Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 23.04.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten |
Das Tiefbauamt weist Kritik an der Beleuchtung von Gehwegen im Stadtparkviertel zurück. Die Straßenbeleuchtung entspreche den geltenden Normen, lediglich in der Lessingstraße sei ein technischer Fehler aufgetreten, der behoben werde.
Anfrage zu schwacher Gehwegbeleuchtung
Die Stadtgestalter und Volt-Fraktion hatten in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte auf Bürgerbeschwerden über schlecht ausgeleuchtete Gehwege im Stadtparkviertel hingewiesen. Während die Fahrbahnen gut beleuchtet seien, lägen die Gehwege oft im Dunkeln. Dies gefährde insbesondere seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen.
Die Fraktion verwies auf rechtliche Verkehrssicherungspflichten der Stadt sowie auf Sicherheitskonzepte, die bessere Beleuchtung als kriminalpräventive Maßnahme empfehlen. Bereits 2019 sei ein Beleuchtungskonzept angeregt worden, erst 2023 habe die Stadt einen Lichtaktionsplan in Auftrag gegeben.
Verwaltung beruft sich auf technische Normen
Das Tiefbauamt begründet die unterschiedliche Ausleuchtung von Fahrbahn und Gehweg mit der DIN-Norm EN 13201, nach der Gehwege nicht so hell beleuchtet werden müssten wie Straßen. Die Straßen im Stadtparkviertel entsprächen dieser Norm.
Zu möglichen Folgen für Geschlechtergerechtigkeit, Kriminalprävention oder Inklusion lägen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Da die Anlagen den aktuellen technischen Normen entsprächen, seien keine weiteren Anpassungen geplant.
Nur Lessingstraße wird nachgebessert
Lediglich in der Lessingstraße räumt die Verwaltung einen Fehler bei der lichttechnischen Berechnung ein, der „in Kürze“ behoben werden soll. Für andere Bereiche wird auf ein Problem bei stärkerer Gehwegbeleuchtung hingewiesen: Diese würde zu einer Aufhellung der Fassaden und möglicherweise zur Blendung der Anwohnenden führen.
Lichtaktionsplan ohne Einfluss auf Gehwege
Der bereits beauftragte Lichtaktionsplan befindet sich noch in verwaltungsinterner Abstimmung. Die Politik soll informiert werden, sobald Ergebnisse vorliegen. Auf die Gehwegbeleuchtung werde der Plan voraussichtlich keinen Einfluss haben, da diese „klar definierten, rechtlichen Vorgaben folgen muss“.
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