Schlagwort: Umwelt und Nachhaltigkeit

  • Fraktionsübergreifender Antrag will Grillverbot an Ümminger See und Schmechtingwiese

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    CDU, SPD und Grüne wollen die Bochumer Sicherheitsverordnung ändern und das Grillen an zwei weiteren Standorten untersagen. Außerdem sollen die Regeln bei erhöhter Brandgefahr verschärft werden.

    Die drei größten Ratsfraktionen haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Bochumer Sicherheitsverordnung eingereicht. Der Antrag sieht vor, das Grillverbot auf den Ümminger See und die Schmechtingwiese auszuweiten.

    Neue Grillverbotszonen geplant

    Konkret soll § 17 Absatz 6 der Verordnung erweitert werden. Zu den bereits bestehenden Grillverbotszonen Stadtpark, Stadtgarten Wattenscheid und Westpark (außer im ausgewiesenen Grillbereich) kommen dann der Ümminger See und die Schmechtingwiese hinzu. Die betroffenen Bereiche werden in der Verordnung rot schraffiert dargestellt.

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    Verschärfte Regeln bei Brandgefahr

    Zusätzlich wollen die Fraktionen die Bestimmungen bei erhöhter Feuergefahr anpassen. Ab dem 1. Januar 2027 soll das Grillen außerhalb ausgewiesener Grillflächen bereits bei einem Graslandfeuerindex von vier bis fünf verboten sein. Bis Ende 2026 gilt noch die bisherige Regelung mit einem Verbot ab Index drei bis fünf.

    Der Graslandfeuerindex ist beim Deutschen Wetterdienst abrufbar und gibt die Brandgefahr in der freien Landschaft an.

    Lagepläne werden angepasst

    Dem Antrag sind entsprechende Lagepläne für die neuen Grillverbotszonen beigefügt. Diese werden als Anlagen 7 und 8 Teil der Sicherheitsverordnung.

    Der Änderungsantrag wurde von Karsten Herlitz und Dr. Daniel Obitz (CDU), Peter Reinirkens (SPD) sowie Vicki Marschall und Sebastian Pewny (Grüne) unterzeichnet. Die Begründung soll mündlich in der Ratssitzung erfolgen.

  • Nachhaltigkeitsstrategie: Volt fordert erweiterte Photovoltaik-Prüfung und 5.000 Leihräder

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion Volt hat einen umfangreichen Änderungsantrag zur vierten Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum eingereicht. Die Stadtgestalter fordern unter anderem die Prüfung von Agrivoltaik und schwimmenden Solaranlagen sowie eine Aufstockung des Leihfahrradsystems auf 5.000 Räder.

    Für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 hat die Fraktion Volt einen fünf Punkte umfassenden Änderungsantrag zur Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger wollen mehrere Aktivitäten des Programms erweitern oder streichen.

    Erweiterte Photovoltaik-Potenziale

    Die größten Änderungen betreffen die Aktivität T4-03 zur Prüfung von Photovoltaik-Freiflächenpotenzialen. Volt möchte diese um drei Bereiche erweitern:

    • Agrivoltaik: Integration von Solarmodulen in landwirtschaftliche Flächen mit gezieltem Lichtmanagement
    • Floating-Photovoltaik: Schwimmende Solaranlagen auf dem Kemnader See
    • Solarcarports: Überdachung von Großstellplatzanlagen mit Photovoltaikanlagen

    Für den Kemnader See sieht Volt besonderes Potenzial: Auf bis zu 38 Hektar Wasserfläche könnten rechnerisch mehr als 20.000 Haushalte CO2-frei versorgt werden. Bei Großstellplatzanlagen nennt der Antrag explizit die über 23 Hektar umfassenden Parkplätze des Ruhr Parks und des Hannibal-Centers.

