Schlagwort: Mobilität

  • Verwaltung: Barrierefreier Zugang zur Unterführung Kreuzstraße/Hermannshöhe technisch möglich, aber unverhältnismäßig aufwendig

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt hat die Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Barrierefreiheit der Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe beantwortet. Demnach wären die erforderlichen Rampenlängen mit den vorhandenen städtischen Grundstücken nicht realisierbar.

    Hintergrund der Anfrage

    Die Unterführung zwischen Kreuzstraße und Hermannshöhe ist derzeit ausschließlich über Treppen erreichbar. Die Grünen-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 22. Januar 2026 darauf hingewiesen, dass damit Menschen im Rollstuhl oder mit anderen Gehhilfen sowie Personen mit Kinderwagen oder Fahrrädern von der Nutzung ausgeschlossen sind. Die Fraktion fragte an, ob eine Rampe realisierbar sei und welche Kosten dabei entstehen würden.

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    Antwort der Verwaltung

    Zur technischen Machbarkeit: Bei einer maximal zulässigen Rampenneigung von 6 Prozent ergeben sich aus den vorhandenen Höhenunterschieden folgende erforderliche Entwicklungslängen:

    • Seite Hermannshöhe: ca. 73,30 Meter
    • Seite Kreuzstraße: ca. 25 Meter

    Die derzeit in städtischem Besitz befindlichen Grundstücke reichen für diese Rampenlängen nicht aus. Die Herstellung der Rampen wäre laut Verwaltung nur mit erheblichem bautechnischen Aufwand und einem vorherigen Grunderwerb möglich. Dieser Aufwand werde als unverhältnismäßig hoch bewertet.

    Zu den Kosten: Eine seriöse Kostenschätzung sei ohne vorherige Planung nicht möglich, da es sich um Flächen handelt, die sich noch in Fremdbesitz befinden.

    Weiteres Verfahren

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 25. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung verstärkt Kontrollen wegen Falschparkens vor Bushaltestelle MLK in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung reagiert auf eine erneute Anfrage der SPD-Fraktion zum Autohaus Darmas an der Voedestraße: Lieferfahrzeuge blockieren dort regelmäßig die Bushaltestelle „MLK“ in zweiter Reihe – auch für Rettungswagen. Die Verwaltung kündigt verstärkte Kontrollen an, räumt aber ein, dass strukturelle Lösungen kaum möglich sind.

    Hintergrund: Blockierte Haltestelle vor Unfallkrankenhaus

    Im Bereich der Bushaltestelle „MLK“ an der Voedestraße in Wattenscheid kommt es nach Angaben der SPD-Fraktion mehrmals wöchentlich zu Verkehrsbehinderungen. Fahrzeuge des Autohauses Darmas stehen demnach in zweiter Reihe direkt vor der Haltestelle – obwohl das Unternehmen über ein ausreichend großes Firmengelände verfügt. Betroffen ist auch die Buslinie 363, die die katholischen Kliniken (MLK) als einen der größten Arbeitgeber Wattenscheids anfährt. In dringenden Fällen sei es Rettungswagen (RTW) dadurch nicht möglich, das Unfallkrankenhaus anzufahren.

    Die Situation war bereits zuvor Gegenstand politischer Anfragen. In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 30. April 2026 richtete die SPD-Fraktion erneut eine formelle Anfrage an die Verwaltung.

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    Antwort der Verwaltung: Kontrollen, aber keine Dauerüberwachung

    Die Stadtverwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

    • Die städtische Verkehrsüberwachung kontrolliert den Bereich bereits im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.
    • Festgestellte Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung werden geahndet.
    • Anlässlich der Anfrage werden die Kontrollen nochmals verstärkt.
    • Eine dauerhafte Überwachung ist angesichts der Vielzahl zu kontrollierender Stellen im Stadtgebiet nicht möglich; Kontrollen bleiben zwangsläufig Momentaufnahmen.

