Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 09.12.2025 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 4 Enthaltungen (AfD) |
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Wattenscheid Änderungen an der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zur Anhörung vor. Neben einer Neuaufnahme und zwei Umstufungen wurden mehrere Anträge von Anliegern abgelehnt.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die 43. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorbereitet. Die Bezirksvertretung Wattenscheid wird sich am 9. Dezember 2025 mit den Änderungen befassen.
Neue Straße und Umstufungen
Die Straße „Am Südpark“ soll neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen und in die Reinigungsklasse A eingestuft werden. Bei dieser Klasse sind die Anlieger selbst für die wöchentliche Reinigung von Fahrbahn und Gehweg verantwortlich.
Der Nivellesplatz wird von der Reinigungsklasse B6 in die Klasse E6 umgestuft. Grund: Der Platz ist ausschließlich dem Fußgängerverkehr gewidmet, eine Nutzung durch Kraftfahrzeuge ist weder möglich noch gestattet. Die sechsmalige wöchentliche Reinigung durch die Stadt bleibt bestehen.
Beim Paßweg erfolgt eine Aufteilung: Der Abschnitt von der Westenfelder Straße bis zum Sachsenring verbleibt in Klasse B. Der weitere Abschnitt bis zum Wendekreis wird als Gehweg eingestuft, da dort ein Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge gilt.
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Jetzt abonnierenAnträge abgelehnt
Ein Antrag der Grünen-Fraktion zur Aufnahme des Verbindungsweges „Aschenbruch“ zwischen RS1 und Frühlingsstraße 2 wurde zurückgewiesen. Der Weg befindet sich noch im Widmungsverfahren.
Auch mehrere Anliegeranträge auf geringere Reinigungsfrequenzen blieben erfolglos. Für die Bochumer Straße, die Marktstraße und die Parkallee lehnte die Verwaltung eine Herabstufung ab – unter Verweis auf Schulen, ÖPNV-Haltestellen, hohen Baumbestand und die Funktion als wichtige Durchfahrtsstraßen.
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