Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 22.01.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
| 25.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Das Tiefbauamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Barrierefreiheit der Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe beantwortet. Demnach wären die erforderlichen Rampenlängen mit den vorhandenen städtischen Grundstücken nicht realisierbar.
Hintergrund der Anfrage
Die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe ist derzeit ausschließlich über Treppen erreichbar. Die Grünen-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 darauf hingewiesen, dass damit Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern von der Nutzung ausgeschlossen sind. Die Fraktion fragte an, ob eine Rampe realisierbar sei und welche Kosten dabei entstehen würden.
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Zur technischen Machbarkeit: Bei einer maximal zulässigen Rampenneigung von 6 Prozent ergeben sich aus den vorhandenen Höhenunterschieden folgende erforderliche Entwicklungslängen:
- Seite Hermannshöhe: ca. 73,30 Meter
- Seite Kreuzstraße: ca. 25 Meter
Die derzeit in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke reichen für diese Rampenlängen nicht aus. Die Herstellung der Rampen wäre laut Verwaltung nur mit erheblichem bautechnischen Aufwand und einem vorherigen Grunderwerb möglich. Dieser Aufwand werde als unverhältnismäßig hoch bewertet.
Zu den Kosten: Eine seriöse Kostenschätzung sei ohne vorherige Planung nicht möglich, da es sich um Flächen handelt, die sich noch in Fremdbesitz befinden.
Weiteres Verfahren
Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.