Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Bezirksvertretung Wattenscheid regt Dach- und Fassadenbegrünung an

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat eine Initiative für mehr Grün in der Wattenscheider Innenstadt gestartet. Neben privaten Gebäuden sollen auch städtische Liegenschaften systematisch begrünt werden.

    Anregung für grünere Innenstadt

    Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid hat in ihrer Sitzung am 20. Januar 2026 mehrheitlich eine umfassende Anregung zur Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Ziel ist es, die Wattenscheider Innenstadt grüner und attraktiver zu gestalten.

    Die Verwaltung soll sich systematisch um entsprechende Maßnahmen kümmern. Dabei soll die Wirtschaftsentwicklung Bochum eine koordinierende Rolle übernehmen, da die Dächer der City gut geeignet seien für Begrünung oder Photovoltaikanlagen.

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    Investoren-Modell für Dachflächen

    Als Lösung für zögernde Hauseigentümer schlägt die Bezirksvertretung ein Investoren-Modell vor. Investoren könnten Dachflächen anmieten und einen Teil begrünen – was der Allgemeinheit zugutekäme. Auf den restlichen Flächen könne Strom gewonnen werden.

    Die Bezirksvertretung verweist auf gute Fördermöglichkeiten und sieht in der Fassadenbegrünung eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Optik.

    Konkrete Vorschläge für öffentliche Räume

    Für die Fußgängerzone schlägt die Bezirksvertretung grüne Inseln zum Verweilen vor. An der Flanke der Friedenskirche zur Westenfelder Straße sei Platz für mehr Grün vorhanden. Vor der Kirche könnte eine „Speakers‘ Corner“ eingerichtet werden, um eine eigene Wattenscheider Tradition zu etablieren.

    Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen

    Als Ergänzung zur ursprünglichen CDU-Anregung fordert die Bezirksvertretung, dass die Stadt Bochum bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik mit gutem Beispiel vorangeht. Zunächst sollen eigene Liegenschaften in den Blick genommen werden.

    Insbesondere bei anstehenden oder geplanten Sanierungsmaßnahmen bieten sich Anknüpfungspunkte. Bei der Sanierung des Wattenscheider Rathauses sowie bei Schulen und Kindertagesstätten im Stadtbezirk sollten entsprechende Maßnahmen systematisch geprüft und umgesetzt werden.

    Pädagogischer Mehrwert an Schulen

    Die Bezirksvertretung sieht in begrünten Dächern und Fassaden an Schulen und Kitas einen zusätzlichen pädagogischen Mehrwert. Sie könnten Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen, das Raumklima verbessern, sommerliche Hitze reduzieren und die Aufenthaltsqualität steigern.

    Durch den Einstieg über städtische Gebäude könnten praktische Erfahrungen gesammelt, Standards entwickelt und Akzeptanz geschaffen werden. Dies könnte später auch private Eigentümer zur Nachahmung motivieren.

    Die Anregung wird dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Verwaltung beendet Steckersolar-Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Das im Dezember 2025 gestartete Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen erreichte trotz umfangreicher Bemühungen kaum die priorisierte Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. Der Rat soll die endgültige Beendigung des bereits pausierenden Programms beschließen.

    Die Stadt will ihr Steckersolar-Förderprogramm (T3-02) im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie beenden. Das Programm war im Dezember 2025 gestartet worden, um insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen den Zugang zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Seit dem 9. März 2026 ist das Programm bereits pausiert.

    Zielgruppe wurde verfehlt

    Von 121 eingegangenen Anträgen bis zum 9. März 2026 stammten nur drei aus der intendierten Zielgruppe einkommensschwacher Haushalte. 42 Anträge wurden bis zum 17. Februar bewilligt. Das Programm sah einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Steckersolargerät vor und war bewusst niedrigschwellig mit Online-Antrag und einfacher Nachweisführung gestaltet.

