Schlagwort: Beteiligung und Controlling

  • Bürgeranregung zur Markierung des geografischen Mittelpunkts im Friederikapark abgelehnt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, eine Bürgeranregung zur physischen Markierung des geografischen Mittelpunkts der Stadt im Friederikapark nicht zu folgen. Als Hauptgrund führt sie den Schutz der ökologischen Funktionen des Waldgebiets an.

    Bürger regt Markierung des Stadtmittelpunkts an

    Ein Bürger hatte gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW angeregt, den geografischen Mittelpunkt der Stadt vor Ort sichtbar zu markieren. Er verwies darauf, dass es sich um ein „einzigartiges Merkmal“ der Stadt handle, das zwar in städtischen Angeboten wie der Freizeitkarte ausgewiesen sei, jedoch nicht in externen digitalen Kartendiensten wie Google Maps oder OpenStreetMap zu finden sei. Zudem könne eine solche Markierung dem wenig bekannten Friederikapark zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verwaltung sieht ökologische Funktionen gefährdet

    Die Verwaltung würdigt die Anregung grundsätzlich als positiv, kommt jedoch nach fachlicher Prüfung zu einer ablehnenden Empfehlung. Der entscheidende Punkt ist der Charakter des Friederikaparks: Bei der Fläche handelt es sich trotz des Namens um einen Wald im Sinne des Gesetzes und eine städtische Forstfläche.

    Die Waldfläche übernimmt im dicht bebauten Umfeld wichtige ökologische Funktionen:

    • Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten
    • Rückzugs- und Überwinterungsgebiet für Kleinsäuger und Insekten
    • Brut- und Aufenthaltsraum für Vögel

    Eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades mit potenziell steigenden Besucherzahlen sei daher aus fachlicher Sicht nicht zielführend, da diese die ökologischen Funktionen beeinträchtigen könnte.

    Weitere Argumente gegen die Markierung

    Die Verwaltung führt zusätzliche Gründe für ihre ablehnende Haltung an:

    • Der geografische Mittelpunkt ist ein rechnerisch ermittelter Flächenschwerpunkt ohne städtebauliche, historische oder funktionale Bedeutung
    • Aufwand für Einrichtung, Gestaltung und dauerhafte Unterhaltung stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen
    • Der geografische Mittelpunkt sei bereits in städtischen digitalen Informationsangeboten verfügbar

    Die Tatsache, dass externe Kartendienste diesen Punkt bislang nicht ausweisen, begründe keinen unmittelbaren Handlungsauftrag für eine physische Markierung vor Ort.

    Entscheidung steht noch aus

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte wird am 21. Mai 2026 über die Bürgeranregung entscheiden. Finanzielle Auswirkungen oder jährliche Folgelasten entstehen durch die Ablehnung der Anregung nicht.

  • AfD-Fraktion will Wahl der sachkundigen Einwohner verzögern

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion beantragt, die Benennung von sachkundigen Einwohnern für die Fachausschüsse von der Tagesordnung zu nehmen und auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Sie widerspricht der Feststellung eines einheitlichen Wahlvorschlags und fordert eine Verhältniswahl.

    Antrag auf Absetzung der Vorlage

    Die AfD-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 eingereicht. Sie fordert, die Vorlage zur „Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern in die Fachausschüsse des Rates“ von der Tagesordnung abzusetzen. Stattdessen soll die Benennung auf die folgende Ratssitzung am 18. Juni 2026 verschoben werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Widerspruch gegen einheitlichen Wahlvorschlag

    Der Antrag begründet sich damit, dass die Fraktion der Feststellung des Zustandekommens eines einheitlichen Wahlvorschlags ausdrücklich widerspricht. Die AfD-Fraktion argumentiert, sie sei nicht in die Beratungen zur Erstellung der Liste herangezogen worden und beabsichtige, eigene Kandidaten aufzustellen.

    Rechtliche Grundlage

    Die Fraktion beruft sich auf § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW. Demnach wird bei fehlendem einheitlichen Wahlvorschlag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt. Die Wahlstellen werden dabei entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.

    Verfahren bei Verhältniswahl

    Nach Ansicht der AfD-Fraktion müssen bei einer Verhältniswahl alle Fraktionen und Gruppen eigene Listen aufstellen können – analog zur Bestimmung der Mitglieder der Ausschüsse. Dies entspreche dem rechtlichen Verfahren, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt.

    Der Änderungsantrag wurde von den beiden Ratsherren Ulrich Fuchs (Fraktionsvorsitzender) und Maik Klaus (stellvertretender Fraktionsvorsitzender) eingereicht.

