Schlagwort: Kommunalwahl

  • CDU-Fraktion nominiert Kandidaten für Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    20.11.2025Ratnoch nicht beraten

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat ihre Kandidaten für die Wahl zur 16. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe benannt. Der entsprechende Änderungsantrag wird in der Ratssitzung am 20. November 2025 behandelt.

    Nominierungen der CDU-Fraktion

    Die CDU-Fraktion schlägt Fabian Schütz als Mitglied und Fee Roth als Ersatzmitglied für die 16. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe vor. Der Änderungsantrag wurde vom Fraktionsvorsitzenden Karsten Herlitz unterzeichnet und ist Teil der Tagesordnung für die kommende Ratssitzung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Hintergrund zur Landschaftsversammlung

    Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe ist das Parlament des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Mitglieder werden von den Räten der kreisfreien Städte und Kreise in Westfalen-Lippe gewählt. Der Antrag bezieht sich auf Agenda-Punkt 1.8 der Ratssitzung am 20. November 2025.

  • Rat wählt neuen Naturschutzbeirat nach Kommunalwahl

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    11.12.2025Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.

    Nach der Kommunalwahl 2025 muss der Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde neu besetzt werden. Der Rat soll am 18. Dezember 16 ordentliche und 16 stellvertretende Mitglieder aus verschiedenen Umwelt- und Naturschutzverbänden wählen.

    Gesetzliche Grundlage für Neuwahl

    Aufgrund der im Jahr 2025 stattgefundenen Kommunalwahl und der Neuwahl des Stadtrates muss auch der Naturschutzbeirat neu gewählt werden. Dies regelt § 70 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW). Die Mitglieder des Beirates werden von der Vertretungskörperschaft der kreisfreien Stadt für die Dauer der Wahlzeit gewählt.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Aufgaben des Naturschutzbeirates

    Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken. Seine Aufgaben umfassen:

    • Vorschläge und Anregungen an zuständige Behörden und Stellen unterbreiten
    • Der Öffentlichkeit Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
    • Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken
    Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören.

    Zusammensetzung des 16-köpfigen Gremiums

    Der Beirat setzt sich aus Vertretern verschiedener Organisationen zusammen:

    • Drei Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)
    • Je zwei Vertreter von NABU und BUND
    • Je ein Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Waldbauernverbandes, der Gartenbauverbände, der Jägervereinigungen, des Fischereiverbandes, des Landessportbundes und der Imkerverbände
    • Zwei Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes

    Wahlverfahren im Dezember

    Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 11. Dezember vor. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat am 18. Dezember. Bei einem einheitlichen Wahlvorschlag reicht ein einstimmiger Beschluss. Anderenfalls muss gemäß Gemeindeordnung NRW einzeln gewählt werden.

    Kandidaten aus verschiedenen Verbänden

    Die vorschlagsberechtigten Vereinigungen haben ihre Kandidaten benannt. Dabei sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben – nur aus besonderen Gründen kann davon abgewichen werden. Bedienstete der Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.

    Einzelne Verbände wie der Fischereiverband NRW haben keine namentlichen Vorschläge eingereicht.

  • Wahlprüfungsausschuss empfiehlt Gültigkeitserklärung aller Wahlen vom September

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    07.01.2026WahlprüfungsausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussEinstimmig nach Beschlussvorschlag
    05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag

    Der Wahlprüfungsausschuss hat die Vorprüfung der Kommunalwahlen, Oberbürgermeisterwahl und Direktwahl des Integrationsausschusses vom 14. und 28. September 2025 abgeschlossen. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und keine Einsprüche eingingen, wird dem Rat die Gültigkeitserklärung aller Wahlen empfohlen.

    Umfassende Wahlprüfung ohne Beanstandungen

    Die Verwaltung legt dem Wahlprüfungsausschuss eine positive Bewertung aller Wahlen vor. Geprüft wurden die Oberbürgermeisterwahl vom 14. September 2025, die erforderliche Stichwahl vom 28. September, die Kommunalwahlen für Rat und sechs Bezirksvertretungen sowie die Direktwahl des Integrationsausschusses.

    Nach § 40 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) hatte der Wahlprüfungsausschuss von Amts wegen zu prüfen, ob Gründe für eine Ungültigkeitserklärung vorliegen. Dies wäre der Fall bei mangelnder Wählbarkeit von Kandidaten, wahlentscheidenden Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung oder ungültiger Ergebnisfeststellung.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Keine Einsprüche gegen Wahlergebnisse

    Die Wahlergebnisse wurden nach ihrer Feststellung durch den Wahlausschuss ordnungsgemäß im Amtsblatt bekanntgemacht: am 17. September für die Oberbürgermeisterwahl, am 29. September für die Kommunalwahlen und Integrationsausschusswahl sowie am 6. Oktober für die Stichwahl des Oberbürgermeisters.

