Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 28.01.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
| 05.02.2026 | Rat | Einstimmig nach Beschlussvorschlag |
Die Stadt will Dr. Markus Bradtke für weitere fünf Jahre als Vertreter im Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft nominieren. Der Stadtbaurat gehört dem Gremium bereits seit 2017 an.
Neuwahl für Amtsperiode 2026-2031
Für die kommende Amtsperiode 2026 bis 2031 muss die Stadt einen Vertreter für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft benennen. Die Verwaltung schlägt vor, erneut Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zu wählen, der das Amt bereits seit November 2017 ausübt.
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Jetzt abonnierenTerminliche Verschiebung wegen Kommunalwahl
Aufgrund der Kommunalwahl am 14. September 2025 und dem damit verbundenen Ende der Amtszeit der Ratsmitglieder am 31. Oktober 2025 wurde die Genossenschaftsversammlung verschoben. Die konstituierende Sitzung der neu zu bildenden Genossenschaftsversammlung findet am 11. März 2026 statt.
Zusammensetzung des Genossenschaftsrates
Der Genossenschaftsrat besteht aus 15 Mitgliedern – zehn Vertreter der Genossen und fünf Vertreter der Arbeitnehmerschaft. Die Mitgliedergruppe „Städte und Gemeinden“ erhält sechs der zehn Sitze, davon zwei vorweg und vier nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren basierend auf den Beitragszahlungen.
Die Sitzverteilung für 2026-2031 bleibt gegenüber der bisherigen Periode unverändert. Städte und Gemeinden zahlen durchschnittlich 289,5 Millionen Euro jährlich, gefolge von gewerblichen Unternehmen mit 69,8 Millionen Euro und Bergwerken mit 33,1 Millionen Euro.
Rechtliche Anforderungen
Nach dem Emschergenossenschaftsgesetz muss mindestens die Hälfte der kommunalen Vertreter einer Gebietskörperschaftsvertretung angehören. Bei sechs möglichen Mandaten müssen somit mindestens drei Mitglieder der kommunalen Vertretungen angehören.
Die Entscheidung soll zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten und am 5. Februar 2026 im Rat beschlossen werden.
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