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    Mobilitätsförderung ausweiten

    Bei der Mobilitätsbildung will Volt das „Roller Fit“-Programm um Laufrad-Schulungen in Kindergärten erweitern. Für das metropolradruhr-System fordert die Fraktion eine konkrete Zielzahl von mindestens 5.000 Leihfahrrädern stadteit. Derzeit sind etwa 1.000 Leihräder geplant.

    Volt begründet dies mit Empfehlungen des Institute for Transportation and Development Policy, wonach in urbanen Gebieten 10-30 Räder pro 1.000 Einwohner erforderlich seien.

    Streichung von drei Aktivitäten

    Drei Aktivitäten sollen aus dem Programm entfernt werden:

    • T4-07: Integration klimaschonender Mobilität in den Nahverkehrsplan (als originäre Pflichtaufgabe)
    • T4-19: „Führen im Tandem“ (laut Steckbrief keine Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsziele)
    • T4-20: „BO:StarQ“ (bereits seit Januar 2026 laufend)

    Forderung nach Klimawirkungsbilanz

    Der weitreichendste Punkt betrifft die Klimawirkung der gesamten Strategie. Volt kritisiert, dass zu keiner der 23 Maßnahmen quantifizierte Treibhausgas-Einsparungen angegeben werden könnten. Stattdessen würden diese als „nicht quantifizierbar“ oder „schwer quantifizierbar“ bezeichnet.

    Die Verwaltung soll für zehn Aktivitäten THG/CO2-Einsparungen ergänzen und in einem Bericht die Gesamtreduktion darstellen. Falls die Einsparungen nicht mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2035 vereinbar sind, soll die Verwaltung dem Rat Sofortmaßnahmen vorschlagen.

    Laut Klimaplan müssen die energiebedingten Emissionen von aktuell 2.170 Kilotonnen CO2 bis 2034 um 92 Prozent auf 181 Kilotonnen sinken. Volt sieht ein „dergleichen großes Missverhältnis“ zwischen den notwendigen und den bisher quantifizierbaren Einsparungen aus der Nachhaltigkeitsstrategie.

  • VfL-Talentwerk: Antrag will private Betankungsanlage ausschließen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Drei Ratsmitglieder der Fraktion „Die Stadtgestalter/Volt“ wollen bei der Planung des VfL-Talentwerks eine private Betankungsanlage verhindern. Sie fordern den Ausschluss fossiler Brennstoffe für die Rasenpflege und verweisen auf klimafreundlichere Alternativen.

    Änderungsantrag zum Bebauungsplan

    Für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 haben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1046 für das VfL-Talentwerk eingereicht. Sie wollen den Beschlusstext um den Passus ergänzen: „Die Realisierung einer privaten Betankungsanlage wird planerisch ausgeschlossen.“

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    Kritik an fossilen Brennstoffen

    Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht eine private Betankungsanlage zur Befüllung der Pflegegeräte des Greenkeepers vor. Die Antragsteller argumentieren, dass der Betrieb von Rasenmähern und anderem Gerät durch fossile Brennstoffe vermeidbare Treibhausgase ausstoße.

    Alternative Technologien verfügbar

    Als Begründung führen die drei Ratsmitglieder an, dass mittlerweile professionelle Angebote am Markt verfügbar seien, die auf klimafreundlicheren und teilweise roboterbasierten Elektrolösungen basieren. Eine Betankungsanlage sei daher mit Blick auf die Nachhaltigkeit auszuschließen.

  • Volt beantragt dauerhafte Grillstationen in Parks und Grünanlagen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion Stadtgestalter/Volt will den ursprünglichen Antrag zu Grillverboten in öffentlichen Anlagen durch einen Alternativvorschlag ersetzen. Statt Verbote sollen feste Grillstationen nach dem Vorbild der Ruhr-Universität oder des Kemnader Sees geprüft werden.

    Änderungsantrag für Ratssitzung

    Für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 haben Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger von der Fraktion Stadtgestalter/Volt einen Änderungsantrag eingereicht. Dieser bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zum Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen.