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    Lösungsversuche scheiterten

    Die Verwaltung prüfte verschiedene Wege, um die Zielgruppe doch noch zu erreichen:

    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadtwerke Bochum wurde am 18. Februar 2026 abgelehnt (rechtliche Risiken, beihilferechtliche Bedenken, unverhältnismäßiger Aufwand)
    • Eine Kooperation mit der Sparkasse Bochum wurde empfohlen, ist aber für das bestehende Förderprogramm nicht realisierbar
    • Eine Vorfinanzierung durch die Stadt ist haushalts- und zuwendungsrechtlich nicht umsetzbar

    Auch zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen wie Ansprache über Vermieter und die Allianz für Wohnen, Multiplikation durch die Verbraucherzentrale oder Anpassungen der Förder-Homepage zeigten keine Wirkung bei der intendierten Zielgruppe.

    Beschlussvorschlag und Verfahren

    Der Rat soll beschließen:

    • Die Beendigung des Steckersolar-Förderprogramms
    • Eingegangene Anträge werden nicht weiter bewilligt, die Antragstellenden werden entsprechend informiert
    • Die nicht verausgabten Haushaltsmittel fließen zurück in den städtischen Haushalt

    Die Vorlage wird direkt in den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (11. Juni 2026) und den Rat (18. Juni 2026) eingebracht, um eine zeitnahe Klärung für schwebende Anträge herbeizuführen. Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit wird nachträglich per Mitteilungsvorlage informiert.

    Finanzielle und klimatische Auswirkungen

    Vor dem Hintergrund der stark angespannten Haushaltslage sei eine Weiterführung eines Programms, das den gewünschten sozialen Hebel nicht erziele, nicht vertretbar, begründet die Verwaltung. Die nicht verausgabten Mittel sollen zur Finanzierung anderer dringlicher Maßnahmen verwendet werden. Als klimatische Auswirkung wird ein geringerer Solarausbau und damit weniger Erzeugung erneuerbarer Energien genannt.

    Fediverse-Reaktionen
  • Stadt investiert 1,1 Millionen Euro in neue Kanalmaßnahme Harpener Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt außerplanmäßig 1,1 Millionen Euro für die Erneuerung der Abwasserinfrastruktur in der Harpener Straße. Die über 100 Jahre alte „Abwassertreppe“ verursacht Umweltprobleme durch austretendes Schmutzwasser.

    Defekte Abwasseranlage aus dem Jahr 1920

    Die im Jahr 1920 erbaute „Abwassertreppe“ in der Harpener Straße entspricht nicht mehr den heutigen technischen Standards. Bei Regen tritt regelmäßig verdünntes Schmutzwasser über die Grabenufer und versickert im Untergrund. Die defekte Anlage leitet Mischwasser über einen offenen Graben parallel zur Deutschen Bahn ab, bevor es über eine Verrohrung unter den Gleisen dem Mischwassersammler in der Josef-Neuberger-Straße zugeführt wird.

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    Neuer Mischwasserkanal geplant

    Um den umweltrelevanten Missstand zu beseitigen, soll ein neuer Mischwasserkanal DN 800 auf etwa 200 Meter Länge errichtet werden. Der Kanal wird in geschlossener Bauweise neu erstellt. Zusätzlich werden zwei neue Fertigteilschächte in der Start- und Zielbaugrube errichtet.

    Rechtliche Verpflichtung zur schnellen Umsetzung

    Die Stadt ist gemäß Landeswassergesetz NRW und Wasserhaushaltsgesetz zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung verpflichtet. Da das austretende Mischwasser die Umwelt belastet und weitere Schäden nicht absehbar sind, stuft die Verwaltung die Maßnahme als zeitlich unabweisbar ein.

    Finanzierung durch Umschichtung im Tiefbauamt

    Die benötigten 1,1 Millionen Euro werden durch eine Umschichtung innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts finanziert. Deckungsmittel stehen aus der Maßnahme Aschenbruch/Parkstraße zur Verfügung, die sich aufgrund von Planungsverzögerungen auf die Jahre 2027-2028 verschiebt.

    Folgekosten und Zinslast

    Bei einem Zinssatz von 3,67 Prozent entstehen jährliche Zinskosten von durchschnittlich 21.000 Euro über 30 Jahre. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf etwa 33.000 Euro, was drei Prozent der Bausumme entspricht. Diese werden über das reguläre Budget des Tiefbauamts gedeckt.

    Die Vorlage wird am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 18. Juni 2026 im Rat entschieden.