  • UWG:Freie Bürger-BSW zieht Änderungsanträge zur Ausschussbesetzung zurück

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ratsgruppe UWG:Freie Bürger-BSW hat einen neuen Änderungsantrag zur Besetzung der städtischen Ausschüsse vorgelegt und gleichzeitig zwei frühere Anträge zurückgezogen. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt werden.

    Neue Personalvorschläge für alle Ausschüsse

    Die Ratsgruppe schlägt eine umfassende Neubesetzung der städtischen Ausschüsse vor. Der Änderungsantrag betrifft insgesamt elf Ausschüsse und Gremien des Rates.

    Für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HAFA) soll Marc Hölper als Mitglied fungieren, mit Sven-Eric Ratajczak, Tim Pohlmann und Jens Lücking als Stellvertreter.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Besetzung der Fachausschüsse

    Für die verschiedenen Fachausschüsse werden folgende Besetzungen vorgeschlagen:

    • Ausschuss für Beteiligung und Controlling: David Schmidt als sachkundiger Bürger
    • Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sabine Kleemann als sachkundige Bürgerin
    • Ausschuss für Kultur und Tourismus: Zoltán Kolja Schmidt als sachkundiger Bürger
    • Ausschuss für Schule und Bildung: Dr. Ute Lange als sachkundige Bürgerin
    • Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit: Sven-Eric Ratajczak

    Weitere Gremien

    Auch für die übrigen Ausschüsse und Gremien werden konkrete Personalvorschläge gemacht. Tim Pohlmann soll dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Nachhaltigkeit angehören, Jens Lücking dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur.

    Für den Rechnungsprüfungsausschuss ist Jens Lücking als Mitglied vorgesehen, für den Wahlprüfungsausschuss Sven-Eric Ratajczak.

    Rückzug vorheriger Anträge

    Die Ratsgruppe zieht gleichzeitig zwei frühere Änderungsanträge zurück: einen der Gruppe „BSW im Rat“ (Vorlagennummer 20260833) und einen der Gruppe „UWG:Freie Bürger“ (Vorlagennummer 20260815). Diese sind laut der Erklärung nicht mehr gültig.

    Die Sprecher der Ratsgruppe Tim Pohlmann und Sven Ratajczak haben den Antrag unterzeichnet.

  • Die Linke fragt nach Verstetigungsprozess WLAB in Bochum-Ost

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    06.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke stellt Anfragen zum aktuellen Stand des Verstetigungsprozesses WLAB in der Bezirksvertretung Bochum-Ost. Die Bezirksvertreter wollen Details zu Verträgen, Finanzierung und Bürgerbeteiligung erfahren.

    Sachstand seit Januar unklar

    Am 21. Januar 2026 wurde die Bezirksvertretung Bochum-Ost über den Verstetigungsprozess WLAB informiert. Nun fragen die Bezirksvertreter Nina Eumann und Ralf-D. Lange von der Linken nach dem aktuellen Sachstand der Umsetzung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Konkrete Fragen zu Verträgen und Finanzen

    Die Anfrage umfasst vier zentrale Punkte:

    • Den aktuellen Sachstand bei der Umsetzung des Prozesses
    • Informationen zu bereits geschlossenen Verträgen oder vergebenen Aufträgen – einschließlich Vertragspartnern und Inhalten
    • Details zur Finanzierung: Umfang, Höhe, Verteilung der Personal- und Sachkosten sowie Laufzeit
    • Zeitpunkt und Form der geplanten Bürgerbeteiligung

    Die Anfrage ist für die Bezirksvertretungssitzung am 6. Mai 2026 eingereicht worden und richtet sich an Bezirksbürgermeister Dr. Dirk Meyer.

  • Politische Symbole im Stadtrat sind grundsätzlich zulässig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht das Tragen politischer Symbole in Ratssitzungen als Teil der Meinungsäußerungsfreiheit. Einschränkungen sind nur bei Störung der Sitzungsordnung oder verbotener Symbolik möglich.

    Die Bochumer Stadtverwaltung hat eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit politischen Symbolen in Ratssitzungen beantwortet. Die drei zentralen Fragen betrafen die grundsätzliche Zulässigkeit, den Umgang mit entsprechenden Kleidungsstücken und mögliche Gefährdungen der Ratsintegrität.

    Meinungsäußerungsfreiheit als Grundlage

    Das Tragen politischer Zeichen während Ratssitzungen ist nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich zulässig. Es falle unter die Meinungsäußerungsfreiheit, solange keine verbotene Symbolik verwendet werde oder die Ordnung der Sitzung gefährdet werde.

