Schlagwort: Tierschutz

  • Stadt stockt Tierheim-Finanzierung um 1,01 Millionen Euro auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Verwaltung beantragt zusätzliche Haushaltsmittel für das Tierheim Bochum, da die Kosten für die Unterbringung von Fundtieren deutlich gestiegen sind. Der Mehrbedarf entsteht durch höhere Fallzahlen, gestiegene Personal- und Betriebskosten sowie neue Bauvorhaben.

    Mehrbedarf durch gestiegene Kosten

    Das Ordnungsamt benötigt für 2026 zusätzlich 1,01 Millionen Euro für die Versorgung und Unterbringung von Fundtieren durch den Tierschutzverein Bochum, Hattingen und Umgebung e.V. Die ursprünglich veranschlagten 641.000 Euro reichen nicht aus, da der Verein mit Gesamtkosten von rund 1,3 Millionen Euro rechnet.

    Der Zuschuss war bereits 2025/2026 um 100.000 Euro erhöht worden, da ein Defizit absehbar war. Dennoch klafft eine Lücke von etwa 660.000 Euro für die laufenden Kosten. Zusätzlich plant die Stadt eine Kostenbeteiligung von 350.000 Euro für neue Quarantäne- und Krankenstationen.

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    Ursachen für die Kostensteigerungen

    Mehrere Faktoren führen zu den höheren Ausgaben:

    • Gestiegene Fallzahlen bei Fund- und sichergestellten Tieren
    • Anpassung der Gehälter an den TVöD und zusätzliches Personal
    • Höhere Betriebskosten und Verbrauchsmaterial
    • Neue Einrichtungen wie das 2021 eröffnete Kleintierhaus
    • Die im Juni 2025 in Betrieb genommene Katzenquarantänestation
    • Das geplante Hundehaus 4 mit einer Eröffnung in 2026

    Investitionen und Bauvorhaben

    Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren bereits an verschiedenen Baumaßnahmen beteiligt. Für das Kleintierhaus (Gesamtkosten 1,3 Millionen Euro) steuerte sie 375.000 Euro bei. Die Katzenquarantänestation in Form von zwei Containern finanzierte sie vollständig mit 72.000 Euro.

    Für die geplanten neuen Quarantäne- und Krankenstationen (Gesamtkosten etwa 3 Millionen Euro) haben sowohl der Deutsche Tierschutzbund als auch die Stadt jeweils 350.000 Euro zugesagt. Der Bau soll Mitte 2026 beginnen.

    Finanzierung über IT-Budget

    Die erforderlichen Deckungsmittel stammen aus dem Budget des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation. Dort werden bei den Software-Unterhaltsaufwendungen nicht alle veranschlagten Mittel benötigt, da verschiedene IT-Projekte günstiger ausfallen als geplant oder verzögert umgesetzt werden.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • CDU fragt nach Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in städtischen Grünanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion Bochum-Mitte will von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen gegen die zunehmende Ausbreitung von Kanada- und Nilgänsen in Stadtpark und Grummer Teichen ergriffen werden können. Die Verschmutzung durch die Tiere beeinträchtigt nach Ansicht der Christdemokraten die Nutzbarkeit der Anlagen erheblich.

    Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat eine umfangreiche Anfrage zur Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in innerstädtischen Grünanlagen gestellt. Das Schreiben von Dr. Sascha Dewender richtet sich an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke und soll in der Sitzung am 21. Mai 2026 behandelt werden.

    Verschmutzung beeinträchtigt Erholungswert

    Laut der Anfrage ist in den vergangenen Jahren eine zunehmende Verbreitung der beiden Gänsearten in Grünanlagen wie den Grummer Teichen und dem Stadtpark zu beobachten. Die Hinterlassenschaften der Tiere führten zu starken Verschmutzungen von Wegen und Liegewiesen, wodurch die Nutzbarkeit für Bürger erheblich eingeschränkt werde.

    Die CDU betont, dass eine Bejagung weder rechtlich noch praktisch eine nachhaltige Lösung darstelle und teilweise sogar kontraproduktive Effekte haben könne. Daher seien nachhaltige, tiergerechte und fachlich fundierte Vergrämungsmaßnahmen erforderlich.

