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Tierpark Bochum: Rat soll EU-konforme Finanzierung bis 2035 beschließen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
18.12.2025RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

Die Stadt will die Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fortsetzen. Der bisherige Betrauungsakt läuft Ende 2025 aus – ohne Neuregelung wären die jährlichen Zuschüsse von 1,18 Millionen Euro nicht EU-rechtskonform.

Verlängerung der DAWI-Betrauung notwendig

Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät am 11. Dezember über die Vorlage, die finale Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Die ursprünglich 2016 beschlossene Betrauung der Tierpark Bochum gGmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) soll bis zum 31. Dezember 2035 verlängert werden.

Die Stadt ist mit rund 26 Prozent an der gemeinnützigen Gesellschaft beteiligt, weitere 74 Prozent hält der Verein Bochumer Tierparkfreunde. Der Tierpark finanziert sich über umsatzsteuerfreie Eintrittsentgelte und Spenden, benötigt aber zusätzlich städtische Zuschüsse für den laufenden Betrieb.

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EU-Beihilfenrecht macht Betrauungsakt erforderlich

Nach EU-Beihilfenrecht gelten städtische Zuschüsse grundsätzlich als schädliche Beihilfen, da sie den Wettbewerb verzerren können. Eine Ausnahme bildet der Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission für DAWI-Leistungen – vorausgesetzt, die jährlichen Ausgleichszahlungen übersteigen nicht 15 Millionen Euro und das Unternehmen wird förmlich betraut.

Als DAWI-Tätigkeiten definiert die Verwaltung das Halten und Züchten von Tieren, die Ermöglichung der Tierbeobachtung für alle Bevölkerungsgruppen, Bildungsveranstaltungen sowie die Präsentation einer Fossiliensammlung. Nicht als DAWI gelten die Verpachtung der Tierparkgaststätte und der Verkauf von Artikeln.

Trennungsrechnung für Non-DAWI-Aktivitäten

Der neue Betrauungsakt sieht eine strikte Trennung zwischen förderfähigen und nicht-förderfähigen Tätigkeiten vor. Die Gesellschaft muss durch eine Trennungsrechnung belegen, dass öffentliche Gelder nicht für kommerzielle Aktivitäten verwendet werden. Diese Trennung muss jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Mit den aktuell geplanten 1,18 Millionen Euro jährlich liegt die Förderung deutlich unter der EU-Höchstgrenze von 15 Millionen Euro. Die EU-Kommission plant für Ende 2025 eine Anhebung dieser Grenze auf 20 Millionen Euro, der finale Beschluss steht jedoch noch aus.

Unterlagen

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