Schlagwort: Wirtschaft

  • Verwaltung sieht kaum Möglichkeiten zur Wiederansiedlung eines Drogeriemarktes in Gerthe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.04.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    30.06.2026Bezirksvertretung Bochum-Nordnoch nicht beraten

    Nach der Schließung des einzigen Drogeriemarktes in Bochum-Gerthe Ende April 2026 hat die Verwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord geantwortet. Das Fazit: Geeignete Flächen fehlen, die Handlungsmöglichkeiten der Stadt sind begrenzt.

    Hintergrund: Schließung wegen fehlender Fläche und Parkplätze

    Am 27. April 2026 schloss der einzige Drogeriemarkt in der Fußgängerzone von Gerthe. Als Gründe nannte der Betreiber einen Flächenbedarf von mindestens 400 Quadratmetern sowie fehlende Parkplätze. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte daraufhin in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord vom 28. April 2026 zwei Fragen an die Verwaltung gestellt:

    • Ob die Verwaltung Maßnahmen ergreifen kann, um die Attraktivität des Stadtbezirkszentrums für Drogerieanbieter zu verbessern.
    • Ob die Verwaltung in der Lage ist, direkten Kontakt zu entsprechenden Anbietern aufzunehmen.

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    Begrenzte Handlungsmöglichkeiten der Stadt

    Zu Frage 1 erklärt die Verwaltung, dass ihr nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Bochum Marketing betreibe ein Quartiersmanagement vor Ort, das die lokalen Akteure vernetzen und neue Potenzialflächen identifizieren soll. Darüber hinaus beschäftige sich die Verwaltung mit gestalterischen Aufwertungen des öffentlichen Raums in Gerthe, um die Attraktivität für Händler und Kundschaft zu steigern.

    Ausreichende Verkaufsflächen mit Stellplätzen, wie sie Drogeriemarktbetreiber benötigen, wären laut Verwaltung im Bestand lediglich im östlichen Bereich des Zentralen Versorgungsbereichs entlang der Amtmann-Ibing-Straße vorhanden. Diese Flächen sind jedoch durch verschiedene Lebensmittelmärkte belegt und nach Kenntnis der Verwaltung in den nächsten Jahren nicht verfügbar. Eine Ausweitung des Zentralen Versorgungsbereichs nach Osten lehnt die Verwaltung ab, da dies die Konkurrenz zum Kernbereich des Zentrums entlang der Lothringer Straße weiter verstärken würde.

    Gespräche mit Drogerieketten laufen, ohne konkretes Ergebnis

    Zu Frage 2 teilt die Verwaltung mit, dass sie gemeinsam mit Bochum Marketing und der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH grundsätzlich Gespräche mit den Expansionsleitungen der gängigen Drogerieketten führt. Solche Gespräche seien bereits mit dem bisherigen Anbieter sowie weiteren Ketten geführt worden. Mangels geeigneter Flächen hätten sich bislang jedoch keine Vorhaben konkretisieren lassen.

    Die Verwaltung kündigt an, auch künftig Gespräche zu führen und Grundstücke zu analysieren. Die Bezirksvertretung Nord soll bei neuen Erkenntnissen informiert werden.

    Die Antwort der Verwaltung ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 30. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.

  • Verwaltung verteidigt Carsharing-Parkplätze an der Herner Straße

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadtverwaltung sieht keine Alternative zum umstrittenen Carsharing-Standort in Riemke. Trotz Kritik von Gewerbetreibenden an der Herner Straße 365 sollen die zwei Stellplätze nicht verlegt werden.

    SPD kritisiert Standortwahl

    Die SPD-Fraktion hatte die Einrichtung von zwei Carsharing-Parkplätzen an der Herner Straße 365 scharf kritisiert. In dem 200-Meter-Abschnitt zwischen Von-Gall-Straße und Auf dem Dahlacker haben sich 18 Gewerbebetriebe angesiedelt, die zuvor leerstehende Räume am Riemker Markt wiederbelebt haben. Von ursprünglich neun allgemein nutzbaren Parkplätzen wurden zwei zu exklusiven Carsharing-Stellplätzen umgewidmet.

    Besonders problematisch sehen die Gewerbetreibenden, dass die Carsharing-Fahrzeuge die reservierten Plätze bislang nicht nutzen, während bereits Falschparker abgeschleppt und Bußgelder von 55 Euro verhängt wurden.