    Einschränkungen seien nur dann zulässig, wenn konkrete gesetzliche Grundlagen bestünden oder durch das Verhalten andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter beeinträchtigt würden. Die Zulässigkeit werde primär über die allgemeine Ordnungsgewalt der Sitzungsleitung gesteuert und gegebenenfalls im Einzelfall geprüft, ob ein „demonstrativer Charakter“ vorliege, der den Sitzungsfrieden störe.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Keine Unterscheidung bei Kleidungsstücken

    Bezüglich der Frage nach politischen Kleidungsstücken stellte die Verwaltung klar, dass die Zulässigkeit keine Unterscheidung der Tragweise vorsehe. Ob Tücher, T-Shirts oder Buttons – es gelte die gleiche rechtliche Bewertung wie bei anderen politischen Symbolen.

    Integrität durch Verhalten gefährdet

    Die Integrität des Rates sieht die Verwaltung durch das reine Tragen politischer Symbole nicht gefährdet. Solange diese nicht gegen geltendes Recht verstießen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung nicht störten und keine unzulässige politische oder weltanschauliche Einflussnahme auf die Ratsarbeit darstellten, bestehe keine weitere Veranlassung zum Einschreiten.

    Die Integrität werde in der Regel erst durch das Verhalten – etwa Störung oder Agitation – und nicht allein durch das Erscheinungsbild gefährdet. In diesem Fall obliege der Sitzungsleitung die Ordnungsgewalt.

  • Verwaltung reagiert auf AfD-Anfrage zu wildem Plakatieren

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zu illegalen Plakatierungen im Stadtgebiet geantwortet. Für die meisten der kritisierten Veranstaltungen waren keine Genehmigungen beantragt worden. Die Beseitigung wilder Plakate erfolgt durch einen Konzessionsnehmer.

    Genehmigungsverfahren für Plakatierungen

    Die Stadt Bochum erteilt grundsätzlich Erlaubnisse für Plakatierungen im öffentlichen Raum. Anträge können formlos beim Bauordnungsamt gestellt werden, über die Genehmigung wird im Einzelfall entschieden. Die Verwaltung räumt ein, dass die in der AfD-Anfrage gezeigten Plakate zusammen mit sichtbarem Graffiti und Aufklebern „ein unruhiges und ungepflegt wirkendes Gesamtbild“ erzeugen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Umfangreiche Auflagen bei Genehmigungen

    Genehmigte Plakatierungen müssen 17 verschiedene Auflagen erfüllen, darunter:

    • Sturm- und verkehrssichere Anbringung
    • Keine Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs durch Sichtbehinderung
    • Freihalten von Verkehrszeichen und Ampeln
    • Platzierung außerhalb von Kreuzungen
    • Verwendung nur von Bindfaden, Kabelbindern oder isoliertem Draht als Befestigung
    • Mindestdurchgangshöhe von 2 Metern an Gehwegen
    • Vollständige Entfernung bis zu einem festgesetzten Datum

    Bei Nichteinhaltung der Entfernungsfrist droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und kostenpflichtige Beseitigung durch die Stadt.

    Keine Genehmigungen für kritisierte Veranstaltungen

    Für die in der AfD-Anfrage konkret genannten Veranstaltungen wurden bis auf eine Ausnahme keine Genehmigungen erteilt:

    • „Punk Times“ in der U-Bahn-Station Schauspielhaus: kein Antrag gestellt
    • „Augn“ in der Rotunde Bochum: kein Antrag gestellt
    • „Kontaktfeld Festival“ in der Rotunde Bochum: kein Antrag gestellt
    • „Markus Kohlstedt“ in der Christuskirche Bochum: kein Antrag gestellt
    • „Circus Antoni“ auf dem Festplatz Castroper Straße: Genehmigung am 26.08.2025 erteilt

    Konzessionsnehmer für Entfernung zuständig

    Die Beseitigung von Wildplakatierungen erfolgt seit 2021 durch die „Deutsche Städte Medien GmbH (DSM)“ im Rahmen eines Konzessionsvertrags. Das Unternehmen muss mindestens alle 14 Tage wilde Plakate entfernen und ist ermächtigt, gegen Verursacher rechtliche Schritte einzuleiten.

    Keine Ordnungswidrigkeitenverfahren 2025

    Im Jahr 2025 wurden bisher keine Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Wildplakatierungen eingeleitet. Die Verwaltung begründet dies mit dem hohen Aufwand bei der Ermittlung der Verantwortlichen, da oft kein Impressum angegeben ist und es sich häufig um Reisegewerbe handelt. Künftig soll jedoch ein stärkerer Fokus auf der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegen.