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    Sechs konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage stellt die CDU sechs detaillierte Fragen:

    • Welche Möglichkeiten bestehen zur art- und fachgerechten Vergrämung in stark frequentierten Grünanlagen?
    • Welche Maßnahmen werden aktuell bereits umgesetzt, um die Population zu regulieren?
    • Welche Erfahrungen liegen mit verschiedenen Vergrämungsmaßnahmen vor (optische/akustische Reize, landschaftsgestalterische Veränderungen, Einschränkung von Fütterungen, Einsatz von geschultem Personal oder Tieren)?
    • Wurden alternative Maßnahmen wie Vegetationsveränderungen, Unattraktivmachen von Uferbereichen oder das Entfernen von Gelegen geprüft oder umgesetzt?
    • Wie bewertet die Verwaltung die hygienischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, insbesondere für Familien mit Kindern und sportlich aktive Bürger?
    • Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung zur Verbesserung der Nutzung der Grünanlagen?

    Fokus auf nachhaltige Lösungen

    Die Anfrage zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität in den stark genutzten Grünanlagen des Stadtbezirks zu verbessern. Dabei setzt die CDU ausdrücklich auf tiergerechte Lösungsansätze, die gleichzeitig den Bedürfnissen der erholungssuchenden Bevölkerung gerecht werden.

  • Stadt gewährt Gnadenhof Wattenscheid fünfjährige Duldung bei schwieriger Standortsuche

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.04.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Das Bauordnungsamt hat nach Feststellung der Baurechtswidrigkeit eine fünfjährige Duldung für den Gnadenhof Wattenscheid e.V. ausgesprochen. Trotz der Anerkennung des sozialen Wertes der Einrichtung stößt die Stadt bei der Suche nach alternativen Standorten und Fördermöglichkeiten an rechtliche Grenzen.

    Duldung verschafft Zeit für Standortsuche

    Nach der Feststellung der Baurechtswidrigkeit der errichteten Gebäude hat die Stadt in Absprache mit der Betreiberin des Gnadenhofes eine fünfjährige Duldung ausgesprochen. Diese Regelung soll der Betreiberin Zeit für die Suche nach einem neuen Grundstück verschaffen.

    Der Betrieb des Gnadenhofes stellt nach Einschätzung der Verwaltung eine Nutzung dar, die nur im Außenbereich möglich ist, jedoch nicht als privilegierte Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches gilt. Ideal wäre die Ansiedlung auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes mit bereits bestehenden Tierunterkünften.

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    Keine geeigneten städtischen Flächen verfügbar

    Die Stadt verfügt über keine Hofanlagen, die dem Gnadenhof zur Verfügung gestellt werden könnten. Das einzige konkret geprüfte Objekt in der Rauhendahlstraße 60 erfüllt zwar die Anforderungen bezüglich der Lage im Außenbereich, jedoch sind dort die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen zur Tierunterbringung nicht genehmigungsfähig.

    Mit dem Thema befasst waren neben der Bezirksvertretung Wattenscheid auch der Ausschuss für Planung und Grundstücke.

    Sozialer Wert anerkannt, aber strukturelle Grenzen

    Die Stadt erkennt den Wert des Gnadenhofes als niedrigschwellig zugänglichen Ort an, wo Kinder und Erwachsene Tieren begegnen und Verantwortung übernehmen können. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf Grenzen der derzeitigen Wirkung hin: Es ist kein pädagogisches Fachpersonal beschäftigt, und der Verein ist kein Träger der freien Jugendhilfe, was die Einbindung in kommunale Strukturen erschwert.

    Fördermöglichkeiten durch rechtliche Hürden begrenzt

    Der Gnadenhof erfüllt weder die Kriterien für städtische Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit noch der Kulturförderung. Für eine Mitgliedschaft im Kinder- und Jugendring wäre eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich, die nicht vorliegt.

    Auch Landesförderprogramme für Tierheime kommen nicht in Betracht, da der Gnadenhof ausdrücklich allen aufgenommenen Tieren ein „Zuhause auf Lebenszeit“ bietet und damit nicht die Kriterien einer tierheimähnlichen Einrichtung erfüllt. Einschlägige Bundes- oder EU-Förderungen sind der Verwaltung nicht bekannt.