    Der ursprüngliche Antrag sieht vor, Flächen auszuweisen, auf denen das Grillen künftig untersagt werden soll, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in besonders frequentierten Anlagen festzulegen.

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    Alternative: Feste Grillstationen statt Verbote

    Die Volt-Fraktion möchte den Beschlusstext komplett ersetzen. Ihr Vorschlag lautet: „Es wird geprüft, in Parks und Grünanlagen auch dauerhafte und stabile Grillstationen am Beispiel der Campus-Grillplätze an der Ruhr-Universität oder am Kemnader See zu errichten.“

    Begründung mit Verweis auf andere Städte

    In ihrer Begründung verweisen die Antragsteller auf positive Erfahrungen mit feststehenden Grillstationen in anderen Städten und Ländern. Dieses Angebot könne gezielt etabliert werden und damit ein größeres Plus an Sicherheit und Komfort schaffen.

    Als konkrete Vorteile nennen sie:

    • Abfallbehälter für Grillasche direkt vor Ort
    • Verzicht auf das Mitbringen eigener Grills
    • Möglichkeit eines digitalen Reservierungssystems

    Reservierungssystem nach Essener Vorbild

    Als Beispiel für ein Reservierungssystem führt die Fraktion den Grugapark Essen an. Ein solches digitales Angebot könnte die Besucherströme zusätzlich ordnen und entzerren.

  • CDU beantragt Grillverbot für Schmechtingwiese

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion will die Bochumer Sicherheitsverordnung erweitern und das Grillen auf der Schmechtingwiese verbieten. Zusätzlich soll bei hoher Brandgefahr das Grillen stadtweit untersagt werden.

    Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Novelle der Bochumer Sicherheitsverordnung eingereicht, der für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 vorgesehen ist. Der Antrag sieht vor, die Liste der Grünanlagen mit Grillverbot zu erweitern.

    Schmechtingwiese wird in Grillverbot aufgenommen

    Nach dem Willen der CDU soll das Grillen künftig in folgenden Bereichen grundsätzlich verboten sein:

    • Stadtpark
    • Stadtgarten Wattenscheid
    • Westpark (außer im ausgewiesenen Grillbereich)
    • Ümminger See
    • Schmechtingwiese

    Die Schmechtingwiese wäre damit eine neue Ergänzung zur bestehenden Liste der grillfreien Zonen. Alle genannten Bereiche sollen in den Karten der Verordnung rot schraffiert dargestellt werden.

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    Grillstopp bei hoher Brandgefahr

    Ein weiterer Punkt des Änderungsantrags betrifft den Brandschutz. Bei einem Graslandfeuerindex von vier bis fünf, wie er vom Deutschen Wetterdienst veröffentlicht wird, soll das Grillen stadtweit komplett untersagt werden – auch in den normalerweise erlaubten Bereichen.

    Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Daniel Obitz, hat angekündigt, die Begründung für den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu erläutern.

  • Linke will Nachhaltigkeitsstrategie überarbeiten

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion im Rat hat vier Änderungsanträge zur 4. Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie eingereicht. Die Vorschläge betreffen Photovoltaik-Freiflächen, Grünflächenpflege-Workshops, Wasserspender in Kitas und den städtischen Fahrradfuhrpark.

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ möchte mehrere Passagen der 4. Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum ergänzen und überarbeiten. Der Änderungsantrag für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 umfasst vier separate Punkte, über die jeweils gesondert abgestimmt werden soll.

    Transparente Flächenpriorisierung für Photovoltaik gefordert

    Beim Steckbrief zur Prüfung von Photovoltaik-Freiflächenpotenzialen soll die bereits in Auftrag gegebene Prioritätenplanung transparent offengelegt werden. Die Linksfraktion will zudem bei der Evaluation von Flächenkonkurrenzen den Grundsatz „Innenentwicklung (Dachsolar) vor Außenentwicklung (Grünflächen)“ verankert sehen.