    Keine baulichen oder verkehrsrechtlichen Zusatzmaßnahmen möglich

    Die Verwaltung verweist ergänzend auf frühere Stellungnahmen von Tiefbauamt und Bauordnungsamt (u. a. Vorlage Nr. 20251887). Deren Fazit: Weder baurechtliche Maßnahmen noch zusätzliche Verkehrsregelungen über die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung hinaus stehen zur Verfügung, um das unerlaubte Laden auf der Fahrbahn zu unterbinden.

    Die Antwort der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

  • Verwaltung antwortet auf Anfrage zu Straßenzustand Rembrandtweg und Am Hosiepen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-WattenscheidDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Das Tiefbauamt der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid zum baulichen Zustand der Straßen Rembrandtweg und Am Hosiepen geantwortet. Abhängig von ausstehenden Baugrunduntersuchungen ist entweder eine Deckensanierung noch in diesem Jahr oder eine grundhafte Erneuerung ab 2027/2028 vorgesehen.

    Hintergrund der Anfrage

    Die SPD-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 3. März 2026 nach dem baulichen Zustand und möglichen Sanierungsmaßnahmen für den Rembrandtweg und die Straße Am Hosiepen gefragt. Anlass war der Kontrast zu laufenden Sanierungsarbeiten in der benachbarten Varenholzstraße und in der Mecklenbecke. Aus der Bürgerschaft waren Rückmeldungen über erhebliche Substanzschäden eingegangen. Neben altersbedingtem Verschleiß wurde dabei insbesondere die regelmäßige Nutzung durch den Bogestra-Gelenkbus der Linie 389 als Ursache genannt.

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    Sanierungsplanung abhängig von Baugrunduntersuchungen

    Die Verwaltung bestätigt, dass beide Straßen eine schlechte Fahrbahndecke aufweisen und die Erneuerung der Deckschichten bereits als betrieblicher Unterhaltungsschwerpunkt im Fokus steht. Ob eine grundhafte Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus notwendig ist, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen, da die beauftragten Baugrunduntersuchungen noch ausstehen. Die Verwaltung skizziert zwei Szenarien:

    • Sollte eine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus erforderlich sein, ist diese aus haushaltsplanerischen Gründen frühestens 2027/2028 möglich.
    • Reicht eine Fahrbahndeckensanierung mit partieller Verstärkung des Aufbaus aus, sollen die Arbeiten zeitnah ausgeschrieben werden. Abhängig von der Witterung könnte der Baubeginn noch in diesem Jahr (2026) erfolgen.

    Unabhängig davon sichert die Verwaltung zu, verkehrsgefährdende Schäden im Rahmen der laufenden baulichen Unterhaltung umgehend zu beseitigen.

    Verkehrssicherheit: Qualitätsmängel, aber keine akute Gefährdung festgestellt

    Zur Frage der Verkehrssicherheit bestätigt die Verwaltung, dass die beschädigte und durch kleinteilige Reparaturen geprägte Oberfläche aus Radverkehrssicht zu erheblichen Qualitätseinbußen führt. Eine grundsätzliche Verkehrsgefährdung sei bei einer Ortsbegehung jedoch an keiner Stelle festgestellt worden. Gleichwohl weist die Verwaltung darauf hin, dass die vorgeschädigte Oberfläche insbesondere nach Frostperioden zur Entstehung von Schlaglöchern neigt, die als Gefahrenquelle einzustufen seien.

    Buslinienverkehr als Priorisierungskriterium

    Zur Frage der Berücksichtigung des Linienbusbetriebs erklärt die Verwaltung, dass Straßenabschnitte mit verkehrenden Buslinien bei der Priorisierung von Deckensanierungsmaßnahmen grundsätzlich besonders berücksichtigt werden. Ziel sei es, den Fahrkomfort für Fahrgäste zu verbessern und gleichzeitig die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.

    Die Antwort der Verwaltung ist zur Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 30. Juni 2026 vorgesehen.

  • Verwaltung öffnet Lehrerparkplätze außerhalb der Schulzeiten für Anwohner

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    23.04.2026Bezirksvertretung Bochum-MitteDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung will den Parkdruck in Wohngebieten durch die Nutzung von Lehrerparkplätzen außerhalb der Schulzeiten reduzieren. Nach 16 Uhr nachmittags bis 7 Uhr morgens können externe Fahrzeuge auf nicht abgeschrankten Schulparkplätzen parken.

