Verwaltung sieht Dortmunder Toiletten-Pilotprojekt als nicht übertragbar

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
05.02.2026RatDie Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Stadtverwaltung lehnt eine Übertragung des Dortmunder Pilotprojekts mit mobilen Toilettenanlagen ab. Für das eigene Projekt „Bochums stille Örtchen“ seien bereits fundierte Standortanalysen durchgeführt worden, die eine andere Herangehensweise rechtfertigen.

Dortmund testet mobile barrierefreie Toilette

Die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt hatte sich nach einem Pilotprojekt der Nachbarstadt Dortmund erkundigt. Dort wird seit dem 16. Dezember 2025 eine moderne, verlegbare und barrierefreie Toilettenanlage getestet. Die Anlage ist täglich von 6 bis 22 Uhr geöffnet, wird regelmäßig von der Stadt gereinigt und soll alle sechs Monate den Standort wechseln, um die beste Akzeptanz bei den Bürgern zu ermitteln.

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Verwaltung setzt auf bereits erarbeitetes Konzept

In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung, dass für das eigene Projekt „Bochums stille Örtchen“ bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet wurden. Im Rahmen einer Basisdatenerhebung und intensiven Vorabstimmungen seien potenzielle WC-Standorte fundiert ermittelt worden. Beteiligt waren die Bezirke, Bezirksbürgermeister, die AG Behinderte sowie verschiedene Fachbereiche der Verwaltung.

Die Standortplanung berücksichtigte neben Bürgerwünschen auch statistische Kennzahlen zur Bevölkerungsdichte und Altersstruktur in den Quartieren. Das daraus entwickelte Konzept wurde bereits mit der Beschlussvorlage Nr. 20241465/1 vom Rat am 21. November 2024 beschlossen.

Mobile WC-Anlagen bereits im Einsatz

Die Verwaltung verweist darauf, dass durch den Umweltservice Bochum (USB) bereits mobile WC-Anlagen für verschiedene Bedarfe eingesetzt werden. Für dezentrale Standorte oder Park- und Grünanlagen favorisiert das Projektteam moderne Trocken-WC-Anlagen, die umwelt- und ressourcenschonend betrieben werden können.

Angesichts der bereits geleisteten Vorarbeiten sieht die Verwaltung die Dortmunder Verfahrensweise als „nicht sinnvoll übertragbar“ an.

Unterlagen

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