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    Verwaltung begründet Standortentscheidung

    Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt mehrere Gründe für die Standortwahl an:

    • Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn, Bus) ist für Carsharing-Konzepte zentral
    • Der ursprünglich präferierte Taxenstand neben dem Riemker Markt bietet keine verkehrssichere Lösung für beide Fahrzeugarten
    • Der Marktplatz selbst scheidet wegen des zweimal wöchentlich stattfindenden Wochenmarkts aus
    • Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich bereits zwei Behindertenparkplätze

    Keine Verlegung geplant

    Eine kurzfristige Verlagerung der Carsharing-Stellplätze schließt die Verwaltung aus. Der gewählte Standort biete Sichtweite zum Marktplatz, behindere weder Taxen noch den Wochenmarkt und ermögliche eine verkehrssichere Zu- und Abfahrt.

    Überwachung im Rahmen der Verkehrskontrolle

    Die Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung kontrolliert. Dabei achtet die Stadt darauf, dass die Stationen nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden, damit Carsharing-Nutzer ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zurückgeben können.

    Ausbau des Carsharing-Angebots

    Derzeit gibt es in Bochum 24 Carsharing-Standorte mit 46 Fahrzeugen, davon 14 Stationen im öffentlichen Straßenraum. Die Zahl der Fahrzeuge soll zeitnah auf 51 aufgestockt werden.

  • AfD fragt nach Parkplätzen für Berufspendler in der Innenstadt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten
    RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Stadt beantwortet eine umfangreiche Anfrage der AfD-Fraktion zur Entwicklung der Parkmöglichkeiten in der Bochumer Innenstadt. Dabei geht es um die Auswirkungen auf Berufspendler und den Einzelhandel durch veränderte Parkraumsituation.

    Keine wesentlichen Veränderungen bei Straßenparkplätzen

    Nach Angaben der Verwaltung bestanden sowohl zum 1. Januar 2023 als auch zum 31. Dezember 2025 rund 14.300 allgemein öffentlich zugängliche Stellplätze im Straßenraum des erweiterten Innenstadtgebietes. Diese Zahlen basieren auf einer Erhebung aus April/Mai 2023 zum Gesamtkonzept ruhender Verkehr.

    Die Verwaltung betont, dass es keinen systematischen Abbau von Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gegeben habe. Der punktuelle Wegfall von Parkplätzen erfolgte im Regelfall im Rahmen konkreter verkehrlicher Maßnahmen, insbesondere bei der Umsetzung des Radkreuzes Bochum aus Verkehrssicherheitsgründen.

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    Bewohnerparken noch nicht umgesetzt

    Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 wurden im Innenstadtbereich keine neuen Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die Umsetzung der zweiten Stufe des Bewohnerparkens ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Von den rund 14.300 Stellplätzen sind etwa 9.300 frei nutzbar für Nicht-Anwohner.

    Parkhauskapazitäten verändert

    Bei den Parkhäusern gab es deutlichere Veränderungen. Das alte Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz wurde durch einen Neubau ersetzt, wodurch sich die Stellplatzanzahl von 567 auf 432 reduzierte – ein Minus von 135 Plätzen. Kompensiert wurde dies durch die neue Tiefgarage im Husemann-Karree mit 510 Stellplätzen.

    Mehrere bestehende Parkhäuser wurden teilsaniert:

    • P1 am Husemannplatz
    • P2 am Dr.-Ruer-Platz
    • Parkhaus Massenbergstraße
    • P5 an der Brückstraße
    • P8 im Bermuda3Eck

    Hohe Nachfrage nach Dauerparkplätzen

    Insgesamt sind 2.475 Dauerstellplätze in den Innenstadtparkhäusern vermietet. Auf der Warteliste stehen 231 Personen, wobei das neue Parkhaus P7 mit 66 Wartenden die höchste Nachfrage verzeichnet. Die Auslastung der Parkhäuser schwankt zwischen 30 und 100 Prozent.

    Rückmeldungen aus Online-Beteiligung

    Laut Verwaltung zeigen die Ergebnisse der Online-Beteiligung zur zweiten Stufe des Gesamtkonzepts Ruhender Verkehr mehrheitlich positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Besonders die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Entzerrung des Verkehrs und die Förderung sicherer Radverkehrsanlagen werden positiv bewertet.

    Kritische Rückmeldungen betreffen vor allem das externe Dauerparken in Wohnquartieren, das als störend für Anwohnende, Kundschaft und ansässige Betriebe empfunden wird.

