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Wirtschaftsplan für Zentrale Dienste 2026 steht zur Entscheidung

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
29.01.2026Betriebsausschuss für die EigenbetriebeEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (AfD)
05.02.2026RatEinstimmig nach Beschlussvorschlag
Enthaltungen: 14 (AfD)

Der Rat soll am 5. Februar über den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste für das Jahr 2026 entscheiden. Zuvor berät der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe am 29. Januar über die Vorlage.

Gesetzliche Grundlage für den Wirtschaftsplan

Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) müssen Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen einen jährlichen Wirtschaftsplan aufstellen. Dieser Plan besteht aus drei Komponenten: dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Die Verwaltungsvorlage wurde von Dagmar Lemke aus dem Fachbereich Zentrale Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung unter Leitung von T. Schrodt erstellt.

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Beratungsverfahren läuft an

Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe führt am 29. Januar 2026 die Vorberatung durch. Die finale Entscheidung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes trifft der Rat in seiner Sitzung am 5. Februar 2026.

Finanzielle Details in Anlagen enthalten

Der Bericht zum Wirtschaftsplan enthält Erläuterungen zu den geplanten Aufwendungen und Erträgen für das Jahr 2026. Der vollständige Wirtschaftsplan ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Unterlagen

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