    SPD-Fraktion fragt nach Parkplatzsituation

    Die SPD-Fraktion im Bezirk Mitte hatte bei der Bezirksvertretung nachgefragt, ob das Parken auf Lehrerparkplätzen außerhalb der Schulzeiten wirklich verboten sei. Hintergrund waren Beschwerden von Anwohnern der Lina-Morgenstern-Schule, die berichteten, dass der Hausmeister an spät abends parkende Personen Warnzettel mit Abschleppandrohung verteilt habe.

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    Hausrecht ermöglicht flexible Regelungen

    Die Verwaltung erklärt in ihrer Antwort, dass die Zentralen Dienste als Gebäudeeigentümer das Hausrecht haben und dieses auf die Schulhausmeister übertragen. Grundsätzlich seien die Zentralen Dienste an stadtortbezogenen individuellen Lösungen interessiert.

    Parkplätze ohne Schranken können geöffnet werden

    Wenn Parkplätze nicht mit einer Schranke versehen sind, wäre eine Öffnung für externe Nutzer möglich. Die Beschilderung bezieht sich in der Regel auf die Zeiten des Schul- und Sporthallenbetriebes. Daher besteht nach 16 Uhr nachmittags bis 7 Uhr morgens des Folgetages die Möglichkeit des Parkens für Externe.

    Probleme durch nicht rechtzeitig entfernte Fahrzeuge

    Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass in der Vergangenheit externe Fahrzeuge nicht rechtzeitig vor Schulbeginn vom Parkplatz entfernt wurden. Deshalb mussten die Zentralen Dienste zu den beschriebenen Maßnahmen mit Warnzetteln und Abschleppandrohungen greifen.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte nimmt die Antwort der Verwaltung am 25. Juni 2026 zur Kenntnis.

  • E-Scooter in Bochum: Verwaltung beantwortet Fragen zu Sicherheit und Regulierung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat detailliert auf eine AfD-Anfrage zu E-Scootern geantwortet. Derzeit sind 2.500 E-Scooter von vier Anbietern im Stadtgebiet aktiv. 2025 ereigneten sich 77 Unfälle mit 66 Verletzten, hauptsächlich durch falsches Fahren auf Gehwegen und Alkoholeinfluss.

    Aktuelle Situation der E-Scooter

    Im Stadtgebiet Bochum sind derzeit insgesamt 2.500 E-Scooter von vier verschiedenen Anbietern im Einsatz. Alle Anbieter verfügen über eine gültige Sondernutzungserlaubnis. Die Verwaltung hat umfangreiche Auflagen für die Betreiber festgelegt, die bestimmte Bereiche für das Bereitstellen und Abstellen der Fahrzeuge ausschließen.

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    Unfallstatistik zeigt Problembereiche auf

    Die Polizeistatistik für 2025 weist 77 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern aus, bei denen 66 Personen verletzt wurden. Als Hauptunfallursachen identifizierte die Polizei:

    • Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z.B. Gehweg, Radweg)
    • Alkoholeinfluss
    • Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
    • Sonstiges Fehlverhalten

    Ordnungswidrigkeiten und Beschwerden

    Die Stadt Bochum bearbeitete 2025 insgesamt 72 Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit E-Scootern. Aus Erfahrung der Verwaltung konzentrieren sich Bürgerbeschwerden hauptsächlich auf:

    • Falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen
    • Herumliegende E-Scooter auf Grünflächen
    • Nicht betriebsbereite E-Scooter

    Umfangreiche Verbotszonen definiert

    Das Bereitstellen von E-Scootern sowie der Beginn und die Beendung des Mietvorgangs ist in zahlreichen Bereichen ausgeschlossen, darunter Park- und Grünflächen, Fußgängerzonen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und gemeinsame Rad-/Gehwege mit weniger als 2,5 Meter Breite. Zusätzlich wurden sechs feste Abstellflächen im Innenstadtbereich eingerichtet.