    Meldepflicht für Ordnungsdienst

    Der Kommunale Ordnungsdienst ist angehalten, wilde Plakatierungen an das Bauordnungsamt zu melden. Für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung ist es hingegen im Regelfall nicht erkennbar, welche Plakate genehmigt sind. Aufgrund der großen Anzahl von Plakaten sei es nicht zweckmäßig, alle Plakate verdachtsweise zu melden.

  • Ratsbürgerentscheid zu Olympia-Bewerbung der Region erfolgreich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Ratsbürgerentscheid zur Olympia-Bewerbung der Region Rhein-Ruhr für 2036, 2040 oder 2044 war erfolgreich. Bei einer Beteiligung von 31,17 Prozent stimmten 63,92 Prozent der gültigen Stimmen mit Ja. Die Verwaltung legt dem Rat das offizielle Ergebnis zur Feststellung vor.

    Ergebnis übertrifft Mindestquorum deutlich

    Am 19. April 2026 fand der Ratsbürgerentscheid zur Frage statt: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt Bochum an der gemeinsamen Bewerbung der Region Köln Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“

    Das Abstimmungsergebnis im Detail:

    • Abstimmungsberechtigte: 281.181 Personen
    • Abstimmende: 87.653 Personen (31,17 Prozent Beteiligung)
    • Gültige Stimmen: 87.281
    • Ja-Stimmen: 55.794 (63,92 Prozent)
    • Nein-Stimmen: 31.487 (36,08 Prozent)

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Rechtliche Voraussetzungen erfüllt

    Nach § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung NRW ist ein Ratsbürgerentscheid erfolgreich, wenn die Frage von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wird und diese Mehrheit mindestens 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beträgt.

    Das erforderliche Quorum von 28.119 Stimmen wurde mit 55.794 Ja-Stimmen deutlich übertroffen. Auch die notwendige Mindestbeteiligung von 10 Prozent wurde mit 31,17 Prozent erreicht.

    Korrekturen bei der Auszählung

    Die Verwaltung korrigierte das vorläufige Ergebnis vom Wahlabend. In 11 von 67 Auszählungsvorständen waren zunächst zurückgewiesene Stimmbriefe fälschlicherweise als ungültige Stimmen gewertet worden. Nach der Überprüfung der Niederschriften verringerte sich die Anzahl der ungültigen Stimmen von 703 auf 372.

    Weiteres Verfahren

    Der Rat wird in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 das Ergebnis des Ratsbürgerentscheides offiziell feststellen. Der Ratsbeschluss dazu war bereits am 5. Februar 2026 gefasst worden.

  • Rat beschließt Neufassung der Hauptsatzung nach Korrekturen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Stadtrat will eine korrigierte Fassung der Hauptsatzung beschließen. Grund sind versehentliche Änderungen bei bezirklichen Zuständigkeiten und Anpassungen nach der Streichung der Fragehalbestunden für Einwohner.

    Korrekturen bei Bezirkszuständigkeiten erforderlich

    Bei der Neufassung der Hauptsatzung, die der Rat am 19. März 2026 beschlossen hatte, wurden versehentlich der Ümminger See und der Stadtgarten Wattenscheid in Anlage 2 unter Ziffer 3.3.7 d aufgeführt. Diese Änderung war von der Verwaltung nicht beabsichtigt und wird nun wieder entfernt. Es bleibt daher bei der bisherigen bezirklichen Zuständigkeit für diese Bereiche.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Anpassungen nach Wegfall der Fragehalbestunden

    Der Rat hatte in seiner Sitzung am 19. März 2026 beschlossen, dass in den Ratssitzungen keine Fragehalbestunden für Einwohnerinnen und Einwohner mehr stattfinden sollen. Der entsprechende § 2a der Geschäftsordnung wurde daher gestrichen. Da dieser Paragraph auch Regelungen zur digitalen Teilnahme enthielt, die ebenfalls für Anregende nach § 24 der Gemeindeordnung NRW gelten sollten, war eine ausdrückliche Klarstellung in der Hauptsatzung erforderlich.

    In Anlage 3 Ziffer 6 wird daher nun als letzter Satz ergänzt: „Bei digitalen Sitzungen wird der Petentin/dem Petenten ein gesicherter Zugang mit der Möglichkeit eines Rederechts eingeräumt.“

    Weitere redaktionelle Anpassungen

    Im Zuge der Überarbeitung wurde außerdem eine redaktionelle Anpassung in Anlage 3 Punkt 5 vorgenommen. Dort wird nun statt auf Punkt 3 auf Punkt 4 verwiesen, da der frühere Punkt 3 zur besseren Lesbarkeit in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt worden war.