    Als Begründung führt die Fraktion an, dass bei Photovoltaik auf Freiflächen Nutzungskonflikte mit landwirtschaftlicher Nutzung, Wohnraumentwicklung oder dem Erhalt von Grünflächen entstehen. Klare Richtlinien seien nötig, damit die Energiewende nicht durch unnötige Auseinandersetzungen beeinträchtigt werde.

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    Workshops sollen auch Balkone und Fensterbänke einbeziehen

    Die geplanten Workshops zur Pflege von Grünflächen sollen nach dem Willen der Linken erweitert werden. Neben Gärten und Freiflächen sollen auch die naturnahe und ökologische Gestaltung von Balkonen und Fensterbänken thematisiert werden.

    Die Fraktion argumentiert, dass nicht alle Menschen über Zugang zu einem Garten oder anderen Grün- und Freiflächen im unmittelbaren Wohnumfeld verfügten. Um eine breitere Teilhabe zu ermöglichen, sollte daher auch die Gestaltung kleinerer Flächen stärker einbezogen werden.

    Wasserspender ohne zeitliche Begrenzung

    Bei den geplanten Wasserspendern in städtischen Kitas kritisiert die Linksfraktion die vorgesehene zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre mit einjähriger Verlängerungsoption. Stattdessen soll die Maßnahme verstetigt werden.

    Die Sinnhaftigkeit einer zeitlichen Begrenzung sei nicht ersichtlich, da die Maßnahme bereits mit klaren Einsparpotentialen bei CO2 und Abfall einhergehe.

    Anreizsystem für Dienstfahrräder entwickeln

    Für den klimaschonenden Fuhrpark der Stadtverwaltung schlägt die Fraktion vor, zusätzlich zu neuen Fahrrädern und E-Rädern ein Anreizsystem zu entwickeln, um die Nutzung von Dienstfahrrädern für die Belegschaft attraktiver zu gestalten.

    Da der primäre Dienstort der Stadtverwaltung die Stadt Bochum sei, könnten die meisten Dienstwege innerstädtisch und damit mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dies würde der Emissionsbelastung und dem Parkdruck innerhalb der Stadt entgegenwirken.

    Der Änderungsantrag wurde von Dr. Sonja Knobbe als Ratsmitglied unterzeichnet.

  • Linke beantragt Grillerlaubnis auf gepflasterten Flächen am Ümminger See

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Linksfraktion will das geplante Grillverbot am Ümminger See lockern und fordert Ausnahmen für zwei gepflasterte Bereiche. Zudem soll ein weiterer Paragraph der Sicherheitsverordnung komplett gestrichen werden.

    Änderung der Sicherheitsverordnung

    Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur Bochumer Sicherheitsverordnung eingereicht, der sich gegen ein vollständiges Grillverbot am Ümminger See richtet. In dem Antrag für die Ratssitzung am 7. Mai 2026 schlägt die Fraktion vor, das Grillen auf zwei gepflasterten Flächen weiterhin zu erlauben.

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    Ausnahmen für bestimmte Bereiche

    Konkret soll § 17 Absatz 6 der Sicherheitsverordnung so geändert werden, dass am Ümminger See das Grillen „außer auf den beiden gepflasterten Flächen auf der im Lageplan als Grillbereich markierten Fläche“ verboten ist. Damit würde eine Ausnahmeregelung ähnlich wie im Westpark geschaffen, wo ebenfalls ein markierter Grillbereich vom Verbot ausgenommen ist.

    Komplette Streichung eines Paragraphen

    Als zweiten Punkt beantragt die Linksfraktion die vollständige Streichung von § 17 Absatz 7 der Sicherheitsverordnung. Über beide Punkte soll nach dem Willen der Antragsteller getrennt abgestimmt werden.

    Die Begründung für den Änderungsantrag soll laut Dr. Sonja Knobbe mündlich in der Ratssitzung erfolgen. Der Antrag bezieht sich auf eine ursprüngliche Vorlage zur Änderung der Sicherheitsverordnung, die bereits in den Bezirksvertretungen beraten wurde.