  • Kostensteigerung bei Parkanlage „City Tor Süd“ erfordert zusätzliche Eigenmittel

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Stadt benötigt für den Neubau der Parkanlage „City Tor Süd“ zusätzliche 552.000 Euro aus städtischen Mitteln. Die Gesamtkosten sind von ursprünglich 2,98 Millionen auf 3,53 Millionen Euro gestiegen. Der Stadtrat soll der erhöhten Finanzierung zustimmen.

    Die Verwaltung legt dem Rat eine überarbeitete Kostenberechnung für die geplante Parkanlage mit Sportangeboten am „City Tor Süd“ vor. Das auch als „UrbanSports-Areal“ bezeichnete Projekt weist eine Kostensteigerung von rund 19 Prozent gegenüber der ursprünglich beschlossenen Grundlage auf.

    Förderung gedeckelt – Stadt trägt Mehrkosten

    Die Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ bleiben bei 2.201.500 Euro gedeckelt. Eine Erhöhung oder Nachförderung ist ausgeschlossen. Daher muss die Stadt die über die Deckelsumme hinausgehenden Mehrkosten vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren.

    Der städtische Eigenanteil erhöht sich von ursprünglich 781.116 Euro auf 1.333.075 Euro. Die Gesamtkosten steigen von 2.982.616 Euro auf 3.534.575 Euro.

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    Gründe für die Kostensteigerung

    Mehrere Faktoren führten zu den höheren Kosten:

    • Allgemeine Baukostensteigerung: Die Baupreise sind zwischen Ende 2023 und 2026 um rund 4 Prozent gestiegen
    • Zusatzfläche: Nach Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Investors musste eine städtische Fläche nachträglich in die Planung aufgenommen werden
    • Entwässerung: Umfangreiche Ergänzungen mit zusätzlichen Leitungen, Schächten, Rigolen und einem zweiten Kanalanschluss wurden erforderlich
    • Bodenproblematik: Neue Untersuchungen ergaben stark verunreinigten Boden, was höhere Entsorgungskosten verursacht
    • Baukonstruktionen: Zusätzliche Anforderungen an Standsicherheit und Absturzsicherung führten zu höheren Mauerwinkel-Kosten
    • Vegetation: Die Bepflanzungskonzeption wurde vollständig überarbeitet – statt Saatgutmischung kommt eine staudenbasierte Pflanzung zum Einsatz

    Zeitplan und bereits umgesetzte Arbeiten

    Die Ausschreibungen können erst nach der politischen Beschlussfassung veröffentlicht werden. Die ursprünglich für das erste Quartal 2026 geplante Veröffentlichung verzögert sich entsprechend. Der Förderzeitraum bis Ende 2027 kann nach aktueller Zeitprognose dennoch eingehalten werden.

    Bereits umgesetzt wurden Rodungsarbeiten, die Umsiedlung von Mauereidechsen als artenschutzrechtliche Maßnahme sowie der Abriss der Garagenanlagen an der Katharinastraße.

    Jährliche Folgekosten

    Für die Unterhaltung der etwa 7.000 Quadratmeter großen Parkanlage entstehen jährliche Folgekosten von rund 30.000 Euro. Diese sollen aus den bereits beim Umwelt- und Grünflächenamt etatisierten Mitteln der StadtRaumPflege finanziert werden.

    Die Beratungsfolge sieht eine Vorberatung im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni vor, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

    Fediverse-Reaktionen
  • CDU fragt nach Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in städtischen Grünanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    21.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion Bochum-Mitte will von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen gegen die zunehmende Ausbreitung von Kanada- und Nilgänsen in Stadtpark und Grummer Teichen ergriffen werden können. Die Verschmutzung durch die Tiere beeinträchtigt nach Ansicht der Christdemokraten die Nutzbarkeit der Anlagen erheblich.

    Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Mitte hat eine umfangreiche Anfrage zur Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in innerstädtischen Grünanlagen gestellt. Das Schreiben von Dr. Sascha Dewender richtet sich an Bezirksbürgermeisterin Barbara Menke und soll in der Sitzung am 21. Mai 2026 behandelt werden.

    Verschmutzung beeinträchtigt Erholungswert

    Laut der Anfrage ist in den vergangenen Jahren eine zunehmende Verbreitung der beiden Gänsearten in Grünanlagen wie den Grummer Teichen und dem Stadtpark zu beobachten. Die Hinterlassenschaften der Tiere führten zu starken Verschmutzungen von Wegen und Liegewiesen, wodurch die Nutzbarkeit für Bürger erheblich eingeschränkt werde.