    Entwicklung des Autoverkehrs rückläufig

    Haushaltsbefragungen zeigen einen kontinuierlichen Rückgang des motorisierten Individualverkehrs bei der Bochumer Bevölkerung: von 56 Prozent im Jahr 2013 auf 54 Prozent im Jahr 2018 und 49 Prozent im Jahr 2023. Diese Zahlen erfassen jedoch nicht den Einpendler-, Besucher- und Durchgangsverkehr.

    Die Verwaltung betont, dass die Parkraumentwicklung im Rahmen des Leitbilds Mobilität 2030 erfolgt, das auf eine ausgewogene Berücksichtigung aller Verkehrsmittel abzielt. Dabei sei kein explizites Ziel für den Rückbau von Pkw-Stellplätzen formuliert.

  • Volt-Fraktion stellt elf Fragen zur Nachverdichtung im Technologie Quartier

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.05.2026RatDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.

    Die Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt will die geplante Erweiterung des Technologie Quartiers auf östlich gelegene Freiflächen verhindern und fragt nach Alternativen durch Nachverdichtung im Bestand. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Jörg Lukat kritisiert sie die Pläne als Verstoß gegen das städtische Ziel der Null-Nettoneuversiegelung bis 2030.

    Die Verwaltung plant, das bestehende Technologie Quartier auf östlich davon gelegene Freiflächen auszuweiten. Diese Pläne stoßen nach Angaben der Ratsgruppe Stadtgestalter/Volt auf massive Kritik von Bürgern.

    Widerspruch zum Null-Nettoneuversiegelungs-Ziel

    Die Anfragesteller verweisen auf das städtische Ziel, die Nettoneuversiegelung bis spätestens 2030 auf Null zurückzufahren. Ab 2030 dürfe die neu versiegelte Fläche die in einem Kalenderjahr entsiegelte Fläche nicht überschreiten. Da die geplante Bebauung voraussichtlich nicht bis 2030 realisiert werden könne und ein ausreichendes Entsiegelungsprogramm fehle, widerspreche die Quartierserweiterung diesem selbstgesetzten Ziel.

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    Kritik an bisheriger Flächennutzung

    Die Ratsgruppe kritisiert, dass der Campus-Rahmenplan für das vorhandene Technologie Quartier deutlich mehr und höherstöckige Gebäude vorsah, als letztendlich realisiert wurden. Dadurch seien umfangreiche Versiegelungen bei nur mäßiger Ausbeute an Gesamtbruttogeschossfläche entstanden. Als Beispiele für ineffiziente Flächennutzung nennen sie ebenerdige Stellplatzanlagen und den kaum genutzten Leonardo-da-Vinci-Platz.

    Elf Fragen zur Nachverdichtung

    Die Ratsgruppe stellt folgende Fragen:

    • Welche Nachverdichtungsmaßnahmen lassen sich mit dem aktuell gültigen Bebauungsplan umsetzen?
    • Welche ertragreichen Nachverdichtungen wären bei einer Änderung des Bebauungsplans möglich?
    • Haben sich die städtebaulichen Erwartungen an den Leonardo-da-Vinci-Platz nach Ansicht der Verwaltung realisiert?
    • Wie häufig fanden in den letzten drei Jahren Veranstaltungen auf dem Leonardo-da-Vinci-Platz statt?
    • Welchen Umfang könnte ein Gewerbegebäude auf dem derzeitigen Leonardo-da-Vinci-Platz haben?
    • Warum wurden im süd-östlichen Teil etwa 50 Bäume anstelle der im Campus-Rahmenplan vorgesehenen drei Gewerbegebäude gepflanzt?
    • Warum wurde auf dem als Grünfläche ausgewiesenen Bereich an der Konrad-Zuse-Straße ein Parkplatz errichtet, obwohl der Campus-Rahmenplan dort ein Gewerbegebäude vorsieht?
    • Warum wurden in den süd-östlichen Bereichen vorgesehene Gebäude nicht umgesetzt und welche Bedarfe könnten durch deren Realisierung gedeckt werden?
    • Welche Chancen bestehen, vorhandene Stellplatzanlagen mit Gewerbegebäuden zu überplanen?
    • Wie ließen sich Aufstockungen bestehender Gebäude im Technologie Quartier realisieren?
    • Welche Verkehrsverbesserungen, insbesondere für die Schattbachstraße, sind durch diese Maßnahmen im Vergleich zum Verwaltungsentwurf erwartbar?