  • Die Linke fragt nach pausiertem Förderprogramm für Balkonkraftwerke

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum erkundigt sich nach den Gründen für die Pausierung des städtischen Förderprogramms für Balkonkraftwerke und fordert verstärkte Kommunikationsbemühungen für einkommensschwache Haushalte.

    Kritik an früher Pausierung des Förderprogramms

    In einer Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat kritisiert die Linksfraktion, dass das Förderprogramm für Balkonkraftwerke aus der 3. Tranche bereits kurz nach dem Start am 31. Dezember 2025 wieder pausiert wurde. Die Fraktion sieht darin einen Widerspruch zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie, die den massiven Ausbau erneuerbarer Energien als erforderlich für die Klimaneutralität definiert.

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    Besondere Bedeutung für einkommensschwache Haushalte

    Die Linksfraktion betont, dass gerade Haushalte mit geringem Einkommen von dem Förderprogramm profitieren könnten. Nach aktuellen Schätzungen können Balkonkraftwerke etwa 10 bis 15 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Zwei-Personen-Haushalts decken und damit zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen. Allerdings sei es schwieriger, diese Zielgruppe über die üblichen Kanäle der Stadtverwaltung zu erreichen, da sie Investitionen eher skeptisch gegenüberstehe.

    Drei konkrete Fragen an die Verwaltung

    Die Fraktion stellt folgende Fragen:

    • Aus welchen Gründen wurde das Förderprogramm Balkonkraftwerke aus der 3. Tranche nach dem Start am 31.12.2025 bereits wieder pausiert?
    • Ist vorgesehen, das Förderprogramm fortzuführen?
    • Sollen die Kommunikationsbemühungen in Richtung der Zielgruppe (Haushalte mit geringem Einkommen) intensiviert werden? Wenn ja, wie?

    Forderung nach verstärkter Kommunikation

    Dr. Sonja Knobbe, die die Anfrage als Ratsmitglied unterzeichnet hat, argumentiert, dass die erfolgreiche Einführung des Förderprogramms erhöhte Kommunikationsanstrengungen und eine gewisse Anlaufzeit erfordere, um Bekanntheit zu erlangen und entsprechend genutzt zu werden. Die Fraktion fordert eine schriftliche Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung.

  • Grillverbot am Ümminger See soll vollständig eingeführt werden

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Der Rat soll ein komplettes Grillverbot für die gesamte Grünanlage am Ümminger See beschließen. Grund sind zunehmende Konflikte mit Anwohnern und Nutzern durch Lärm, Rauch und Verschmutzung. Die bisherige Ausweisung eines Grillbereichs hat nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt.

    Vollständiges Grillverbot geplant

    Die Bochumer Sicherheitsverordnung soll dahingehend geändert werden, dass in der gesamten Grünanlage am Ümminger See das Grillen untersagt wird. Bisher war das Grillen auf zwei gepflasterten Flächen in einem ausgewiesenen Grillbereich noch erlaubt. Diese Ausnahmeregelung soll nun entfallen.

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    Probleme durch Grillaktivitäten

    Das Grillen am Ümminger See führt nach Angaben der Verwaltung zunehmend zu Konfliktsituationen mit Anwohnern sowie Nutzern der Anlage. Insbesondere an warmen Tagen komme es regelmäßig zu Überlastungen und Störungen. Es träten Belästigungen durch Lärm, Rauch, Müll und verschmutzte Grünflächen auf.

    Die bisher getroffenen Maßnahmen wie die Ausweisung eines Grillbereichs hätten zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation geführt, heißt es in der Begründung.

    Bezirksvertretung Ost unterstützt Verbot

    Die Bezirksvertretung Bochum-Ost hat in ihrer Sitzung vom 4. März 2026 bereits beschlossen, dass für die Grünanlage am Ümminger See ein vollständiges lokales Grillverbot ausgesprochen werden soll. Sie bat den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie den Rat um entsprechende Aufnahme in die Bochumer Sicherheitsverordnung.

