    Zur besseren Vernetzung der Arbeit des Beirates „Gleichstellung und Vielfalt“ mit dem Themenfeld Gesundheit soll eine Vertreterin zur kommunalen Gesundheitskonferenz entsandt werden. Diese wird dann bei den Sitzungsterminen des Beirates entsprechend über die Arbeit der Gesundheitskonferenz berichten.

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    Rechtliche Grundlage

    Gemäß § 5 Nr. 1 und Nr. 2 der Geschäftsordnung der kommunalen Gesundheitskonferenz ist eine Vertreterin und eine Stellvertreterin zu entsenden. Die kommunale Gesundheitskonferenz wurde vom Rat der Stadt am 15. Juni 2000 auf Grundlage des § 24 ÖGDG (Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) eingerichtet.

    Aufgabe der Gesundheitskonferenz

    Die Gesundheitskonferenz führt die relevanten Akteurinnen und Akteure vor Ort zusammen und koordiniert die gesundheitsbezogene Arbeit verschiedener Institutionen und Gremien.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Entsendung der Vertreterinnen verursacht weder Kosten für die Durchführung noch jährliche Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

  • Die Linke fordert Bürgerbeteiligung zur Nachnutzung des leerstehenden Hausmeister-Hauses in Hofstede

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte will die Bürger bei der Entscheidung über die künftige Nutzung des ehemaligen Hausmeister-Hauses an der Emil-von-Behring-Schule einbeziehen. In einer Anfrage schlägt sie eine Informationsveranstaltung vor.

    Wiederholte Medienberichte über leerstehendes Gebäude

    Die Fraktionsvorsitzende Ida Paul bezieht sich in ihrer Anfrage auf einen erneuten Bericht der WAZ vom 16. April 2026 über das leerstehende ehemalige Hausmeister-Haus an der Emil-von-Behring-Schule in Hofstede. Laut Paul wurden bereits verschiedene Nachnutzungsoptionen diskutiert, aber immer wieder verworfen.

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    Vorschlag für gemeinsame Priorisierung mit Anwohnern

    Die Fraktion Die Linke fragt die Verwaltung, welche Möglichkeiten sie sieht, auf einer Informationsveranstaltung die unterschiedlichen Nachnutzungsoptionen vorzustellen und gemeinsam mit betroffenen Anwohnern eine Priorisierung zu erarbeiten.

    Die Anfrage ist für die 5. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 23. April 2026 eingereicht worden.

  • CDU Wattenscheid fordert transparentere Mittelvergabe für Mädchenfußball-Projekt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid will die Finanzierung des Projekts „Mädchen an den Ball“ über ein reguläres Antragsverfahren abwickeln. Mit einem Änderungsantrag fordert sie, dass potenzielle Träger ihre Konzepte und Finanzierungspläne vorlegen müssen.

    Änderungsantrag zur Mittelvergabe

    Die CDU-Bezirksfraktion Wattenscheid hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 20252215 eingereicht. Statt einer direkten Mittelzuweisung soll die Bezirksvertretung die bereitgestellten 10.000 Euro für das Jahr 2026 über ein strukturiertes Antragsverfahren vergeben.

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    Neue Verfahrensregeln gefordert

    Der Änderungsantrag sieht vor, dass Anträge analog zu den bestehenden Förderanträgen entsprechend der Förderrichtlinie über die Bezirksverwaltungsstelle der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt werden müssen. Dabei müssen potenzielle Träger folgende Unterlagen vorlegen:

    • Ein detailliertes Konzept
    • Die Gesamtkosten des Projekts
    • Einen vollständigen Finanzierungsplan

    Kritik an mangelnder Transparenz

    Als Begründung führt Fraktionssprecher Gerd Kipp an, dass die CDU-Fraktion zwar die grundsätzliche Idee des Projekts „Mädchen an den Ball“ begrüße, jedoch wiederholt Kritik an der mangelnden Transparenz über den Träger und die Nachverfolgung der verwendeten Mittel geäußert habe.

    Verweis auf bestehende Richtlinien

    Die Fraktion verweist darauf, dass die Bezirksvertretung in der Vergangenheit bereits neue Richtlinien für die Zuschussgewährung eingeführt hat. Dieses Regelwerk sei objektiv geeignet, um transparent über konkrete Konzepte und Ideen etwaiger Träger zu entscheiden.

    Das niederschwellige, vereinsungebundene Mädchenfußballangebot soll weiterhin das Ziel verfolgen, Mädchen zu stärken und Geschlechterklischees abzubauen.