    Die Anfrage wird in der 6. Ratssitzung am 7. Mai 2026 behandelt. Unterzeichnet ist sie von Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger.

  • Ruhr:HUB GmbH wird auf Wirtschaftsförderung Bochum verschmolzen

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum übernimmt alle Anteile der Ruhr:HUB GmbH von den anderen Gesellschaftern und verschmilzt die Gesellschaft anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum. Der Grund: Die bisherige Landesförderung ist weggefallen.

    Hintergrund der Umstrukturierung

    Die Ruhr:HUB GmbH wurde 2016 als gemeinsame Gesellschaft mehrerer Ruhrgebietsstädte gegründet, um als regionale Drehscheibe eine Plattform für digitale Startups, Mittelstand und Großunternehmen sowie Forschung und Wissenschaft zu schaffen. Bisher waren beteiligt:

    • Stadt Bochum (mittelbar über WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft): 18,686%
    • Stadt Essen (mittelbar über EWG): 18,686%
    • Stadt Dortmund: 18,686%
    • Stadt Duisburg (mittelbar): 18,684%
    • Stadt Gelsenkirchen: 3,287%
    • Stadt Mülheim (mittelbar): 3,287%
    • RVR (mittelbar über Business Metropole Ruhr): 18,684%

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    Finanzielle Situation führt zur Auflösung

    Die Finanzierung erfolgte bis September 2025 zur Hälfte durch Landesmittel im Rahmen der Initiative „Digitale Wirtschaft NRW“ sowie durch Gesellschafterbeiträge. Da die Landesförderung ab Oktober 2025 vollständig entfällt, ist die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft nicht mehr gegeben.

    Laut Entwurf des Jahresabschlusses 2025 weist die Ruhr:HUB GmbH einen Jahresfehlbetrag von 898.262,46 Euro aus. Das verbleibende Eigenkapital beträgt nur noch 136.618,73 Euro. Für 2026 wird ein weiterer Fehlbetrag von 121.522,28 Euro prognostiziert, wodurch das Eigenkapital auf 15.096,45 Euro sinken würde – deutlich unter dem gezeichneten Kapital von 36.414,00 Euro.

    Dreistufiges Verfahren geplant

    Das Verfahren erfolgt in drei Schritten:

    • Die anderen Gesellschafter übertragen ihre Anteile (81,31%) unentgeltlich an die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum, die damit alleinige Gesellschafterin wird
    • Die Ruhr:HUB GmbH wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH verschmolzen
    • Die Wirtschaftsförderung übernimmt bereits 2026 die Durchführung des ruhrSUMMIT unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter

    Schutz vor Altlasten

    Die bisherigen Gesellschafter stellen die übernehmende Wirtschaftsförderung von allen Steuern, Rückforderungen von Zuschüssen und sonstigen Forderungen frei, die ihre Ursache in Sachverhalten vor Vertragsabschluss haben – unabhängig davon, wann diese festgesetzt werden.

    ruhrSUMMIT bleibt erhalten

    Ein wichtiges Ziel der Verschmelzung ist die Fortsetzung des ruhrSUMMIT, des größten Startup-Events im Ruhrgebiet, das sich zur Leuchtturmveranstaltung für das regionale Gründungsökosystem entwickelt hat. Die Veranstaltung soll 2026 wie geplant stattfinden und künftig in Bochum fortgeführt werden.

    Die Vorberatung findet am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt, die Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni 2026.

  • Gesellschaftsvertrag der Unna Wasser & Mehr GmbH wird erweitert

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH plant eine Erweiterung ihres Unternehmensgegenstands um die Aufgabe der Stromnetzbetreiberrolle. Da die Gelsenwasser AG als Gesellschafter mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beteiligt ist, müssen die Räte der Städte Bochum und Dortmund über die Änderung des Gesellschaftsvertrags informiert werden.

    Erweiterung des Geschäftsbereichs

    Die Unna Wasser & Mehr GmbH, an der die Gelsenwasser AG mit 49 Prozent beteiligt ist, beabsichtigt eine Änderung ihres Gesellschaftsvertrags. Das Unternehmen möchte seinen Geschäftsbereich um die Stromnetzbetreiberrolle erweitern.

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    Kommunale Beteiligung über Stadtwerke

    An der Gelsenwasser AG sind die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich beteiligt. Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

    Beratung in den Gremien

    Die Mitteilung der Verwaltung steht am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.

