Beratungsfolge
| Datum | Gremium | Ergebnis |
|---|---|---|
| 19.03.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadt Bochum hat Fragen zur geplanten Beteiligung an einem Wasserstoffkraftwerk in Hamm beantwortet. Das Kraftwerk soll zunächst mit konventionellem Gas betrieben werden – der Wasserstoffbetrieb ist eine Option für die Zukunft.
Die Ratsgruppe DIE STADTGESTALTER/Volt hatte in einer Anfrage für die Ratssitzung am 19. März 2026 konkrete Fragen zur Trianel Wasserstoffkraftwerk Hamm GmbH & Co. KG gestellt. Die Verwaltung beantwortete diese nach Abstimmung mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH.
Kein sofortiger Wasserstoffbetrieb geplant
Ein unmittelbarer Betrieb des Kraftwerks mit Wasserstoff ab der Erstinbetriebnahme ist nicht vorgesehen. Stattdessen stellt der Wasserstoffbetrieb eine perspektivische Option dar, die im späteren Projektverlauf realisiert werden kann. Dies entspricht laut Verwaltung dem derzeitigen technologischen Entwicklungsstand sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen für Wasserstoff im Kraftwerkssektor.
Das Kraftwerk wird zunächst auf den Betrieb mit einem konventionellen gasförmigen Energieträger ausgelegt, um eine sichere und wirtschaftliche Inbetriebnahme zu gewährleisten.
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Jetzt abonnierenErdgas aus Marktbeschaffung
Für die Anfangsphase ist vorgesehen, den Brennstoff marktseitig über die üblichen Beschaffungswege für Erdgas beziehungsweise vergleichbare konventionelle Gase zu beziehen. Die Möglichkeit eines längerfristigen Liefer- oder Rahmenvertrags wird im weiteren Projektverlauf geprüft, ist derzeit jedoch weder präferiert noch zwingend erforderlich.
„H₂-ready“-Design ohne sofortige Infrastruktur
Die Anlage wird in einem „H₂-ready“-Design geplant, sodass alle wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Umrüstung auf Wasserstoffbetrieb geschaffen werden. Dies umfasst die technische Vorbereitung von Komponenten und Schnittstellen für eine spätere Nachrüstung mit vertretbarem Aufwand.
Eine voll betriebsbereite H₂-Versorgungsinfrastruktur wird jedoch nicht bereits zur Erstinbetriebnahme erstellt, da hierfür sowohl externe Netzanbindungen als auch regulatorische und marktseitige Rahmenbedingungen erforderlich sind, die heute noch nicht final absehbar sind.
Zeitpunkt für Wasserstoffbetrieb ungewiss
Einen belastbaren Zeitpunkt für den ausschließlichen Wasserstoffbetrieb kann die Verwaltung nicht prognostizieren. Eine spätere Umstellung hängt von zwei externen Faktoren ab: den regulatorischen Vorgaben, die sich weiterhin in Entwicklung befinden, sowie der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff mit einem verlässlichen und wirtschaftlichen Lieferpfad.
Erst wenn diese Faktoren verlässlich planbar sind, kann laut Verwaltung ein konkreter Zeitrahmen definiert werden.
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