  • Hauptsatzung der Stadt Bochum wird wegen Fehlern überarbeitet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Verwaltung informiert über notwendige Korrekturen an der am 19. März 2026 beschlossenen Neufassung der Hauptsatzung. Zwei Änderungen müssen vorgenommen werden: die Streichung versehentlich aufgeführter Zuständigkeiten und Anpassungen nach der Abschaffung der Fragehalbestunden.

    Versehentliche Änderung bei bezirklichen Zuständigkeiten

    Nach der Ratssitzung vom 19. März 2026 stellte die Verwaltung fest, dass in der beschlossenen Hauptsatzung versehentlich Änderungen enthalten waren. In Anlage 2 unter Ziffer 3.3.7 d wurden der Ümminger See sowie der Stadtgarten Wattenscheid aufgeführt, obwohl eine solche Änderung nicht beabsichtigt war. Diese Einträge werden in der überarbeiteten Fassung wieder entfernt, sodass die bisherige bezirkliche Zuständigkeit erhalten bleibt.

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    Anpassungen nach Abschaffung der Fragehalbestunden

    Der Rat beschloss am 19. März 2026 gleichzeitig eine Änderung der Geschäftsordnung: In den Ratssitzungen finden künftig keine Fragehalbestunden für Einwohnerinnen und Einwohner mehr statt. Der entsprechende § 2a der Geschäftsordnung wird daher gestrichen.

    Da dieser Paragraf auch Regelungen zur digitalen Teilnahme enthielt, die weiterhin für Anregende im Sinne des § 24 der Gemeindeordnung NRW gelten sollen, war eine Klarstellung in der Hauptsatzung erforderlich. In Anlage 3 Ziffer 6 wurde daher ergänzt: „Bei digitalen Sitzungen wird der Petentin/dem Petenten ein gesicherter Zugang mit der Möglichkeit eines Rederechts eingeräumt.“

    Weitere redaktionelle Anpassungen

    Bei der Überarbeitung wurde zudem eine redaktionelle Anpassung in Anlage 3 Punkt 5 vorgenommen. Dort wird nun auf Punkt 4 statt auf Punkt 3 verwiesen, da der frühere Punkt 3 zur besseren Lesbarkeit in der März-Fassung in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt wurde.

    Inkrafttreten verzögert sich

    Die am 19. März beschlossene Fassung soll bis zur neuen Beschlussfassung am 7. Mai 2026 nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die bezirklichen Zuständigkeiten zu keinem Zeitpunkt wegfallen. Die überarbeitete Hauptsatzung tritt gemäß § 20 am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

    Die Bezirksvertretungen werden über die Änderungen in ihren Sitzungen zwischen dem 21. April und 6. Mai 2026 informiert.

  • Verwaltung bestätigt Neutralitätspflicht-Verstoß durch Bezirksbürgermeister in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung hat bestätigt, dass Bezirksbürgermeister Holger Dünnebacke (SPD) gegen die Neutralitätspflicht verstoßen hat, als er über sein Amts-Postfach zu einer SPD-Fraktionssitzung einlud und dabei einzelne Bezirksvertreter ausschloss. Der Vorfall ereignete sich bei einer Diskussionsrunde zum August-Bebel-Platz.

    Vorwurf der systematischen Ausgrenzung

    Ein Bezirksvertreter hatte bei der Verwaltung angefragt, nachdem er und andere Mitglieder der Bezirksvertretung von einer Informationsveranstaltung zum August-Bebel-Platz am 25. Februar 2026 ausgeschlossen worden waren. Der Bezirksbürgermeister hatte über seine dienstliche E-Mail-Adresse und mit Amtsbezeichnung eingeladen, dabei aber nur Vertreter von vier Fraktionen (SPD, CDU, Grüne und UWG) berücksichtigt – zehn weitere Bezirksvertreter fehlten im Mailverteiler.

    Als der nicht eingeladene Bezirksvertreter dennoch erschien, wurde er vom Bezirksbürgermeister aufgefordert zu gehen. Dieser begründete den Ausschluss damit, dass es von den vier Fraktionen beschlossen worden sei. Die angesprochenen Fraktionsvorsitzenden von CDU, Grünen und UWG widersprachen jedoch dieser Darstellung in persönlichen Gesprächen.

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    Verstoß gegen Neutralitätspflicht bestätigt

    Die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Nach Aussage von Bezirksbürgermeister Dünnebacke handelte es sich bei der Veranstaltung um eine SPD-Fraktionssitzung, zu der er „irrtümlicherweise“ über das Funktionspostfach „Bezirksbürgermeister“ eingeladen hatte.