    Nichtöffentliche Behandlung

    Die detaillierte Beschlussfassung erfolgt zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unna Wasser & Mehr GmbH im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Dies ist nach der Geschäftsordnung des Rats zum Schutz schutzwürdiger Belange erforderlich.

  • Windenergie-Gesellschaft: Anpassung des Gesellschaftsvertrages erforderlich

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Im Zusammenhang mit der bereits beschlossenen Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG muss der Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Die Verwaltung informiert über die erforderlichen Schritte.

    Beteiligung bereits beschlossen

    Der Rat hatte bereits am 18. Dezember 2025 seine Zustimmung zur Beteiligung der Gemeindewerke Schermbeck GmbH & Co. KG in Höhe von 20 Prozent an der Windenergie Overbeck GmbH & Co. KG erteilt. Diese Beteiligung macht nun eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der Windenergie-Gesellschaft notwendig.

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    Komplexe Beteiligungsstruktur

    Die Beteiligungsstruktur zeigt die Verflechtungen zwischen den kommunalen Unternehmen auf: An der Gemeindewerke Schermbeck ist die GELSENWASSER AG über die GELSENWASSER Energienetze GmbH zu 49 Prozent beteiligt. Die GELSENWASSER AG selbst steht mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich unter der Kontrolle der Städte Bochum und Dortmund.

    Beschlussfassung erforderlich

    Aufgrund dieser Beteiligungsstruktur ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich. Die entsprechenden Gremien werden über die Vertragsänderung in Kenntnis gesetzt.

    Nichtöffentliche Beratung

    Die Angelegenheit wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen zu schützen. Dies entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt.

  • Gelsenwasser gründet Infrastrukturgesellschaft Münsterland

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.06.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
    18.06.2026Ratnoch nicht beraten

    Die Gelsenwasser AG plant die Gründung einer neuen Infrastrukturgesellschaft im Münsterland. Da die Städte Bochum und Dortmund über ihre Stadtwerke mehrheitlich an Gelsenwasser beteiligt sind, müssen beide Stadträte der Gründung zustimmen.

    Beteiligung über Stadtwerke

    Die Gelsenwasser AG beabsichtigt, die Infrastrukturgesellschaft Münsterland mbH & Co. KG zu gründen. An dieser neuen Gesellschaft soll sich die Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit 51 Prozent als Kommanditistin beteiligen.

    Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der Gelsenwasser AG beteiligt. Daher ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte erforderlich.

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    Beratung in Bochumer Gremien

    In Bochum wird die Angelegenheit zunächst am 11. Juni 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss und anschließend am 18. Juni 2026 im Rat zur Kenntnisnahme behandelt.

    Die Beschlussfassung erfolgt jedoch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Dies ist nach Angaben der Verwaltung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Gelsenwasser AG und der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG notwendig.

  • Verwaltung äußert sich zur Entwicklung des ThyssenKrupp-Geländes

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    22.01.2026Ausschuss für Planung und GrundstückeDie Anfrage wird schriftlich beantwortet.
    03.06.2026Ausschuss für Planung und Grundstückenoch nicht beraten

    Die Stadtverwaltung hat auf eine Anfrage der Linksfraktion zur geplanten Entwicklung des 68 Hektar großen ehemaligen ThyssenKrupp-Werksgeländes an der Castroper Straße geantwortet. Dabei wird deutlich: Konkrete Aussagen zu Sanierungskosten und Finanzierung sind derzeit noch nicht möglich.

    Die Linksfraktion hatte sich in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 22. Januar nach dem aktuellen Stand der Planungen für das Industriegelände erkundigt, das Potenzial für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen bietet.

    Altlastenverdacht ohne konkrete Erkenntnisse

    Das Gelände der Stahlwerke Bochum ist als Altlastenverdachtsfläche im städtischen Altlastenkataster unter der Nummer 1/4.02 verzeichnet. Da es sich noch um einen laufenden Betrieb handelt, liegen der Verwaltung jedoch keine konkreten Erkenntnisse über den Bodenzustand vor.

    Eine historische Recherche wurde bereits durchgeführt, basierend auf:

    • Multitemporaler Luftbildauswertung
    • Vorhandenen Akten im Rahmen der Katasterarbeit
    • Dokumentation zu Altlastenanfragen

    Die notwendigen Bodenuntersuchungen sollen erst im Rahmen der Betriebsstilllegung erfolgen. Anschließend muss ein auf die konkrete Planung abgestimmtes Untersuchungsprogramm entwickelt werden.