    Finanzielle Bilanz der Stadt

    Seit März 2025 erzielte die Stadt durch Sondernutzungsgebühren rund 95.000 Euro. Aus Verwarn- und Bußgeldern kamen weitere 9.950 Euro zusammen. Die Verwaltung entfernt selbst keine falsch abgestellten E-Scooter, sondern kontaktiert bei Beschwerden die jeweiligen Anbieter.

    Bewertung und Ausblick

    Bezüglich der Entscheidung Gelsenkirchens, E-Scooter zeitweise zu verbieten, will die Verwaltung eine abschließende gerichtliche Entscheidung abwarten. Gleichzeitig arbeitet sie an einem E-Scooter-Konzept, das unter anderem die Ausweitung fester Abstellflächen vorsieht.

    Die Verwaltung bewertet den Einfluss der E-Scooter auf Stadtbild und Barrierefreiheit als „problembehaftet“, bemüht sich jedoch, negative Auswirkungen zu minimieren, ohne das Angebot komplett zu untersagen. Im städtischen Nachhaltigkeitskonzept spielen E-Scooter keine signifikante Rolle.

  • Opeltrasse: Verwaltung rechtfertigt erneute Sperrung nach Kritik der AfD

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum hat auf Vorwürfe der AfD-Fraktion reagiert, wonach die Sperrung der erst im Dezember eröffneten Opeltrasse auf einen Planungsfehler zurückzuführen sei. Die Verwaltung weist die Kritik zurück und erklärt die Hintergründe der notwendigen Bauarbeiten.

    Bauarbeiten der Autobahn GmbH erfordern Zugang

    Die Opeltrasse muss zwischen Wiemelhauser Straße und Steinkuhlstraße für etwa ein Jahr gesperrt werden, damit die Autobahn GmbH des Bundes Arbeiten an der angrenzenden Autobahnausfahrt sowie an der Lärmschutzwand südlich der A448 durchführen kann. Ein direkter Zugang über die Opeltrasse ist laut Verwaltung erforderlich, da eine Andienung der Baustelle nördlich der A448 nicht möglich ist.

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    Abstimmung zwischen Stadt und Autobahn GmbH

    Die Verwaltung war bereits seit 2024 über die geplante Maßnahme der Autobahn GmbH informiert. Der genaue Zeitraum wurde der Stadt Bochum jedoch erst kurz vor Beginn der Sperrung mitgeteilt. Nach Angaben der Verwaltung fand eine Abstimmung statt, und der Geh- und Radweg wurde bewusst vor Abschluss aller anderen Maßnahmen realisiert. In die internen Prozesse und Bauabläufe der Autobahn GmbH sei die Stadtverwaltung jedoch nicht eingebunden.

    Schutz der Opeltrasse und Haftung

    Die Verantwortung für den Schutz der Oberfläche der erst kürzlich fertiggestellten Opeltrasse liegt bei der Autobahn GmbH. Etwaige Schäden werden durch die Autobahn GmbH beseitigt und gegebenenfalls auf deren Kosten instand gesetzt.

    Beratung in den Gremien

    Die Antwort der Verwaltung wird am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnis genommen und anschließend am 2. Juli 2026 im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur behandelt.

  • Defekte Rolltreppen an U-Bahn-Stationen verzögern sich weiter

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine CDU-Anfrage zu längerfristigen Ausfällen von Rolltreppen an U-Bahn-Stationen. Die geplante Reparatur am Bermudadreieck/Musikforum verschiebt sich bis ins vierte Quartal 2026.

    Die CDU-Ratsfraktion hatte sich nach den Ursachen für langanhaltende Rolltreppenschäden an verschiedenen U-Bahn-Stationen erkundigt. Im Fokus stand dabei besonders die seit Jahren defekte Rolltreppe am stark frequentierten Bahnhof Bermudadreieck/Musikforum.

    Nagerschaden führte zu kompletter Erneuerung

    Die Rolltreppe am Bermudadreieck/Musikforum fiel aufgrund eines Nagerschadens aus, der umfangreiche Reinigungsarbeiten zur Folge hatte. Nach der Schadensaufnahme stellte sich heraus, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar war, sodass eine komplette Ersatzbeschaffung notwendig wurde.