    Die CDU betont, dass eine Bejagung weder rechtlich noch praktisch eine nachhaltige Lösung darstelle und teilweise sogar kontraproduktive Effekte haben könne. Daher seien nachhaltige, tiergerechte und fachlich fundierte Vergrämungsmaßnahmen erforderlich.

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    Sechs konkrete Fragen an die Verwaltung

    In ihrer Anfrage stellt die CDU sechs detaillierte Fragen:

    • Welche Möglichkeiten bestehen zur art- und fachgerechten Vergrämung in stark frequentierten Grünanlagen?
    • Welche Maßnahmen werden aktuell bereits umgesetzt, um die Population zu regulieren?
    • Welche Erfahrungen liegen mit verschiedenen Vergrämungsmaßnahmen vor (optische/akustische Reize, landschaftsgestalterische Veränderungen, Einschränkung von Fütterungen, Einsatz von geschultem Personal oder Tieren)?
    • Wurden alternative Maßnahmen wie Vegetationsveränderungen, Unattraktivmachen von Uferbereichen oder das Entfernen von Gelegen geprüft oder umgesetzt?
    • Wie bewertet die Verwaltung die hygienischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, insbesondere für Familien mit Kindern und sportlich aktive Bürger?
    • Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung zur Verbesserung der Nutzung der Grünanlagen?

    Fokus auf nachhaltige Lösungen

    Die Anfrage zielt darauf ab, die Aufenthaltsqualität in den stark genutzten Grünanlagen des Stadtbezirks zu verbessern. Dabei setzt die CDU ausdrücklich auf tiergerechte Lösungsansätze, die gleichzeitig den Bedürfnissen der erholungssuchenden Bevölkerung gerecht werden.

  • Stadt tauscht Flächen für Regenrückhaltebecken und Aufforstung

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadt Bochum plant einen Flächentausch zwischen Bochum-Gerthe und Dortmund-Bövinghausen. Dabei stellt sie Flächen am Harpener Hellweg für den Bau eines Regenrückhaltebeckens zur Verfügung und erhält im Gegenzug Aufforstungsflächen an der Straße „Stenbocke“.

    Regenrückhaltebecken am Harpener Bach geplant

    Eine externe Behörde benötigt Flächen für ein neues Regenrückhaltebecken (RRB) in direkter Nachbarschaft des Harpener Bachs in Bochum-Gerthe. Die Stadt Bochum stellt die notwendigen Teilgrundstücke am Harpener Hellweg zur Verfügung.

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    Aufforstungsflächen in Dortmund-Bövinghausen

    Im Rahmen des Tauschgeschäfts erwirbt die Stadt Bochum ein Teilgrundstück an der Straße „Stenbocke“ in Dortmund-Bövinghausen. Diese Flächen sollen für Aufforstungen genutzt werden, die im Zusammenhang mit verschiedenen baulichen Entwicklungsmaßnahmen im Stadtgebiet Bochum erforderlich sind.

    Beratung in nichtöffentlicher Sitzung

    Die Beschlussfassung zu diesem Tauschgeschäft erfolgt entsprechend der städtischen Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dadurch werden die Belange des Datenschutzes und der Geheimhaltung gewahrt.

    Die Bezirksvertretung Bochum-Nord wird am 2. Juni 2026 über das Vorhaben informiert, der Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni 2026.

  • UWG fragt nach illegalen Baumaterialablagerungen in Wattenscheid

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    19.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten

    Die UWG-Fraktion in der Bezirksvertretung Wattenscheid fordert Aufklärung über seit Monaten lagernde Baumaterialreste im öffentlichen Raum. Trotz mehrfacher Bürgermeldungen sei bislang keine Abhilfe erfolgt.

    Anhaltende Problematik am Gänsereiterweg

    Seit mehreren Monaten lagern am Gänsereiterweg, Ecke Eibenweg, Baumaterialreste im öffentlichen Raum. Dies geht aus einer Anfrage des UWG-Fraktionsvorsitzenden Hans-Josef Winkler zur 6. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19. Mai 2026 hervor.