    Die Verwaltung stellte klar:

      • Bei Einladungen zu Veranstaltungen der Bezirksvertretung sind alle Mitglieder einzuladen
      • Die Nutzung des Amts-Postfachs für Fraktionszwecke widerspricht der gebotenen Neutralität
      • Bezirksbürgermeister müssen bei allen Terminen das Neutralitätsgebot beachten

    Ermahnung und Beratung als Konsequenz

    Als Konsequenz wurde der Bezirksbürgermeister mündlich und schriftlich auf die Einhaltung des Neutralitätsgebotes sowie die zweckgemäße Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel hingewiesen. Die Verwaltung betonte, dass sie die Bezirksbürgermeister bei der rechtskonformen Ausführung ihres Mandates unterstützt und berät.

    Finanzierung aus eigenen Mitteln

    Zur Finanzierung solcher Veranstaltungen stellte die Verwaltung klar, dass dem Bezirksbürgermeister kein spezieller Etat zur Verfügung steht. Es existiert lediglich ein jährliches Budget für Repräsentation und Gästebewirtung von 3.000 Euro, aus dem solche Veranstaltungen weder bezahlt wurden noch bezahlt werden sollen. Für Fraktionssitzungen stehen den Fraktionen eigene Mittel zur Verfügung.

    Auf zukünftige Fraktionssitzungen hat die Verwaltung nach eigener Aussage keinen Einfluss. Informationsveranstaltungen der Verwaltung werden hingegen allen Mitgliedern der Bezirksvertretung zugänglich gemacht.

  • Grüne fordern Verbesserungen für Fußgängerzone Lothringer Straße

    Die Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord drängt auf Lösungen für die problematische Verkehrssituation in der Fußgängerzone Lothringer Straße in Gerthe. Autofahrer missachten regelmäßig das Durchfahrtsverbot und gefährden Fußgänger.

    Verkehrsregeln werden ignoriert

    Die Fußgängerzone zwischen Castroper Hellweg und Hans-Sachs-Straße wird laut der Anfrage von Thomas Wedding immer wieder von Autos durchfahren, die weder Anlieger noch Lieferanten sind – auch nach 11 Uhr, wenn das Durchfahrtsverbot gilt. Fußgänger müssen regelmäßig an den Straßenrand ausweichen. Zusätzlich erschweren unkontrolliert parkende Fahrzeuge den Durchgang und die Erreichbarkeit für Anlieger.

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    Mangelhafte Beschilderung als Ursache

    Ein Hauptproblem sehen die Grünen in der unzureichenden Beschilderung vom Castroper Hellweg aus. Autofahrer sehen nur das Schild „Einbahnstraße“ und berufen sich darauf, wenn sie auf das Durchfahrtsverbot angesprochen werden.

    Kartendaten: © OpenStreetMap

    Städtebauliche Bedeutung nimmt ab

    Obwohl der Straßenzug für die städtebauliche Wahrnehmung des Quartiers wichtig ist, hat seine Bedeutung für die Nahversorgung stark nachgelassen, da der Einzelhandel andere Standorte bevorzugt.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Grünen-Fraktion stellt drei Fragen an die Verwaltung:

    • Welche Möglichkeiten gibt es zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und der Erreichbarkeit für Anlieger?
    • Mit welchen Mitteln kann eine Aufwertung des Straßenzugs erreicht werden, die zuvor mit den Bürgern abgesprochen wird?
    • Wann ist eine Realisierung möglich?

    Die Fraktion fordert eine mündliche Antwort in der Bezirksvertretungssitzung am 28. April 2026 sowie einen zeitnahen Ortstermin. Sie kritisiert, dass die Verwaltung zwar wiederholt Verbesserungsmaßnahmen angekündigt, aber bisher keine Anzeichen für die versprochene Neugestaltung der Fußgängerzone und die notwendige Bürgerbeteiligung erkennbar seien.

  • Friedhofssatzung wird geändert: Hunde bald auf städtischen Friedhöfen erlaubt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    29.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt will das bisherige Hundeverbot auf städtischen Friedhöfen aufheben. Nach jahrelanger Missachtung des Verbots und entsprechenden Forderungen aus der Bürgerschaft sollen Hunde künftig an der Leine mitgeführt werden dürfen.

    Neue Regelung mit klaren Auflagen

    Die zehnte Änderung der Friedhofssatzung sieht vor, dass Hunde künftig an einer kurzen Leine von maximal 1,50 Metern Länge geführt werden dürfen. Bislang waren nur Blindenhunde auf den städtischen Friedhöfen zugelassen. Die Tiere müssen von Gräbern ferngehalten werden, Hundekot ist sofort zu beseitigen und eventuelle Schäden sind der Friedhofsverwaltung zu melden.