    Der Beschaffungsprozess begann 2024 und umfasste die Bereitstellung eigener Finanzmittel, die Beantragung von Fördermitteln sowie Ausschreibung und Vergabe der Leistungen.

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    Inbetriebnahme verschiebt sich weiter

    Entgegen der ursprünglich angekündigten Wiederinbetriebnahme bis Ende Juni 2026 verzögert sich das Projekt erheblich. Der frühestmögliche Einbautermin wäre nun September 2026, allerdings stehen die erforderlichen Sperrgenehmigungen im Bereich des Bermuda3Eck noch aus.

    Da die Bauarbeiten Einschränkungen bei der Außengastronomie zur Folge hätten, geht die Verwaltung davon aus, dass Einbau und Inbetriebnahme erst im vierten Quartal 2026 erfolgen werden.

    Drei Kategorien von Rolltreppenschäden

    Die Verwaltung kategorisiert die längerfristigen Ausfälle seit 2020 in drei Bereiche:

    • Geplante Erneuerung (4-6 Monate Ausfall): Betroffen waren die Bahnhöfe Bochum Hauptbahnhof, Rathaus Nord und Deutsches Bergbaumuseum
    • Technischer Defekt mit notwendiger Erneuerung (9 Monate bis mehrere Jahre): Riemke Markt, Schauspielhaus, Deutsches Bergbaumuseum und Bermudadreieck/Musikforum
    • Externe Baumaßnahmen der Stadt (4-9 Monate): Rathaus Nord und Zeche Constantin

    Bogestra setzt auf konsequente Ersatzbeschaffung

    Als einzige Möglichkeit zur Reduzierung künftiger Ausfallzeiten sieht die Bogestra die konsequente Ersatzbeschaffung abgängiger Fahrtreppen an. Die aktuellen Rahmenbedingungen erschweren schnelle Reparaturen: begrenzte Marktverfügbarkeit leistungsfähiger Firmen, Material- und Ersatzteilverfügbarkeit sowie einzuplanende Vorlaufzeiten bei der Finanzmittelbeschaffung.

  • Verwaltung sieht keine Möglichkeit für häufigere Kontrollen in der Kreuzstraße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung hält die derzeitigen Kontrollen des Parkverbots in der Kreuzstraße im Bermudadreieck für ausreichend. Eine Ausweitung der Überwachung ist nach Angaben des Tiefbauamts derzeit nicht vorgesehen, obwohl die CDU-Fraktion Probleme mit illegalen Parkern sieht.

    CDU-Fraktion sieht Gefahren durch Falschparker

    Die CDU-Fraktion hatte in der Ratssitzung vom 19. März 2026 auf Probleme durch beidseitiges Parken in der Kreuzstraße hingewiesen. Trotz aufgestellter Sperrpfosten würden Autofahrer insbesondere in den Abendstunden in dem gelb markierten Bereich parken. Dies erschwere die Zufahrt von Rettungsfahrzeugen und gefährde Fußgänger beim Überqueren der Straße zwischen Kortum und Brüderstraße.

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    Bestehende Verkehrsregelungen

    In dem betroffenen Abschnitt der Kreuzstraße gilt tagsüber zwischen 5 und 20 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot, nachts zwischen 20 und 5 Uhr ein absolutes Haltverbot. Das beschriebene Parken ist damit grundsätzlich verboten.

    Verwaltung sieht intensive Kontrollen als ausreichend

    Das Tiefbauamt teilt mit, dass der Bereich bereits mehrmals täglich durch den Außendienst der städtischen Verkehrsüberwachung kontrolliert wird, auch durch die Nachtschicht. Die Kreuzstraße zähle damit zu den am intensivsten kontrollierten Bereichen im Stadtgebiet.

    Eine weitere Verdichtung der Kontrollen sei unter Berücksichtigung anderer zu überwachender Straßen und Plätze derzeit nicht vorgesehen. Bei festgestellten Verstößen schreite die Verkehrsüberwachung entsprechend ein, Ordnungswidrigkeiten würden durch die Bußgeldstelle geahndet.

