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Verschärfte Parküberwachung in der Haydnstraße nach Beschwerden des Umweltservice

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
03.03.2026Bezirksvertretung Bochum-NordDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verkehrsüberwachung kontrolliert in der Haydnstraße in Bochum-Nord verstärkt Parkverstöße, nachdem der Umweltservice mehrfach Probleme bei der Müllabfuhr wegen zugeparkter Kreuzungseinmündungen gemeldet hatte. Die SPD-Fraktion hatte nach der plötzlichen Änderung der Vollzugspraxis um Aufklärung gebeten.

Müllfahrzeuge kommen nicht durch

Die Haydnstraße war bisher kein Überwachungsschwerpunkt der städtischen Verkehrskontrolle. Das änderte sich, als der Umweltservice Bochum (USB) der Verwaltung mehrfach mitteilte, dass die Leerung der Abfallbehälter erschwert wird. Grund: Kreuzungseinmündungen sind zugeparkt und die notwendige Durchfahrtsbreite für Müllfahrzeuge ist nicht gegeben. Daraufhin wurden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere an Tagen der Müllabfuhr.

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Erst Hinweiszettel, dann Bußgelder

Die Verkehrsüberwachung ging zunächst mit „grünen“ Hinweiszetteln vor. Diese informierten die Fahrzeughalter über den Parkverstoß, der normalerweise mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird – in diesem Fall aber ausnahmsweise nicht weiterverfolgt wurde. Bei weiteren Kontrollen werden jedoch Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Bei erheblichen Behinderungen können auch Abschleppmaßnahmen in Betracht kommen.

Keine postalische Vorwarnung geplant

Eine zusätzliche postalische Benachrichtigung der Anwohner ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies damit, dass Kontrollen grundsätzlich nicht angekündigt werden und Autofahrer die Parkregeln der Straßenverkehrs-Ordnung kennen sollten. Zudem sei die Problematik der Abfallleerung den meisten Anwohnern bekannt.

Bauliche Maßnahmen nicht möglich

Die Verkehrsüberwachung hatte die Bauverwaltung um Prüfung gebeten, ob bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen zur Verbesserung der Parksituation möglich wären. Bei der Haydnstraße waren solche Maßnahmen jedoch nicht umsetzbar, sodass nur Überwachungsmaßnahmen in Frage kommen.

Unterlagen

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