    Inkrafttreten verzögert

    Die am 19. März beschlossene Fassung der Hauptsatzung soll bis zur neuen Beschlussfassung am 7. Mai nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt zu einem Wegfall der bezirklichen Zuständigkeiten kommt.

    Die Bezirksvertretungen werden über diese Änderungen durch eine Mitteilung der Verwaltung informiert. Der Rat entscheidet am 7. Mai 2026 über die korrigierte Neufassung.

  • Rat bestellt fünf weitere Schriftführer

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat vor, fünf städtische Beschäftigte als zusätzliche Schriftführerinnen und Schriftführer zu bestellen. Mit der Erweiterung soll eine lückenlose Ratsarbeit auch bei Abwesenheiten gewährleistet werden.

    Gegenseitige Vertretung geplant

    Der Rat soll am 7. Mai 2026 über die Bestellung von Karl-Heinz Kranz, Nick Weißelberg, Ulrike Strieder, Birte Mittag und Helena Sakanovic als Schriftführerinnen und Schriftführer entscheiden. Die fünf städtischen Dienstkräfte sollen sich gegenseitig vertreten können.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Qualitätsgesicherte Ratsarbeit als Ziel

    Nach den geltenden Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der städtischen Geschäftsordnung werden die Schriftführungen durch den Rat bestellt. Die Verwaltung begründet die Erweiterung des Pools mit der Notwendigkeit, eine qualitätsgesicherte Ratsarbeit auch bei krankheits-, urlaubs- oder anderweitig bedingten Abwesenheiten dauerhaft zu gewährleisten.

    Keine finanziellen Auswirkungen

    Die Bestellung der zusätzlichen Schriftführerinnen und Schriftführer hat nach Angaben der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen und verursacht keine jährlichen Folgelasten. Auch klimarelevante Auswirkungen seien nicht zu erwarten.

  • Verwaltung lehnt Bürgeranregung zu jährlicher Verlängerung von Grabstätten-Nutzungsrechten ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, eine Bürgeranregung zur Änderung der Friedhofssatzung abzulehnen. Eine Bürgerin hatte vorgeschlagen, die Möglichkeit zum jährlichen Nacherwerb von Vorsorgegrabstätten in die Satzung aufzunehmen. Die Verwaltung sieht jedoch keinen Änderungsbedarf, da diese Option bereits heute existiert.

    Bürgeranregung für flexiblere Grabstätten-Vorsorge

    Eine Bürgerin hat sich Ende Januar 2026 mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gewandt. Ihr Anliegen: Sie möchte bereits zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an einer Grabstätte zur Vorsorge erwerben und dieses jährlich verlängern können, um später hohe Bestattungskosten für ihre Angehörigen zu vermeiden.

    Die Petentin wünscht sich eine Regelung, nach der das Nutzungsrecht nach einem Vorsorgeerwerb jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. So müsste sie nicht nach größeren Zeitabständen umso größere Summen für eine Verlängerung aufbringen.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf

    Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat, die Anregung abzulehnen. Begründung: Es bedarf keiner Satzungsänderung, um das Begehren der Petentin zu erfüllen, da die gewünschte Regelung bereits existiert.

    Aktuelle Rechtslage ermöglicht jährliche Verlängerung

    Nach den geltenden Bestimmungen wird das Nutzungsrecht an einer Grabstätte für 25 Jahre vergeben. Die Friedhofssatzung regelt in § 4 Absatz 2 bereits die mögliche Verlängerung unter Verweis auf die Friedhofsgebührensatzung.

    Dort ist unter Tarif-Nr. 2.9 festgelegt, dass eine jährliche Verlängerung des Nutzungsrechts mit 1/25 der Kosten für 25 Jahre durch Gebühr abgegolten werden kann. Diese Regelung entspricht nach Einschätzung der Verwaltung genau dem Wunsch der Petentin.

    Beratung durch Friedhofsverwaltung geplant

    Die Verwaltung weist darauf hin, dass grundsätzlich eine Beratung zum Vorsorgeerwerb durch die Friedhofsverwaltung erfolgt. Mit der Petentin soll entsprechend Kontakt aufgenommen werden, um sie über die bereits bestehenden Möglichkeiten zu informieren.

    Der Rat wird am 7. Mai 2026 über die Anregung entscheiden.