    In den Bekanntmachungen wurde auf das Einspruchsrecht hingewiesen. Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde hatten jeweils einen Monat Zeit für Einsprüche. Diese Frist verstrich ohne eingegangene Einsprüche.

    Beratungsfolge bis zur Ratsentscheidung

    Der Wahlprüfungsausschuss wird am 7. Januar 2026 über die Vorlage beraten. Anschließend befasst sich am 28. Januar der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss damit. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

    Sollte der Rat die Gültigkeit beschließen, können gegen diesen Beschluss noch binnen eines Monats Klagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Auch der Aufsichtsbehörde steht dieses Recht zu.

    Rechtliche Grundlage der Wahlprüfung

    Die Gültigkeitsprüfung erfolgt auf Basis des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Der Oberbürgermeister darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht an der Beratung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.

    Die umfangreiche Dokumentation umfasst Niederschriften und Ergebnisse aller Wahlgänge sowie die öffentlichen Bekanntmachungen. Diese liegen der Beschlussvorlage als Anlagen bei.

  • Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wird neu zusammengesetzt

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    13.01.2026Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

    Nach der Kommunalwahl vom 14. September 2025 konstituiert sich der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) neu. Die Verwaltung hat die beratenden Mitglieder für die Wahlperiode 2025-2030 benannt, die verschiedene Institutionen und Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe repräsentieren.

    Gesetzliche Grundlage für die Neubildung

    Die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie richtet sich nach § 71 Abs. 5 SGB VIII sowie nach dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) für Nordrhein-Westfalen. Zusätzliche beratende Mitglieder können durch die örtliche Jugendamtssatzung bestimmt werden.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Vielfältige Vertretung verschiedener Institutionen

    Für die neue Wahlperiode wurden beratende Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen benannt. Dazu gehören Vertreter der Hauptverwaltung, des Jugendamtes, der Justiz, der Agentur für Arbeit, der Bezirksregierung Arnsberg und der Polizei. Auch die verschiedenen Religionsgemeinschaften sind durch Vertreter der katholischen Kirche, der evangelischen Kirche und der jüdischen Gemeinde im Ausschuss repräsentiert.

    Interessensvertretungen von Eltern und Kindern

    Neben den institutionellen Vertretern sind auch Interessensvertretungen der Zielgruppen im Ausschuss vertreten. Der Stadtelternrat, der Kinder- und Jugendring sowie die Bezirksschülervertretung entsenden jeweils beratende Mitglieder. Zusätzlich wird ein Vertreter des Integrationsausschusses erst in der konstituierenden Sitzung gewählt.

    Besondere Regelungen für nicht vertretene Fraktionen

    Die Jugendamtssatzung sieht vor, dass Fraktionen, die nicht durch ein stimmberechtigtes Mitglied im Ausschuss vertreten sind, ein Ratsmitglied oder eine sachkundige Bürgerin bzw. einen sachkundigen Bürger als beratendes Mitglied benennen können.

    Die konstituierende Sitzung des neu zusammengesetzten Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie findet am 13. Januar 2026 statt.

  • Rat wählt neuen Wahlausschuss für kommende Wahlperiode

    Beratungsfolge

    DatumGremiumErgebnis
    28.01.2026Haupt-, Wirtschafts- und FinanzausschussDie Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
    05.02.2026RatEinstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages

    Der Rat der Stadt soll in seiner Sitzung am 5. Februar 2026 einen neuen Wahlausschuss mit zehn Beisitzern und deren Stellvertretern wählen. Der Wahlausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Kommunalwahlen zuständig.

    Aufgaben des Wahlausschusses

    Der Wahlausschuss übernimmt zentrale Aufgaben bei der Durchführung von Wahlen. Dazu gehören die Einteilung des Wahlgebiets in Gemeindewahlbezirke, die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter führt kraft Gesetzes den Vorsitz im Ausschuss.

    Ratskompass-Newsletter

    Neue Ratsentscheidungen direkt ins Postfach. Kostenlos, werbefrei, jederzeit abbestellbar.

    Jetzt abonnieren

    Zusammensetzung und Wahlverfahren

    Die Verwaltung schlägt vor, wie bereits bei vergangenen Kommunalwahlen die maximale Anzahl von zehn Beisitzern zu wählen. Wählbar sind nicht nur Ratsmitglieder, sondern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die zum Rat wählbar sind. Allerdings darf deren Zahl die der Ratsmitglieder nicht übersteigen.

    Für jeden Beisitzer soll eine persönliche Stellvertretung gewählt werden. Wahlbewerber für Ratsmandate und Vertrauenspersonen können grundsätzlich in den Wahlausschuss gewählt werden – ausgenommen sind lediglich Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt.

    Beratungsfolge

    Die Vorlage wird zunächst am 28. Januar 2026 im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026. Die Wahl erfolgt entweder mit einem einheitlichen Wahlvorschlag oder im Verhältniswahlverfahren nach Hare/Niemeyer.