Schlagwort: Grundschule

  • Die Linke erfragt Anmeldezahlen an Bochumer Schulen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Ausschuss für Schule und Bildungnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion möchte wissen, wie viele Schulplätze für das Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen und wie viele Anmeldungen eingegangen sind. Die Daten sollen Aufschluss über Kapazitätsengpässe und Handlungsbedarfe geben.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage zu den Anmeldezahlen der Bochumer Schulen für das kommende Schuljahr 2026/27 eingereicht. Ratsmitglied Elias Bala will von der Verwaltung detaillierte Informationen zu verfügbaren Schulplätzen, eingegangenen Anmeldungen und Ablehnungen erhalten.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Anfrage umfasst drei spezifische Punkte:

    • Wie viele verfügbare Plätze standen bei den Anmeldungsverfahren für Grundschulen und Sekundarstufe I zur Verfügung?
    • Wie viele Anmeldungen gingen im Rahmen der Anmeldungsverfahren ein?
    • Wie viele Bewerberinnen und Bewerber wurden abgelehnt?

    Alle Daten sollen schulscharf aufgeschlüsselt werden, um ein präzises Bild der Situation an den einzelnen Standorten zu erhalten.

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    Rückschlüsse auf Schulentwicklungsplanung

    Nach Ansicht der Linksfraktion ermöglichen die Anmeldezahlen und verfügbaren Schulplätze wichtige Rückschlüsse auf die Nachfrage nach einzelnen Schulstandorten und Schulformen. Die Daten lieferten Hinweise auf Kapazitätsengpässe, unterschiedliche Attraktivität von Schulen sowie potenzielle Handlungsbedarfe in der Schulentwicklungsplanung.

    Die Anfrage wird in der 3. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21. Mai 2026 behandelt. Die Fraktion bittet um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.

  • Ehemalige Grundschule Südfeldmark: Stadt plant Wohnbebauung für 2027

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantwortet Fragen der Bezirksvertretung Wattenscheid zur Zukunft des Geländes an der Roonstraße. Das städtische Grundstück soll für eine wohnbauliche Entwicklung vermarktet werden.

    Grundstück bleibt in städtischem Eigentum

    Das Gelände der 2024 abgerissenen Grundschule in Wattenscheid-Südfeldmark an der Roonstraße befindet sich weiterhin im Eigentum der Stadt. Dies bestätigt die Verwaltung in ihrer Antwort auf Anfragen aus der Bezirksvertretung Wattenscheid. Das Schulgebäude war nach jahrelangem Leerstand und Vandalismus abgerissen worden.

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    Keine Pläne für Flüchtlingsunterbringung

    Entgegen Berichten von Bürgern gibt es derzeit kein Bauvorhaben auf dem Gelände zur Ansiedlung von Asylbewerbern und geflüchteten Migranten. Die Verwaltung verneint entsprechende Planungen für 2026.

    Wohnbauliche Entwicklung geplant

    Das Grundstück wurde nicht in einzelne Baugrundstücke aufgeteilt. Stattdessen beabsichtigt die Verwaltung, die Vermarktung für eine wohnbauliche Entwicklung im Laufe des Jahres 2027 durchzuführen.

    Informationen über städtische Website

    Über die konkreten Planungen will die Stadt die Öffentlichkeit über ihre Website informieren. Grundstücksangebote der Stadt sind zu den entsprechenden Veröffentlichungszeiträumen unter www.bochum.de/grundstuecke zu finden.

    Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird am 21. April 2026 über diese Entwicklungen informiert.

  • Verwaltung informiert über Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    14.01.2026Ausschuss für Schule und BildungDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Schulverwaltungsamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion zum schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantwortet. Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler einen Anspruch auf einen OGS-Platz, bis 2029 wird dieser auf alle Klassenstufen ausgeweitet.

    Die Verwaltung hat bereits umfassende Planungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden für jeden Grundschulstandort individuelle Betreuungsquoten zwischen 80 und 95 Prozent ermittelt. Gleichzeitig laufen an allen Standorten Begehungen der Küchen- und Speiseräume, um notwendige Kapazitätserweiterungen zu planen.

