Schlagwort: Bürgerkommunikation

  • CDU beantragt Einführung eines digitalen Demokratie-Wegweisers

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.12.2025RatDie Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussMehrheitlich nach Beschlussvorschlag
    Enthaltungen: 0
    dagegen: 4 (CDU,UWG:FB)
    dafür: 12 (SPD,Grüne,AfD,Linke,OB)

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt möchte mit einem digitalen Tool die Kommunikation zwischen Bürgern und ihren politischen Vertretern verbessern. Der „Demokratie-Wegweiser“ soll auf der städtischen Website zeigen, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind.

    Die CDU-Fraktion hat für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 einen Antrag zur Einführung eines Demokratie-Wegweisers eingereicht. Das digitale Tool soll als politische Verantwortungsträgerkarte in die städtische Internetseite eingebunden werden.

    Problem: Bürger finden nicht den richtigen Ansprechpartner

    Laut Antragsbegründung haben Bürger häufig Schwierigkeiten herauszufinden, wer in Rat und Verwaltung für ihr Anliegen zuständig ist. Viele Anfragen erreichen deshalb zunächst die Verwaltungsspitze oder verschiedene Fachbereiche, ohne dass die Zuständigkeit klar ist. Dies führe zu Verzögerungen, doppelten Arbeitswegen und Frustration bei allen Beteiligten.

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    Digitale Lösung bereits in anderen Kommunen etabliert

    Der Demokratie-Wegweiser ist nach Angaben der CDU ein innovatives digitales Tool, das bereits in mehreren Kommunen eingesetzt wird. Es stellt auf einer Karte übersichtlich dar, welche Ratsmitglieder für welchen Wahlbezirk zuständig sind und wie diese kontaktiert werden können.

    Self-Service-Modul für Ratsmitglieder geplant

    Zusätzlich zur Karte soll ein Self-Service-Modul für Ratsmitglieder aktiviert werden. Dieses bietet den Ratsmitgliedern die Möglichkeit, eigene Kontaktdaten und Informationen zur politischen Arbeit aktuell zu hinterlegen. Dies soll die direkte Kommunikation erleichtern, die Transparenz erhöhen und die Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements stärken.

    Entlastung für Verwaltung erwartet

    Die Verwaltung soll beauftragt werden, die notwendigen Schritte mit der Demokratie-Wegweiser gUG abzustimmen. Antragsteller Stefan Klapperich verspricht sich von der Einführung eine spürbare Entlastung für die Verwaltung, da weniger Umleitungen und Fehlanfragen bearbeitet werden müssten. Gleichzeitig erhielten Bürger einen niedrigschwelligen Zugang zu ihren politischen Vertretern.

  • Verwaltung erklärt Vorgehen bei Grundsteuer-Bescheiden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Die Stadtverwaltung hat auf eine CDU-Anfrage zur fehlenden Information über rückwirkende Grundsteuer-Nachforderungen geantwortet. Grund für das Versäumnis war ein überraschendes Gerichtsurteil, das kurzfristig zu Änderungen bei der Jahresveranlagung führte.

    Hintergrund der CDU-Anfrage

    Die CDU-Fraktion hatte kritisiert, dass in den versandten Bescheiden über Grundbesitzabgaben für 2026 keine Grundsteuer erhoben wird, aber auch kein Hinweis darauf enthalten ist, dass diese nach Beschluss einer neuen Satzung rückwirkend festgesetzt wird. Die Fraktion sah hierin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und forderte bessere Information der Bürger über zu erwartende Nachforderungen.

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    Verwaltung wurde von Gerichtsurteil überrascht

    Die Verwaltung erklärte, sie habe ursprünglich für die Ratssitzung am 18. Dezember 2025 eine Vorlage zur Anhebung der Hebesätze vorbereitet. Ein Informationsbeiblatt für Grundstückseigentümer war bereits erstellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2026, das den höheren Hebesatz für Nichtwohngrundstücke als nicht steuergerecht einstufte, überraschte jedoch die Verwaltung.

    Da die Urteilsbegründung zum Zeitpunkt der Ratssitzung noch nicht vorlag, wurde die Vorlage kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Bei der automatisierten Erstellung der Bescheide wurde auf eine standardisierte Vorlage zurückgegriffen, wodurch der Hinweis auf die verzögerte Grundsteuer-Festsetzung fehlte.

    Information über andere Kanäle

    Die Verwaltung betonte, dass sie ihre Informationspflicht ernst nehme und andere Kanäle genutzt habe. Am 7. Januar 2026 wurde eine Pressemitteilung zum Sachstand veröffentlicht, die auch über die ausstehende Grundsteuer-Festsetzung informierte. Zusätzlich erfolgten Informationen über soziale Medien und die städtische Internetseite.

    Zusätzliches Informationsschreiben geplant

    Um die Grundstückseigentümer über die Nachfestsetzung zu unterrichten und sie an eine entsprechende Rücklage zu erinnern, will die Verwaltung kurzfristig ein zusätzliches Informationsschreiben mit entsprechenden Erläuterungen erstellen und versenden.