    Die Ablagerungen wurden bereits mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern über den Mängelmelder der Stadt gemeldet. Bis zum Zeitpunkt der Anfrage ist jedoch keine sichtbare Abhilfe erfolgt.

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    Sorge vor weiterer Vermüllung

    Winkler weist in seiner Anfrage darauf hin, dass solche Ablagerungen häufig dazu führen, dass weitere illegale Müllentsorgungen stattfinden und sich die Situation zunehmend verschärft. Vor diesem Hintergrund stellt die UWG-Fraktion fünf konkrete Fragen an die Verwaltung:

    • Ist der Verwaltung die Ablagerung von Baumaterialresten an der genannten Stelle bekannt?
    • Wurde geprüft, ob der Verursacher der Ablagerung ermittelt werden kann (z.B. durch Zuordnung zu einem Bauvorhaben oder Grundstückseigentümer)?
    • Ist beabsichtigt, die Materialien zeitnah zu entfernen, um weitere Vermüllung zu verhindern?
    • Falls der Verursacher festgestellt werden kann: Ist vorgesehen, die Entsorgungskosten diesem in Rechnung zu stellen?
    • Rückmeldung zum aktuellen Sachstand sowie zu den geplanten Maßnahmen

    Der Anfrage ist ein Foto beigefügt, das die beschriebenen Ablagerungen zeigt.

  • Stadt Bochum hebt lokales Lachgas-Verkaufsverbot nach Bundesregelung auf

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    02.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten
    03.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Ostnoch nicht beraten
    09.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Südnoch nicht beraten
    25.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Mittenoch nicht beraten
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheidnoch nicht beraten
    30.06.2026Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeitnoch nicht beraten
    08.07.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    16.07.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige wird aufgehoben, nachdem ein bundesweites Gesetz in Kraft getreten ist. Der Rat soll im Juli über die Aufhebung entscheiden.

    Bundesgesetz macht kommunale Regelung überflüssig

    Am 12. April 2026 trat das Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in Kraft, das unter anderem ein Verbot der Abgabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Personen unter 18 Jahren enthält. Dadurch wird die städtische Verordnung vom 14. Juli 2025 hinfällig.

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    Beratung in mehreren Gremien geplant

    Die Aufhebungsverordnung durchläuft einen umfangreichen Beratungsprozess:

    • Alle sechs Bezirksvertretungen führen Anhörungen durch (27. Mai bis 30. Juni)
    • Der Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit berät am 30. Juni vor
    • Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss tagt am 8. Juli
    • Die finale Entscheidung trifft der Rat am 16. Juli

    Ursprung der kommunalen Regelung

    Die städtische Lachgas-Verordnung war auf Antrag der CDU-Ratsfraktion am 10. Juli 2025 beschlossen worden. Als Begründung führte die Fraktion gesundheitliche Risiken und eine Zunahme von Konsumfällen im öffentlichen Raum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und Freizeiteinrichtungen an.

    Da es damals auf Bundes- oder Landesebene kein Verkaufsverbot gab, sah die CDU-Fraktion ein kommunales Eingreifen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als dringend geboten an.

    Umfassende Bundesregelung

    Das neue Bundesgesetz geht über die städtische Regelung hinaus und verbietet:

    • Handel mit Lachgas im Versandhandel oder über Automaten
    • Abgabe an Personen unter 18 Jahren
    • Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige
    • Erwerb und Besitz durch Personen unter 18 Jahren

    Die Verwaltung stellt fest, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Aufhebung entstehen und auch keine negativen klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

  • Neues Wohngebiet an Hattinger Straße soll 100 Wohneinheiten bringen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Bezirksvertretung Bochum-Südwestnoch nicht beraten
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll am 18. Juni den Bebauungsplan Nr. 1010 für das Gebiet „Hattinger Straße / Hinter der Kiste“ beschließen. Auf dem 2,5 Hektar großen Areal zwischen bestehenden Wohngebieten in Bochum-Linden sind rund 100 Wohneinheiten in Ein- und Mehrfamilienhäusern geplant.

    Klimaresilientes Wohnquartier geplant

    Das neue Wohngebiet soll als klimaresilientes Quartier entwickelt werden. Dazu gehören Elemente der Schwammstadt wie Dachbegrünungen, Retentionsdächer, oberflächennahe Regenwasserbewirtschaftung in Rasenrinnen, offenen Gräben, Mulden-Rigolen und einem Regenrückhaltebecken. Zusätzlich ist eine Durchgrünung mit Bäumen, Sträuchern und Hecken vorgesehen.