  • Verwaltung verteidigt Carsharing-Parkplätze an der Herner Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Alternative zum umstrittenen Carsharing-Standort in Riemke. Trotz Kritik von Gewerbetreibenden an der Herner Straße 365 sollen die zwei Stellplätze nicht verlegt werden.

    SPD kritisiert Standortwahl

    Die SPD-Fraktion hatte die Einrichtung von zwei Carsharing-Parkplätzen an der Herner Straße 365 scharf kritisiert. In dem 200-Meter-Abschnitt zwischen Von-Gall-Straße und Auf dem Dahlacker haben sich 18 Gewerbebetriebe angesiedelt, die zuvor leerstehende Räume am Riemker Markt wiederbelebt haben. Von ursprünglich neun allgemein nutzbaren Parkplätzen wurden zwei zu exklusiven Carsharing-Stellplätzen umgewidmet.

    Besonders problematisch sehen die Gewerbetreibenden, dass die Carsharing-Fahrzeuge die reservierten Plätze bislang nicht nutzen, während bereits Falschparker abgeschleppt und Bußgelder von 55 Euro verhängt wurden.

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    Verwaltung begründet Standortentscheidung

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt mehrere Gründe für die Standortwahl an:

    • Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus) ist für Carsharing-Konzepte zentral
    • Der ursprünglich präferierte Taxenstand neben dem Riemker Markt bietet keine verkehrssichere Lösung für beide Fahrzeugarten
    • Der Marktplatz selbst scheidet wegen des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkts aus
    • Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich bereits zwei Behindertenparkplätze

    Keine Verlegung geplant

    Eine kurzfristige Verlagerung der Carsharing-Stellplätze schließt die Verwaltung aus. Der gewählte Standort biete Sichtweite zum Marktplatz, behindere weder Taxen noch den Wochenmarkt und ermögliche eine verkehrssichere Zu- und Abfahrt.

    Überwachung im Rahmen der Verkehrskontrolle

    Die Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert. Dabei achtet die Stadt darauf, dass die Stationen nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden, damit Carsharing-Nutzer ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zurückgeben können.

    Ausbau des Carsharing-Angebots

    Derzeit gibt es in Bochum 24 Carsharing-Standorte mit 46 Fahrzeugen, davon 14 Stationen im öffentlichen Straßenraum. Die Zahl der Fahrzeuge soll zeitnah auf 51 aufgestockt werden.

  • Stadt erklärt Parkplätze für E-Autos ohne Ladesäule

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    02.07.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Verwaltung beantwortet eine AfD-Anfrage zur Ausweisung von Elektrofahrzeug-Stellplätzen ohne Ladeinfrastruktur. 26 solcher Parkplätze sollen zeitnah zurückgebaut werden.

    Die Stadt Bochum verfügt derzeit über insgesamt 468 ausgewiesene Stellplätze für Elektrofahrzeuge. Davon befinden sich 369 im öffentlichen Straßenraum und 99 in den von der WEG betriebenen Parkhäusern mit Elektrolademöglichkeit.

    26 Parkplätze ohne Ladesäule

    Aktuell gibt es noch 26 Parkplätze, die zwar für Elektrofahrzeuge ausgewiesen sind, aber über keine Ladeeinrichtung verfügen. Diese Situation erklärt die Verwaltung mit der ursprünglichen Planung: Insgesamt wurden 50 Parkplätze für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule ausgewiesen, um die Attraktivität zu steigern.

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    Rückbau bereits eingeleitet

    Von diesen 50 Parkplätzen konnten bereits 24 nachträglich mit einer Ladesäule ausgestattet werden. An den verbleibenden 26 Standorten war eine Installation aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Der Rückbau dieser Parkplätze wurde bereits veranlasst und wird nach Angaben der Verwaltung in Kürze abgeschlossen.

    Keine neuen Parkplätze ohne Ladesäule

    Zukünftig wird es keine Parkflächen für Elektrofahrzeuge ohne Ladesäule im Stadtgebiet geben, versichert die Verwaltung. Die Anfrage der AfD-Fraktion bezog sich auf einen Bericht aus dem Jahr 2024 über entsprechende Stellplätze sowie auf Kritik des Bundesrechnungshofs an der öffentlichen Ladeinfrastruktur.