Schlagwort: DAWI

  • Stadt betraut Bochumer Veranstaltungs GmbH erneut mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Rat soll die Fortführung der Betrauung der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse beschließen. Dies ist nötig, damit die Stadt weiterhin EU-beihilfenrechtskonform Kapitaleinzahlungen und Verlustausgleiche an das Unternehmen leisten kann.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der die ursprünglich 2015 beschlossene Betrauung der BoVG erneuert werden soll. Der Betrauungsakt läuft nach zehn Jahren aus und muss daher 2025 verlängert werden.

    EU-Beihilfenrecht macht Betrauung erforderlich

    Die Finanzierung der BoVG durch die Stadt erfüllt grundsätzlich den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe nach EU-Recht. Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen begünstigen das Unternehmen gegenüber privaten Konkurrenten und können den Wettbewerb verzerren. Um diese Finanzierung dennoch rechtskonform zu gestalten, nutzt die Stadt den EU-Freistellungsbeschluss für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

    Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgleichszahlungen 15 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen, es sich um DAWI-Leistungen handelt und die BoVG durch einen förmlichen Betrauungsakt mit diesen Aufgaben betraut wird.

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    Neue EU-Regelungen in Vorbereitung

    Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der DAWI-Vorschriften. Der neue Beschluss soll noch Ende 2025 verabschiedet werden und unter anderem die Höchstgrenze von 15 auf 20 Millionen Euro anheben. Da der finale Wortlaut noch nicht bekannt ist, erfolgt die jetzige Betrauung noch nach den bisherigen Regelungen.

    Für bereits bestehende Betrauungen gilt eine zweijährige Übergangsregelung ab Inkrafttreten des neuen Beschlusses. In diesem Zeitraum will die Verwaltung alle städtischen Betrauungsakte überprüfen und anpassen.

    Gremienbefassung im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember in einer Vorberatung. Die endgültige Entscheidung fällt der Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember.

    Der Betrauungsakt selbst begründet keinen Rechtsanspruch der BoVG auf Ausgleichszahlungen. Über konkrete Zuwendungen entscheidet der Rat separat bei den Beschlüssen zu den Wirtschaftsplänen.

  • Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

    Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

    Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

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    EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

    Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

    Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

    Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

    Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

    Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.