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Rat soll Jahresabschluss 2024 für Sondervermögen Grundstücksentwicklung feststellen

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Beratungsfolge

DatumGremiumErgebnis
17.02.2026Ausschuss für Beteiligungen und ControllingGetrennte Abstimmung zum Jahresabschluss 2024 und zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der allg. RücklageEinstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (AfD)Die Entlastung des ABC wird wegen Befangenheit ohne Votum weitergeleitet.
11.03.2026Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschussnoch nicht beraten
19.03.2026Ratnoch nicht beraten

Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2024 mit einem Fehlbetrag von rund 319.000 Euro ab. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss in seiner Sitzung am 19. März beschließen.

Die Verwaltung legt den Kommunalgremien den Jahresabschluss für das Sondervermögen Grundstücksentwicklung vor. Die Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 29,17 Millionen Euro.

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsergebnisse wurden bereits im Dezember 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

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Fehlbetrag wird mit Rücklage verrechnet

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 319.306,99 Euro soll mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden. Bei dem Sondervermögen handelt es sich um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wirtschaftet.

Beratungsweg durch die Gremien

Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling berät die Vorlage am 17. Februar vor, der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss folgt am 11. März. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 19. März. Mit dem Beschluss soll auch der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet werden.

Unterlagen

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