    Unterschiedliche Positionen in anderen Bezirken

    Die anderen Bezirksvertretungen haben zum Thema Grillen in Grünanlagen unterschiedliche Positionen eingenommen:

    • Mitte: Keine Grillverbotszonen und keine neuen Grillzonen, bestehende Regelungen bleiben gültig
    • Wattenscheid: Vorerst keine weiteren Grillverbote, aber Beobachtung der Situation; Verbesserung der Ausstattung am „Monte Schlacko“ mit gemauerten Grills und Buchungssystem
    • Nord: Ablehnung von Grillverboten
    • Süd: Keine Grillverbote und keine zusätzliche Ausstattung
    • Südwest: Beibehaltung der bisherigen Regelungen, verstärkte Reinigung und „vogelsichere“ Müllbehälter in den Ruhrwiesen

    Nächste Schritte

    Der Rat soll in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 über die Erste Ordnungsbehördliche Änderungsverordnung zur Bochumer Sicherheitsverordnung entscheiden.

  • AfD fragt nach Sicherheit von Batterie-Energiespeichern auf landwirtschaftlichen Flächen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026Ratnoch nicht beraten

    Die AfD-Fraktion richtet 13 Fragen an die Stadtverwaltung zu geplanten Batterie-Energiespeicher-Systemen an zwei Standorten. Im Fokus stehen Flächenversiegelung, Brandschutzkonzepte und Umweltrisiken.

    Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine umfangreiche Anfrage zu den geplanten Batterie-Energiespeicher-Systemen an den Standorten „Am Kreuzacker“ und „Am Stalleickenweg“ eingereicht. Die beiden Vorhaben betreffen Flächen von 42.074 Quadratmetern beziehungsweise 45.490 Quadratmetern, die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind und innerhalb landschaftlich geschützter Bereiche liegen.

    Fragen zur Flächeninanspruchnahme

    Die Fraktion möchte wissen, wie sich die tatsächliche Flächeninanspruchnahme innerhalb der beantragten Flurstücke konkret aufteilt. Dabei geht es um:

    • Kernanlage
    • Fahr- und Rangierflächen
    • Zuwegung
    • Sicherheitsabstände
    • Ausgleichsflächen
    • sonstige Nebenflächen

    Zudem fragt die AfD nach den Flächenanteilen, die dauerhaft versiegelt oder verdichtet werden, auch wenn sie formal nicht versiegelt sind.

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    Brandschutz und Sicherheitskonzepte im Fokus

    Ein Schwerpunkt der Anfrage liegt auf Sicherheitsaspekten. Die AfD möchte Auskunft über das Brandschutzkonzept für beide Standorte, insbesondere im Hinblick auf Batteriebrände. Weitere Fragen betreffen:

    • Schutz von Boden, Grundwasser und angrenzenden Gewässern im Brandfall
    • Maßnahmen gegen Ausbreitung toxischer Rauchgase in Wohngebiete
    • Gutachterliche Bewertung zur atmosphärischen Ausbreitung metallhaltiger Partikel
    • Schutz vor unbefugtem Zugriff, Sabotage oder terroristischen Angriffen
    • Evakuierungs- und Warnkonzepte für größere Brandereignisse

    Rückbau und Umweltauswirkungen

    Die Fraktion erkundigt sich nach verbindlichen Regelungen zum vollständigen Rückbau der Anlagen nach der vorgesehenen Nutzungsdauer von 20 bis 30 Jahren. Dabei soll auch geklärt werden, wie die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit fachlich sichergestellt wird.

    Weitere Fragen betreffen die ökologischen Auswirkungen auf Boden, Landschaftsbild und Biodiversität sowie eine mögliche Risikoabschätzung zur Gefährdung von Menschen, Tieren und Gewässerökosystemen.

    Die Anfrage ist für die 6. Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 eingereicht worden. Ratsmitglied und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Uwe Heitmann bittet um schriftliche Beantwortung der Fragen.