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    Sanierungskosten noch nicht bezifferbar

    Auf die Frage nach den geschätzten Sanierungskosten für eine Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen kann die Verwaltung noch keine Antwort geben. Sowohl das mögliche Schadstoffspektrum als auch die genaue Folgenutzung in den einzelnen Bereichen seien noch unbekannt.

    Haftung des Verursachers

    Bezüglich der rechtlichen Verpflichtungen von ThyssenKrupp als möglichem Verursacher von Altlasten verweist die Verwaltung auf § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes. Demnach haftet ein früherer Eigentümer auch nach Veräußerung weiterhin für Sanierungsmaßnahmen – unabhängig von einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Grundstück.

    Die Verwaltung empfiehlt, zur Verminderung des Haftungsrisikos der Stadt geeignete Maßnahmen und Vertragsregelungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde und dem Rechtsamt abzustimmen.

    Finanzierung erst nach möglichem Erwerb

    Da sich das Grundstück noch im Privateigentum befindet, will die Verwaltung erst nach einem möglichen Erwerb durch die Stadt weitergehende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen veranlassen. Auf Basis des Kaufpreises und der ermittelten Kosten soll dann ein entsprechendes Finanzierungsmodell entwickelt werden.

  • Stadt beteiligt sich an bundesweitem Projekt für nachhaltigen Wirtschaftsverkehr

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    27.05.2026Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastrukturnoch nicht beraten

    Bochum nimmt am Projekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten“ des Deutschen Instituts für Urbanistik teil. Im Fokus steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“.

    Die Stadt beteiligt sich gemeinsam mit Duisburg, Kiel, Frankfurt am Main, Esslingen am Neckar und Ulm an dem bundesweiten Städteprojekt „Wirtschaftsverkehr nachhaltig gestalten (WiNa)“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu). Die Verwaltung und die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum (WEG) entsenden jeweils einen Mitarbeitenden.

    Zwei Module für Fortbildung und stadtspezifische Analyse

    Das Projekt umfasst zwei Bausteine:

    • Basismodul – Fortbildung und Erfahrungsaustausch: In fünf Workshops werden rechtliche, organisatorische und planerische Grundlagen eines zukunftsfähigen Wirtschaftsverkehrs vermittelt. Ergänzend werden Beispiele aus Forschung und Praxis sowie aus den teilnehmenden Kommunen vorgestellt und diskutiert.
    • Vertiefungsmodul – Kommunenspezifische Analyse: Das Difu erarbeitet gemeinsam mit jeder Kommune eine stadtspezifische Analyse und darauf abgestimmte Handlungsmöglichkeiten.

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    Strategische Weiterentwicklung von „Bochum bringt’s“

    Im Vertiefungsmodul steht die strategische Weiterentwicklung des städtischen Lieferdienstes „Bochum bringt’s“ im Mittelpunkt. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den nächsten Entwicklungsschritt des Angebots.

    Zu klären sind insbesondere folgende Aspekte:

    • welche Reichweite und welche Zielgruppen künftig wie adressiert werden sollen
    • welche organisatorischen und finanziellen Strukturen dafür erforderlich sind
    • welche Formate – etwa Pilotprojekte, Reallabore oder neue Kooperationsmodelle – zur Konkretisierung der nächsten Entwicklungsschritte geeignet sind
    • welches Verhältnis zwischen anzustrebender direkter Übertragbarkeit und struktureller Offenheit passend ist, um die verschiedenen Stadtteile gleichermaßen gut einbinden zu können

    Das Modul soll ein klares Zielbild, vorbewertete Entwicklungsoptionen sowie einen priorisierten Umsetzungspfad liefern. Die operative Umsetzung der Ergebnisse ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Projekts.

    Amt für Stadtplanung federführend

    Federführend für die Verwaltung ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen, da sowohl die Erfahrungen aus dem Basismodul als auch die konkreten Ergebnisse des Vertiefungsmoduls für die strategische Verkehrsplanung bedeutsam sind. Die WEG, die „Bochum bringt’s“ operativ begleitet, und die Betreiberfirma e-Cargo sind ebenfalls kontinuierlich eingebunden.

    Workshops und Zeitplan

    Im Verlauf des Jahres 2026 werden zwei Workshops durchgeführt, in denen weitere für das Projekt relevante Akteure eingebunden werden. Die Bearbeitung des Vertiefungsmoduls erfolgt in vier Arbeitsbausteinen von April bis November 2026. Mit den finalen Ergebnissen ist im ersten Quartal 2027 zu rechnen.