Der Rechnungsprüfungsausschuss wird am 5. Dezember über den Jahresabschluss der Stadt für das Jahr 2024 entscheiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat einen Bestätigungsvermerk erteilt und empfiehlt die Feststellung des Abschlusses.
Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss des Sondervermögens Grundstücksentwicklung zum 31. Dezember 2024 geprüft. Der entsprechende Bericht wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt für 2024 geprüft und dem Bestätigungsvermerk zugestimmt. Nun soll der Rat über die Entlastung des Oberbürgermeisters entscheiden.
Der Rat soll in seiner Dezember-Sitzung den Jahresabschluss 2024 der Stadt feststellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss bereits geprüft und eine zustimmende Stellungnahme abgegeben.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2024 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von rund 319.000 Euro aus.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling wird voraussichtlich am 27. Januar die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.
Der Rat hat den Jahresabschluss 2024 der Zentralen Dienste der Stadt festgestellt. Der erzielte Jahresgewinn von knapp 1,4 Millionen Euro wird an die Stadtkasse abgeführt.
Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung hat für 2024 einen Jahresfehlbetrag von 319.306,99 Euro bei einer Bilanzsumme von 29,17 Millionen Euro ausgewiesen. Der Rat soll den geprüften Jahresabschluss beschließen.
Das Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hat für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 177.532,60 Euro erwirtschaftet. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 29,58 Millionen Euro. Der Rat soll den Jahresabschluss am 5.…
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens Grundstücksentwicklung Bochum für das Wirtschaftsjahr 2023 entlasten. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 177.532,60 Euro aus.