    Investitionen und bauliche Maßnahmen

    Für den Ganztagsausbau stehen insgesamt 14.050.193 Euro aus der Förderrichtlinie des Bundes zur Verfügung. Die Mittel werden für bauliche Erweiterungen, zusätzliche Betreuungsräume sowie die Modernisierung von Küchen und Speiseräumen eingesetzt. Neue Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur noch mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet, um eine flexible Nutzung zu ermöglichen.

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    Personalbedarf steigt deutlich

    Bis zur vollständigen Einführung des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/2030 müssen voraussichtlich rund 80 zusätzliche Vollzeitstellen unterschiedlicher Qualifikation geschaffen werden. Da Bochum das Trägermodell gewählt hat, liegt die Verantwortung für die Personalgewinnung bei den Trägern der Schulbetreuungsmaßnahmen. Diese haben jedoch bereits signalisiert, dass sich die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte zunehmend schwierig gestaltet.

    Alle Erstklässler sollen Platz bekommen

    Nach aktuellem Stand wird voraussichtlich für alle anspruchsberechtigten Erstklässler im Schuljahr 2026/2027 ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen. Eine abschließende Bewertung ist jedoch erst nach dem Aufnahmeverfahren im Frühjahr 2026 möglich.

    Risiko für höhere Klassen

    Die Verwaltung räumt ein gewisses Risiko ein, dass durch die vorrangige Vergabe von Plätzen an Erstklässler zunächst Engpässe für Kinder der höheren Grundschulklassen entstehen können. Die Stadt ist jedoch bemüht, allen Kindern mit Betreuungsbedarf ein Angebot bereitzustellen.

    Die Anmeldung für Betreuungsplätze erfolgt wie bisher voraussichtlich in der letzten Januar- und ersten Februarwoche 2026, die finale Platzvergabe um die Osterferien herum.

  • Sportgutscheine für alle Grundschulkinder erfolgreich gestartet

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.01.2026Ausschuss für Sport, Bewegung und FreizeitDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
    05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Das Programm „Sportgutscheine für Erstklässler“ wurde erfolgreich auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Seit November 2025 können alle Grundschulkinder bis März 2026 die Gutscheine bei Sportvereinen einlösen. Die Verwaltung berichtet über positive Resonanz der ersten Aktionen.

    Programm wird deutlich ausgeweitet

    Mit einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion „Die Grünen“ wurde die Verwaltung beauftragt, das bestehende Programm „Sportgutscheine für Erstklässler“ ab dem Schuljahr 2025/2026 auf alle Grundschulklassen (1 bis einschließlich 4) auszuweiten. Über einen Änderungsantrag der Koalition zum Doppelhaushalt 2025/26 erhielt die Sportverwaltung zusätzliche finanzielle Mittel für das erstmals 2022 aufgelegte Programm.

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    Positive Bilanz der ersten Aktion

    Die erste Aktion für die Erstklässler des Schuljahres 2024/2025 startete im April 2025 und zeigt erfreuliche Ergebnisse: 181 Gutscheine wurden über 42 Schulen bei 61 Sportvereinen in 15 verschiedenen Sportarten eingelöst.

    Zweite Runde bereits gestartet

    Im November 2025 begann die zweite Aktion für das Schuljahr 2025/26, bei der nun alle Grundschulkinder anspruchsberechtigt sind. Die operative Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Sportreferat und dem Stadtsportbund. Bis März 2026 haben Grundschulkinder die Möglichkeit, Gutscheine bei Vereinen einzureichen.

    Zusätzliche Mittel für Fortführung nötig

    Für eine Fortführung oder Verstetigung des Programms müsste die Sportverwaltung erneut mit zusätzlichen Haushaltsmitteln ausgestattet werden. Eine Finanzierung aus dem laufenden Budget ist nach Angaben der Verwaltung nicht möglich.