    Die Bebauung ist in zwei- bis dreigeschossiger Bauweise mit Staffelgeschossen geplant. Die Flächen werden als allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Ein Teil der Wohneinheiten soll dem geförderten Wohnungsbau dienen.

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    Erschließung über verkehrsberuhigte Bereiche

    Das Plangebiet liegt zwischen der Wohnbebauung westlich der Hattinger Straße im Osten und den Straßen Isenberg-, Dattenberg-, Homberg- und Nonnenbergweg sowie Nierenhofer Straße im Westen. Die neue Erschließung erfolgt primär über die Hattinger Straße.

    Die Straßen im Quartier werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Ein Fuß- und Radweg im Nordwesten soll das Gebiet mit bestehenden Wegeverbindungen verknüpfen. Der vorhandene Spielplatz am Isenbergweg wird als öffentliche Grünfläche gesichert.

    Verkehrs- und Umweltauswirkungen untersucht

    Eine Verkehrsuntersuchung ergab keine erheblichen Auswirkungen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen. Bei den Schallemissionen wurden bereits bestehende Überschreitungen der Schwellenwerte durch Straßen- und Schienenlärm auf der Hattinger Straße festgestellt. Die planbedingte Pegelerhöhung liegt bei maximal 0,3 dB und damit deutlich unter der Wahrnehmbarkeitsgrenze.

    Die Wohnbauflächenentwicklung geht mit einem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und zusätzlichen Versiegelungen einher. Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sollen durch die Schwammstadt-Elemente erheblich reduziert werden. Ein Bodenschutzkonzept regelt das Bodenmanagement während der Bauphase.

    Ausgleich und Artenschutz berücksichtigt

    Der Eingriff in Natur und Landschaft wird etwa einen Kilometer nordöstlich des Plangebiets ausgeglichen. Baumpflanzungen im Plangebiet kompensieren den Verlust vorhandener Bäume. Artenschutzrechtliche Prüfungen ergaben keine Verbotstatbestände, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

    Verfahrensweg bis zum Satzungsbeschluss

    Das Planverfahren begann 2021 mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach mehreren Verfahrensschritten und einer Plangebietsänderung 2025 erfolgte zuletzt eine erneute Veröffentlichung von März bis April 2026. Diese war notwendig geworden, weil die zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen von 1,00 auf 1,50 Meter erhöht wurde.

    Der Bebauungsplan durchläuft nun folgende Beratungsfolge:

    • Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 27. Mai (Anhörung)
    • Ausschuss für Planung und Grundstücke am 3. Juni (Vorberatung)
    • Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss am 11. Juni (Vorberatung)
    • Rat am 18. Juni (Entscheidung)

    Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans wird der Fluchtlinienplan Nr. L 18 Hat innerhalb des Geltungsbereichs außer Kraft gesetzt.

  • Rechnungsprüfungsamt prüft externe Bauvergaben des Umwelt- und Grünflächenamtes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.05.2026Rechnungsprüfungsausschussnoch nicht beraten

    Das Rechnungsprüfungsamt hat eine Prüfung der externen Bauvergaben des Umwelt- und Grünflächenamtes durchgeführt. Der entsprechende Prüfbericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

    Prüfung der Vergabeverfahren

    Das Rechnungsprüfungsamt unter der Leitung von Dennis Gödde hat die externen Bauvergaben des Umwelt- und Grünflächenamtes (Amt 67) unter die Lupe genommen. Der entsprechende Prüfbericht trägt die Nummer 20260597 und wurde am 26. Februar 2026 erstellt.

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    Beratung im Ausschuss

    Der Bericht wird am 22. Mai 2026 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Gremium wird über die Ergebnisse der Prüfung informiert.

    Die detaillierten Prüfungsergebnisse sind in einem separaten Bericht dokumentiert, der als Anlage zum Vorlagendokument beigefügt ist. Dieser enthält die spezifischen Erkenntnisse zur Vergabepraxis des Umwelt- und Grünflächenamtes bei externen Baumaßnahmen.