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    Breite Unterstützung für Lockerung

    Das bisherige Hundeverbot wurde nach Angaben der Verwaltung weitgehend missachtet und war ordnungsbehördlich kaum durchsetzbar. Eine Bürgeranregung vom Februar 2025 hatte die Aufhebung des Verbots gefordert. Bereits im April 2025 hatte der Rat einen entsprechenden Beschluss zur künftigen Lockerung gefasst.

    Ähnliche Regelungen in anderen Städten

    Andere Ruhrgebietsstädte haben bereits vergleichbare Bestimmungen eingeführt. Dortmund und Hagen erlauben Hunde an kurzen Leinen ohne konkrete Längenangabe, während Duisburg und Essen wie die geplante Bochumer Regelung eine maximale Leinenlänge von 1,50 Metern vorschreiben. Im interkommunalen Austausch wurde berichtet, dass diese Regelungen von der Bürgerschaft gut angenommen wurden.

    Neue Bußgeldbestimmungen

    Mit der Satzungsänderung werden auch neue Bußgeldtatbestände eingeführt. Verstöße gegen das Verbot, andere Tiere als angeleinte Hunde mitzubringen, sowie das Nichtentfernen von Hundekot können künftig geahndet werden.

    Beratung in den Bezirksvertretungen

    Die Vorlage durchläuft zunächst alle sechs Bezirksvertretungen zur Anhörung, bevor der Rat am 7. Mai 2026 die endgültige Entscheidung trifft. Die Änderungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.

  • Quartiersfonds Germanenviertel: Verwaltung wartet auf Projektanträge

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der UWG Freie Bürger zur Aufwertung des Germanenviertels geantwortet. Konkrete Projekte können erst nach Eingang von Anträgen durch Eigentümer und Bewohner umgesetzt werden. Eine Jury wird derzeit gebildet.

    Noch keine konkreten Maßnahmen geplant

    Auf die Frage nach konkreten Planungen und Terminplänen für 2026 antwortet das Amt für Stadtplanung und Wohnen, dass die Projekte und Maßnahmen im Rahmen des Quartiersfonds abhängig von den durch Eigentümer und Bewohner eingebrachten Projektanträgen sowie der Entscheidung der Jury seien. Bisher wurden noch keine Projektanträge eingereicht.

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    Sauberkeit und Verkehr nicht Teil des Quartiersfonds

    Im Rahmen des Quartiersfonds ist seitens der Stadt keine Verbesserung der Sauberkeit und des Verkehrs vorgesehen. Für die Sauberkeit wurde den Hausverwaltungen beim letzten „Dialog Germanenviertel“ das Projekt „Standplatz Pro“ der USB Bochum GmbH vorgestellt, bei dem feste Plätze und Abholzeiten für Sperrmüll festgelegt werden. Da hierbei Privatverträge abgeschlossen werden, liegt die Initiative bei den Eigentümern.

    Bezüglich des Verkehrs fand eine Verkehrsüberwachung am Sachsenring statt, bei der keine erheblichen Überschreitungen festgestellt wurden, sodass aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf besteht.

    Jury wird derzeit gebildet

    Die für den Quartiersfonds zuständige Jury wird derzeit gebildet, weshalb noch keine Beiratssitzungen stattgefunden haben. Auch Beratungen über konkrete Maßnahmen wurden noch nicht durchgeführt, da keine Projektanträge vorliegen.

    Öffentlichkeitsarbeit geplant

    Die potenziellen Antragsteller – Eigentümer, Bewohner und Hausverwaltungen – sollen über direkte Anschreiben informiert werden. Zusätzlich sind eine Pressemitteilung und eine Seite auf www.bochum-mitgestalten.de geplant.

    Berichterstattung erst 2027

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird laut Beschlussvorlage erst im ersten Quartal 2027 über die geförderten und durchgeführten Projekte informiert. Eine zusätzliche mündliche Berichterstattung erübrigt sich nach Ansicht der Verwaltung durch die schriftliche Antwort.

  • Linke beantragt Umbesetzung im Landesintegrationsrat NRW

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integrationnoch nicht beraten

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die ACI-Sitzung am 21. April 2026 eine Personaländerung bei der Vertretung im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen beantragt.

    Wechsel bei Ersatzdelegierten

    Der Antrag sieht vor, dass Batıkağan Pulat als bisheriger Ersatzdelegierter aus dem Gremium ausscheidet. Als Nachfolger soll Gavin Währisch als neuer Ersatzdelegierter für das Gremium Landesintegrationsrat NRW benannt werden.

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    Behandlung im Ausschuss

    Der Antrag wird in der zweiten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) am 21. April 2026 zur Abstimmung gestellt. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Umbesetzung liegt beim Ausschuss.

    Den Antrag haben Monetta Marchiano und Gavin Währisch unterzeichnet und an die Ausschussvorsitzende Aselya Dilbas gerichtet.