  • Verwaltung lehnt Eingabe zu Gnadenhof Wattenscheid ab

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Die städtische Verwaltung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Eingabe des Gnadenhof Wattenscheid e.V. nicht zu behandeln. Der Verein hatte um Unterstützung bei der Standortsuche und Richtigstellung von Aussagen über angebliche Neubauten gebeten.

    Eingabe nach Kündigung durch Grundstückseigentümer

    Der Gnadenhof Wattenscheid e.V. hat nach eigenen Angaben zum 31.10.2026 die Kündigung vom Grundstückseigentümer erhalten. Als Grund für die Kündigung nennt der Verein Auskünfte der Stadt, wonach „Gebäude neu errichtet“ worden seien. Diese Darstellung weist der Verein als „nachweislich falsch“ zurück und behauptet, lediglich eingestürzte Strukturen aus den 1980er-Jahren wiederhergestellt zu haben.

    Der Verein führt seine sozialen Leistungen an, darunter die Integration von Langzeitarbeitslosen, Unterstützung von Menschen mit psychischen Belastungen und Suchtproblemen sowie Praktikumsplätze für Schüler.

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    Verwaltung verweist auf Luftbildauswertung

    Das Bauordnungsamt widerspricht der Darstellung des Vereins grundsätzlich. Aus der historischen Luftbildauswertung gehe hervor, dass bis 2001 „keinerlei baulichen Anlagen auf dem Grundstück vorhanden waren“. Die Entwicklung der baulichen Anlagen und Nutzungen habe sich bis 2019 vollzogen.

    Baugenehmigungen lägen dem Bauordnungsamt nicht vor, auch konnte die Betreiberin keine vorlegen. Eine Ordnungsverfügung auf Rückbau aller baulichen Anlagen sei rechtskräftig geworden. Die Verwaltung habe der Betreiberin jedoch eine fünfjährige Frist eingeräumt.

    Ablehnung nach Hauptsatzung

    Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe nicht zu behandeln. Sie falle unter § 9 Absatz 4 der Hauptsatzung, wonach Eingaben abgelehnt werden können, wenn Rechtsmittel gegeben sind oder der Gegenstand die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns ist.

    Warum die Eigentümerin gekündigt hat, sei der Verwaltung nicht bekannt, heißt es in der Vorlage. Der Planungsausschuss soll am 22. Januar 2026 über die Empfehlung entscheiden.

  • Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt fragt nach Tierschutz bei Pferdesportveranstaltungen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    04.03.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und NachhaltigkeitDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt will von der Verwaltung wissen, wie der Tierschutz bei Reitturnieren in der Stadt überwacht wird. In einer Anfrage für den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit stellt sie sechs konkrete Fragen zu Kontrollen und Verstößen.

    Tierschutz soll an erster Stelle stehen

    Ratsmitglied Stefanie Beckmann begründet die Anfrage mit grundsätzlichen Tierschutzproblemen im Pferdesport. Laut Medienberichten komme es bei Pferdesportveranstaltungen immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stelle in seinen Leitlinien klar fest, dass Manipulationen oder Hilfsmittel, die Pferden ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Angst zufügen, unerlaubt und tierschutzwidrig seien.

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    Ordnungs- und Veterinäramt zuständig

    In Bochum ist das Ordnungs- und Veterinäramt für die Überwachung tierschutzrechtlicher Bestimmungen zuständig. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Tierschutzes bei Reitturnieren, die von verschiedenen Vereinen wie der Bochumer Reiterschaft, dem LRV Wattenscheid, dem RV Gut Havkenscheid oder dem RFZ Bochum-Nord durchgeführt werden.

    Kontrollen führen oft zu Konflikten

    Die Ratsgruppe verweist auf ein Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz aus dem Jahr 2022. Darin wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen nicht selten zu Konflikten führten und deswegen von den zuständigen Ämtern nur selten durchgeführt würden. Das Merkblatt empfiehlt, Reitturniere mit zwei Tierärzten und einer Hilfskraft gemeinsam zu kontrollieren.

    Sechs konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Ratsgruppe möchte unter anderem wissen, wie viele Pferdesportveranstaltungen in den vergangenen fünf Jahren angezeigt und kontrolliert wurden. Außerdem fragt sie nach festgestellten Verstößen, deren Konsequenzen und ob die Verwaltung die Anzahl der Kontrollen künftig ausweiten will. Die Fragen sollen in der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 4. März 2026 behandelt werden.